Ich beschäftige mich erst seit kurzem mit Drohnen und habe mir eben die Unterteilung in verschiedenen Kategorien (A,C,D) auf der Austro Control Website angeschaut.
Ebenfalls findet man auf dieser Seite eine Auflistung mit Drohnenbewilligungen.
In dieser sind die Namen der Betreiber sowie die jeweilige Kategorie eingetragen.
Kategorie A bedeutet (meines Wissens nach) keine Flüge in besiedeltem Gebiet.
Nun sind in diese Kategorie aber duzende große Baufirmen, Ingenieurbüros, Immobilienfirmen oder andere teils auch staatliche Firmen eingetragen die (wie man z.B.
auf deren Websites sieht) deutlich in bebautem Gebiet fliegen / Aufnahmen erstellen.
Hat diese „150m Abstand Regel“ in der Praxis keine Relevanz oder wie seht ihr das?
Edit: Ich habe mittlerweile erfahren, dass sich die Gesetzeslage ab 2021 ändert, dennoch würde mich eure Meinung bzw. Erfahrung dazu interessieren.
Rechtliches - 150m Abstand bebautes Gebiet
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Re: Rechtliches - 150m Abstand bebautes Gebiet
Ich glaube bis Dato wird nur kontrolliert wenn sich wer aufregt!
Ausnahme natürlich heiklere Gegenden wie Krankenhaus oder Flughafen....
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- doelle4
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Re: Rechtliches - 150m Abstand bebautes Gebiet
"Ich glaube bis Dato wird nur kontrolliert wenn sich wer aufregt!"
Das betone ich schon seit Jahren und versuche das auch klarzulegen das die beste Grundlage für problemloses fliegen ist einfach umsichtig "niemand auf den Sack zu gehen". (Was auch eigentlich die Grundlage von Gesetzen ist)
Was bringt ein Gesetz für dessen Kontrolle eigentlich niemand zuständig ist?
Die einzige Kontrollinstanz ist die Polizei, bloss die ist keine ermächtigte LFG Kontrollinstanz sondern führt Kontrollen bzw eine Amtshandlung nur durch wenn es einen Anzeiger gibt um abzuklären was da los ist, egal was gemeldet wurde..
Oder glaubt irgendwer die hätten nicht wichtigeres zu tun und hätte Freude damit ? Bloss wenn wer anruft müssen sie überprüfen was da los is und dies auch weitermelden was sie beim Eintreffen wahrgenommen haben.
Daher eine Kontrolle nur so, wie beim Strassenverkehr gibt es in diesem Bereich nicht.
Inwieweit dann ein Abstand rechtlich exakt erfasst werden kann bleibt jedem selbst überlassen zu beurteilen.
Gesetze haben ein Berechtigung und sollen daher auch eingehalten werden, aber man man muss das ganze rundum dazu auch sehen. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Gesetze sind dafür da das jeder zufrieden ohne Gefahr ,Einschränkung oder Belästigung leben kann. Wird das eingehalten ist alles läuft alles rund.
Bei der veröffetnlichung von Videomaterial sollte man aber vorsichtig sein, da dann viele ev. denken da könnte was krumm sein.
Gruß Hans
Das betone ich schon seit Jahren und versuche das auch klarzulegen das die beste Grundlage für problemloses fliegen ist einfach umsichtig "niemand auf den Sack zu gehen". (Was auch eigentlich die Grundlage von Gesetzen ist)
Was bringt ein Gesetz für dessen Kontrolle eigentlich niemand zuständig ist?
Die einzige Kontrollinstanz ist die Polizei, bloss die ist keine ermächtigte LFG Kontrollinstanz sondern führt Kontrollen bzw eine Amtshandlung nur durch wenn es einen Anzeiger gibt um abzuklären was da los ist, egal was gemeldet wurde..
Oder glaubt irgendwer die hätten nicht wichtigeres zu tun und hätte Freude damit ? Bloss wenn wer anruft müssen sie überprüfen was da los is und dies auch weitermelden was sie beim Eintreffen wahrgenommen haben.
Daher eine Kontrolle nur so, wie beim Strassenverkehr gibt es in diesem Bereich nicht.
Inwieweit dann ein Abstand rechtlich exakt erfasst werden kann bleibt jedem selbst überlassen zu beurteilen.
Gesetze haben ein Berechtigung und sollen daher auch eingehalten werden, aber man man muss das ganze rundum dazu auch sehen. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Gesetze sind dafür da das jeder zufrieden ohne Gefahr ,Einschränkung oder Belästigung leben kann. Wird das eingehalten ist alles läuft alles rund.
