Privatgrundstücke + "Specific" Kategorie

Rubrik für aktuelle Gesetzeslage , Behördenwege usw.
hrrry
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Privatgrundstücke + "Specific" Kategorie

21:01 ,Mi 1. Jun 2022,

Grüße euch!

Ich poste hier zum ersten Mal, nachdem ich viel gelesen habe! Ich habe zwei Fragen:

1.
Ich habe meine A1/3 und A2 Schein. Ich bin daran interessiert, die "spezifische" Erlaubnis zu erhalten. Auf der EASA-Website steht, dass die "Nationale Luftfahrtbehörde" jedes Landes diese Ausbildung und die anschließende Prüfung anbieten kann, aber ich kann keine Informationen von AustroControl darüber finden. Ich habe ihnen eine E-Mail geschickt, aber sie haben mir noch nicht geantwortet.
Ich habe einige Websites gefunden, die planen, diese Ausbildung und das offizielle EASA STS-Zertifikat/Schein noch in diesem Jahr anzubieten. Ich habe die A2-Theorieprüfung bei diesem Unternehmen abgelegt, daher weiß ich, dass sie seriös sind. (https://www.dronelicense.eu/products/th ... c-category)

2.
In dem Land, aus dem ich komme, gehört der Luftraum 30 m über einem Privatgrundstück nicht wirklich einem selbst, d.h. wenn die richtigen Bedingungen erfüllt sind (z.B. das Gebiet ist keine Flugverbotszone), ist es erlaubt, hier zu fliegen, obwohl es über dem Privatgrundstück von jemandem ist. Wie ist die Rechtslage in Österreich? Ist es erlaubt, über das Privatgrundstück eines anderen zu fliegen?

Danke!
Mavic 3 Fly More, Mini 3, Cinewhoop coming soon...
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doelle4
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Re: Privatgrundstücke + "Specific" Kategorie

21:30 ,Mi 1. Jun 2022,

Ich vermisse bei solchen Anliegen immer die Rahmenbedingungen.
Den Garten einer Millionärsvilla würd ich sicher nicht in 20-30 Metern Höhe öfter als 1x kurz überfliegen....
Bei der Wiese eines Bergbauern weit in der Einöde wirds egal sein wenn keine Weidetiere dort sind. Wenn doch stehst du dafür grade wenn ein Rindviech durchdreht und durch den Zaun geht..
Selbst schon erlebt als Pferde in umzäunter Wiese die ich aus der Luft wegen der vielen Bäume nicht erkannte durchgingen, hab knapp 300€ bezahlt für Zaun und alles , nicht weil es keine Rechtslücke gab sondern weil ich der Verursacher auf freien Feld war, in ca. 80 Meter Entfernung und ca 70 Meter Flughöhe.
Wenn wer Schaden hat dann zahl ich das auch unkompliziert, möchte das selbst ja auch nicht wenn mir ein Fremder da Chaos bereitet. Soviel Charrakter muss sein.

Alle glauben es gibt nur das LFG als Gesetz: Das ist ein Irrtum , da gibts jede Menge anderer auch was Privatsphäre , Ruhestörung, Naturschutz und anderes betrifft.
Eine subjektive Stellungnahme dazu kann ich daher nicht abgeben, eine objektive noch weniger.
Gegenfrage die sich auch jeder stellen muss: Möchte man selbst in Rente, das öfter ne fremde unbekannte Drohne 25 Meter über einem schwirrt und mitfilmt wenn man im Liegestuhl liegt?
Ich würd solche heiklen Sachen schon respektieren unabhängig von der Rechtsauffassung.
Bei normalen Wiesen oder Äckern ausserhalb des Orts ohne Personen die dort arbeiten oder Tieren sehe ich kein Problem.

Gruß Hans
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doelle4
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Re: Privatgrundstücke + "Specific" Kategorie

22:10 ,Do 2. Jun 2022,

Kurzer geschnittener Clip von mir:


Falls Video nicht anläuft auf Youtube Logo im Video klicken dann läuft sicher..
Traktorfahrer wollte das ich Ernte filme und alle auf der Erntemaschine habe ihre Zustimmung dazu gegeben.
Gruß Hans
Redti
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Re: Privatgrundstücke + "Specific" Kategorie

11:10 ,Fr 3. Jun 2022,

@hrrry: zur speziellen Kategorie: In dieser Kategorie bist du leider der Willkür der Austro Control ziemlich ausgeliefert und die Kosten einer derartigen Bewilligung sind wahrscheinlich auch nicht niedrig. Um den Preis einer derartigen Bewilligung bekommst du fast schon eine DJI Mini 3 Pro und hast damit so viele Freiheiten, dass du wahrscheinlich keine Bewilligung der speziellen Kategorie benötigst.

