Wie sind eure Erfahrungen bisher ? Beanstandungen, Ärger , rechtliche Probleme bzw Ärger mit Nachbarn ?
Würde mich interessieren welche Erfahrungen ihr gemacht habt da viel Unsicherheit rumgeistert.
Aber der Alltag ist bei diesem Modellflug Hobby nach meinen Eindrücken bisher sehr relaxt trotz rigoroser Bestimmungen.
Da die rechtlichen Bestimmungen wie auch das Umfeld etwas anderes ist wie in Deutschland bezieht sich dieser Beitrag nur auf Drohnen und FPV Racerflug in Österreich.
Meine bisherigen Erfahrungen waren unproblematisch.
Gut ich fliege in der Regel nur hinterm Haus am Ortsrand bzw über Felder.
Vor einigen Wochen habe ich meiner Minidrohne (Zerotech Dobby) vor dem Haus postioniert in ca 35 Meter Höhe um Baustelle eines neuen Nachbarn gegenüber abzulichten da er das wünschte.
Nachbarin hat dagegen verbal durch die Hecke protestiert was ich aber dann in einem nachfolgenden ruhigen Gespräch geklärt habe.
Die Woche drauf hat mich ihr Mann aber gebeten auch sein Haus aufzunehmen da er selber Bilder haben möchte.
Ansonsten keine Probleme bisher.
Gruß Hans
Drohnen + fliegen in Österreich
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Re: Drohnen + fliegen in Österreich
Ich hatte mit meiner noch nie Probleme aber bin erst Anfänger. Punkto Quadrokopter. Bin schon die Parrot AR Drohne2.0 geflogen ... ist aber eher ein Spielzeug wie ich finde
- doelle4
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Re: Drohnen + fliegen in Österreich
Ja, du verstehst das richtig. Genauso wie es verboten ist in irgendeinem Gebäude Radio zu hören wenn dieser Empfänger nicht angemeldet ist oder mit dem Auto 120 km/h ausserhalb von Autobahnen zu fahren. So sind die Gesetze und der Alltag.
Gruß Hans
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Re: Drohnen + fliegen in Österreich
und leider kennen nicht einmal die Verkäufer die Gesetze, sondern wollen einfach nur verkaufen ...
Im Speziellen das angebliche 250g Limit ... ein so ein Blödsinn .. stand sogar im Standard drin ... nur eben nicht im Gesetzestext, wo es Drohnen/Kopter nicht einmal gibt.
Auch von der notwendigen Versicherung weiß praktisch niemand. Im Speziellen bei Race/Freestyle Koptern ist es aber auch schwierig überhaupt eine Versicherung zu finden, die nicht auf eine SerienNr. besteht bzw. man sich selber eine machen kann.
Im Speziellen das angebliche 250g Limit ... ein so ein Blödsinn .. stand sogar im Standard drin ... nur eben nicht im Gesetzestext, wo es Drohnen/Kopter nicht einmal gibt.
Auch von der notwendigen Versicherung weiß praktisch niemand. Im Speziellen bei Race/Freestyle Koptern ist es aber auch schwierig überhaupt eine Versicherung zu finden, die nicht auf eine SerienNr. besteht bzw. man sich selber eine machen kann.
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Re: Drohnen + fliegen in Österreich
Hallo Allerseits
ich wohne in Wien und habe im Sommer angefangen mit FPV Quadcopter. Habe eine Machine Aurora 100 und einen Blade Torrent und finde damit recht unproblematisch zu fliegen. Leise geringes Gewicht und bind Amit schon öfters in Steinhof geflogen. Habe mir aber jetzt auch was gescheites zugelegt eine Mojo und war auch schon in Steinhof fliegen.. bisher keine Probleme ist aber mehr als im Graubereich. Sollte jemand mal Bock hat gemeinsam zu fliegen und einen guten Platz wissen bitte Geren bei mir melden!
ich wohne in Wien und habe im Sommer angefangen mit FPV Quadcopter. Habe eine Machine Aurora 100 und einen Blade Torrent und finde damit recht unproblematisch zu fliegen. Leise geringes Gewicht und bind Amit schon öfters in Steinhof geflogen. Habe mir aber jetzt auch was gescheites zugelegt eine Mojo und war auch schon in Steinhof fliegen.. bisher keine Probleme ist aber mehr als im Graubereich. Sollte jemand mal Bock hat gemeinsam zu fliegen und einen guten Platz wissen bitte Geren bei mir melden!
Zuletzt geändert von Natureone82 am 15:50 ,Di 2. Jan 2018,, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Drohnen + fliegen in Österreich
Moin moin ,fahre wieder in zwei Monaten nach Fiss in Österreich .
