Nabend Leute!
Tschuldigung für die banale frage im voraus aber je mehr ich mich einlese, desto unklarer wird die ganze Rechtssituation für mich.
Will mir eine DJI Mini 2 holen und mich vorher ausreichend informieren. Versichert ist sie über meine Haushaltsversicherung, registrieren lass ich sie natürlich auch aber was genau bedeutet jetzt "Flug ist nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrolle erlaubt"?
Wohne in Graz, also einer Kontrollzone. Muss ich also vor jedem Flug bei Austro Control anrufen und quasi bescheid geben? Hüpft mir die Cobra durchs gschlossene Fenster, wenn ich sie mal im Wohnzimmer start, ohne anzurufen?
Dass ich unter 120m bleiben muss, ist mir klar aber wie schauts aus, wenn ich in einem Park (als 0815 Beispiel mal Stadtpark) 10m überm Boden fliegen will?
Dazu kommt ja dann noch der GEO-Lock von DJI selbst, kann ich damit die Drohne im Großraum Graz überhaupt starten?
Sorry, falls die Frage schon oft gestellt wurde aber bevor ich was falsch versteh, frag ich lieber wen, der sich auskennt.
Was bedeutet "Flug ist nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrolle erlaubt"?
Beitrag
Re: Was bedeutet "Flug ist nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrolle erlaubt"?
Hallo!
Dazu scheint es für Deine mini2 < 250g nun endlich eine Vereinfachung zu geben. Redti hat hierzu eine wertvolle Info veröffentlicht: (vielen Dank auch an dieser Stelle!) --- EDIT: Leider funktioniert das Einfügen eines Links nicht .... (Wird durch anderen link ersetzt...oder ich bin zu dumm dazu
Suche nach user Redti und seinem Betrag "Novelle zu den Luftverkehrsregeln veröffentlicht" vom 9.6.2022
Demzufolge dürfen wir (mini Piloten) ab 12.8. in Wien wieder bis 30m fliegen - wie das mit dem Abstand zu Gebäuden aussieht wäre noch interessant. Ich glaube es heißt "nicht in Wohngebieten"
Ich hoffe dazu gibt es noch weitere Erläuterungen....
Die DJi Restriktionen (also das pop-up Fenster) kannst Du - technisch gesehen - wegklicken - und die Drohne wird abheben - aber eben auf Deine Gefahr. So wie ich das sehe sind die Datenbanken der Flugbeschränkungszonen von Dji, ÖAMTC und dronespace nicht einheitlich. Keine Ahnung ob zumindest dronespace rechtsverbindlich ist.
Dazu scheint es für Deine mini2 < 250g nun endlich eine Vereinfachung zu geben. Redti hat hierzu eine wertvolle Info veröffentlicht: (vielen Dank auch an dieser Stelle!) --- EDIT: Leider funktioniert das Einfügen eines Links nicht .... (Wird durch anderen link ersetzt...oder ich bin zu dumm dazu
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Demzufolge dürfen wir (mini Piloten) ab 12.8. in Wien wieder bis 30m fliegen - wie das mit dem Abstand zu Gebäuden aussieht wäre noch interessant. Ich glaube es heißt "nicht in Wohngebieten"
Ich hoffe dazu gibt es noch weitere Erläuterungen....
Die DJi Restriktionen (also das pop-up Fenster) kannst Du - technisch gesehen - wegklicken - und die Drohne wird abheben - aber eben auf Deine Gefahr. So wie ich das sehe sind die Datenbanken der Flugbeschränkungszonen von Dji, ÖAMTC und dronespace nicht einheitlich. Keine Ahnung ob zumindest dronespace rechtsverbindlich ist.
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- manuHRTC
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Hab das Dokument nur schnell überflogen (war ein langer Tag, heb ich mir für Samstag auf ) aber das sind natürlich großartige Neuigkeiten! Bin mir nur noch nicht ganz sicher, ob das nur für Wien gilt oder doch für ganz Österreich.
