Hallo Pathewa,
in Österreich gibt es für das Fliegen in Modellflugverbänden keine so großzügigen Regelungen wie in Deutschland. Da du, wie ich vermute, nicht im Rahmen eines Vereines fliegst, der eine Artikel 16-Bewilligung für seinen Modellflugplatz hat, gelten für dich die ganz normalen Regeln der EU-Drohnenverordnung. Ob deine Haftpflichtversicherung für deine Mini 3 auch für deine FPV-Drohne gilt, hängt von den Versicherungsbedingungen deiner Haftpflichtversicherung ab. Wenn du zB bei Air and More versichert bist, dann musst du jede einzelne Drohne extra versichern. Wenn du Mitglied beim Öst. Aeroclub in der Sektion Modellflug wärst, dann sind mit deinem Mitgliedsbeitrag alle deine Drohnen versichert. Allerdings darfst du sie nicht gewerblich verwenden.
Wenn du noch weitere Fragen hast, dann schreib sie einfach hier rein.
Bestimmungen für 5``Copter
- Redti
- Drohnenkommandant
- Wohnort:: Traun
- Kopter & Zubehör: DJI Mavic 3 Pro, DJI Mini 4 Pro, DJI Air 2s
Jurist beim Öst. Aeroclub - Hat sich bedankt: 33 Mal
- Danksagung erhalten: 134 Mal
Beitrag
Re: Bestimmungen für 5``Copter
@nadaso3403: Leider habe ich erst jetzt deine Frage wegen der Aeroclub-Sammelversicherung entdeckt. Ich kenne die Argumentation der Firma Air and More schon länger und stimme ihr nicht zu. Das ist eine überzogene Rechtsansicht, die gerne verwendet wird, um dem Aeroclub als lästigen Konkurrenten auszuschalten, weil die Aeroclubversicherung auch bei mehreren Drohnen nicht teurer ist, wie bei nur einer einzigen Drohne. Da kann natürlich Air and More nicht mithalten und daher versuchen sie mit der Behauptung, dass die Aeroclubversicherung rechtswidrig sei, wieder mehr Geschäft zu machen. Entscheidend ist, ob im Schadensfall die Haftpflichtversicherung auch tatsächlich bezahlt und das hat der Aeroclub mit seiner Versicherung so geklärt, dass kein Risiko überbleibt.