Moin!
Ich wohne direkt gegenüber einer Grundschule mit einem großen, von Wohnhäusern umgebenen und damit windgeschützen Schulhof. Es wäre optimal, dort fliegen zu können, um sich zum Beispiel nach dem Ändern der Parameter den Weg zum Park zu sparen. Dies würde ich natürlich nur nachmittags und am Wochenende machen, wenn keine Kinder auf dem Schulhof sind.
Meine Frage lautet also:
Ist das erlaubt?
Bisher bin ich dort noch nicht geflogen, weil ich mir bezüglich der Gesetzeslage unsicher war und keinen Ärger verursachen wollte.
Vielen Dank im Vorhinein für eure Antworten!
Darf man auf Schulhöfen fliegen?
- snowflake
- Schwadronsführer
- Wohnort:: Stuttgart
- Kopter & Zubehör: CC Q380 500er Hexa;
CC GFK CX-20;
CX-20 Original;
Syma X5C;
Revell X-SPY 2.0 (Fehlkauf) :(
JJRC H37 Elfie
Dobby
3x CX10 WD - Hat sich bedankt: 34 Mal
- Danksagung erhalten: 47 Mal
Beitrag
Re: Darf man auf Schulhöfen fliegen?
Da mein Vater Schulhausmeister war, meine Einstufung:
Nein!
Ausser, der Betriebshauptmeister oder die Verwaltung stimmt der "Fremdnutzung" schriftlich zu.
Selbst wenn das Gelände frei begehbar ist, darf man z.B. wenn ein Sportplatz dort ist, Sport nur ohne Geräte oder wie öffentlich ausgehängt betrieben werden. Fußball, Federball, Laufsport, etc.
Hintergrund ist leider die Haftung, die der dort Verantwortliche für dein tun übernehmen muss!
Am besten an den "Hausmeister" wenden, dein Anliegen und deine Versicherung vorlegen und freundlich fragen, ob das möglich ist.
Aber nicht ärgern, wenn er absagt. Ist ja sein Verantwortungsbereich.
Nein!
Ausser, der Betriebshauptmeister oder die Verwaltung stimmt der "Fremdnutzung" schriftlich zu.
Selbst wenn das Gelände frei begehbar ist, darf man z.B. wenn ein Sportplatz dort ist, Sport nur ohne Geräte oder wie öffentlich ausgehängt betrieben werden. Fußball, Federball, Laufsport, etc.
Hintergrund ist leider die Haftung, die der dort Verantwortliche für dein tun übernehmen muss!
Am besten an den "Hausmeister" wenden, dein Anliegen und deine Versicherung vorlegen und freundlich fragen, ob das möglich ist.
Aber nicht ärgern, wenn er absagt. Ist ja sein Verantwortungsbereich.
Du bist genervt? Du hast Ärger mit einem Nachbarn? Dein Chef stresst dich?
Stell dir einfach vor, Du bist ein Stuhl!
Der kommt mit jedem Arsch klar!
Stell dir einfach vor, Du bist ein Stuhl!
Der kommt mit jedem Arsch klar!
- WilischDD
- Kampfflieger
- Wohnort:: Dresden
- Kopter & Zubehör: Bayangtoys X8 zum üben
CX-20 Schnäppchen ;-) - Hat sich bedankt: 13 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Beitrag
Re: Darf man auf Schulhöfen fliegen?
Ich würde spontan sagen Nein. Der Schulhof ist privates Gelände, es ist Bebauung rundherum.
Ich weiß ja nicht wo Du wohnst, aber in Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Luftfahrtbehörde, vielleicht mal dort schlau machen.
Ich weiß ja nicht wo Du wohnst, aber in Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Luftfahrtbehörde, vielleicht mal dort schlau machen.
Gernot grüßt aus Elbflorenz
Mitglied im Club der Preisfehler-CX20er
Mitglied im Club der Preisfehler-CX20er
- Wepfi
- Forumskönig
- Wohnort:: Beimerstetten
- Kopter & Zubehör: Tarantula für Mistwetter
Mehrere CX 21 Kopiert von Hans und Baumi :-)
Mit Gimbal und allem
Ohne alles usw.
Diatone 600/800 mit viel Hilfe von Stefan
Mavic weil er so easy ist - Hat sich bedankt: 112 Mal
- Danksagung erhalten: 90 Mal
Beitrag
Re: Darf man auf Schulhöfen fliegen?
Frag mich mal, ich bin erst seit einem Jahr pensioniert !
Also du kommst zu mir ins Rektorat und fragst mich.
Wenn ich einen schlechten Tag habe sage ich einfach nein !
Wenn ich einen guten Tag habe bitte ich um Rückendeckung
beim SSA (Staatl.Schulamt) !
Wenn die einen ......
