Flug in Vogelschutzgebiet Niederösterreich

Rubrik für aktuelle Gesetzeslage , Behördenwege usw.
Throne
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Flug in Vogelschutzgebiet Niederösterreich

11:16 ,Mo 30. Jan 2023,

Hallo liebes Kopterforum,

ich habe noch keine eigene Drohne aber beschäftige mich derzeit stark mit einer Anschaffung (wahrscheinlich DJI Mini 3 Pro) und dahingehend auch mit den Möglichkeiten wo ich dann damit fliegen dürfte. Die ganze Thematik ist ja ziemlich komplex(vor allem im Raum Wiens, genauer im Westen Wiens).

Nun sehe ich dank der ÖAMTC App ja sehr genau wo ein Flug möglich ist. Im Westen Wiens gibt es eine kleine Aussparung ca. zwischen Schottenhof und Sophienalpe wo es möglich ist ohne große Einschränkungen fliegen zu können.

Aber alles weitere was Richtung NÖ geht ist entweder Vogelschutzgebiet oder Naturschutzgebiet.
Nun versuche ich schon seit geraumer Zeit herauszufinden ob dort nun absolutes Flugverbot(bzw nur mit Sonderngenehmigung) herrscht oder ob ich schon (ohne Genehmigung) fliegen dürfte.
Aus der ÖAMTC App werde ich hier noch nicht ganz schlau. Es steht nur "! Vogelschutzgebiet".

https://www.naturland-noe.at/darf-ich-m ... nd-fliegen
hier habe ich dann noch folgende Aussage gefunden:
"Im NÖ Naturschutzgesetz gilt für Naturschutzgebiete im § 11 ein allgemeines Eingriffsverbot, womit jeder Eingriff in das Pflanzenkleid oder Tierleben und jede Änderung bestehender Boden- oder Felsbildungen verboten sind. Außerdem ist in diesen Gebieten das Betreten außerhalb der bezeichneten Wege untersagt. Eine direkte Vorgabe für unbemannte Luftfahrzeuge gibt es in diesem Landesgesetz hingegen nicht."

--> heißt das nun, dass ich fliegen darf oder nicht?

Wie muss ich nun damit umgehen, wenn ich dort eine Drohne <250g fliegen möchte?

In Wien scheint das Fliegen innerhalb der "Kontrollzone Wien" und außerhalb der Helikopterlandeplätze ja laut Austro Control Drohnen App(ohne zusätzlicher Genehmigung) bis 30m Höhe möglich zu sein. Sehe ich das richtig?

Ich würde dieses Hobby gerne ausführen ohne mich gleich in zig rechtliche Probleme zu bringen. Daher verzeiht, wenn ich mich hier zusätzlich versichern möchte ob ich gewisse Verordnungen richtig verstehe.

Lg, Throne
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Re: Flug in Vogelschutzgebiet Niederösterreich

14:56 ,Mo 30. Jan 2023,

Hallo!

Ich möchte Redti nur ungern vorweggreifen da ich auf die Antwort auch gespannt bin.

In der Zwischenzeit: Hast Du dieses Thema schon gelesen?
https://r.tapatalk.com/shareLink/topic? ... source=app

Ich hab auch erst jetzt gesehen das die austro control das was Redti in obigem Beitrag letztes Jahr geschrieben hat, in der App umgesetzt hat.
Verwunderlich dass wenige Meter neben der Landepiste von Schwechat mit der Drohne geflogen werden darf, im grünen Prater aber nicht...(unabhängig der Grundeigentümerzustimmung)

Ich hoffe Redti schreibt noch eine Erkäuterung zu den Naturschutzgebieten.
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Redti
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Re: Flug in Vogelschutzgebiet Niederösterreich

