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EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 11:50 ,Di 4. Jun 2019,
von doelle4
Es tritt eine generelle EU Drohnenverordnung für alle Mitgliedsstaaten die nächsten Tage in Kraft.
Inwieweit die einzelnen Länder das umsetzen im "eigenen lokalen" Recht und wann ist derzeit unklar.

Fix ist derzeit nur das es Kategorien geben wird , Drohnen registriert werden müssen und einen Flugspeicher haben müssen (Flight Controller)
Für simple und leichte Drohnen (Spielzeuge , Syma x5c usw) wirds vermutlich auch ne Sonderkategorie geben müssen.


Hier ein Auszug von https://diepresse.com/home/panorama/oes ... ich-bringt
Kategorie offen: (Privatdrohnen)
Hierzu zählen alljene Drohnen, die weniger als 25 Kilogramm wiegen und nicht höher als 120 Meter fliegen. Diese vorwiegend für den Privatbesitz relevanten Drohnen dürfen nur in Sichtweite gesteuert werden und benötigen ab einem Gewicht von 250 Gramm eine Registrierung bei Austro Control. Ist eine Kamera in die Drohne integriert, dann ist eine Registrierung unabhängig des Gewichts nötig. Das Mindestalter für den Betrieb beträgt künftig 16 Jahre. Ist ein Erwachsener zugegen, darf bereits mit zwölf Jahren gesteuert werden.

Auf jeder verkauften Drohne muss mit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung aufscheinen, welcher Kategorie sie angehört und was dadurch erlaubt ist. Auch wem die Drohne gehört, wie schnell, wie hoch und wo sie geflogen ist, muss mittels Zeitstempel nachvollziehbar sein. Ab einer gewissen Drohnengröße und -leistung muss zudem ein Onlinetraining samt anschließendem Test der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) absolviert werden. Die dadurch erlangten Kompetenzen müssen alle fünf Jahre erneuert und demonstriert werden.
Mal sehen was da kommt und wie sich das auswirkt, derzeit ist noch alles Unklar wie das dann in Deutschland und Österreich wird.
Gruß Hans

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 21:06 ,Di 4. Jun 2019,
von jako
Was wäre denn dann mit meinen alten P 1 Koptern, die haben keinen Flugschreiber oder sowas, kann ich die dann nicht mehr fliegen :?:

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 21:39 ,Di 4. Jun 2019,
von DeWe
Auf jeder verkauften...... betrifft immo die Zukunft.... Bestandsschutz wird es hoffentlich geben, wenn nicht, gehen meine Kopter solange in die Luft, bis Sie "fertig" zum ausschlachten sind.

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 00:46 ,Mi 5. Jun 2019,
von doelle4
Ich sehe es so das es Zeit ist noch zuzuschlagen um unter die "alten" Bestimmungen zu fallen bevor neues nicht mehr im Handel erhältlich ist.
Für die Altkunden wird es sicher "Sonderlösungen" geben, ähnlich wie Autos auch heute noch ohne Sicherheitsgurten gefahren werden dürfen wenn diese damals Serienmässig vor 1970 noch nicht vorhanden waren.
Gruß Hans

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 07:55 ,Mi 5. Jun 2019,
von Fandi
ich denke die Altgeräte fallen dann automatisch in die höchste Gefährdungsklasse,
also wie Selbstbau über 250Gramm.
Was ist dann eigentlich alles Selbstbau? Wahrscheinlich doch schon, wenn es nicht der originale Akku ist ????
Was mich wundert, das in Ö die Astro Control wieder dabei sein will, sobald eine Kamera on Board ist.
Für D findet man noch sehr spärlich Informationen, wie das dann umgesetzt werden soll,
nur der Hinweis, das die Regeln aus 2017 weiterhin gelten.

