Ich stellte mich mal vor

Rechtsübersicht, erstellt von einem Aeroclub Juristen (nur Lesebereich)

Moderator: Redti

Redti
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Ich stellte mich mal vor

09:41 ,Do 25. Mär 2021,

Bevor ich euch mit meinen Beiträgen zum neuen Drohnenrecht "überhäufe", möchte ich mich kurz vorstellen:

Ich bin seit vielen Jahren ehrenamtlicher Jurist und Vorstandsmitglied beim Öst. Aeroclub, Landesverband Oberösterreich. Ursprünglich war ich "nur" Segelflieger, aber seit ca. drei Jahren bin ich auch engagierter Drohnenpilot. Ich wohne in Traun und bin seit fast 5 Jahren in Pension. Im Mai werde ich 70. Redti ist mein Spitzname. Es ist eine Verkürzung meines richtigen Familiennamens Redtenbacher.
Da mir die "Raubritterpolitik" der Austro Control ein Dorn im Auge war, habe ich diese seit drei Jahren in mehreren Musterprozessen mit teilweisem Erfolg bekämpft. Der Erfolg war leider deshalb nur teilweise, weil Richter beim Bundesverwaltungsgericht und beim Verwaltungsgerichtshof mit unglaublicher Ignoranz und Missachtung logischer Argumente schwere Fehler gemacht haben. Aber es gibt noch einen Hoffnungsschimmer. Es liegt derzeit ein Antrag von mir beim Verfassungsgerichtshof auf Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Verordnung "Luft- und Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. 67" der Austro Control. In dieser Verordnung werden ua. folgende Dummheiten verlangt: Auch bei Windstille ist immer vor jedem Start mittels Windstärkemessgerät die Windgeschwindigkeit zu prüfen! Wenn sich ein Hubschrauber nähert, ist auch dann sofort mit der Drohne zu landen, wenn sich dieser Hubschrauber in der Zwischenzeit bereits wieder entfernt! Wenn Menschen in den 50 Meter-Umkreis um den Flugbereich der Drohne eindringen, ist die Drohne sofort zu landen. Ein Ausweichen und damit Erhöhen des Sicherheitsabstanden ist nicht erlaubt!

Es ist diese Entscheidung des VfGH aufgrund der neuen Rechtslage für uns nicht mehr relevant, aber es wäre zumindest ein weiterer Beweis, dass sich die Austro Control in der Vergangenheit rechtswidrig verhalten hat. Für die Blaulichtorganisationen, die nicht unter die neue EU-Drohnenverordnung fallen und für die daher dieser LBTH 67 immer noch gilt, wäre dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes allerdings von großer Bedeutung.

Da ich zur neuen Rechtslage immer wieder gefragt werde, weil auf diesem Gebiet sehr viel Verwirrung herrscht, habe ich beschlossen, hier meine Hilfestellung anzubieten, weil ich leider feststellen musste, dass sogar auf der Homepage der Austro Control falsche Informationen zu finden sind. Ich habe auch noch fast keine Informationsseite über die neue Rechtslage im Internet gefunden, die fehlerfrei ist.

In den nächsten Tagen werden ich hier weitere Beiträge verfassen. Ihr könnte aber gerne bereits Fragen zur neuen Rechtslage stellen.

MfG
Günter
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Redti für den Beitrag (Insgesamt 2):
doelle4 (10:57 ,Do 25. Mär 2021,) • mastersurferde (21:50 ,Do 25. Mär 2021,)
Bewertung: 11%

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