Muss meine Mini eh noch registrieren und werd dann direkt mal im Tower anrufen und dort nachfragen, denke ich.
Danke für die Info!
edit: Die Meldepflichtige Zone in Graz ist halt wirklich...naja, lächerlich groß, wollte ich noch kurz anhängen. Wäre schon etwas nervig, jedes mal so weit raus fahren zu müssen.
Re: Was bedeutet "Flug ist nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrolle erlaubt"?
Hab den Link schon gefunden, danke vielmals!buzzard hat geschrieben: ↑18:09 ,Do 7. Jul 2022,Hallo!
Dazu scheint es für Deine mini2 < 250g nun endlich eine Vereinfachung zu geben. Redti hat hierzu eine wertvolle Info veröffentlicht: (vielen Dank auch an dieser Stelle!) --- EDIT: Leider funktioniert das Einfügen eines Links nicht .... (Wird durch anderen link ersetzt...oder ich bin zu dumm dazu
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Demzufolge dürfen wir (mini Piloten) ab 12.8. in Wien wieder bis 30m fliegen - wie das mit dem Abstand zu Gebäuden aussieht wäre noch interessant. Ich glaube es heißt "nicht in Wohngebieten"
Ich hoffe dazu gibt es noch weitere Erläuterungen....
Die DJi Restriktionen (also das pop-up Fenster) kannst Du - technisch gesehen - wegklicken - und die Drohne wird abheben - aber eben auf Deine Gefahr. So wie ich das sehe sind die Datenbanken der Flugbeschränkungszonen von Dji, ÖAMTC und dronespace nicht einheitlich. Keine Ahnung ob zumindest dronespace rechtsverbindlich ist.
Hab das Dokument nur schnell überflogen (war ein langer Tag, heb ich mir für Samstag auf ) aber das sind natürlich großartige Neuigkeiten! Bin mir nur noch nicht ganz sicher, ob das nur für Wien gilt oder doch für ganz Österreich.
Muss meine Mini eh noch registrieren und werd dann direkt mal im Tower anrufen und dort nachfragen, denke ich.
Danke für die Info!
edit: Die Meldepflichtige Zone in Graz ist halt wirklich...naja, lächerlich groß, wollte ich noch kurz anhängen. Wäre schon etwas nervig, jedes mal so weit raus fahren zu müssen.
- Redti
- Drohnenkommandant
- Wohnort:: Traun
- Kopter & Zubehör: DJI Mavic 3 Pro, DJI Mini 4 Pro, DJI Air 2s
Jurist beim Öst. Aeroclub - Hat sich bedankt: 29 Mal
- Danksagung erhalten: 123 Mal
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Re: Was bedeutet "Flug ist nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrolle erlaubt"?
@manuHRTC: Du solltest dir folgende Seite ansehen: https://www.dji.com/at/flysafe/geo-map
Dort wird dir genau erklärt in welchen Zonen du die Chance hast, dass dich DJI freischaltet. Wenn du in der Kontrollzone Graz fliegen möchtest, deren Größe du auf map.dronspace.at sehen kannst, musst du vor jedem Flug bis 11. August im Grazer Tower anrufen. Leider auch, wenn du nur wenige Meter hoch fliegen willst. Ab 12. August kannst du ohne Anmeldung im Tower bis 30 Meter hoch in der Kontrollzone mit deiner Mini fliegen. Dies gilt allerdings nicht für die Sicherheitszone und für die 2,5 KM-Flugverbotszonen rund um die Hubschrauberlandeplätze der Krankenhäuser. Bis 11. August könntest du dir zwar von den Flugplatzbetriebsleitern der Krankenhäuser eine Erlaubnis holen, aber in vielen Fällen (außer du fliegst extrem niedrig) wirst du die Erlaubnis nicht bekommen, weil sich die Rettungshubschrauber der Krankenhäuser vor der Landung nicht anmelden, wenn sie nicht in einer Kontrollzone fliegen. Bis 11. August kannst du von den Flugplatzbetriebsleitern "normaler" Flugplätze außerhalt einer Kontrollzone eine Erlaubnis bekommen für Flüge innerhalb der 2,5 KM-Zone. Ab 12. August geht das während der Betriebszeit der Flugplätze nicht mehr.
