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Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 15:12 ,Fr 29. Apr 2022,
von hugo459
Darf man mit einer Air2S über ein Gebäude, mit schriftlicher Genehmigung des Besitzers, fliegen und Fotos machen?

Sämtliche Nachbargebäude sind >150 m entfernt

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 18:56 ,Fr 29. Apr 2022,
von Redti
Damit ich deine Frage umfassender beantworten kann, wäre es für mich hilfreich, wenn du uns verraten würdest, ob sich deine Frage auf Österreich oder Deutschland bezieht.
Da du den Abstand von 150 Meter erwähnt hast, schließe ich daraus, dass du kein Fernpilotenzeugnis hast. Das bedeutet, dass du mit der Air 2s, die ein Startgewicht über 500g hat nach den Regeln der Unterkategorie A3 fliegen musst. Das hat zur Folge, dass du unter anderem zu Wohngebieten einen Mindestabstand von 150 Meter einhalten musst. Dein Problem wird nicht dadurch gelöst, dass andere Gebäude mehr als 150 Meter entfernt sind. Offensichtlich liegt das von dir zu filmende Gebäude in einem Wohngebiet. Es kann daher die Erlaubnis des Hausbesitzers dein Problem nicht lösen. Falls du in Deutschland fliegst, würde unabhängig von deinem A3-Problem auch noch die Zustimmung aller Hausbewohner erforderlich sein. Zusätzlich hast du noch das Problem, dass in deinem Fluggebiet keine unbeteiligten Personen sein dürfen.

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 10:03 ,Sa 30. Apr 2022,
von hugo459
sorry, dachte nur die Anmeldung unter der AT Domain wäre es ersichtlich das es sich um Österreich handelt.

Ein Fernpilotenzeugnis der Klasse A1/A3 (Open Sub Category) ist vorhanden, das Gebäude ist freistehend (in keinem Wohngebiet) und unbeteiligte Personen sind während der Aufnahme nicht vor Ort.

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 11:28 ,Sa 30. Apr 2022,
von doelle4
Wenn du niemand belästigst und die Erlaubnis hast wird es auch niemand was beanstanden...
Da muss man halt schon auch bodenständig denken und nicht nur abstrakt.
Gruß Hans

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 13:39 ,Sa 30. Apr 2022,
von hugo459
Ergänzungsfrage: Lässt ihr in so einem Falle trotzdem was unterschreiben? (Erlaubs Eigentumer, keine unbeteiligten Personen am Gelände etc) Gibt es da Musterformulare?

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 18:10 ,Sa 30. Apr 2022,
von doelle4
Ich sags mal so , das ist so wie wenn du ne schriftliche Erlaubnis von deinem Nachbarn hast das du an seinem Haus mit 55 km/h statt den erlaubten 50 vorbeifahren darfst....
Fragst du bei der BH (Bezirkshörde) nach das sie dir deshalb ne Erlaubniss für Geschwindigkeitsüberschreitung austellen sollen weil der Nachbar nichts dagegen hat, dann wird das Gespräch schnell vorbei sein...
Fährst du aber trotzdem mit 55km/h vorbei dann wird auch nix sein, selbst wenn die Polizei vor Ort ist.
Diese straft in der Regel keinen der 4-5km/h zu schnell ist, aber vorher erlauben dürfen sie das deswegen auch nicht...

Das ganze nun mal Analog auf obiges Thema umdenken. Wenn er dich nicht anzeigt und alles hierfür mit dokumentiert als Beweis hat, dann wird nichts sein..

Es ist aber wohl besser du lässt dass ganze, wenn man selbst so unsicher ist und keine ruhige Minute hast.
Mit Papierkram verschlimmerst du nur alles
Gruß Hans

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 21:18 ,Sa 30. Apr 2022,
von Redti
@hugo459: Du hast leider eine große Wissenslücke, wenn du von einem Fernpilotenzeugnis der Klasse A1/A3 schreibst. Als Jurist muss ich leider darauf achten, dass immer die richtigen Begriffe verwendet werden, sonst ist die Verwirrung perfekt. Zuerst mal gibt es keine Klasse A1/A3. A1 und A3 sind Unterkategorien der Offenen Kategorie. Klassen sind Begriffe aus der Delegierten Verordnung und bezeichnen technische Anforderungen an klassifizierte Kopter. Da es aber derzeit immer noch keine klassifizierten Kopter gibt, hat der Begriff Klasse für Kopter derzeit keine Bedeutung.
Das was du hast, ist kein Fernpilotenzeugnis, sondern der sogenannte EU-Kompetenznachweis, den manche auch als den "kleinen Drohnenführerschein" bezeichnen. Das echte Fernpilotenzeugnis kannst du in Österreich nicht online, sondern nur durch eine schriftliche Prüfung vor Ort bei der Austro Control bekommen. Er wird auch als A2-Schein von manchen bezeichnet oder als "großer Drohnenführerschein". In Deutschland gibt es einige Anbieter, die das Fernpilotenzeugnis auch online anbieten. Wenn ich mich richtig erinnere, verlangt der billigste Anbieter nur € 100,--. Dieses Fernpilotenzeugnis gilt in der gesamten EU.
Zu deiner ursprünglichen Frage: Da das Gebäude in keinem Wohngebiet steht, sondern offensichtlich ein sehr einsames Gebäude außerhalb von Wohn- und Gewerbegebieten ist, kannst du dort nach den A3-Regeln fliegen und musst nur darauf achten, dass keine unbeteiligten Personen in deinem Flugbereich gefährdet werden. Die oft gelesene Behauptung, dass beim Flug in der Unterkategorie A3 auch zu unbeteiligten Personen eine Mindestabstand von 150 Meter eingehalten werden muss, ist eindeutig falsch.
Die Zustimmung des Hausbesitzers hat in Österreich keine luftfahrtrechtliche Bedeutung. Sie hat nur eine zivilrechtliche Bedeutung, weil dich der Hausbesitzer dann nicht wegen Verletzung seiner Privatsphäre klagen kann.