Ich wollte meinen Spark mitnehmen .
Nun habe ich gelesen das ich eine extra Versicherung brauche ( die Deutsche soll nicht zählen )
und einen Antrag bei der Austro Control beantragen muß " Gebühr ca. 250 € !
Nun die Frage an die Piloten in Österreich ...ist es so ...?
Grß Uwe
Ich wollte meinen Spark mitnehmen .
Nun habe ich gelesen das ich eine extra Versicherung brauche ( die Deutsche soll nicht zählen )
und einen Antrag bei der Austro Control beantragen muß " Gebühr ca. 250 € !
Nun die Frage an die Piloten in Österreich ...ist es so ...?
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Re: Drohnen + fliegen in Österreich
Ich denke nicht das dir hier irgendwer eine vernünftige Auskunft geben kann da dies alles nicht klar geregelt ist.
Bloss hier ein Auszug aus der §24 c (3) 2 der das Thema betrifft.
Machst du Aufnahmen in grösserer Höhe (ausserhalb 79 Joule) bräuchtest eine Bewilligung wo aber deine Deutsche anzuerkennen wäre und lokal gültige Versicherung.
Machst du ausserhalb der 79 Joule Grenze keine Aufnahme bzw ist die Cam ausgeschaltet brauchst du KEINE Bewilligung da nur für Aufnahmen eine Bewilligung vonnöten ist aber eine Versicherung. Betreibst du den Spark innerhalb der 79 Joule Regelung die ebenfalls diffus ist brauchst generell weder Bewilligung noch Versicherung.
Kurzum: Das Gesetz regelt irgendwas was aber nirgendwo schlüssig ist und deshalb hat im Alltag auch keiner Überblick. Kann man alles sehen und drehen wie man will.
Darum fragt auch keiner dannach...
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10011306
Gruß Hans
Bloss hier ein Auszug aus der §24 c (3) 2 der das Thema betrifft.
Ob deine Versicherung auch in AT haftet und Schäden bezahlt musst du in deinem Vertrag nachsehen oder bei deiner Versicherung fragen.Bewilligungen, die von einem Mitgliedstaat der europäischen Union oder einem durch zwischenstaatliche Vereinbarung gleichgestellten Staat ausgestellt worden sind, sind von der Austro Control GmbH oder der auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde anzuerkennen, soweit in dem jeweiligen Staat zumindest die gleichen Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitsanforderungen gestellt werden.
Machst du Aufnahmen in grösserer Höhe (ausserhalb 79 Joule) bräuchtest eine Bewilligung wo aber deine Deutsche anzuerkennen wäre und lokal gültige Versicherung.
Machst du ausserhalb der 79 Joule Grenze keine Aufnahme bzw ist die Cam ausgeschaltet brauchst du KEINE Bewilligung da nur für Aufnahmen eine Bewilligung vonnöten ist aber eine Versicherung. Betreibst du den Spark innerhalb der 79 Joule Regelung die ebenfalls diffus ist brauchst generell weder Bewilligung noch Versicherung.
Kurzum: Das Gesetz regelt irgendwas was aber nirgendwo schlüssig ist und deshalb hat im Alltag auch keiner Überblick. Kann man alles sehen und drehen wie man will.
Darum fragt auch keiner dannach...
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Gruß Hans
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Re: Drohnen + fliegen in Österreich
Moin Hans , danke für deine Antwort .
Ich möchte da auch nicht groß rumfliegen ..mal so 10-20 meter hoch paar Bilder machen und weiter wandern in mehreren Abschnitten .
Gruß Uwe
Ich möchte da auch nicht groß rumfliegen ..mal so 10-20 meter hoch paar Bilder machen und weiter wandern in mehreren Abschnitten .
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Beitrag
wir müßen "nur" die Persöhnlichkeitsrechte beachten.
Dafür gibt es aber auch nicht so eine tolerante 79Joule(hier 250Gramm) Regel.
Auch ein unter 250Gramm Kopter muß alle Abstandsregeln einhalten,
er benötigt nur keine Plakette, und darf unter 30m auch FPV geflogen werde.
Ich befürchte das diese für mich allgemeine Bewilligung, Aufnahmen in Deutschland machen zu dürfen, in Österreich nicht gilt.
Deutsche Versicherungen schließen in der Regel weltweit ohne USA und Kanada ein,
aber das ist natürlich im eigenen Vertrag zu prüfen
Re: Drohnen + fliegen in Österreich
@Hans: in Deutschland benötigen wir keine Bewilligung um Aufnahmen zu machen,doelle4 hat geschrieben:Machst du Aufnahmen in grösserer Höhe (ausserhalb 79 Joule) bräuchtest eine Bewilligung wo aber deine Deutsche anzuerkennen wäre und lokal gültige Versicherung.
wir müßen "nur" die Persöhnlichkeitsrechte beachten.
