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Verlängerung der Übergangsfrist

Verfasst: 16:32 ,Di 16. Nov 2021,
von Redti
Es wurde in einem Forum ein Antwortschreiben der EASA zitiert, aus dem ersichtlich ist, dass die EASA nicht damit rechnet, dass es im Jahr 2023 bereits klassifizierte Kopter geben wird.
Einige Mitgliedstaaten haben daher um Verlängerung der Übergangsfrist für Bestandskopter gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Übergangszeit bis mindestens Anfang 2024 verlängert werden wird.
Nachträgliche Klassifizierungen von Bestandskoptern werden möglich werden.

Übergangsfrist bis Ende 2023 verlängert

Verfasst: 21:58 ,Mi 16. Mär 2022,
von Redti
Der Übergangszeitraum wurde durch die EU-Verordnung vom 14.3.2022 um ein Jahr verlängert. Diese Verordnung kann hier gefunden werden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e253-20-1. Das bedeutet z.B. dass alle Inhaber eines Fernpilotenzeugnisses mit Drohnen ab 500g bis knapp unter 2Kg bis zum Jahresende 2023 nicht nach den A3 Regeln fliegen müssen, sondern nur einen Mindestabstand von 50 Meter zu unbeteiligten Personen einhalten müssen. Mit Drohnen ab 250g bis knapp unter 500g darf sogar weiterhin bis Ende 2023 in dicht besiedelten Gegenden auch ohne Fernpilotenzeugnis geflogen werden. Es muss allerdings nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden können, dass im Fluggebiet keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Es genügt dafür der Kompetenznachweis, der oft auch als kleiner Drohnenführerschein bezeichnet wird.

Re: Verlängerung der Übergangsfrist

Verfasst: 22:26 ,Di 31. Jan 2023,
von Anderl1
Hallo, ich verfüge über einen Phantom 4 Pro.
Schaut es nun so aus, dass ich diesen mit Ende 2023 wegschmeissen muss ?
Kann mir bitte dies jemand beantworten ?

Danke

Re: Verlängerung der Übergangsfrist

Verfasst: 10:25 ,Mi 1. Feb 2023,
von Redti
@Anderl1: Du musst deinen Phantom 4 Pro mit Jahresende nicht wegschmeißen, sondern du darfst ihn ab Beginn des nächsten Jahres nur noch nach den A3-Regeln fliegen, auch wenn du ein Fernpilotenzeugnis haben solltest. Diese Rechtslage gilt für alle Kopter ab 250g mit Beginn 2024, sofern sie nicht klassifiziert sind. Klassifiziert ist derzeit nur die Mavic 3.
Solltest du kein Fernpilotenzeugnis haben, musst du auch jetzt schon deinen Phantom 4 Pro nach den A3-Regeln fliegen. Die A3-Regeln bedeuten, dass du gegenüber Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einen Sicherheitsabstand von 150 Meter einhalten musst und dass im Flugbereich keine unbeteiligten Personen gefährdet werden dürfen.

Re: Verlängerung der Übergangsfrist

Verfasst: 12:25 ,Mi 1. Feb 2023,
von Anderl1
Hallo Günter,
danke für deine klare Ansage, freut mich !

LG Hans