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 22:53 ,Mo 2. Mai 2022,
von MarkusB
Hi!
Als relativer Neuling hier im Forum, hab ich bisher nur mitgelesen. Nun muss ich jedoch zu folgendem Satz kurz etwas hinzufuegen:
Redti hat geschrieben:
21:18 ,Sa 30. Apr 2022,
Die oft gelesene Behauptung, dass beim Flug in der Unterkategorie A3 auch zu unbeteiligten Personen eine Mindestabstand von 150 Meter eingehalten werden muss, ist eindeutig falsch.

MIch wundert es ueberhaupt nicht, wenn Leute glauben dieser Mindestabstand zu Personen sei einzuhaltent (war bis heute selbst dieser Meinung :)
Schliesslich sind selbst offizielle Seiten so formuliert, wie zB : 'oesterreich.gv.at', wo explizit steht: 'Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)'
Selbst in den Tabellen der Austro Control entsteht dieser Eindruck.

Liest man sich dann doch einmal das genaue Eu-Regulativ 2019/947 durch, steht dort unter A3:
(1) be conducted in an area where the remote pilot reasonably expects that no uninvolved person will be endangered
within the range where the unmanned aircraft is flown during the entire time of the UAS operation;

Die selbe Verwirrung stiftet zB. Austro Control beim Mindestabstand in der Unterkategorie A2:

Auf dronespace.at steht in der Tabelle bei A2 50m (!).
Im Lehrmaterial fuer den "Drohnenführerschein" sind es (wie im EU Regulativ) 30 m.

Ja was denn jetzt :P

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 09:55 ,Di 3. Mai 2022,
von Redti
@MarkusB: Die von dir genannte Tabelle hat die Überschrift "OPEN Kategorie (für Geräte ohne CE-Kennzeichnung). Damit wollte die Austro Control ausdrücken, dass diese Tabelle nur für unklassifizierte Kopter gilt. Leider hat die Austro Control offenbar immer noch nicht kapiert, dass alle Kopter schon seit langer Zeit ein CE-Kennzeichen haben, weil sie sonst nicht in die EU importiert werden dürften. Der richtige Ausdruck, den die Austro Control hier verwenden hätte sollen ist "Klassenidentifizierungskennzeichen". Für unklassifizierte Kopter gibt es keine Möglichkeit in der Unterkategorie A2 zu fliegen, die tatsächlich nur einen Mindestabstand von 30 Meter zu unbeteiligten Personen erfordert. Was in dieser Tabelle fälschlich als A2 bezeichnet wird, ist die Übergangsregelung bis Ende 2023 mit einem Mindestabstand von 50 Meter zu unbeteiligten Personen, falls man ein Fernpilotenzeugnis hat und der Kopter unter 2 Kg wiegt.

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 16:16 ,Di 3. Mai 2022,
von buzzard
Hallo!
Ich wende mich zwar mit einer eigenen Frage an Euch, mache dazu aber keinen eigenen Thread auf, da meine Frage genau hier in diesen Thread wunderbar hineinpasst:

Ich beabsichtige eine dji air 2 (bevorzugt) oder eine mini2 zu kaufen und versuche die Gesetzeslage zu verstehen um danach Kaufeintscheidung zu treffen.
Ich versuche mir praxisnahe Szenen vorzustellen wo ich die Drohne eingesetzt hätte / einsetzen werde und stoße v.a. an die Regelung dass ich keine Personen überfliegen darf, was in der Praxis (außer bei den meisten yt testvideos) sehr wohl zu erwarten sein wird.
Ich hätte da 3 verschiedene Szenarien:
1) Radauflug Keine Menschenansammlung, aber doch einzelne entgegenkommende Radfahrgruppen.
2) Skipiste: Auch hier - nur einzelne Menschen auf der Piste > v.a. hier würde ich geren im Tracking-Modus meine eigene Gruppe filmen, es werden aber sicher auch unbeteiligte unter der Drohne an uns vorbeifahren.
3) Wanderung in den Bergen: deto wie oben

