Es handelt sich um Work in Progress. Solche Beiträge zu verfassen ist viel Arbeit, besonders wenn sie möglichst richtig sein sollen. Trozdem unterliegt es letzendlich einem Richter entsprechend dem Gesetz ein Urteil zu fällen. Es gibt leider, oder zum Glück, noch kaum Präzedenzfälle, weshalb manche Auslegungen Annahmen bleiben werden bis zum ersten Richterspruch.
Das Gute, die EASA bemüht sich gerade um ein EU-einheitliches Regelwerk, welches dem aktuellen österreichischem Gesetz ähnelt. Es soll noch diesen Herbst beschlossen und 2019/2020 umgesetzt werden.
Anbei der erste Beitrag (1.1 Intro)
Anbei der zweite Beitrag (2.1 Grundlagen)
Bitte um etwas Geduld mit mir, das ist ein mehrmonatiges Projekt.
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