Verlängerung der Registrierung als UAS-Betreiber

Rubrik für aktuelle Gesetzeslage , Behördenwege usw.
Redti
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Verlängerung der Registrierung als UAS-Betreiber

10:29 ,Fr 15. Dez 2023,

Da in Österreich die Registrierung als UAS-Betreiber nach 3 Jahren abläuft, wird es bald notwendig werden, diese Registrierung zu verlängern.

Details dazu findet ihr auf der folgenden Seite des Aeroclubs:

https://www.modellflugsport.at/2023/10/16/news/
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Re: Verlängerung der Registrierung als UAS-Betreiber

22:10 ,Fr 15. Dez 2023,

Danke Redti !
.
.

ist der Aeroclub vergleichbar hier mit unserem MFSD
.
https://www.schulungsnachweis-modellflug.de/Home
.
ist in AT auch ein Schulungsnachweis auf Modellflugplätzen nötig ?
Weil auf unserem Platz darfst ohne diesen nur mit A1/A3 nur noch 2,5 KG bis 120m fliegen egal ob Kopter oder Fläche.
Darf ich bei Euch in Österreich als Gastpilot (nach mündlicher Platzeinweisung und Flugleiter, sowie Gastgebühr) auf euren Modellflugplätzen fliegen ?

oder mehr mit dem LBA
.
https://www.lba.de/DE/Drohnen/Fernpilot ... _node.html
.
... gutes Gelingen !

wünscht Wolle

vorallem bei der Gesundheit !
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Re: Verlängerung der Registrierung als UAS-Betreiber

09:35 ,Sa 16. Dez 2023,

Wolfgang Blumen hat geschrieben:
22:10 ,Fr 15. Dez 2023,
auf euren Modellflugplätzen fliegen ?
/quote]
Kurzform:
Wenn du eine ESA Registierung, Kenntnisnachweis und Versicherung hast ja. Manche Plätze haben eine §16 Bewilligung. Die ist zu beachten. Ist aber nicht überall gleich. Vereinsleitung musst du sowieso fragen.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Hangsegler für den Beitrag:
Wolle Can Fly (09:48 ,Sa 16. Dez 2023,)
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Redti
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Re: Verlängerung der Registrierung als UAS-Betreiber

19:56 ,Sa 16. Dez 2023,

Der Aeroclub ist deshalb nicht mit dem MFSD vergleichbar, weil er nicht nur den Modellflug umfasst, sondern sämtliche Flugsportarten.
In Österreich ist auf allen Modellflugplätzen der Kenntnisnachweis, der gratis online bei der Austro Control in wenigen Minuten erlangt werden kann und extrem leicht ist, zwingend erforderlich. Kenntnisnachweise des MFSD werden in Österreich nicht anerkannt. Als Gastpilot darfst du nach mündlicher Platzeinweisung entsprechend der lokalen Modellflugordnung fliegen, wenn du den öst. Kenntnisnachweis hast. Modellflugplätze, auf denen vereinsmäßig Modellflug betrieben wird, sind ohne eine Artikel 16-Bewilligung rechtswidrig.
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Re: Verlängerung der Registrierung als UAS-Betreiber

09:07 ,So 17. Dez 2023,

Guten Morgen,

vielen Dank für den Hinweis und auch den Link.
Habe mich während des Frühstücks mal eben durchgeklickt und trotz Ablenkung durch unsere Tochter mit "miesen" 87,5% bestanden.

Und dann habe ich meinen Nachweis mit der DE Version verglichen und festgestellt, dass mein alter Nachweis noch bis 71.01.2026 gültig ist :lol:

Many Greetz
Baumi
Runter kommen sie immer :shock:
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Re: Verlängerung der Registrierung als UAS-Betreiber

09:44 ,So 17. Dez 2023,

Danke Redti,

ohne den Befähigungsnachweis vom Aeroclub, also nur mit dem kleinen Schein A1/A3 darf ich Fläche (Segler) nur bis 2,5kg und max 120m Höhe in Österreich fliegen ??

Zum Hangsegeln z.Bsp. auf der Alm oder grünen hochgelegenen Wiese reicht A1/A3 nicht aus, um einen 3m Segler (3kg) in AT zu steuern ?


