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Naturschutzgebiet Warscheneck - Fliegen erlaubt?

Verfasst: 12:32 ,Do 17. Aug 2023,
von ichnschaugn
Bin ein leidenschaftlicher Hobby-Fotograf, der viel in den Bergen unterwegs ist und nun neben seiner Systemkamera mit mehreren Objektiven auch eine DJI Mini3 pro immer dabei hat. Plane eine Tour auf das Warscheneck, das allerdings ein Naturschutzgebiet ist. Finde weder in der ÖAMTC-App noch im Netz Infos, ob hier das Fliegen erlaubt ist. Dies wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, in Niederösterreich wäre es erlaubt, außer natürlich bei Nationalparks. Kann mir jemand von Euch hier vielleicht weiterhelfen?

Bin bis jetzt stiller Mitleser gewesen und freue mich auf mehr.

Liebe Grüße aus Oberösterreich.

Clemens

Re: Naturschutzgebiet Warscheneck - Fliegen erlaubt?

Verfasst: 12:45 ,So 27. Aug 2023,
von DeWe
Wundert mich, daß in Österreich Fliegen im/über Naturschutzgebieten überhaupt erlaubt sein sollte. In D kann man das Gleich knicken....Naturschutzgebiete sind ein NoGo. Auch kein Überfliegen. Die Überfluggrenzen in der Höhe wurden extra etwas höher als die erlaubten Flughöhen gelegt. Dabei spielt es auch keine Rolle ob das Gebiet vorher Jahrzehnte lang ein Panzerübungsgelände war oder nicht..

Re: Naturschutzgebiet Warscheneck - Fliegen erlaubt?

Verfasst: 23:22 ,So 27. Aug 2023,
von doelle4
Wie sich wer verhält, so wird er auch von anderen gesehen die das dann per Handy melden oder auch nicht.
Sich regional erkundigen (zuständiges Gemeindeamt) ist von Vorteil, wie das dort aussieht.
Mögliche Antworten: Keine Ahnung war nie Thema hier und hatten auch nie damit zu tun, oder auch: Nicht noch so einer, der Franz der Oberförster will das gar nicht und hat da ein Aug drauf...
Guß Hans

Re: Naturschutzgebiet Warscheneck - Fliegen erlaubt?

Verfasst: 17:29 ,Mi 30. Aug 2023,
von Redti
Ich bin der Ansicht, dass Drohnenflugverbote gemäß Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung als geographische Zonen durch eine Verordnung des BMK festgelegt werden und auch in einem gemeinsamen einheitlichen digitalen Format veröffentlicht werden müssen. Das ist bisher für Naturschutzgebiete nicht geschehen, sodass dieses vermeintliche Drohnenflugverbot mangels ordnungsgemäßer Kundmachung nicht gültig ist. Außerdem gibt es Naturschutzgebiete, in denen das Fliegen mit Drohnen unter 250g bis maximal 30 Meter Höhe erlaubt ist. Daraus kann man ableiten, dass dadurch kein störender Eingriff in den Schutzzweck erfolgt. Ich würde gerne mal jemand, der wegen eines angeblich verbotenen Drohnenfluges in einem Naturschutzgebiet bestraft wird, zur Klärung dieser Streitfrage in einem Musterverfahren vor einem Verwaltungsgericht gratis verteidigen.