über Klippe fliegen

RobertL
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über Klippe fliegen

10:48 ,Di 10. Nov 2020,

hallo

bin neu hier, hab seit gestern eine DJI Mini 2

und gleich eine Frage:

(Forensuche hab ich natürlich verwendet, aber nichts gefunden)

die Mini 2 ist ja ein Spielzeug, darf also nur ca 30m hoch fliegen

aber was passiert wenn ich bei einem Gipfelkreuz auf einem Berg, über die "Klippe" fliege und das Ding dann 1000m über Grund ist ??
(ich meine jetzt nicht ob ich das DARF, sondern was passiert, also "Notlandung", RTH, flieg nicht drüber ??)

danke

Robert
Redti
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Re: über Klippe fliegen

20:27 ,Di 10. Nov 2020,

Hallo Robert!

Die Mini 2 ist definitiv keine Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie, weil sie nicht vorwiegend für Kinder unter 14 zum Spielen bestimmt ist. Was du wahrscheinlich meinst ist die Bestimmung des § 24d LFG. Sie besagt vereinfacht, dass du keine Bewilligung der Austro Control brauchst, solange du im Falle eines Absturzes keine Aufschlagenergie über 79 Joule erzeugst und maximal 30 Meter hoch fliegst. Wenn du mit der Mini 2 maximal 30 Meter hoch und nicht zu schnell fliegst, dann geht sich das aufgrund des geringen Gewichts der Mini noch aus. Allerdings musst du so fliegen, dass du keine Personen oder Sachen gefährdest. Du kannst allerdings die Mini 2 als Modellflugzeug verwenden und ohne ACG-Bewilligung bis maximal 150 Meter (jedoch nicht über dicht besiedeltem Gebiet) fliegen, wenn du die Kamera nur verwendest, um die Abstände zu allfälligen Hindernissen besser beurteilen zu können. Der Zweck des Fluges darf also nicht das Filmen oder Fotografieren sein. Wie dir allerdings ein Polizist, der ohnehin keine diesbezüglichen Kontrollrechte und auch kein Beschlagnahmerecht für deine Mini hat, das Gegenteil beweisen will, konnte noch niemand erfolgreich beantworten.
Diese Rechtslage ist nur mehr bis zum Jahresende maßgeblich. Ab Beginn des nächsten Jahres gilt die EU-Verordnung 2019/947. Eine kompakte Zusammenstellung dieser Rechtslage findest unter folgendem Link: http://www.kopterforum.de/topic/84870-e ... l%C3%A4rt/
Wenn dir dabei noch etwas unklar sein sollte, kannst du hier noch ergänzende Fragen stellen. Ich werde alle paar Tage in diesem Forum vorbeischauern.

Wenn du bei einem Gipfelkreuz so weit weg ins Tag fliegst, dass es unter der Mini 2 1000 Meter senkrecht runter geht bis zum Boden, ist das zwar rechtswidrig, aber die Mini 2 bekommt das gar nicht mit, weil sie ihre Höhe immer in Bezug auf den Startpunkt misst und dir das auch so auf dem Display anzeigt. Es wird also kein technisches Problem geben, wenn du das machst.

In der ab dem nächsten Jahr gültigen Rechtslage darfst du mit der Mini 2 fast überall 120 Meter hoch fliegen. Im Gegensatz zu jetzt gibt es aber bei dem Beispiel mit dem Gipfelkreuz die "Entschärfung", dass es kein Problem wäre, wenn es senkrecht unter deiner Mini 2 1000 Meter runter ginge, wenn nur sichergestellt ist, dass der nächstgelegene Punkt auf der Erdoberfläche nicht weiter als 120 Meter entfernt ist. Wenn du also in Höhe des Gipfelkreuzes fliegst, kannst du von der Mini waagrecht zum Gipfel hinüber messen. Wenn diese Entfernung geringer als 120 Meter ist, fliegst du legal.
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RobertL
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Re: über Klippe fliegen

08:57 ,Do 12. Nov 2020,

Danke für die ausführliche Antwort.