Wenn die einen guten ..... fragen sie beim OSA (Oberschulamt)
Wenn die einen schlechten .....
Wenn die einen guten ..... fragen sie beim Regierungspräsidium
nach, dort wird der Rechtsberater (RB) eingeschaltet, der klärt das!
In der Regel dann ein "Nein", denn keiner will sich mehr die
Finger verbrennen.
Daher mein Rat:
Machs bloß ned ...... aber abends ist doch keiner da
und wo kein Kläger, da kein ...... Drohnenverbot !
Also du kommst zu mir ins Rektorat und fragst mich.
Wenn ich einen schlechten Tag habe sage ich einfach nein !
Wenn ich einen guten Tag habe bitte ich um Rückendeckung
beim SSA (Staatl.Schulamt) !
Wenn die einen ......
Wenn die einen guten ..... fragen sie beim OSA (Oberschulamt)
Wenn die einen schlechten .....
Wenn die einen guten ..... fragen sie beim Regierungspräsidium
nach, dort wird der Rechtsberater (RB) eingeschaltet, der klärt das!
In der Regel dann ein "Nein", denn keiner will sich mehr die
Finger verbrennen.
Daher mein Rat:
Machs bloß ned ...... aber abends ist doch keiner da
und wo kein Kläger, da kein ...... Drohnenverbot !
- Bewertung: 16%
- MrSpike
- Kampfflieger
- Kontaktdaten:
- Wohnort:: (DE) Kröppen (RLP)
- Kopter & Zubehör: Quadcopter "CX45FW" (Portierung eines zerstörten CX-20 auf ein F450 Flame Wheel)
TX: Turnigy TGY-i6s
Cam: Denver ACT8030W
X4Q380 CX-21 "Schwarze Witwe" (Latrodectus mactans) Leergewicht 540g, Abfluggewicht 750g-850g (Je nach Akku)
Hubsan H502E und 107
MT1236 SIRIUS Quattro Copter (60cmØ)
JAMARA Gyro Helikopter G230.4
Flächenmodell
FMS LET L-13 Blaník Motor-Segler - 1500 mm - Hat sich bedankt: 44 Mal
- Danksagung erhalten: 21 Mal
Beitrag
Re: Darf man auf Schulhöfen fliegen?
Ganz so extrem, wie Wepfi das geschrieben hat, sehe ich das nicht.
ICH WÜRDE zum Hausmeister gehen. Den freundlich fragen und ggf. ein wenig vom Hobby erzählen und ihn vielleicht sogar "einladen", sich das mal anzuschauen...
Hausmeister sind in der Regel "recht einfach gestrickt", können aber auch "perverse" sein, die gerne das eine oder andere "Machtspiel" ausfechten. Man kann denen halt net in die "Graue Grütze" schauen...
Ist auch abhängig, wie die Schüler sich den Hausmeister gegenüber verhalten... Ein ständiges "geben" und "nehmen".
Nur:
Einen Testflug nach dem Motto, wo kein Kläger, da kein .... Flugverbot ... auf "Gut Glück" zu machen und dann dabei doch "erwischt" zu werden, würde ich eher NICHT riskieren.
Wenn der Hausmeister jedoch auf die "Schulverwaltung/Sekretariat" verweist, dann würde ich dankend ablehnen und das "Schlachtfeld" verlassen...
Fragen koscht nix!
ICH WÜRDE zum Hausmeister gehen. Den freundlich fragen und ggf. ein wenig vom Hobby erzählen und ihn vielleicht sogar "einladen", sich das mal anzuschauen...
Hausmeister sind in der Regel "recht einfach gestrickt", können aber auch "perverse" sein, die gerne das eine oder andere "Machtspiel" ausfechten. Man kann denen halt net in die "Graue Grütze" schauen...
Ist auch abhängig, wie die Schüler sich den Hausmeister gegenüber verhalten... Ein ständiges "geben" und "nehmen".
Nur:
Einen Testflug nach dem Motto, wo kein Kläger, da kein .... Flugverbot ... auf "Gut Glück" zu machen und dann dabei doch "erwischt" zu werden, würde ich eher NICHT riskieren.
Wenn der Hausmeister jedoch auf die "Schulverwaltung/Sekretariat" verweist, dann würde ich dankend ablehnen und das "Schlachtfeld" verlassen...
Fragen koscht nix!
Viele Grüße
Andreas
Ach so, bevor ich es vergesse:
Je höher, desto platsch
Andreas
Ach so, bevor ich es vergesse:
Je höher, desto platsch
- Wepfi
- Forumskönig
- Wohnort:: Beimerstetten
- Kopter & Zubehör: Tarantula für Mistwetter
Mehrere CX 21 Kopiert von Hans und Baumi :-)
Mit Gimbal und allem
Ohne alles usw.
