Hallo,
bin neu hier im Forum und in der "Drohnenwelt".
Ich habe mir eine Fimi X8SE 2020 zugelegt (Black Friday ). Naja und jetzt komme ich gerade drauf, welche rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften gelten.
Um Ehrlich zu sein ist es nicht so, das sich mich damit gar nicht beschäftigt hätte. Nur habe ich meinen "Wissensstand" schon vor 1-2 Jahren aus der ÖAMTC Seite entnommen.
Die Drohne kam jetzt eben ins Angebot und dann hab ich sie bestellt ohne lang nochmal nachzulesen.... Jetzt sehe ich das die rechtliche Sache ja ganz anders gelagert ist.
Kann mir jetzt jemand sagen unter welche der neuen Kategorien die FIMI fällt. Soweit ich es herausgelesen hab, fällt sie unter die Klasse A2, was den OnlineKurs bei der Austrocontrol und die Theorieprüfung vor Ort erfordert. Zudem dürfte ich nur bis 1.1.2023 damit fliegen. Korrekt ?
Oder kann es mir jemand besser erklären?
Freue mich auf eine Rückmeldung,
Schönen Sonntag
Christoph
Rechtliche Einstufung der X8 SE2020
- Redti
- Drohnenkommandant
- Wohnort:: Traun
- Kopter & Zubehör: DJI Mavic 3 Pro, DJI Mini 4 Pro, DJI Air 2s
Jurist beim Öst. Aeroclub - Hat sich bedankt: 29 Mal
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Beitrag
Re: Rechtliche Einstufung der X8 SE2020
Hallo Christoph!
Wenn du dich bei der Austro Control registrierst und dort den Onlinetest ablegst, darfst du die Fimi ab 31.12. nur nach den A3-Regeln fliegen. Wenn du aber den zusätzlichen Test vor Ort für das Fernpilotenzeugnis schaffst, darfst du die Fimi in den nächsten beiden Jahren mit einem horizontalen Mindestabstand von 50 Meter zu unbeteiligten Personen betreiben. Ab 2023 darfst du sie - solange sie lufttüchtig ist - nach den A3-Regeln nur dann fliegen, wenn der Hersteller die höchstzulässige Startmasse definiert hat oder auch der Artikel 20 (so wie bereits im Artikel 22 geschehen) durch eine Novelle nur mehr auf das tatsächliche Startgewicht Bezug nimmt. Schau dir meine Zusammenstellung der Rechtslage unter folgendem Link an: http://www.kopterforum.de/topic/84870-e ... l%C3%A4rt/
Dort erfährst du auch, was die A3-Regeln bedeuten. Wenn dann noch eine Frage offen bleibt, dann stelle sie hier.
Für den Onlinetest, der erst ab dem 31.12. möglich sein wird, kannst du dich bereits hier vorbereiten: https://online-kurs.dronespace.at/
Wenn du dich bei der Austro Control registrierst und dort den Onlinetest ablegst, darfst du die Fimi ab 31.12. nur nach den A3-Regeln fliegen. Wenn du aber den zusätzlichen Test vor Ort für das Fernpilotenzeugnis schaffst, darfst du die Fimi in den nächsten beiden Jahren mit einem horizontalen Mindestabstand von 50 Meter zu unbeteiligten Personen betreiben. Ab 2023 darfst du sie - solange sie lufttüchtig ist - nach den A3-Regeln nur dann fliegen, wenn der Hersteller die höchstzulässige Startmasse definiert hat oder auch der Artikel 20 (so wie bereits im Artikel 22 geschehen) durch eine Novelle nur mehr auf das tatsächliche Startgewicht Bezug nimmt. Schau dir meine Zusammenstellung der Rechtslage unter folgendem Link an: http://www.kopterforum.de/topic/84870-e ... l%C3%A4rt/
Dort erfährst du auch, was die A3-Regeln bedeuten. Wenn dann noch eine Frage offen bleibt, dann stelle sie hier.
Für den Onlinetest, der erst ab dem 31.12. möglich sein wird, kannst du dich bereits hier vorbereiten: https://online-kurs.dronespace.at/
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Re: Rechtliche Einstufung der X8 SE2020
Hallo @Redti
Danke für deine ausführliche Antwort. Sorry meine hat etwas länger gedauert.
Ich habe mittlerweile die Onlineprüfung erfolgreich abgelegt, die Registrierung durchgeführt und werde sie entsprechend der Vorschriften einsetzen.
Danke nochmal,
Gruß Christoph
Danke für deine ausführliche Antwort. Sorry meine hat etwas länger gedauert.
Ich habe mittlerweile die Onlineprüfung erfolgreich abgelegt, die Registrierung durchgeführt und werde sie entsprechend der Vorschriften einsetzen.
Danke nochmal,
Gruß Christoph