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Re: Rechtliches - 150m Abstand bebautes Gebiet
Sollte allerdings ein Schadensfall eintreten, bei dem eine Person verletzt wurde, dann wird die Versicherung genau prüfen, ob alle Vorschriften beachtet wurden oder ob der Flug rechtswidrig war. Falls er rechtswidrig war, holt sich die Versicherung vom Kopterpiloten die Schadenssumme zurück. Bei Sachschäden wird das normalerweise keine große Summe sein, aber bei verletzten Personen, könnte das teuer werden.
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Re: Rechtliches - 150m Abstand bebautes Gebiet
Das stimmt. Es dürfte für eine Versicherung aber schwer sein den Unfallhergang genau aufzuschlüsseln, da weder die Drohne ausgewertet werden kann noch einbehalten werden darf.
Mitten im dicht bebauten Gebiet (Stadtgebiet) wird das aber einfach sein da hier ja ein Drohnenverbot herrscht.
Gerade hier ist ein Zwischenfall oft vorprogrammiert, sei es durch Fehlfunktion der Drohne, Pilotenfehler oder auch andere Personen die dies sofort melden.
Gottseidank gibt es kaum Unfälle dergleichen, Kratzer an Autotüren von Fahrrädern und Verletzungen in dem Bereich sind da eine ganz andere Grössenordnung für Versicherungen.
Seien wir froh das in diesem Bereich nahezu keine Zwischenfälle anfallen, da jede Kleinigkeit sowiso gleich in den Medien aufscheint.
https://drohnenversicherung.com/drohnen ... satz-2020/
Gruß Hans
Mitten im dicht bebauten Gebiet (Stadtgebiet) wird das aber einfach sein da hier ja ein Drohnenverbot herrscht.
Gerade hier ist ein Zwischenfall oft vorprogrammiert, sei es durch Fehlfunktion der Drohne, Pilotenfehler oder auch andere Personen die dies sofort melden.
Gottseidank gibt es kaum Unfälle dergleichen, Kratzer an Autotüren von Fahrrädern und Verletzungen in dem Bereich sind da eine ganz andere Grössenordnung für Versicherungen.
Seien wir froh das in diesem Bereich nahezu keine Zwischenfälle anfallen, da jede Kleinigkeit sowiso gleich in den Medien aufscheint.
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Gruß Hans
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Re: Rechtliches - 150m Abstand bebautes Gebiet
Klar, wenn was passiert wird immer genau hingeschaut.
Mich hat es trotzdem gewundert wer die Gesetzeslage diesbezüglich nicht "so eng" sieht.
Denn das Luftfahrtgesetz dürfte hier eigentlich nicht greifen. So lange man keine Menschenansammlungen überfliegt sollte das Fliegen auch in Innenstädten nicht grundlegend verboten sein. Oder hab ich da was übersehen?
Den Stephansdom könnte man an einem Sonntag Morgen theoretisch per Drohne fotografieren.
Und wie sieht es mit den sonstigen Drohnenverbotszonen wie z.B. durch Krankenhäuser etc. aus? Würde man in solchen Gebieten mit unter 250g bzw. unter 79 Joule fliegen dürfen?
(Eine rein theoretische Frage aus Neugier, wobei rechtlich eigentlich schon interessant weil ja in Österreich ganze Städte dadurch Verbotszonen sind. )
Mich hat es trotzdem gewundert wer die Gesetzeslage diesbezüglich nicht "so eng" sieht.
Gilt das eigentlich auch für Drohnen unter 250g bzw. unter 79 Joule? Nach neuen und alten Gesetz?
Denn das Luftfahrtgesetz dürfte hier eigentlich nicht greifen. So lange man keine Menschenansammlungen überfliegt sollte das Fliegen auch in Innenstädten nicht grundlegend verboten sein. Oder hab ich da was übersehen?
Den Stephansdom könnte man an einem Sonntag Morgen theoretisch per Drohne fotografieren.
Und wie sieht es mit den sonstigen Drohnenverbotszonen wie z.B. durch Krankenhäuser etc. aus? Würde man in solchen Gebieten mit unter 250g bzw. unter 79 Joule fliegen dürfen?
(Eine rein theoretische Frage aus Neugier, wobei rechtlich eigentlich schon interessant weil ja in Österreich ganze Städte dadurch Verbotszonen sind. )
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Re: Rechtliches - 150m Abstand bebautes Gebiet
Der § 24d LFG wird ab 2021 durch die EU-Verordnung 2019/947 gegenstandslos. Die laut dieser Verordnung gültigen Flugregeln kannst du in meiner verlinkten Zusammenstellung der künftigen Rechtslage nachlesen. Solange nicht nach den A3-Regeln geflogen werden muss, ist die Frage ob „besiedelt“ oder „dicht besiedelt“ bedeutungslos. Es sind immer nur die vorgeschriebenen Mindestabstände zu unbeteiligten Personen relevant. Diese Mindestabstände gibt es aber erst für Kopter über 500g. Wenn die Startmasse darunter liegt, gelten folgende Regeln: Es dürfen keine Menschenansammlungen überflogen werden und nach vernünftigem Ermessen muss man davon ausgehen können, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Werden unerwarteter Weise unbeteiligte Personen überflogen, verkürzt der Pilot die Zeit, in der sein Kopter diese Personen überfliegt, soweit wie möglich.
