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Rechtliche Frage zu zwei Flugbeispielen

Verfasst: 16:55 ,Di 17. Mai 2022,
von hugo459
Hätte da wiedermal eine spezielle Frage, gegeben ist:
  • Land: Österreich
  • Drohne: Air2S
  • Kompetenznachweis A1/A3 vorhanden

Beispiel 1)
Flug über ein freies Feld, fernab von jedem Wohn-/Naturschutzgebiet
keine unbeteiligten Personen im Sichtbereich
Lt. austrocontrol App "Flug erlaubt", Flughöhe max. 120 m

Darf der Grundstückseigentümer (zufällig auch ein Jäger) den Flug verbieten? (Begründung: aufscheuen vom Wild)

Beispiel 2)
Flug in einem Wohngebiet auf Privatgrundstück
Flughöhe unter der Firsthöhe des Gebäude
Lt. austrocontrol App "Flug erlaubt", Nachbarobjekte aber im 150 m Radius

Anwendung_1: Portraitfotos aus leicht erhöhter Perspektive (mit einem Stativ jedoch möglich) - ist das gestattet?
Anwendung_2: darf ich über das Dach fliegen um die PV Anlage/Dachziegel zu prüfen?

Re: Rechtliche Frage zu zwei Flugbeispielen

Verfasst: 18:51 ,Di 17. Mai 2022,
von Redti
zu deinem Beispiel 1:
Man muss bei diesen Fragen immer das Luftfahrtrecht und das Privatrecht getrennt betrachten. Luftfahrtrechtlich ist dein Flug legal. Privatrechtlich hat dieser Jäger in deinem Beispiel keine Chance. Es kommt natürlich immer auf die Details an. Wenn du z.B. auf seinem Grundstück startest, könnte man darüber streiten, ob das eine Besitzstörung ist.
zu deinem Beispiel 2:
Da du kein Fernpilotenzeugnis (A2-Schein) hast, musst du zu Wohngebieten 150 Meter Abstand halten. Es hilft dir nichts, wenn du auf deinem Privatgrundstück fliegst und unter der Firsthöhe bleibst. Der Flug über die PV-Anlage oder die Inspektion der Dachziegel ist ebenso nicht erlaubt. Auch wenn Fotos mit einem langen Stativ aus erhöhter Position erlaubt sind, ist ein ähnliches Foto mit deiner Air 2S im Wohngebiet verboten. Es ist zwar aus Sicherheitsgründen nicht nachvollziehbar, aber so ist leider die brutale Rechtslage. Du solltest daher dringend die A2-Prüfung machen.

Re: Rechtliche Frage zu zwei Flugbeispielen

Verfasst: 20:55 ,Di 17. Mai 2022,
von hugo459
Redti hat geschrieben:
18:51 ,Di 17. Mai 2022,
Du solltest daher dringend die A2-Prüfung machen.
Danke für deine Antwort. Lohnt sich die A2-Prüfung auch nach 01.01.2023 noch? Ich blicke da noch nicht ganz durch....oder soll ich mir 2023 lieber eine Drohne <250g kaufen?

Re: Rechtliche Frage zu zwei Flugbeispielen

Verfasst: 22:56 ,Di 17. Mai 2022,
von Redti
Der Übergangszeitraum wurde um ein Jahr verlängert. Du kannst also die Vorteile der A2-Prüfung mit deiner Air 2s noch das ganze Jahr 2023 genießen. Aber selbstverständlich ist eine Drohne unter 250g eine gute Entscheidung. Die am 10.5. neu vorgestellte DJI Mini 3 Pro wäre meine Empfehlung. Ich habe sie auch bestellt und werde sie voraussichtlich am 24.5. bekommen.