Was brauch ich in Österreich um als Gastpilot höher wie 120m zu segeln ?

(den Redti als Flugleiter und Rechtsbeistand in seinem Verein) :?: :mrgreen:
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Redti
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Re: Verlängerung der Registrierung als UAS-Betreiber

11:39 ,Mo 18. Dez 2023,

Nochmals zur Klarstellung: Es gibt in Österreich keinen Befähigungsnachweis des Aeroclubs. Es gibt nur den EU-Kenntnisnachweis, der in Österreich bei der Austro Control gratis erworben werden kann. Wer den EU-Kenntnisnachweis beim LBA in Deutschland kostenpflichtig erworben hat, darf natürlich damit in Österreich in A3 bis 25 Kg und 120 Meter Höhe auf der grünen Wiese fliegen. Auf Modellflugplätzen auf denen vereinsmäßig geflogen wird und die daher eine Artikel 16 Bewilligung benötigen, gibt es Sonderregeln in den jeweiligen Bescheiden, die in vielen Fällen eine Höhenüberschreitung bis 500 Meter und einen geringeren Abstand zu Wohngebieten haben und daher auch von Gastpiloten, die die Vereinsregeln mittels Unterschrift zur Kenntnis genommen haben auch genutzt werden dürfen.
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Re: Verlängerung der Registrierung als UAS-Betreiber

13:12 ,Mo 18. Dez 2023,

Super, vielen Dank Redti !
.
Auf Modellflugplätzen auf denen vereinsmäßig geflogen wird und die daher eine Artikel 16 Bewilligung benötigen, gibt es Sonderregeln in den jeweiligen Bescheiden, die in vielen Fällen eine Höhenüberschreitung bis 500 Meter und einen geringeren Abstand zu Wohngebieten haben und daher auch von Gastpiloten, die die Vereinsregeln mittels Unterschrift zur Kenntnis genommen haben auch genutzt werden dürfen.
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Hoffe nächstes Jahr nach Österreich kommen zu können. Zum Camping in den Alpen :D
Und mit meinem 3,2m Segler am Hang zu fliegen:
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fiesta-66m.jpg
.
Bevor ich auf einer Alm fliege melde ich mich ;) bei Dir :dance2:
Hier in DE darf ich mit dem Schulungsnachweis des MFSD auf unserem Platz und auf der grünen Wiese über 2kg und > 120 m fliegen.
In den Alpen sehe ich ein Problem mit der Höhe über Grund. Starte ich auf einem Hügel in 1500m Höhe und fliege ins Tal, dann habe ich bereits alle Höhenbeschränkungen überschritten.

Plan B:
ich fahre zum Redti und da fliegen wir Lehrer/Schüler - dann hat er die Verantwortung :yahoo:

Außerdem wohnt Redti in einer sehr schönen Gegend an der Traun. Dort ist auch der Traunsee und eine weiterer See (Wolfgang-See) nach mir benant :laugh1: :mrgreen:
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Re: Verlängerung der Registrierung als UAS-Betreiber

13:54 ,Mo 18. Dez 2023,

Hallo Wolfgang,

ich wohne leider ca. 40 Autominuten vom Traunsee entfernt ganz nahe bei Linz an der Donau.
Ich nehme an, dass du dir in der EU-Drohnenverordnung 2019/947 den Punkt UAS.Open.010 noch nicht angesehen hast. Bezüglich der 120 Meter wird dort geregelt, dass es nicht darauf ankommt wie hoch dein Flugmodell tatsächlich senkrecht hinunter gemessen über Grund ist, sondern es genügt, wenn der nächstgelegene Punkt der Erdoberfläche nicht mehr als 120 Meter von deinem Flugmodell entfernt ist. Für Segelflugmodelle ist die Regelung noch großzügiger. Hier kann der nächstgelegene Punkt auf der Erdoberfläche sogar weiter entfernt sein als 120 Meter, aber du darfst nicht höher als 120 Meter über deinem Standort fliegen.
liebe Grüße Günter Redtenbacher alias Redti
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