19:58 ,Mo 30. Jan 2023,

Es gibt in Österreich im Gegensatz zu Deutschland derzeit noch keine Regelung, die vorsieht, dass das Kopterfliegen in Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten sei.
Es ist daher notwendig, dass man für jedes Schutzgebiet die jeweilige Verordnung individuell studieren muss.
Wenn im NÖ Naturschutzgesetz die verbotenen Eingriffe in den Schutzzweck definiert werden, ohne dass das Kopterfliegen generell als verboten aufgezählt wird, ist das bereits eine sehr gute Ausgangslage. Es muss daher nur noch geprüft werden, ob durch einen bestimmten Flug ein Eingriff in ein Tierleben stattfindet. Die Verwaltungsstrafbehörden werden diese Definition wahrscheinlich sehr streng auslegen. Ich habe dazu natürlich einen großzügigeren Standpunkt. Besonders bei Vogelschutzgebieten muss man besonders aufpassen, dass man den wahrscheinlichen Brutplätzen nicht zu nahe kommt. In einem Landschafts- oder Pflanzenschutzgebiet kann ich mir durch kleine leise Kopter einen Eingriff in den geschützten Zweck überhaupt nicht vorstellen. Mir sind zwar auch Aussagen bekannt, dass jede Beeinträchtigung des Erholungswertes einer Landschaft bereits verboten sei. Aber das geht mir eindeutig zu weit. Natürlich ist es ein großer Unterschied, ob ich mit einer kleinen leisen Drohne kurz mal aufsteige, wenige Fotos schieße und dann gleich wieder lande, oder ob ich in niedriger Höhe immer wieder in den gleichen Bereichen sehr lange herumfliege, sodass sich Wanderer dadurch belästitg fühlen.
Wie ich schon mal geschrieben habe, könnte die Flugerlaubnis für Kopter unter 250g bis zu einer Höhe von 30 Meter in den Flugbeschränkungsgebieten Neusiedler-See und Rheindelta, die aus Naturschutzgründen bestehen, als Argument verwendet werden, warum man auch in anderen Naturschutzgebieten unter diesen Bedingungen fliegen dürfen sollte.

Ob eine Sondergenehmigung für Kopterflüge in den genannten Schutzgebieten möglich ist, setzt voraus, dass es eine Rechtsgrundlage dafür überhaupt in diesen Verordnungen gibt. Sollte es so eine Erlaubnismöglichkeit geben, wird diese Privatpersonen gegenüber sicher sehr restriktiv gehandhabt werden.

Sollte jemand wegen eines angeblich verbotenen Fluges bestraft werden, kontaktiert mich für eine kostenlose Rechtsberatung.

Bezüglich des Fliegens in der Kontrollzone Wien möchte ich daran erinnern, dass die 30 Meter-Regelung in der Sicherheitszone nicht gilt. Die Sicherheitszone ist auf map.dronespace.at gelb dargestellt. Wenn man dort reinklickt sieht man links am Bildschirm zB den Hinweis (Fläche E). Die Höhenangeben sind allerdings falsch. Die muss man sich aus der Sicherheitszonenverordnung für den Flughafen Schwechat heraussuchen. Ein Kopterfliegen neben der Piste ist daher sicher nicht erlaubt.

Wer noch Fragen dazu hat, kann diese jederzeit hier herein schreiben.
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Re: Flug in Vogelschutzgebiet Niederösterreich

11:55 ,Di 31. Jan 2023,

Vielen Dank für die Einschätzungen & Erklärungen.

So wie ich das verstehe, würde es im Fall der Fälle also immer davon abhängen ob der Flug meiner Drohne nun einen Eingriff darstellt oder nicht.
Und was das genau bedeutet scheint Auslegungssache zu sein!?

Ich bin einfach irritiert bezüglich der ÖAMTC Karte. Manchmal steht nur "Vorsicht Vogelschutzgebiet!"(hellgrüne und dunkelgrüne Zonen in der ÖAMTC App) und bei anderen kleineren Gebieten(rot umrandet!)steht dann auch zusätzlich "Drohnen Flugverbotszone! Strenges Vogelschutzgebiet".

Nachdem es also diese Unterscheidung gibt, wäre für mich die logische Schlussfolgerung, dass ich in einer Zone die nur "Vorsicht Vogelschutzgebiet" fliegen dürfte, wenn ich Rücksicht nehme(zb in größeren Höhen fliege) und in den roten Zonen natürlich gar nicht.

Sehen das andere Drohnenpiloten auch so?
Fahren alle die in Wien & Umgebung wohnen immer eine Stunde weit raus um ja nicht in einem Vogelschutzgebiet eine Aufnahme zu machen?

Ich stehe vor der größeren Investition einer Drohne und fände es dann einfach schade, in meiner näheren Umgebung keine legale Möglichkeit zu haben Aufnahmen zu machen bzw. wenn dann nur sehr kleine Bereiche in geringer Höhe.

Lg Throne
Redti
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Re: Flug in Vogelschutzgebiet Niederösterreich

19:45 ,Di 31. Jan 2023,

Es ist völlig bedeutungslos was in der ÖAMTC-App steht. Du musst dir leider immer die zugehörige Verordnung heraussuchen, herauszufinden, ob ein bestimmter Auslegungsspielraum besteht oder ob in der Verordnung ganz klar ein UAS-Flug unter einer bestimmten Höhe als verboten ausgewiesen ist. Aber selbst wenn es ein derart klares Verbot gäbe, ist damit noch immer nicht gesagt, dass dieses Verbot in dieser Form aus Naturschutzgründen erforderlich ist. Aber ich bin sehr pessimistisch, ob man damit bei den zuständigen Gerichten eine Chance hat.
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Re: Flug in Vogelschutzgebiet Niederösterreich

11:00 ,Mo 8. Mai 2023,

Hallo,

das Thema finde ich sehr interwsessant, da man ja überspitzt fomuliert in NÖ quasi flächendeckend in einem Naturschutzgebiet unterwegs ist.