Dafür gibt es aber auch nicht so eine tolerante 79Joule(hier 250Gramm) Regel.
Auch ein unter 250Gramm Kopter muß alle Abstandsregeln einhalten,
er benötigt nur keine Plakette, und darf unter 30m auch FPV geflogen werde.
Ich befürchte das diese für mich allgemeine Bewilligung, Aufnahmen in Deutschland machen zu dürfen, in Österreich nicht gilt.
Deutsche Versicherungen schließen in der Regel weltweit ohne USA und Kanada ein,
aber das ist natürlich im eigenen Vertrag zu prüfen
Grüße,
Andreas
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Da dies staatliche Erfordernisse sind die im Heimatland erfüllt sind für den legalen Betrieb sind wären diese auch in Österreich anzuerkennen für den legalen Flugbetrieb.
Mein damit Heimatrecht gilt auch im Ausland wie am KFZ Sektor wo ausländische Fahrzeuge wenn sie dem Ursprungsland entsprechen auch in anderen Ländern genutzt werden dürfen auch wenn dort andere Bestimmungen herrschen.
Ich weiss , ist spekulativ aber wenn das im Gesetz betreffend Ulfz (Drohne) so festgehalten wurde dann wird das einen Grund haben.
Wäre angemessen an die Austro Control eine schriftliche Anfrage per Mail zu stellen mit Hinweis auf die Gesetzespassage
Gruß Hans
Re: Drohnen + fliegen in Österreich
In DE muss jeder Kopter über 250 Gramm mit Plakette versehen sein und darf erst dann Behördlich fliegen. Darüber hinaus gibts den Kenntnisnachweis der zwar erst ab 2Kg Masse benötigt wird aber auch einer behördlichen Flugerlaubniss /Bewilligung gleichkommt.@Hans: in Deutschland benötigen wir keine Bewilligung um Aufnahmen zu machen,
wir müßen "nur" die Persöhnlichkeitsrechte beachten.
Da dies staatliche Erfordernisse sind die im Heimatland erfüllt sind für den legalen Betrieb sind wären diese auch in Österreich anzuerkennen für den legalen Flugbetrieb.
Mein damit Heimatrecht gilt auch im Ausland wie am KFZ Sektor wo ausländische Fahrzeuge wenn sie dem Ursprungsland entsprechen auch in anderen Ländern genutzt werden dürfen auch wenn dort andere Bestimmungen herrschen.
Ich weiss , ist spekulativ aber wenn das im Gesetz betreffend Ulfz (Drohne) so festgehalten wurde dann wird das einen Grund haben.
Wäre angemessen an die Austro Control eine schriftliche Anfrage per Mail zu stellen mit Hinweis auf die Gesetzespassage
Gruß Hans
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Re: Drohnen + fliegen in Österreich
Zu:
Auszug aus dem Link von Marcus Pfeifer:
Da dies keiner exakt nachprüfen kann wird das auch nicht so streng gesehen.
Gruß Hans
Das ist generell im legalen Rahmen auch ohne Versicherung bis ca 26 Meter Höhe: https://www.konsumkinder.at/2017/05/26/ ... -79-joule/Ich möchte da auch nicht groß rumfliegen ..mal so 10-20 meter hoch paar Bilder machen und weiter wandern in mehreren Abschnitten .
Auszug aus dem Link von Marcus Pfeifer:
Ich bekam heute von der Rechtsabteilung des bmvit die Bestätigung per Telefon, worin sich das bmvit die Auffassung, bzw. Interpretation der Austrocontrol teilt.
Die SPARKS ist somit OFFIZIELL als SPIELZEUG EINZUSTUFEN.
Einzigen Auflagen die zu beachten sind bzw. noch hinzu kommen:
.) max. Flughöhe von ca. 26,3 Meter nicht überschreiten, da sich sonst die Grenze zu den 79 Joule nicht ausgeht.
.) bei Foto- und Filmaufnahmen die Beachtung des Datenschutzgesetzes.
.) gesunden Menschenverstand einschalten
Viel Spaß also beim Fliegen
Da dies keiner exakt nachprüfen kann wird das auch nicht so streng gesehen.
Gruß Hans
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Meinst Du, es ist da mit tatsächlich erlaubt, das ich da mit auch Videos mache, auch in 100m Höhe,
ohne in Österreich irgendwas anzumelden?