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 10:24 ,Mi 5. Jun 2019,
von doelle4
Es ist derzeit echt schwierig da verbindliches rauszulesen.
Der Open Bereich für private Drohnen hat ja eine 2 Jährige Frist zu Umsetzung in den einzelenen Mitgliedsländern, bis dahin ändert sich derzeit nichts. Das Jedes EU Land dann wieder erweiterte Sonderlösungen dazu addieren kann finde ich jedenfalls schlecht da dann später wieder ein Durcheinander ist wer was wo darf.
Daher es kommt was und das ist nun fix , bloss wie wird dann jeweils sein wenn das verpflichtend in nationalen Recht umgesetzt worden ist?
Gruß Hans

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 18:08 ,Mi 5. Jun 2019,
von DeWe
Wobei die 20m mehr Höhe mich absolut nicht stören würden ;)

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 21:19 ,Mi 5. Jun 2019,
von Redti
Der zitierte Text aus der Presse ist insoweit unrichtig, als dort behauptet wird, dass die neuen Drohnenregeln am 11.6. in Kraft treten. Richtig ist, dass an diesem Tag im EU-Amtsblatt die Durchführungsverordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge veröffentlicht werden. Man hat dieses Datum offensichtlich deshalb ausgewählt, weil diese Verordnung entsprechend ihrem Artikel 23 zwanzig Tag nach der Veröffentlichung in Kraft tritt. Dies ist der 1.7.2019. Auf diesem Datum bauen dann weitere wichtige Stichtage auf. Diese Verordnung gilt allerdings erst ein Jahr nach dem Inkrafttreten (= 1.7.2020)!

Diese Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Es ist daher keine nationale Umsetzung erforderlich, damit sie in Österreich wirksam wird. Es sind allerdings einige begleitende Maßnahmen notwendig.

So sind z.B. gem. Artikel 131 der Basic-Regulation nationale Strafdrohungen notwendig, die bei Verstössen gegen die Basic-Regulation und die auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu verhängen sind. Auch die Regeln über nationale NoFly-Zonen müssen geschaffen werden.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der oa. Durchführungsverordnung ist auch wichtig für das Inkrafttreten der in der Basic-Regulation (auch als EASA-Grundverordnung bekannt) genannten Vorschriften für uLFZ.

Kopter der offenen Kategorie können gem. Artikel 20 der Durchführungsverordnung weiterhin betrieben werden, auch wenn sie den Vorschriften der Delegierten Verordnung nicht entsprechen, wenn diese vor dem 1.7.2022 in den Handel gelangt sind. Diese Toleranzregelung gilt allerdings nicht für privat hergestellte Kopter. Als privat hergestellt werden wahrscheinlich alle Einzelanfertgungen angesehen werden, die nicht Serienprodukte der großen Hersteller sind.

Für die offene Kategorie wird ab 1.7.2020 keine Betriebsbewilligung der ACG mehr erforderlich sein.

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 07:56 ,Do 6. Jun 2019,
von jako
Na dann kann ich meine alten Kopter ja weiter fliegen, bis ich nicht mehr kann, das ist doch super. :good: :fly: :dance2:

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 22:24 ,Do 6. Jun 2019,
von doelle4
Diese Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Es ist daher keine nationale Umsetzung erforderlich
Das lese ich anders. Es ist eine EU Verordnung die dann nach Inkrafttreten Ausgangsbasis ist in jedem Land Basis ist um Gesetze zu Erlassen die sich an der Verordnung orientieren, jedoch auch Ländereigene Zusätze haben können. Daher kein Gesetz sondern eine verbindliche Richtlinie für weiteres.
Daher wirds wohl gut ein Jahr dauern bis davon etwas in geltenden Gesetzen verankert ist. Bis dahin bleiben die landeseigenen Bestimmungen aufrecht.
Gruß Hans

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 11:55 ,So 9. Jun 2019,
von Redti
EU-Verordnungen gelten IMMER unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat im Gegensatz zu einer EU-Richtlinie, die ins nationale Recht umgesetzt werden muss. Da es sich um drei EU-Verordnungen handelt (Basic-Regulation, Durchführungsverordnung und Delegierte Verordnung) und die unmittelbare Geltung in jedem Mitgliedsland darin ausdrücklich angeführt ist, steht dies außer Streit.

Es können die einzelnen Mitgliedsstaaten daher nur mehr ergänzende Bestimmungen erlassen, die aus Sicherheitsgründen oder wegen dem Naturschutz oder dem Schutz der Privatsphäre erforderlich sein müssen.