Was bedeutet das nun in der Praxis mit der air 2 ?
Muss ich den Flug sofort abbrechen sobald sich ein Radfahrer weniger als 150m/50m/30m/Flughöhe annähert? Dann käme ich nie zum Fliegen mit der air 2. Oder schwenke ich da auf die Seite? Wie viel ? 30 m oder doch 50 m? .... Wie sieht hier die Praxis im Vergleich zur Mini2 aus. Zudem ich gelesen habe, dass ein Überlfug von unbeteiligten Menschen mit der "follow-me" Funktion mögliche wäre, was aber die Mini2 nicht hat...?
Das ich jemanden überfliege -> eher unwahrscheinlich, dass jemand unter die Drohne vorbeifährt schon eher (wie beim Radfahren)

Es wäre nett wenn ihr mir beschreiben könnt wie diese Szenerien in der Praxis mit der Drohne aussehen und zu welcher Drohne ihr mir raten würdet.
Ach ja: es geht hier vorwiegend um Österreich und den kleinen Onlineschein habe ich auch absolviert.

Vielen Dank im Voraus!

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 17:51 ,Di 3. Mai 2022,
von Redti
@buzzard: Ich nehme an, dass du nicht die alte DJI Air 2 sondern die neuere DJI Air 2s meinst. Ich kann dir zu deinen Plänen nur die Mini 2 empfehlen, die mit Litchi die Follow me-Funktion hat. Allerdings beherrscht sie diese nicht so gut wie die Air 2s. Wenn du kein Fernpilotenzeugnis hast, musst du mit der Air 2s nach den A3 Regeln fliegen. Damit kannst du deine Pläne vergessen. Aber selbst wenn du dir noch ein Fernpilotenzeugnis besorgen würdest, müsstest du bis Ende 2023 immer noch einen Mindestabstand von 50 Meter zu unbeteiligten Personen einhalten. Ab 1.1.2024 hilft dir auch das Fernpilotenzeugnis bei der Air 2s nichts mehr und du musst ab diesem Datum grundsätzlich nach den A3-Regeln fliegen. Alle deine Wünsche können nur mit der Mini 2 erfüllt werden. Es erscheint zwar jetzt im Mai die Mini 3, die ich dir natürlich grundsätzlich empfehlen würde. Aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird sie die Follow me-Funktion noch nicht beherrschen. Diese wird erst wieder in vielen Monaten mit Litchi möglich sein, wenn DJI irgendwann mal das SDK für Drittanbieter freigibt.

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 21:12 ,Di 3. Mai 2022,
von MarkusB
Redti hat geschrieben:
09:55 ,Di 3. Mai 2022,
Tabelle hat die Überschrift "OPEN Kategorie (für Geräte ohne CE-Kennzeichnung)
Huch, da war ich mal wieder blind und hab die Tabellenueberschrift nicht gelesen :)
Aber auch peinlich das die Austro Control hier CE und C0 - C4 vermischt.

@Redti Danke fuer die ausfuehrliche Klarstellung !

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 23:10 ,Di 3. Mai 2022,
von buzzard
@Redti
Vielen lieben Dank für Deine Erklärungen. Ich habe die Dji mavic air 2 gemeint (nicht 2s).
Ich hoffe das ändert nichts an Deiner Empfehlung für die mini2. Dann werde ich mal zuschlagen.
Wo sieht man eigentlich was sich Ende 2023 ändert?
Vielen Dank nochmals!

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 10:33 ,Mi 4. Mai 2022,
von Redti
@buzzard: Es gibt keine rechtlichen Unterschiede zwischen der Air 2 und der Air 2s. Was sich ab dem 1.1.2024 ändert sieht man aus der EU-Verordnung 2022/425. Du findest sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e253-20-1

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 23:12 ,Mi 4. Mai 2022,
von Redti
@buzzard: Ich würde mit dem Kauf der Mini 2 warten, weil die Mini 3 angeblich am 10. Mai vorgestellt wird und es nach bisherigen Informationen doch sein könnte, dass sie follow me kann. Neben der besseren Bildqualität und der längeren Flugzeit im Vergleich zur Mini 2 ist sie vor allem deshalb interessant, weil sie Hindernissensoren hat.

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 18:38 ,Sa 7. Mai 2022,
von Redti
@buzzard: Inzwischen steht offiziell fest, dass die Mini 3 active track beherrscht und sie tatsächlich am 10. Mai vorgestellt und ab 17. Mai ausgeliefert wird. Es wäre daher ein schwerer Fehler, wenn du dir jetzt eine Mini 2 kaufen würdest.

Re: Flug über Objekt mit Erlaubnis des Besitzers

Verfasst: 11:38 ,Fr 13. Mai 2022,
von buzzard
Ja, vielen Dank! Ich hab das auch verfolgt und mir bereits die mini 3 bestellt! Bin schon sehr gespannt. Lieber wäre mir die die air2s aber Dank Deinen Ausführungen bleibe ich unter 250g. (Unlängst bin ich auf eine Umfrage gestoßen wonach sich nur mal 50% an die Regelungen halten)

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