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Versicherung Spielzeug Drohne

Verfasst: 13:04 ,So 3. Mär 2019,
von Paiper
Hallo,
Auch wenn das Thema Drohnen insgesamt spannend ist, bewege oder richtiger interessiere ich mich nur im Bereich des sogenannten Spielzeugs. (Wert bis 20 €)
Also wirklich Mini-Quadcopter, die einfach (indoor) mal Spaß machen sollen. Jetzt braucht man für die ja keine Bewilligung, selbst wenn diese eine Kamera hätten. (So hätte ich es verstanden.)
Allerdings wäre wohl eine Versicherung nötig. Nur sind diese Copter nicht einmal über Seriennummer odgl. identifizierbar.
Wie seht Ihr das?
Ich denke, da es quasi Spielzeug ist, mehr ist es nicht, also wie ein ferngesteuertes Auto, nur im 3-dimensionalen Raum unterwegs, sollte es doch eigentlich auch versicherungstechnisch gleich gesehen werden. Sprich, es sollte eigentlich in der Haus- bzw. Haftpflicht inkludiert sein. Hat schon wer dazu Erfahrungen gemacht?

lg Paiper

Re: Versicherung Spielzeug

Verfasst: 13:57 ,So 3. Mär 2019,
von doelle4
Eine Drohne wird unabhängig vom Wert als Spielzug eingereiht wenn Gewicht und Geschwindigkeit /Höhe unter 79 Joule liegen.
Du kannst auch eine Zerotech Dobby mit 4 K Kamera und Gps oder diese hier quadcopter-allgemein-f63/c-fly-dream-od ... t4847.html mit schwenkbaren Gimbal als Spielzeug legal betreiben wenn du die 30 Meter Höhe einhältst.

Versicherung wird dadurch eigentlich keine benötigt, wer aber diese versichert hat macht auch keinen Fehler.
Ob diese in der Haus oder Haftpflicht erfasst sind wird dir aber nur dein Versicherungsangestellter sagen können da keiner weiss welchen Klauseln und welches Paket du hast und bezahlst und zu welchen Zeitpunkt abgeschlossen wurde da es auch hier ab und zu änderungen gibt.
Gruß Hans

Re: Versicherung Spielzeug Drohne

Verfasst: 15:21 ,So 3. Mär 2019,
von ludu
Hi,
Ich denke, es ist egal ob eine Schaden durch ein "Spielzeug" oder durch etwas anderes erzeugt wird. Die meisten kleinen Copter(Dronen) haben offene Propeller. Auch so ein kleiner Propeller kann ein Auge verletzen. Deshalb denke ich, das eine Versicherung schon wichtig auch wenn man nur in geschlossenen Räumen fliegt. Wenn man nur allein fliegen will, kann man vielleicht auch auf die Versicherung verzichten.

Gruß Lutz

Re: Versicherung Spielzeug Drohne

Verfasst: 17:47 ,So 3. Mär 2019,
von Wolle Can Fly
Hallo Paiper,

und willkommen hier !

Ja sehe ich auch so wie Ludu und Doelle ;)

Aber da gemeinsam fliegen mehr Spaß macht, würde ich nicht auf eine Versicherung verzichten.

Wenn nur im Keller fliegst, ohne Zuschauer, dann würde ich mir das sparen.

Selbst ein Spielzeug-Fluggerät mit nur wenigen 30-80 Gramm, kann einen teuren Flachbildschirm stark beschädigen.

Re: Versicherung Spielzeug Drohne

Verfasst: 10:41 ,Mo 23. Sep 2019,
von Martina M Zimmerman
Fuer so kleine Minidrohnen / Spielzeug braucht man doch nun wirklich keine extra Versicherung. Grade wenn die Drohne nur zu Hause bzw in geschlossenen Raeumen geflogen wird. Ansonsten kann man auch einfach seine Haftpflicht wechsel, gibt's ganz billig ab 32eur/jahr zB bei der AXA. Wer dann da seine Drohne mit eingeschlossen haben will, kann das zB hier abschliessen https://versichertedrohne.de/index.htm