Da die Toleranzregelung des Artikel 20 der Durchführungsverordnung, die erlaubt, dass UAS der offenen Kategorie weiterhin betrieben werden dürfen, wenn diese vor dem 1.7.2022 in den Handel gelangt sind, auch wenn sie den Vorschriften der Delegierten Verordnung nicht entsprechen, für privat hergestellte UAS nicht gilt, muss ich euch noch die Definition zum Begriff „privat hergestellt“ nachliefern, die ich inzwischen im Artikel 2 Ziffer 16 der Durchführungsverordnung gefunden habe:
„privat hergestelltes UAS“: ein UAS, das vom Erbauer für seine eigenen Zwecke zusammengebaut oder hergestellt wurde, mit Ausnahme von UAS, die aus Bauteilen zusammengesetzt werden, die als Fertigbausatz in den Verkehr gebracht werden;

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 10:12 ,Mo 10. Jun 2019,
von doelle4
https://www.kleinezeitung.at/oesterreic ... er-Drohnen
Für Drohnen der Kategorie "offen" werden zwei Jahre für die Umsetzung der Vorgaben gewährt.
Das heisst bis dahin ändert zumindest sich für private Drohnenbesitzer nichts
Gruß Hans

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 21:43 ,Mo 10. Jun 2019,
von Redti
Die Informationen der Kleinen Zeitung sind etwas ungenau. Ich war bei jener Veranstaltung in Wien dabei, auf die sich dieser Artikel bezieht und habe auch mit Swen Göring vom BMVIT nach der Veranstaltung persönlich gesprochen.

Richtig ist, dass im Artikel 20 der Durchführungsverordnung vorgesehen ist, dass alle Drohnen über 250 g, die nicht den Anforderungen der Delegierten Verordnung entsprechen, nicht privat gebaut wurden und vor dem 1.7.2022 in den Handel gebracht worden sind, NUR in der Unterkategorie A3 betrieben werden dürfen. Es sind also die Beschränkungen und Anforderungen dieser Kategorie beim Betrieb zu beachten. Eine Betriebsbewilligung der Austro Control ist ab 1.7.2020 für die offene Kategorie nicht mehr erforderlich.

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 09:57 ,Di 11. Jun 2019,
von Redti
Heute sind wie angekündigt die Durchführungsverordnung und die delegierte Verordnung im Amtsblatt der EU erschienen. Diese Texte können unter folgendem Link gefunden werden:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... LL&from=DE

Damit ist sichergestellt, dass diese Verordnungen ab 1.7. in Kraft treten und ein Jahr später gültig werden.

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 11:17 ,Mi 12. Jun 2019,
von Fandi
die Verordnung hat noch ein besonderes Ärgernis für die unter 250Gramm Kopter.
Bisher bin ich immer da von ausgegangen, das unter 250 Gramm alles passend ist, eingruppiert wie ein Spielzeug,
so das man das überall da fliegen kann, wo man überhaupt fliegen darf.
Jetzt hat man aber noch den Parameter Geschwindigkeit mit 19m/s mit eingebaut.
Das sind jetzt noch nicht einmal 70km/h, eine Geschwindigkeit die viele FPV Racer auch unter 250Gramm leicht überschreiten.
So wie ich das verstehe, sind dann auch diese Kopter dann automatisch in der höchsten Gefährdungsklasse.
Das größte Problem sehe ich in den Abstandsregeln, die hier im Ruhrgebiet schon 2017 für viele Einschränkungen sorgte.

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 13:33 ,So 29. Dez 2019,
von Andy1980
Hallo
In welche Kategorie wird der Race copter 200-450g eingeordnet. Und was muß oder soll erfüllt sein um legal fliegen zu können .

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 17:23 ,So 29. Dez 2019,
von Fandi
Andy1980 hat geschrieben:
13:33 ,So 29. Dez 2019,
Hallo
In welche Kategorie wird der Race copter 200-450g eingeordnet. Und was muß oder soll erfüllt sein um legal fliegen zu können .
Du mußt jetzt schon sagen, ob Du unter 250Gramm bleibst oder darüber landest.
Baust Du deinen Kopter selber, oder kaufst Du einen fertigen?

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 17:44 ,So 29. Dez 2019,
von Andy1980
Hab mehrere Race copter Der kleinste 198g der größte 450g selber zusammengebaut.

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 19:19 ,So 29. Dez 2019,
von Fandi
Unter 250 Gramm Unterkategorie A1
Über 250 Gramm Unterkategorie A3
--
Da noch nicht umgesetzt, ist das aber noch nicht endgültig.
Kann auch sein das Eigenbauten die schneller als 19m/sec fliegen immer in der A3 landen.

