Onlinetest für den Drohnenführerschein
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Onlinetest für den Drohnenführerschein
Hier https://online-kurs.dronespace.at/ könnt ihr euch ansehen, was die Austro Control an Lehrmaterial und Trainingsaufgaben für den Onlinetest, der aber leider erst ab 31.12. abgelegt werden kann, anzubieten hat. Heute war das Ganze kurz freigeschaltet und ein Freund von mir konnte sogar die Prüfung absolvieren und hat auch den Kompetenznachweis erhalten. Aber nach kurzer Zeit war das wieder nicht mehr möglich. Ich habe das Ganze durchgearbeitet und 6 Fehler gefunden, die ich der ACG mitteilen muss.
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Re: Onlinetest für den Drohnenführerschein
Vielen Dank,
Die Prüfung selbst, ist wie von Dir erwähnt erst einmal bis Ende des Jahres gesperrt. Den Rest kann man sich gerne anschauen...hoffentlich in der Zwischenzeit fehlerfrei
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Gruß Dirk
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Re: Onlinetest für den Drohnenführerschein
Wer muss denn alles einen Drohnenführerschein machen, bzw. wer sollte in Deutschland einen machen




gruß j@ko
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Re: Onlinetest für den Drohnenführerschein
In Österreich muss den Onlinetest vereinfacht ausgedrückt jeder Kopterpilot machen, auch wenn auf der Pressekonferenz vor wenigen Tage fälschlicherweise behauptet wurde, dass dies nur für Kopter über 250g erforderlich sei. Da hat die ACG wieder einmal nicht erkannt, dass diese Auskunft gegen Absatz 7 des § 24j LFG verstossen würde, der mit 31.12. in Kraft tritt. Offensichtlich haben die ACG-Juristen angenommen, dass alle Kopter unter 250g unter den Artikel 20 fallen würden. Aber dies würde nur zutreffen, wenn für diese Kopter vom Hersteller die höchstzulässige Startmasse mit weniger als 250g festgesetzt werden würde. Dies ist jedoch nach meinem Wissensstand noch nirgends geschehen. Zumindest ganz sicher nicht für die DJI Mavic Mini und die DJI Mini 2.
Wie das genau in Deutschland aussieht, muss ich erst prüfen. Aber dort ist es wesentlich großzügiger. Da aber alle Kopterpiloten aus Deutschland den Onlinetest gratis bei der ACG ablegen können, dieser sehr leicht ist und ohnehin nur mit 75% geschafft werden muss und noch dazu beliebig oft wiederholt werden kann, sollte das jeder sicherheitshalber machen. In Deutschland wird der Onlinetest nicht gratis sein. Die genaue Summe steht dort nicht offiziell fest. Daher gehe ich davon aus, dass alle informierten Piloten diesen Test bei der ACG ablegen werden.
Wie das genau in Deutschland aussieht, muss ich erst prüfen. Aber dort ist es wesentlich großzügiger. Da aber alle Kopterpiloten aus Deutschland den Onlinetest gratis bei der ACG ablegen können, dieser sehr leicht ist und ohnehin nur mit 75% geschafft werden muss und noch dazu beliebig oft wiederholt werden kann, sollte das jeder sicherheitshalber machen. In Deutschland wird der Onlinetest nicht gratis sein. Die genaue Summe steht dort nicht offiziell fest. Daher gehe ich davon aus, dass alle informierten Piloten diesen Test bei der ACG ablegen werden.
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Re: Onlinetest für den Drohnenführerschein
Sehe ich das richtig, dass ich, zumindest nach A Richtlinien, nur noch einen Bestandsschutz von meinen Modellen von 2 Jahren haben, sofern Sie nicht über Telemetry mit Hohenmesser und Identifikation Signal verfügen? Werden diese Richtlinien auch in D gültig werden oder ist dies mal wieder ein Länderspezifisches Zuckl? Mal abgesehen von C0. Also alles über 250g
Das können die netten Damen und Herren so etwas von vergessen...
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Gruß Dirk
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Re: Onlinetest für den Drohnenführerschein
Danke für die Info, wollte mich auch schon informieren bezüglich der FormalitätenRedti hat geschrieben: ↑18:58 ,Do 10. Dez 2020,Hier https://online-kurs.dronespace.at/ könnt ihr euch ansehen, was die Austro Control an Lehrmaterial und Trainingsaufgaben für den Onlinetest, der aber leider erst ab 31.12. abgelegt werden kann, anzubieten hat. Heute war das Ganze kurz freigeschaltet und ein Freund von mir konnte sogar die Prüfung absolvieren und hat auch den Kompetenznachweis erhalten. Aber nach kurzer Zeit war das wieder nicht mehr möglich. Ich habe das Ganze durchgearbeitet und 6 Fehler gefunden, die ich der ACG mitteilen muss.