Bist du dir sicher, dass deine Haushaltsversicherung auch Haftpflichtschäden aus deinen Drohnenflügen abdeckt? Da habe ich meine Zweifel. Außerdem musst du beim Fliegen neben der Registrierungsbestätigung auch die Versicherungsbestätigung mitführen. Wenn aus dieser Bestätigung nicht ersichtlich ist, dass deine Drohne versichert ist, sehe ich Probleme auf dich zukommen.
Dort wird dir genau erklärt in welchen Zonen du die Chance hast, dass dich DJI freischaltet. Wenn du in der Kontrollzone Graz fliegen möchtest, deren Größe du auf map.dronspace.at sehen kannst, musst du vor jedem Flug bis 11. August im Grazer Tower anrufen. Leider auch, wenn du nur wenige Meter hoch fliegen willst. Ab 12. August kannst du ohne Anmeldung im Tower bis 30 Meter hoch in der Kontrollzone mit deiner Mini fliegen. Dies gilt allerdings nicht für die Sicherheitszone und für die 2,5 KM-Flugverbotszonen rund um die Hubschrauberlandeplätze der Krankenhäuser. Bis 11. August könntest du dir zwar von den Flugplatzbetriebsleitern der Krankenhäuser eine Erlaubnis holen, aber in vielen Fällen (außer du fliegst extrem niedrig) wirst du die Erlaubnis nicht bekommen, weil sich die Rettungshubschrauber der Krankenhäuser vor der Landung nicht anmelden, wenn sie nicht in einer Kontrollzone fliegen. Bis 11. August kannst du von den Flugplatzbetriebsleitern "normaler" Flugplätze außerhalt einer Kontrollzone eine Erlaubnis bekommen für Flüge innerhalb der 2,5 KM-Zone. Ab 12. August geht das während der Betriebszeit der Flugplätze nicht mehr.
Bist du dir sicher, dass deine Haushaltsversicherung auch Haftpflichtschäden aus deinen Drohnenflügen abdeckt? Da habe ich meine Zweifel. Außerdem musst du beim Fliegen neben der Registrierungsbestätigung auch die Versicherungsbestätigung mitführen. Wenn aus dieser Bestätigung nicht ersichtlich ist, dass deine Drohne versichert ist, sehe ich Probleme auf dich zukommen.
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Re: Was bedeutet "Flug ist nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrolle erlaubt"?
@ buzzard: Zu deiner Frage, wie es mit dem Abstand in Wien zu Gebäuden aussieht, weil dich der Begriff "Abstand zu Wohngebieten" irritiert: Der 150 Meter-Abstand zu Wohngebieten ist nur in der Kategorie A3 von Bedeutung. Mit der Mini fliegst du jedoch in A1. Dort gibt es keine Mindestabstände zu Menschen oder Gebäuden. Bei deinen Flügen in Wien darfst du nicht über Menschenansammlungen fliegen und die 2,5 KM-Zonen der Krankenhäuser, die leider einen großen Teil von Wien umfassen, sind für dich auch tabu.
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Re: Was bedeutet "Flug ist nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrolle erlaubt"?
@Redti DANKE vielmals, für die ausführliche Antwort. Könnte gerne genau so auf der Austro Control Website stehen!
Bei der Versicherung hattest du tatsächlich auch recht. Meine Maklerin meinte, die Versicherung würde haften aber nach genauerem durchlesen hab ich gemerkt, dass diese nur bei Drohnen ohne Kameras greift. Dann wohl zum ÖAMTC
Bei der Versicherung hattest du tatsächlich auch recht. Meine Maklerin meinte, die Versicherung würde haften aber nach genauerem durchlesen hab ich gemerkt, dass diese nur bei Drohnen ohne Kameras greift. Dann wohl zum ÖAMTC