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 09:37 ,Mi 13. Mai 2020,
von Redti
Falls euch ein kompakte Zusammenfassung der künftigen Rechtslage ab 1.1.2021 interessiert, könnt ihr diese unter folgendem Link finden:
http://www.kopterforum.de/topic/84870-e ... t-erklärt/

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 17:57 ,Mi 13. Mai 2020,
von doelle4
Die Austro Control hat mittlerweile auch eine übersichtlichere Seite was man derzeit braucht: https://dronespace.at/jart/prj3/dronesp ... ode=active
Hier wird auch das endlich erwähnt und nicht mehr verschwiegen was ich schon seit Jahren betone das nicht jede Drohne eine Bewilligung braucht sondern es vom Einsatzzweck abhängt

Hier eine schnell Übersicht ab 2021 (EU Drohnenverordnung)
Bild

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 11:43 ,Mo 15. Mär 2021,
von oldrobot
Lieber Doelle,

Ich hab mir jetzt die Gesetzeslage angesehen und muss sagen, das Bild sagt nur die halbe Wahrheit. Ich persönlich fühle mich von diesen Regelungen auf den Arm genommen. Sollte man nämlich (wie ich und viele anderen) FPV fliegen, dann ist JEDER FPV-Quad (ich sage bewusst Quad und nicht Drohne, da ich selbst steuere und keine automatischen GPS-Flüge mache) registrierungspflichtig, da er eine Kamera hat. Dies gesagt beginnt der Wahnsinn:
- Ich habe z.Z. 2 "Racer", davon 1 Whoop mit knappen 30g abfluggewicht und noch einen 3" mit knappen 90g Abfluggewicht
- Racer ist gleich doppelt böse weil: Schnell + Kamera (OMG!)

Sollte ich regelkonform unterwegs sein wollen mit Versicherung und Registrierung, ...., dann gilt:
- Jeder Racer gehört registriert und wenn ich das richtig verstehe sieht die Registrierung eine Polizzennummer vor (Versicherung)
- Eine Polizze gilt für genau einen Quad (über die Seriennummer gekoppelt - wie das bei Marke Eigenbau geht?????)
- Theoretisch kann man Marke Eigenbau versichern, aber Seriennummer usw. sind Pflichtfelder

Jetzt die Frage: Soll ich jeden "blöden" Whoop, den ich mir anschaffe um indoor und vielleich einmal im Garten zu fliegen versichern lassen?
Und wenn jetzt die Antwort kommt: Das liegt in deiner Verantwortung, dann bitte sparen, weil das ist einfach Mumpitz. Das ist genauso wie zu sagen, wenn man nichts zu verbergen hat, dann braucht man ja keine Privatsphäre.

Aussagen von Modellflugverbänden usw. bleiben meiner Meinung nach aus bzw. unter den Erwartungen. Die Haltung ist: entweder den Kopf in den Sand stecken oder eben abwarten was kommt. Aber so funktioniert doch keine Demokratie! Konstant hört man: Mal sehen was kommt und wie. Aber ich sehe nicht, wie das der richtige Ansatz sein kann.

Vielleicht wissen das nicht alle, aber Team Black Sheep - einer der ganz großen Player in Sachen FPV ist in Österreich angesiedelt (OK, auch mit HQ in Hong Kong, aber im Impressum steht ein Firmensitz in Österreich!). Das sind Österreicher und was kommt von denen: nix! Momentan höre ich von vielen Modellfachhändlern, dass der Absatz was Quads betrifft rasant zurückgeht. No-na-net: In den Zeitungen wir nur von pösen, pösen FPV (DJI, Yuneec, usw....) Piloten geprochen, denen man den Garaus machen wird. Aber es gibt keinen Diskurs über diejenigen, die sich mit der Materie befassen und 80% der Zeit Schrauben, nur damit sie 20% der Zeit Spaß mit Fliegen verbringen können. Frage: Wo ist die Lobby, die uns vertritt? Wie soll ich persönlichkeitsrechte Dritter verletzten, wenn ich mit meiner analogen Kamera mit einem Winkel von 30°+ unterwegs bin. Selbst mit einem Cinewhoop könnte ich meine Nachbarin nicht beim Duschen filmen. Hier hat jemand grundlegend den Unterschied zwischen Modellbauer und Spanner missverstanden.

Ich will regelkonform unterwegs sein, aber dafür brauch ich Regeln, die es mir realistisch ermöglichen sie einzuhalten. Aber ganz ehrlich, für ein 20g "Spielzeug" eine Registrierung mit Seriennummer und Co. und dann noch dazu 60€ pro Racer pro Jahr Versicherung. Echt jetzt? Versicherung gerne, aber 1 Mal und damit mein gesamtes Armamentarium, solange es sich in der Kategorie bewegt, in der ich sein soll: <250g Abfluggewicht.