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Bei dieser künftigen Rechtslage geht es nicht um Richtlinien, die erst in den jeweiligen Ländern umzusetzen sind, sondern um EU-Verordnungen, die automatisch in jedem Mitgliedstaat wie ein nationales Gesetz gelten, aber mit der Besonderheit, dass sie stärker sind als nationale Gesetze, falls diese Gegenteiliges regeln. Das hat für Österreich leider die unangenehme Wirkung, dass der § 24d LFG, der uns bisher unter 30 Meter Flughöhe mit sehr leichten Koptern große Freiheiten ermöglich hat, zwar weiterhin gilt, weil er in der letzten LFG-Novelle nicht abgeschafft wurde, aber da die EU-VO stärker ist, kann man ihn ab 31.12. als totes Recht bezeichnen. Falls allerdings jemand das Glück hat, dass sich die zuständige Verwaltungsstrafbehörde (meist BH) nicht ausreichend gut auskennt, kann ich mir vorstellen, dass er unter Hinweis auf § 24d LFG bei bestimmten Sachverhalten straffrei bleiben könnte.
Bezüglich des sogenanten Bestandsschutzes ist zwar der Artikel 20 der Rettungsanker für unbeschränkte Zeit (allerdings nur nach den A3-Regeln falls über 250g), aber er hat derzeit noch einen schweren Schönheitsfehler. Er ist nur anwendbar, wenn der Hersteller für das jeweilige UAS eine höchstzulässige Startmasse definiert hat. Ich bin optimistisch, dass aber in einer künftigen Novelle der Artikel 20 auch insofern korrigiert wird, dass als Bezugsgröße vom höchstzulässigen Startgewicht auf das tatsächliche Startgewicht gewechselt wird, wie es auch bereits im Artikel 22 erfolgt ist.
Es gibt allerdings noch einen Hoffnungsschimmer: Das ist die Frage, was als Fliegen im Rahmen eines Modellflugvereines oder -verbandes gilt (Artikel 21 Absatz 3) und was in den künftigen Bewilligungen nach Artikel 16 drinnen stehen wird. Aber das würde jetzt zu lange werden, wenn ich dieses Thema mit allen Gegenargumenten hier abhandeln würde.
Re: Onlinetest für den Drohnenführerschein
Ich vermute, dass du mit A-Richtlinien österreichische Richtlinien und nicht die Flugregeln der verschiedenen A-Unterkategorien meinst und schließe aus deiner Frage, dass du meine kompakte Zusammenstellung der künftigen Rechtslage noch nicht gelesen hast.DeWe hat geschrieben: ↑17:07 ,Mo 14. Dez 2020,Sehe ich das richtig, dass ich, zumindest nach A Richtlinien, nur noch einen Bestandsschutz von meinen Modellen von 2 Jahren haben, sofern Sie nicht über Telemetry mit Hohenmesser und Identifikation Signal verfügen? Werden diese Richtlinien auch in D gültig werden oder ist dies mal wieder ein Länderspezifisches Zuckl? Mal abgesehen von C0. Also alles über 250g
Bei dieser künftigen Rechtslage geht es nicht um Richtlinien, die erst in den jeweiligen Ländern umzusetzen sind, sondern um EU-Verordnungen, die automatisch in jedem Mitgliedstaat wie ein nationales Gesetz gelten, aber mit der Besonderheit, dass sie stärker sind als nationale Gesetze, falls diese Gegenteiliges regeln. Das hat für Österreich leider die unangenehme Wirkung, dass der § 24d LFG, der uns bisher unter 30 Meter Flughöhe mit sehr leichten Koptern große Freiheiten ermöglich hat, zwar weiterhin gilt, weil er in der letzten LFG-Novelle nicht abgeschafft wurde, aber da die EU-VO stärker ist, kann man ihn ab 31.12. als totes Recht bezeichnen. Falls allerdings jemand das Glück hat, dass sich die zuständige Verwaltungsstrafbehörde (meist BH) nicht ausreichend gut auskennt, kann ich mir vorstellen, dass er unter Hinweis auf § 24d LFG bei bestimmten Sachverhalten straffrei bleiben könnte.
Bezüglich des sogenanten Bestandsschutzes ist zwar der Artikel 20 der Rettungsanker für unbeschränkte Zeit (allerdings nur nach den A3-Regeln falls über 250g), aber er hat derzeit noch einen schweren Schönheitsfehler. Er ist nur anwendbar, wenn der Hersteller für das jeweilige UAS eine höchstzulässige Startmasse definiert hat. Ich bin optimistisch, dass aber in einer künftigen Novelle der Artikel 20 auch insofern korrigiert wird, dass als Bezugsgröße vom höchstzulässigen Startgewicht auf das tatsächliche Startgewicht gewechselt wird, wie es auch bereits im Artikel 22 erfolgt ist.
Es gibt allerdings noch einen Hoffnungsschimmer: Das ist die Frage, was als Fliegen im Rahmen eines Modellflugvereines oder -verbandes gilt (Artikel 21 Absatz 3) und was in den künftigen Bewilligungen nach Artikel 16 drinnen stehen wird. Aber das würde jetzt zu lange werden, wenn ich dieses Thema mit allen Gegenargumenten hier abhandeln würde.
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Somit Verwarnung!
Re: Onlinetest für den Drohnenführerschein
was hat das bitte mit einem Kopterforum zu tun????!!!!!
Somit Verwarnung!
Runter kommen sie immer 

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Re: Onlinetest für den Drohnenführerschein
Das klingt wirklich interessant. Die Austro Control scheint sich auf die kommenden Änderungen und den Online-Test vorzubereiten. Es ist schade, dass der Test erst ab dem 31.12. verfügbar sein wird, aber es ist gut zu hören, dass einige bereits darauf zugreifen konnten, auch wenn es nur für kurze Zeit war.Redti hat geschrieben: ↑18:58 ,Do 10. Dez 2020,Hier könnt ihr euch ansehen, was die Austro Control an Lehrmaterial und Trainingsaufgaben für den Onlinetest, der aber leider erst ab 31.12. abgelegt werden kann, anzubieten hat. Heute war das Ganze kurz freigeschaltet und ein Freund von mir konnte sogar die Prüfung absolvieren und hat auch den Kompetenznachweis erhalten. Aber nach kurzer Zeit war das wieder nicht mehr möglich. Ich habe das Ganze durchgearbeitet und 6 Fehler gefunden, die ich der ACG mitteilen muss.