Österreich kann Flugverbotszonen festlegen, die nach Artikel 15 in einem gemeinsamen einheitlichen digitalen Format veröffentlicht werden sollen. Dies wird sicher nicht rechtzeitig vor Jahresende passieren. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass Verstöße gegen die neue EU-Verordnung nicht bestraft werden können, solange es keine nationalen Strafbestimmungen dazu gibt. Auch diese Strafbestimmungen werden nicht rechtzeitig im Luftfahrtgesetz veröffentlicht werden. Allerdings darf man dabei die "Versicherungsproblematik" nicht ganz aus den Augen verlieren.
Ich würde es zwar nicht empfehlen, den Stefansdom ab 31.12.2020 mit einem Kopter unter 500g zu filmen, aber es könnte für kurze Zeit möglicherweise wirklich straflos sein.
Sollte jemand eine Strafe bekommen, kann er sich mit mir in Verbindung setzen, weil es mich interessiert, wie diese Strafe begründet wird.
Österreich kann Flugverbotszonen festlegen, die nach Artikel 15 in einem gemeinsamen einheitlichen digitalen Format veröffentlicht werden sollen. Dies wird sicher nicht rechtzeitig vor Jahresende passieren. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass Verstöße gegen die neue EU-Verordnung nicht bestraft werden können, solange es keine nationalen Strafbestimmungen dazu gibt. Auch diese Strafbestimmungen werden nicht rechtzeitig im Luftfahrtgesetz veröffentlicht werden. Allerdings darf man dabei die "Versicherungsproblematik" nicht ganz aus den Augen verlieren.
Ich würde es zwar nicht empfehlen, den Stefansdom ab 31.12.2020 mit einem Kopter unter 500g zu filmen, aber es könnte für kurze Zeit möglicherweise wirklich straflos sein.
Sollte jemand eine Strafe bekommen, kann er sich mit mir in Verbindung setzen, weil es mich interessiert, wie diese Strafe begründet wird.
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Re: Rechtliches - 150m Abstand bebautes Gebiet
Es besteht allerdings die Gefahr, dass damit argumentiert wird, dass Flugverbotszonen, die bereits vor dem Inkraftreten der EU-Verordnung 2019/947 festgelegt wurden, auch als solche gelten, die diese Verordnung den Mitgliedsländern ermöglicht und dass deren Geltung nicht dadurch unwirksam wird, weil sie nicht gemäß Artikel 15 in einem gemeinsamen einheitlichen digitalen Format veröffentlicht wurden. Das wird noch eine interessante juristische Streitfrage.
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Re: Rechtliches - 150m Abstand bebautes Gebiet
Danke, um etwas tiefer in die Materie einzutauchen: Wo finde ich denn deine " verlinkte Zusammenstellung der künftigen Rechtslage" ?
Konnte sie bisher nicht finden.
Konnte sie bisher nicht finden.
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Re: Rechtliches - 150m Abstand bebautes Gebiet
Ich habe diesen Link bereits in zwei Beiträgen in diesem Forum erwähnt. Damit du nicht suchen musst, kommt hier nochmals der Link: http://www.kopterforum.de/topic/84870-e ... l%C3%A4rt/
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Re: Rechtliches - 150m Abstand bebautes Gebiet
Ich sehe es im Falle eines Unfalls etwas differenzierter: Meistens ist die Drohne irgendwo runter gekommen und die SD Karte wird garantiert (natürlich sofern vorhanden) oder das Log ausgewertet. Da man ja nicht mehr Zugriff auf den Kopter hat, ist der Justiz und den Versicherungen Tür und Tor geöffnet um die Daten auszulesen und zu bewerten...
Gruß Dirk
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Re: Rechtliches - 150m Abstand bebautes Gebiet
Das wesentlichste ist das dann nicht jeder Jahr eine sehr teuere Bewilligung mehr von der Austro Control beantragt werden muss bei Drohnen mit Kamera /Videoaufnahmen.
Dafür einmalige Online Registrierung die 28€ kostet und dauerhaft gilt + bei über 250 Gramm Fluggewicht einfachen online Test machen muss, und ein paar Änderungen was das fliegen betrifft
https://www.dronespace.at/jart/prj3/dro ... ode=active
Gruß Hans
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