Flugplanung am PC

Rubrik für aktuelle Gesetzeslage , Behördenwege usw.
hugo459
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Flugplanung am PC

20:54 ,Mi 25. Mai 2022,

Gibt es einen Online Dienst für Österreich, analog zur Drone Space App [1], mit den gleichen Funktionen für die Flugplanung?

Dh. Eingabemöglichkeit von Radius u. Flughöhe etc.

Die Onlinekarte [2] bietet diese Funktionen scheinbar nicht?

[1] https://www.dronespace.at/dronespace_app
[2] https://map.dronespace.at/
Redti
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Re: Flugplanung am PC

11:12 ,Do 26. Mai 2022,

@hugo459: Ich werde aus deiner Frage nicht schlau, was du genau damit machen willst? Was verstehst du unter Flugplanung mit einer Drohne? Mit einem normalen Flugzeug kann ich mir darunter etwas vorstellen. Bei einer Drohne könnte ich mir nur vorstellen, dass du auf map.dronespace.at nachschaust, ob es im geplanten Fluggebiet Verbotszonen gibt. Aber wozu eine Eingabemöglichkeit für die Höhe? Du weißt ja ohnehin, dass bei 120 Meter Schluss ist. Die Entfernung von deinem geplanten Startpunkt zum geplanten maximal entfernten Punkt kannst du auf maps.google.at ermitteln und dann mit map.dronespace.at vergleichen. Oder verstehst du unter Flugplanung die Programmierung eines Fluges am PC zuhause mit Hilfe von Litchi? Das könntest du hier machen: https://flylitchi.com/hub. Leider siehst du dort keine Verbotszonen.
hugo459
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Re: Flugplanung am PC

11:31 ,Do 26. Mai 2022,

ok, gibt es nicht auch Zonen in denen nur 30 m Höhe gestattet sind?

Des weiteres gehts mir auch um den Radius zu Wohn-, Industrie- u. Erholungsgebieten (in der App kann man dies einstellen/darstellen)
Redti
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Re: Flugplanung am PC

19:59 ,Do 26. Mai 2022,

Nein es gibt keine Zonen in denen nur 30 Meter erlaubt sind. Es gibt allerdings Zonen, in denen DJI die Flughöhe mit 30 Meter begrenzt. Das kommt nach meinen bisherigen Erfahrungen in Flugplatznähe vor. Was du mit der Aussage, dass man in der App (in welcher?) den Radius zu Wohn-, Industrie- u. Erholungsgebieten einstellen bzw. darstellen kann, genau meinst, ist mir ein Rätsel, weil es diese Möglichkeit nach meiner Information nicht gibt.
hugo459
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Re: Flugplanung am PC

22:31 ,Do 26. Mai 2022,

Verstehe ich hier die Drone Space App etwa falsch?

Hab das so interpretiert:
- Flug grundsätzlich möglich (max. 120 m)
- jedoch Wohngebäude im Radius von 150 m mit unbeteiligten Personen > daher Flug nicht möglich


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Re: Flugplanung am PC

01:07 ,Fr 27. Mai 2022,

Also mag sein das meine Antwort unpassend ist. Ich richte meine Fluge nach der Umgebung. Dazu nutze ich auch PC und Geokarten.
Bloss , es geht mir darum das die Drohne immer steuerbar bleibt und auch bei RTH mit Verbindungsabbruch immer sicher heimkehrt.
Dazu gehört die Starthöhe und das umliegende Gelände. Da ich einen Eschenbaum mit ca 30 Metern Höhe nahe des Hauses habe ist die RTH höhe zumindest 40 Meter.
Fliege ich Richtung Wald, der ca 40 Meter Höher liegt und die Waldbäume auch 35 Meter sein können nehme ich RTH Höhe 90-100 Meter, dann ist alles im Lot und es kann nix sein.
Wohne selbst in sehr hügeligen Gelände und nicht im Flachland.
Fliege ich in 150 Metern Entfernung hinter nen Hügel und filme Bekannten bei der Kartoffelernte mit Traktor der ein Video davon haben wollte (so geschehen) und geh runter auf 15 Meter dann ist Funkkontakt plötzlich weg, Drohne steigt auf RTH Höhe, dann ist bald der Funkkontakt wieder da und ich kann wieder übernehmen. So ist meine Flugplanung, egal was passiert , es muss ein sicheres Ende haben, egal was passiert.
Hab mit meinem Parrot Disco viele Flüge von 20-25 Km Strecke hinter mir, weis um was es geht...
Gruß Hans
Redti
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Re: Flugplanung am PC