Die technische Frage ist damit beantwortet (dass die Drohne strunzdumm ist, und die Höhe über Grund überhaupt nicht ermittelt, hab ich beim 1. Flug über ein kleines "Tal" auch gleich bemerkt..)



ja mit Spielzeug meinte ich die 79 Joul



Zur Frage: Wie dir allerdings ein Polizist, der ohnehin keine diesbezüglichen Kontrollrechte und auch kein Beschlagnahmerecht für deine Mini hat, das Gegenteil beweisen will, konnte noch niemand erfolgreich beantworten.
Diese Frage stellt sich mir nicht, weil ziemlich kar: wenn Drohne auf Motorradfahrer stürzt, der Im Graben landet, und auf der SD Karte dass Video zu sehen ist, ist ziemlich klar dass man zum Filmen geflogen ist...

dass man am 1.1.2020 mit C0 ? über auf 100m höhe fliegen darf ist interessant, bin bespannt ob meine Haftpflich Versichung das auch anpasst...
Redti
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Re: über Klippe fliegen

09:29 ,Do 12. Nov 2020,

Die Mini 2 ist keine klassifizierte Drohne und ist daher auch nicht in der Klasse C0. Du fliegst allerdings aufgrund der Übergangsregeln des Artikels 22 nach den Bestimmungen des Absatzes 1 des Punktes UAS.OPEN.020 im Anhang der Durchführungsverordnung 2019/947. Das bedeutet, dass so geflogen werden muss, dass keine Menschenansammlungen überflogen werden dürfen und nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann, dass keine unbeteiligte Person überflogen wird. Werden unerwarteter Weise unbeteiligte Personen überflogen, muss diese Überflugszeit soweit wie möglich verkürzt werden.
Wäre die Mini 2 in der Klasse C0 hätte dies nur den Vorteil, dass auch bewußt unbeteiligte Personen überflogen werden könnten. Dieser unbedeutende Unterschied ist verschmerzbar.

Allerdings gibt es noch ein Problem, das gelöst werden muss. Artikel 20 sieht ab 2023 nur dann eine weitere legale Flugmöglichkeit für nicht klassifizierte Bestandsdrohnen vor, wenn vom Hersteller die höchstzulässige Startmasse festgelegt wurde. DJI wird sich jedoch hüten für die Mini bzw. Mini 2 eine MTOM unter 250g festzulegen, weil allen klar ist, dass diese Geräte mit mehr als 250g starten können. Es bleibt daher nur zu hoffen, dass durch eine rechtzeitige Novelle des Artikels 20 nicht mehr die höchstzulässige Startmasse maßgeblich ist, sondern die tatsächliche Startmasse. Da diese Korrektur bereits im Artikel 22 geschehen ist, ist diese Hoffnung berechtigt.
RobertL
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Re: über Klippe fliegen

11:05 ,Do 12. Nov 2020,

C0 ja/nein
Registrierung ja/nein
Eu-Spielzeugverordnung ja/nein

alles sehr verwirrend

die https://www.dronespace.at/ schreibt in der FAQ:
für 2021

Welche Drohnen müssen ab 31.12.2020 registriert werden?
...
Muss auch die DJI Mavic Mini registriert werden?
Die Drohne wiegt zwar unter 250 g, ist jedoch mit einer Kamera ausgestattet, weshalb sich der Betreiber eines solchen Gerätes registrieren muss.

dann "darf" ich aber 1000hm hoch über Grund fliegen,
aber nicht 20hm hoch über Grund, wenn ich eine langen Hang hinauf fliege.. (und irgendwann 200hm über Abflughöhe bin..)
wenn ich ihn hinuter flieger ist alles OK..

mal Ernsthaft: nachgedacht hat da keiner ..
Redti
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Re: über Klippe fliegen

13:26 ,Do 12. Nov 2020,

Ich kann nichts Verwirrendes sehen.
C0 = nein
Registrierung des Piloten (nicht der Mini!) = ja
EU-Spielzeugrichtlinie trifft für die Mini nicht zu, weil sie nicht überwiegend zum Spielen für Kinder unter 14 Jahren bestimmt ist
Die Piloten müssen sich registrieren, wenn sie eine Drohne haben über 250g oder wenn diese Drohne eine Kamera hat.
Du darfst nur dann 1000 Meter hoch über Grund fliegen, wenn du während dieses Fluges immer nur maximal 120 Meter vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche entfernt bist. Das wird also nur in der Nähe eines steilen Berges möglich sein. Wenn du einen Hang hinauf fliegst und dabei deinen Startpunkt um 200 Meter überhöhst, ist das solange nicht rechtswidrig, solange der nächstgelegene Punkt auf der Erdoberfläche nicht weiter als 120 Meter entfernt ist.
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Re: über Klippe fliegen