Diatone 600/800 mit viel Hilfe von Stefan
Mavic weil er so easy ist - Hat sich bedankt: 112 Mal
- Danksagung erhalten: 90 Mal
Beitrag
Re: Darf man auf Schulhöfen fliegen?
Hallo Andreas,
ich spreche da aus Erfahrung, das ist nicht nur so
dahergeschrieben.
Meine anderen Kollegen hier (Baden-Württemberg)
würden das genauso halten.
ich spreche da aus Erfahrung, das ist nicht nur so
dahergeschrieben.
Meine anderen Kollegen hier (Baden-Württemberg)
würden das genauso halten.
- Hilde73
- Drohnenkommandant
- Wohnort:: Gommern - DE
- Kopter & Zubehör: Quanum Nova; DX6; FR632; Kamera;
Bildschirm und Video-Brille - Hat sich bedankt: 61 Mal
- Danksagung erhalten: 39 Mal
Beitrag
Re: Darf man auf Schulhöfen fliegen?
Kleine Story am Rande:
Bei uns in der Stadt wird eine Umbaumaßnahme (Fahrstühle am Neubau) durchgeführt. Daraufhin wurde ich gefragt von dem Vermieter, ob ich nicht mit Drohne ein paar Luftaufnahmen vom Objekt machen könnte. Mit Herzklopfen und Schweißperlen auf Stirn habe ich mich bereit erklärt. Allerdings sollte man bei diesen Aktionen bedenken Luftraum im bewohnten Gebiet / Privatpilot nicht versichert.
Wenn alles gut geht sind alle begeistert, aber wehe es geht schief. Dann haftet man voll. Aber das sollte eigentlich jedem bekannt sein!
Bei uns in der Stadt wird eine Umbaumaßnahme (Fahrstühle am Neubau) durchgeführt. Daraufhin wurde ich gefragt von dem Vermieter, ob ich nicht mit Drohne ein paar Luftaufnahmen vom Objekt machen könnte. Mit Herzklopfen und Schweißperlen auf Stirn habe ich mich bereit erklärt. Allerdings sollte man bei diesen Aktionen bedenken Luftraum im bewohnten Gebiet / Privatpilot nicht versichert.
Wenn alles gut geht sind alle begeistert, aber wehe es geht schief. Dann haftet man voll. Aber das sollte eigentlich jedem bekannt sein!
Beitrag
Solange du das OK hast und dir auch Mühe gibst, über dem Grundstück zu bleiben und kein Verbrenner fliegst - sehe ich da im Moment keine Probleme ( Versicherung natürlich für Wildflieger z.B. DMFV min. Zusatzform2 dazu ) vorrausgesetzt.
Hier ein wenig Lesestoff vom Juristen (DMFV)
https://www.dmfv.aero/recht/geregelte-b ... -getreten/
Re: Darf man auf Schulhöfen fliegen?
Das wäre mir erst einmal neu ... Angedacht istbedenken Luftraum im bewohnten Gebiet / Privatpilot nicht versichert.
Auch fällt zum Teil der Ausdruck "STARK bewohntes Gebiet". Um die Verletzungsgefahr bei einer unkontrollierten Landung zu verringern.Es ist ein Verbot vorgesehen, in bewohnten Gebieten Modellflug mit Modellen über 500 Gramm zu betreiben.
Solange du das OK hast und dir auch Mühe gibst, über dem Grundstück zu bleiben und kein Verbrenner fliegst - sehe ich da im Moment keine Probleme ( Versicherung natürlich für Wildflieger z.B. DMFV min. Zusatzform2 dazu ) vorrausgesetzt.
Hier ein wenig Lesestoff vom Juristen (DMFV)
https://www.dmfv.aero/recht/geregelte-b ... -getreten/
Gruß Dirk
- doelle4
- Inventar
- Kontaktdaten:
- Wohnort:: A-3900 Kleinreichenbach
- Kopter & Zubehör: Cheerson CX20, Mobius Gimbal, FPV, Karbon Beine. CX-21, Syma X5C ,Zerotech Dobby, Eachine Falcon 180 und andere
- Hat sich bedankt: 246 Mal
- Danksagung erhalten: 842 Mal
Beitrag
Re: Darf man auf Schulhöfen fliegen?
Heikle Sachen würde ich mit einem Syma X5C-1 filmen.
Wenn der runterfällt merkts niemand ausser er fällt einem auf den Kopf und selbst dann gibts keine echte Verletzung dank der 90 Gramm und ca 30 km/h max Absturzgeschwindigkeit.
Über Leuten würde mit nem Gimbal Brumsel nie rumfliegen, ob Versicherung oder nicht macht da wenig Unterschied da Körperverletzung immer vorhanden ist für die man vor Gericht geradesteht.