Re: Drohnen + fliegen in Österreich
OK, beides kann ich auch mit meinem CX20 erfüllen, Kenntnisnachweis ist vorhanden.doelle4 hat geschrieben:[quote
In DE muss jeder Kopter über 250 Gramm mit Plakette versehen sein und darf erst dann Behördlich fliegen. Darüber hinaus gibts den Kenntnisnachweis der zwar erst ab 2Kg Masse benötigt wird aber auch einer behördlichen Flugerlaubniss /Bewilligung gleichkommt.
Meinst Du, es ist da mit tatsächlich erlaubt, das ich da mit auch Videos mache, auch in 100m Höhe,
ohne in Österreich irgendwas anzumelden?
Grüße,
Andreas
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In Österreich darfst Du z.B.: E-Bikes mit Daumengas fahren, auch diese Mono-Wheels oder Hover-Boards sind da wohl möglich.
Hier in Deutschland sind diese Fahrzeuge nicht zulassungsfähig und dürfen im öffentlichen Raum nicht gefahren werden.
Solche Fahrzeuge, wenn den zulassungsfähig (z.B.: Segway, Ninebot ), benötigen auf jeden Fall einen Versicherungsschutz,
den Du in Österreich wohl auch nicht benötigst.
Würde mich wundern, wenn Du hier so was nutzt, nicht auch Schwierigkeiten bekommen würdest,
wenn Du erwischt wirst.
Re: Drohnen + fliegen in Österreich
Hier wäre ich sehr vorsichtig:doelle4 hat geschrieben: Mein damit Heimatrecht gilt auch im Ausland wie am KFZ Sektor wo ausländische Fahrzeuge wenn sie dem Ursprungsland entsprechen auch in anderen Ländern genutzt werden dürfen auch wenn dort andere Bestimmungen herrschen.
In Österreich darfst Du z.B.: E-Bikes mit Daumengas fahren, auch diese Mono-Wheels oder Hover-Boards sind da wohl möglich.
Hier in Deutschland sind diese Fahrzeuge nicht zulassungsfähig und dürfen im öffentlichen Raum nicht gefahren werden.
Solche Fahrzeuge, wenn den zulassungsfähig (z.B.: Segway, Ninebot ), benötigen auf jeden Fall einen Versicherungsschutz,
den Du in Österreich wohl auch nicht benötigst.
Würde mich wundern, wenn Du hier so was nutzt, nicht auch Schwierigkeiten bekommen würdest,
wenn Du erwischt wirst.
Grüße,
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Auch Flugzeuge (selbes Luftfahrtgesetz) die dem Heimatrecht entprechen dürfen im Ausland betreiben werden.
Daher wie genannt Anfrage an Austro Control stellen.
Gruß Hans
Re: Drohnen + fliegen in Österreich
Das würde mich auch nicht wundern da es keine zugelassen Fahrzeuge sind und daher kein abkommen besteht.Würde mich wundern, wenn Du hier so was nutzt, nicht auch Schwierigkeiten bekommen würdest,
wenn Du erwischt wirst.
Auch Flugzeuge (selbes Luftfahrtgesetz) die dem Heimatrecht entprechen dürfen im Ausland betreiben werden.
Daher wie genannt Anfrage an Austro Control stellen.
Gruß Hans
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Re: Drohnen + fliegen in Österreich
Hi!
Die Anfrage an die ACG kannst du dir sparen, denn es handelt sich um den Betrieb des uLFZ und nicht um die Lufttüchtigkeitsanforderungen od ähnliches. Auch ausländische Piloten/LFZs müssen sich an die österreichische AIP halten um in Österreich zu operieren... Zum Vergleich herrscht an bestimmten Tagen ein LKW Fahrverbot in Österreich gilt es natürlich auch für ausländische LKWs (egal in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde od das Fahrzeug registriert ist)... Bleibst du bei dem Betrieb der Drohne unter 79J Bewegungsenergie (§ 24d LFG) gilt die Drohne als Spielzeug, es ist kein Bescheid notwendig und bei Schäden sollte es im Normalfall mit einer Haushaltsversicherung abgedeckt sein.
Die Anfrage an die ACG kannst du dir sparen, denn es handelt sich um den Betrieb des uLFZ und nicht um die Lufttüchtigkeitsanforderungen od ähnliches. Auch ausländische Piloten/LFZs müssen sich an die österreichische AIP halten um in Österreich zu operieren... Zum Vergleich herrscht an bestimmten Tagen ein LKW Fahrverbot in Österreich gilt es natürlich auch für ausländische LKWs (egal in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde od das Fahrzeug registriert ist)... Bleibst du bei dem Betrieb der Drohne unter 79J Bewegungsenergie (§ 24d LFG) gilt die Drohne als Spielzeug, es ist kein Bescheid notwendig und bei Schäden sollte es im Normalfall mit einer Haushaltsversicherung abgedeckt sein.
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