13:08 ,Fr 13. Nov 2020,

Kann das so richtig sein? Zumindest wenn ich an Hangsegler denke, meine ich das die 120m plus die Höhenmeter vom Piloten gelten. Da der Pilot nicht fliegen kann, ist dies mit Ground gleich zu setzen. Wenn ich nun in 10m Höhe über eine 400m hohe Klippe fliege, muss ich das Modell dann 290m senkrecht abstürzen lassen und befinde mich in der Sturzphase im illegalen Bereich?
Gruß Dirk
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Re: über Klippe fliegen

18:45 ,Fr 13. Nov 2020,

Hallo Dirk!
Zur Beantwortung deiner Frage werfen wir einen Blick in den Verordnungstext. Dort steht im Punkt UAS.OPEN.010 im Anhang Folgendes:

(2) Beginnt bei einem UAS-Betrieb der Flug des unbemannten Luftfahrzeugs von einer natürlichen Erhebung im Gelände oder über einem Gelände mit natürlichen Erhebungen, ist das unbemannte Luftfahrzeug in einem Abstand von
120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche zu halten. Die Messung des Abstands ist an die geografischen Merkmale des Geländes, wie Ebenen, Hügel oder Berge, anzupassen.

(4) Abweichend von Nummer 2 können unbemannte Segelflugzeuge mit einer MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 10 kg in einem Abstand von über 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche geflogen werden, sofern das unbemannte Segelflugzeug zu keiner Zeit in einer Höhe von über 120 m über dem Fernpiloten geflogen wird.

Ein Modellsegelflugzeug hat also den Vorteil, dass es sich weiter als 120 Meter vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche entfernen darf. Dadurch kann es bei hohen Bergen bei senkrechter Messung zur Erdoberfläche zu sehr großen Höhen kommen. Um dies zu verhindern, wurde die Beschränkung eingebaut, dass es zu keiner Zeit höher als 120 Meter über dem Piloten geflogen werden darf. Die zweite Beschränkung ist die Sichtweite. Du darfst also ab dem nächsten Jahr mit deinem Modellsegelflugzeug legal in 10 Meter Höhe über eine 400 Meter hohe Klippe fliegen und dich von der Klippe mehr als 120 Meter entfernen, aber natürlich nur in Sichtweite.

Alle anderen UAS haben diese Freiheit nicht, können aber mehrere 100 Meter über dem Piloten geflogen werden, solange immer sichergestellt ist, dass der nächstgelegene Punkt auf der Erdoberfläche nicht weiter als 120 Meter entfernt ist und das UAS immer in Sichtweite ist.

Gruß Günter
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Re: über Klippe fliegen

19:35 ,Fr 13. Nov 2020,

Ich kenne Segler, die über 6m Spannweite haben. Da sind 100 m die untere Grenze für einen Landeanflug um es mal etwas überspitzt zu sagen. Die Jungs fliegen in 400 bis 600 m Höhe ....alles in Sichtweite. Laut Aussage von den Jungs ist erst eine Höhe von ca 150m sicher...Alles was tiefer ist und etwas dazwischen kommt, kann kritisch werden...
Und...was sind 120m als Entfernung bei einem Kopter? Ok für Racingstrecken reicht die Entfernung aus....für normales Fliegen m.E. viel zu wenig. Es kommt natürlich immer darauf an, wo ich fliege..... Wenn ich von der Zugspitze starte bin ich schnell über Kante zum Abhang der ewig runter geht. Da reichen mir die 120m Entfernung und ...Wieviel 100te m geht es dort runter?

Gruß Dirk
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Re: über Klippe fliegen

09:07 ,Do 19. Nov 2020,

Servus DeWe. Lang ist´s her, dass ich hier war (ganz zu Anfang des Forums). Ich lebe jetzt am schönen Bodensee und habe mir zum Filmen der schönen Locations eine Mavic Mini geholt ;-). Zum Thema: Genau so ist es mit den Segelflugzeugen! Da ich selber einen 5,5 Meter Discus fliege, kann ich mit dem quasi gar nicht "Regelkonform" fliegen. Der mindeste Aktionsradius sind ca. 500 Meter. Auch die Flughöhe ist in den Bestimmungen ein Witz, da man diese Modelle in der Thermik fliegt. Ab 200 Meter über Grund beginnt das Einsatzgebiet erst. Ich kenne persönlich keinen mit einer Mavic Mini, der sich über den Regulierungswahnsinn in D oder AT ernsthaft Gedanken macht. Ich fliege selber ein Ultraleichtflugzeug, um Tesla Kunden zu erreichen. Nicht einmal da gibt es so sinnfreie Bestimmungen. Also immer verantwortungsbewusst mit der Kleinen umgehen und alles ist gut ;-).
Gruß
Andi

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