Seite 1 von 1

Panoramafreiheit für Drohnenfotos (neues Urteil)

Verfasst: 14:13 ,So 27. Dez 2020,
von Fandi
Hallo Zusammen,

durch Zufall bin ich darüber gestolpert:

https://bvcp.de/multicopter-news/recht/ ... mafreiheit

Ich denke, das sich dieses Urteil auch auch vieles andere übertragen lässt.
Haben wir tatsächlich etwas mehr Freiheit bekommen ?

Re: Panoramafreiheit für Drohnenfotos (neues Urteil)

Verfasst: 10:36 ,Mo 28. Dez 2020,
von Pinguin
Hallo Andreas,

bezieht sich dieses Urteil nur auf diesen Fall (Lahntalbrücke), oder gilt das allgemein? Könnte ich z.B. Ärger bekommen, wenn ich in Hamburg die Elbphilharmonie filme und dieses Video in YouTube veröffentliche?

Re: Panoramafreiheit für Drohnenfotos (neues Urteil)

Verfasst: 10:40 ,Mo 28. Dez 2020,
von DeWe
Bisher galt ja der Panorama Schutz(?) So dass ein ein veröffentlichen von Bilder z.B. Schloss Schwarnstein nicht erlaubt war. Ob das Urteil nun solche Sachen im Allgemeinen kippt wage ich zu bezweifeln....

Gesendet von meinem SM-P905 mit Tapatalk


Re: Panoramafreiheit für Drohnenfotos (neues Urteil)

Verfasst: 13:19 ,Mo 28. Dez 2020,
von Redti
Dieses Urteil gilt für alle Gebäude an einem öffentlichen Ort. Es dürfen daher Bilder von Schloß Schwanstein und der Elbphilharmonie ohne Verletzung des Urheberrechts auf Youtube veröffentlicht werden.

Re: Panoramafreiheit für Drohnenfotos (neues Urteil)

Verfasst: 18:12 ,Mo 28. Dez 2020,
von DeWe
Ich warte da mal auf ein anders lautende Urteil, wo sich wieder auf das Panoramaschutz als stärker geltenden Recht gestützt wird....