11:01 ,Fr 27. Mai 2022,

Hallo Hans! Verstehe ich das richtig, dass du mit deinem Parrot Disco einzelne Flüge bis zu 25 Km weit geflogen bist oder ist das die gesamte Strecke aller deiner Flüge?
Redti
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Re: Flugplanung am PC

11:49 ,Fr 27. Mai 2022,

@hugo459: Jetzt ist mir klar, was du gemeint hast. Deine Interpretation, dass jedes Wohngebäude im Umkreis von 150 Meter beim Fliegen nach den A3-Regeln deinen Flug verbietet, kann ich nicht teilen. Der Abstand von 150 Meter gilt nur zu Wohngebieten. Ein einzelnes einsames Wohnhaus begründet noch kein Wohngebiet. Nur deshalb, weil in diesem Wohnhaus unbeteiligte Personen sein können, ergibt sich trotzdem daraus noch kein Mindestabstand von 150 Meter. Die A3-Regeln schreiben lediglich vor, dass unbeteiligte Personen nicht gefährdet werden dürfen. Die Auslegung, dass im gesamten Flugbereich keine unbeteiligten Personen sein dürfen, ist falsch. Unbeteiligte Personen sind laut den Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM) dann nicht gefährdet, sofern nicht andere Faktoren wie z.B. starker Wind die Gefährdungslage erhöhen, bei einem Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen. Dieser Mindestabstand ist entsprechend der 1:1-Regel um so viele Meter zu erhöhen, wie die Flughöhe 30 Meter übersteigt. Es muss auf jeden Falls mindestens jene Strecke als Mindestabstand eingehalten werden, die das UAS innerhalb von 2 Sekunden mit der aktuellen Geschwindigkeit zurücklegen kann
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Re: Flugplanung am PC

14:11 ,Fr 27. Mai 2022,

@Redti: 25 Km gehen leicht am Stück auch 30-35. Aber es wird dann langweilig wenn man zum 27.ten Mal die Kurve dreht und wieder wendet wenn er nicht mehr gut Sichbar ist.

In anderen Teilen der Erde könnte man das aber geradeaus fliegen wie der hier ...

Gruß Hans
hugo459
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Re: Flugplanung am PC

15:20 ,Fr 27. Mai 2022,

Redti hat geschrieben:
11:49 ,Fr 27. Mai 2022,
@hugo459: Jetzt ist mir klar, was du gemeint hast. Deine Interpretation, dass jedes Wohngebäude im Umkreis von 150 Meter beim Fliegen nach den A3-Regeln deinen Flug verbietet, kann ich nicht teilen. Der Abstand von 150 Meter gilt nur zu Wohngebieten. Ein einzelnes einsames Wohnhaus begründet noch kein Wohngebiet. Nur deshalb, weil in diesem Wohnhaus unbeteiligte Personen sein können, ergibt sich trotzdem daraus noch kein Mindestabstand von 150 Meter. Die A3-Regeln schreiben lediglich vor, dass unbeteiligte Personen nicht gefährdet werden dürfen. Die Auslegung, dass im gesamten Flugbereich keine unbeteiligten Personen sein dürfen, ist falsch. Unbeteiligte Personen sind laut den Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM) dann nicht gefährdet, sofern nicht andere Faktoren wie z.B. starker Wind die Gefährdungslage erhöhen, bei einem Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen. Dieser Mindestabstand ist entsprechend der 1:1-Regel um so viele Meter zu erhöhen, wie die Flughöhe 30 Meter übersteigt. Es muss auf jeden Falls mindestens jene Strecke als Mindestabstand eingehalten werden, die das UAS innerhalb von 2 Sekunden mit der aktuellen Geschwindigkeit zurücklegen kann
Dh. ich darf bei "Schönwetter" wesentlich näher an Wohnhäuser (keine Siedlung) ran?
Redti
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Re: Flugplanung am PC

17:41 ,Fr 27. Mai 2022,

@hugo459: Ich nehme an, dass du mit Schönwetter einen Tag mit wenig Wind meinst. Allerdings verstehe ich nicht ganz, warum du nicht den Fernpilotenschein (A2-Prüfung) machst, dann darfst du mit deiner DJI Air 2s die 150 Meter Abstandsregel zu den bekannten Gebieten ignorieren bis Ende 2023.

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