Konkret: Ich habe das Gefühl es interessiert Keinen und die Legislatoren auf jeder Ebene haben Bahn frei für jedwede noch so schlechte Regelung, die ihnen einfällt. Und nachdem der ganze Wahnsinn von irgendwelchen Behauptungen getragen wird: "Gestern wieder eine Drohne am Flughafen Wien gesichtet..." usw. sind wir von der Diskussion komplett ausgenommen. Nachdem die Regulatoren die Materie nicht verstehen und nicht offensichtlich verbieten wollten, haben sie es halt so unattraktiv wie möglich gemacht. Nach dem Motto: "Na bitte, verboten hamma gar nix. Sie müssen sich halt an ein paar Auflagen halten... :laugh4:".

So, jetzt hab ich das losgelassen. Aber was bringts? Wem kann ich damit auf die Nerven gehen? Wer vertritt uns?
Oder hab ich das alles nur falsch verstanden und alles was ich schreibe ist Inhaltslos?

Liebe Grüße,
oldrobot

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 17:22 ,Mo 15. Mär 2021,
von DeWe
Auch auf die Gefahr mich zu wiederholen :
Ich bin der Meinung, daß das Ganze mehr den Hintergrund hat, den Luftraum für den Kommerz frei zu bekommen. Warum sollen sonst Transponder eingeführt werden? Die grossen Test laufen U. a. in UK und anderen Ländern.
Damit kein großer Aufschrei durch die Massen wegen der armen Modellflieger aufkeimt, muss Diese erst auf eine Seite gezogen werden. Was ja in der Zwischenzeit gut funktioniert hat.
Auch wenn Einiges davon wegen der Klientel "Kaufen, fliegen = egal wo, bei Absturz und Tschüss" auch gerechtfertigt ist. Aber eben doch nicht so in dem Umfang wie immer angegeben. Man muss ja nur auf der Internetseite schauen, wo sämtliche Unregelmäßigkeiten im Luftverkehr aufgelistet sind.... soviel Drone Vorfälle wie man im allgemeinen meint, gibt es nicht.

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 08:52 ,Di 16. Mär 2021,
von oldrobot
Hallo Dirk,

ja, irgendwie spannend. Hab gestern meinen "Drohnenführerschein" gemacht. Darf jetzt auch legal meine Racer fliegen, da A1/A3 Nachweis vorhanden. Wer sich mit der Materie auseinandersetzt hat den Nachweis in ca. 2h gelöst. Geht alles online und absolut unbürokratisch. Nachweis bekommt man sofort bzw. 15 nach der (bestandenen Prüfung) per Mail. Was ich nicht verstehe ist: In DE muss sich (so weit mein Wissen) nur der Pilot registrieren. Bei uns muss ich jeden Quad einzeln registrieren?!?! Hat da die Austrocontrol im "jetzt machen wir mal Kohle"-Wahn (26€ pro Registrierung, keine Änderungen möglich) direkt über's Ziel geschossen?

Gruß oldrobot

Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Verfasst: 10:19 ,Di 16. Mär 2021,
von Redti
@oldrobot: Wie kommst du auf den Gedanken, dass man in Österreich jeden einzelnen Kopter registrieren muss? Da es sich um eine EU-Rechtslage handelt, gilt bei uns in Österreich die gleiche Rechtslage wie in Deutschland. Solange du keinen zulassungspflichtigen Kopter hast, wird nur der Pilot registriert. Diese Registriernummer, die auch oft als eID bezeichnet wird, bringst du auf allen deinen Koptern (ohne die letzten 3 Stellen) an.
Ich habe gestern in Wien die Prüfung für das Fernpilotenzeugnis (A2-Prüfung) absolviert. Diese Prüfung ist nicht mehr so kinderleicht wie der Kenntnisnachweis für A1/A3. Es sind zwar auch sehr leichte Fragen dabei, aber auch viele gemein formulierte Fallen. Es werden auch Sachen gefragt, die höchst überflüssig sind (z.B. wie entsteht ein Advektionsnebel). Leider habe ich zu spät erfahren, dass am 19.3. auch in Linz eine A2-Prüfung stattfindet. Schaut also regelmäßig auf den Link https://dronespace.at/drohnenfuehrerschein, denn dort stehen diese Termine seit gestern.