Wär mir auch mir Erlaubnis in bewohnten Gebiet zu heikel wo Leute sind rumzugurken.
Was kaum wer bedenkt: eine Fehler sei es Technik oder Pilot und der gurkt ausser Sicht in der Stadt rumm..
Gruß Hans
Wenn der runterfällt merkts niemand ausser er fällt einem auf den Kopf und selbst dann gibts keine echte Verletzung dank der 90 Gramm und ca 30 km/h max Absturzgeschwindigkeit.
Über Leuten würde mit nem Gimbal Brumsel nie rumfliegen, ob Versicherung oder nicht macht da wenig Unterschied da Körperverletzung immer vorhanden ist für die man vor Gericht geradesteht.
Wär mir auch mir Erlaubnis in bewohnten Gebiet zu heikel wo Leute sind rumzugurken.
Was kaum wer bedenkt: eine Fehler sei es Technik oder Pilot und der gurkt ausser Sicht in der Stadt rumm..
Gruß Hans
- Tobias78
- Kampfflieger
- Wohnort:: Neuss
- Kopter & Zubehör: Fertiger CX-21 mit Xiaomi Yi an G-2D
CX-21 im Bau
DJI Mavic Pro - Hat sich bedankt: 87 Mal
- Danksagung erhalten: 11 Mal
Beitrag
Re: Darf man auf Schulhöfen fliegen?
Flüge über dem leeren Schulhof bedürfen keiner Erlaubnis der Schule.
Sie sind von Deinem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) geschützt. Durch § 1 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz ist auch der bodennahe Luftraum zur Benutzung durch Flugmodelle freigegeben. Insoweit sind die aus § 905 BGB folgenden Rechte des Grundstückseigentümers durch das Luftverkehrsgesetz eingeschränkt.
Überfliegen umfasst allerdings nicht das Recht, dort zu starten und zu landen. Starten und Landen erfordert das Einverständnis des Grundstückseigentümers.
Es ist immer besser, zu fragen und im Einvernehmen zu handeln. Rechtlich erforderlich ist das nicht.
Einzelheiten zur Rechtslage in Deutschland: http://kopterforum.at/viewtopic.php?t=1119&p=16742
Sie sind von Deinem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) geschützt. Durch § 1 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz ist auch der bodennahe Luftraum zur Benutzung durch Flugmodelle freigegeben. Insoweit sind die aus § 905 BGB folgenden Rechte des Grundstückseigentümers durch das Luftverkehrsgesetz eingeschränkt.
Überfliegen umfasst allerdings nicht das Recht, dort zu starten und zu landen. Starten und Landen erfordert das Einverständnis des Grundstückseigentümers.
Es ist immer besser, zu fragen und im Einvernehmen zu handeln. Rechtlich erforderlich ist das nicht.
Einzelheiten zur Rechtslage in Deutschland: http://kopterforum.at/viewtopic.php?t=1119&p=16742
- Matze
- Schwadronsführer
- Wohnort:: Rhein-Main Gebiet
- Kopter & Zubehör: CX-20
MJX 601
DJI P3A
Eachine Falcon 180
MJX Bugs 2, 3, 5, 6 und 8 :)
DJI Mavic Air - Hat sich bedankt: 25 Mal
- Danksagung erhalten: 27 Mal
Beitrag
Re: Darf man auf Schulhöfen fliegen?
Ich wuerde einfach mal fragen. Teilweise wohnen die Hausmeister ja direkt auf dem Gelaende. Oder direkt bei der Schulleitung. Evtl. ist der ein oder andere ja auch interessiert seine Schule aus der Luft zu sehen.
Ich bin hier auch schon "ueber" Schulen geflogen. Das mache ich aber dann eigentlich immer Sonntags in der frueh, wenn die ganze Stadt noch am Schlafen ist. Da stoer ich keinen und die Gefahr das was passiert ist auch minimal.
@Tobias: Er will ja nicht ueber sondern auf dem Schulhof fliegen. Sprich er will von da aus starten und landen, sprich er muss ja dann dort direkt auf das Gelaende gehen (die Schulen bei mir sind alle abgeschlossen, sprich man muesste da erstmal ueber den Zaun)
Ich bin hier auch schon "ueber" Schulen geflogen. Das mache ich aber dann eigentlich immer Sonntags in der frueh, wenn die ganze Stadt noch am Schlafen ist. Da stoer ich keinen und die Gefahr das was passiert ist auch minimal.
@Tobias: Er will ja nicht ueber sondern auf dem Schulhof fliegen. Sprich er will von da aus starten und landen, sprich er muss ja dann dort direkt auf das Gelaende gehen (die Schulen bei mir sind alle abgeschlossen, sprich man muesste da erstmal ueber den Zaun)