Wenn ich mir das NÖ Naturschutzgesetz und die einzelnen Paragraphen zu den den Europaschuztgebieten durchschaue finde ich dort nirgends einen Passus der das fliegen mit einer Drohne untersagt.

Auch auf der Website des Naturlandes NÖ ist ein Flug nicht verboten.
Im NÖ Naturschutzgesetz gilt für Naturschutzgebiete im § 11 ein allgemeines Eingriffsverbot, womit jeder Eingriff in das Pflanzenkleid oder Tierleben und jede Änderung bestehender Boden- oder Felsbildungen verboten sind. Außerdem ist in diesen Gebieten das Betreten außerhalb der bezeichneten Wege untersagt. Eine direkte Vorgabe für unbemannte Luftfahrzeuge gibt es in diesem Landesgesetz hingegen nicht.
Ausnahmen sind natürlich die NÖ Nationalparke.

Sehe ich das richtig, dass es erlaubt ist (solange ich nicht wie ein gestörter herumfliege) um Landschaftsaufnahmen zu machen.
Oder habe ich irgendwo etwas überlesen bzw. vergessen nachzusehen.

Danke schonmal für die INfo bzw. Antworten.

LG Alex
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Re: Flug in Vogelschutzgebiet Niederösterreich

11:26 ,Mo 8. Mai 2023,

Hi Alex,

kürzlich in einer DE Fachzeitschrift gelesen:
Die Umweltschutzbehörden überschreiten ihre Kompetenzen, wenn sie versuchen ins Luftfahrtrecht einzugreifen.
Denke das es diesbezüglich bald neue EU-weite Reglungen geben wird.
... gutes Gelingen !

wünscht Wolle

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Kahless
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Re: Flug in Vogelschutzgebiet Niederösterreich

12:54 ,Mo 8. Mai 2023,

Wolfgang Blumen hat geschrieben:
11:26 ,Mo 8. Mai 2023,
Hi Alex,

kürzlich in einer DE Fachzeitschrift gelesen:
Die Umweltschutzbehörden überschreiten ihre Kompetenzen, wenn sie versuchen ins Luftfahrtrecht einzugreifen.
Denke das es diesbezüglich bald neue EU-weite Reglungen geben wird.
Es ist eben ein Schutzgebiet wo es meines Erachtens nicht explizit verboten ist, da im NÖ-Naturschutzgesetz in keinster Weise aufgeführt.

Im NÖ-Nationalparkgetz steht es zum Vergleich ausgeführt:
Als Eingriff gilt auch das Überfliegen mit
– unbemannten Geräten bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie
– Flugmodellen,
– unbemannten Luftfahrzeugen und
– mit Luftfahrzeugen
unterhalb einer Flughöhe von 500 m über Grund.
und dieser besagte Eingriff ist untersagt.
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Re: Flug in Vogelschutzgebiet Niederösterreich

15:53 ,Mo 8. Mai 2023,

Hallo Alex,

solange es keinen gerichtlichen Präzedenzfall gibt, ist das wohl alles nicht eindeutig.
Hoffe Redti berät uns da fachlich.

Umweltschutzbehörde hat neben unserem Fluggelände ein Schutz für Vögel und Echsen

Ansonsten denke ich solange kein Vogel beim überflug aus dem Nest fällt...
Und schöne Tier und Pflanzen Aufnahmen öffentlich gezeigt werden ist das für mich in Ordnung.
... gutes Gelingen !

wünscht Wolle

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Re: Flug in Vogelschutzgebiet Niederösterreich

20:41 ,Mo 8. Mai 2023,

Es gibt noch ein gutes Argument, warum das Fliegen mit Drohnen unter 250g in Vogelschutzgebieten bis 30 Meter über Grund erlaubt sein müsste. Im Anhang B zu den Luftverkehrsregeln wird in der Einleitung darauf hingewiesen, dass in Luftbeschränkungsgebieten bis zu einer Höhe von 30 Meter Drohnen unter 250g fliegen dürfen. Unter diesen Luftbeschränkungsgebieten gibt es zwei Vogelschutzgebiete (Neusiedler See und Rheindelta).
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