Zum Flug über Privatgrundstücke musst du zwischen Privatrecht und Luftfahrtrecht unterscheiden: Luftfahrtrechtlich kannst du mit einer Drohne unter 250g jederzeit über Privatgrundstücke fliegen. Aber privatrechtlich und datenschutzrechtlich könnte es schnell problematisch werden. Das wird z.B. davon abhängen, ob du aus einer Höhe filmst, aus der Personen noch erkennbar sind und ob du einfach nur schnell drüberfliegst oder das fremde Grundstück umkreist oder gar längere Zeit darüber im Schwebeflug bleibst. Da kannst du ganz schnell eine Unterlassungsklage am Hals haben, falls deine Identität festgestellt werden kann.
buzzard
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Re: Privatgrundstücke + "Specific" Kategorie

21:37 ,So 28. Aug 2022,

Hallo Redti

Hinsichtlich Überflug von Privatgrundstücken. Ist dies (Deine letzten Zeilen im vorigen Beitrag) irgendwo genauer geregelt? Hängt dies mitunter auch von der Auflösung der Kamera ab? Aus 30 Metern aufwärts bin ich eigentlich schon so weit über dem Grund, dass ich mit der Kamera der Mini 3 in HD (ich verwende nicht 4K) keine Gesichter mehr erkennen kann. (Ich hab es nicht speziell getestet). Geht es beim Recht auf Privatsphäre schon um die Möglichkeit Daten aufgenommen zu haben, oder erst ab deren Verbreitung (Dann würde man sehen, dass keine Gesichter mehr erkennbar sind). Ist es möglicherweise wie bei google street view, dass Aufnahmen so lange OK sind, solange keine Gesichter erkennbar sind, auch wenn anderer Gegenstände jenseits des Gartenzaunes scharf erkennbar sind. Oder - alles irrelevant solange dies nicht veröffentlicht wird?

Vielen Dank vorab!
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Re: Privatgrundstücke + "Specific" Kategorie

14:50 ,Mo 29. Aug 2022,

Hi,

Deine drohne darf die Nachbargrundstücke nicht überfliegen, außer die Eigentümer haben es erlaubt.
... gutes Gelingen !

wünscht Wolle

vorallem bei der Gesundheit !
Redti
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Re: Privatgrundstücke + "Specific" Kategorie

11:30 ,Di 30. Aug 2022,

Hallo Wolfgang,
du hast bei deiner Antwort übersehen, dass es hier um die öst. Rechtslage geht. In Deutschland benötigt man für den Überflug von Wohngrundstücken die Erlaubnis der betroffenen Bewohner. Das ist eine luftfahrtrechtliche Bestimmung. In Österreich gibt es keine derartige luftfahrtrechtliche Bestimmung. Hier ist alles eine Frage des Privatrechts. Es gibt dazu keine einfache klare Regelung, die man irgendwo nachlesen kann. Das ergibt sich aus bestimmten rechtlichen Grundsätzen. Solange auf den veröffentlichten Fotos keine Personen erkennbar sind und auch nicht eine bestimmte Adresse dabei steht (wäre eine Datenschutzproblem) sehe ich kein juristisches Problem. Natürlich darf der Überflug nicht so erfolgen, dass sich die Bewohner belästigt bzw. ausspioniert fühlen. Die Höhe und die Dauer des Überfluges spielen dabei eine entscheidende Rolle.
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Wolle Can Fly
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Re: Privatgrundstücke + "Specific" Kategorie

12:58 ,Di 30. Aug 2022,

Danke Redti !

ok,
Ich bin absolut dagegen, dass jemand egal welche Drohne außerhalb der Sichtweite in oder über Wohngebieten, egal ob 30 Meter oder 120m fliegt.

Bei uns im ländlichen fliegen Chaoten über Dörfer die mehrere hunderte Meter auseinander liegen.

Anlieger beschweren sich dann bei unserem Modellflugverein über diese Deppen.

Leider können diese Piloten kaum ermittelt werden, weil bis dem Home Flug nachgegangen bist, sind die untergetaucht.
... gutes Gelingen !

wünscht Wolle

vorallem bei der Gesundheit !

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