Verwirrung rund um Registrierung und Versicherung und FPV in Österreich generell

jkob
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Verwirrung rund um Registrierung und Versicherung und FPV in Österreich generell

11:39 ,Mi 6. Jan 2021,

Hallo,
Ich bin neu hier,und suche grundsätzlich Gleichgesinnte/ Interessierte zum Thema Quadcopterspeziell natürlich FPV.Ich besitze zurzeit einen Quadcopter,der als Spielzeug und vermarktet &vekauft wurde( MODSTER Blizzard FPV,sehr irreführender Name),der zwar für LOS-fliegen sehr viel hergibt,allerdings ist die Kamera schrott und das Teil will mitlerweile nicht mehr lange in der Luft bleiben.Also hab ich mir,wie eh schon lange überlegt,eine FPV-Drohne inclusive dem ganzen Krimskrams rundherum bestellt ( ist noch nicht da,dauert aber hoffentlich nicht lange)- einen ATOMRC Dodo( Tootspick,3-4s,unter 250 g)- natürlich bin ich im Zuge der langen Recherchearbeit auch auf die diversen Kontraversen und Verwirrungen bezüglich des geltenden und neuen Rechts in Österreich gestoßen,und bin mäßig bis stark verwirrt.Hauptsächlich geht es mir darum, ob ich meine Drohen registrieren muss( was natürlich eine Versicherung vorraussetzt,die nicht für mich nicht gerade billig ist),ab wann etwas noch/ oder nicht mehr ein Spielzeug ist( und damit in die neue OPEN Kathgorie,aber nicht in die Registrierungspflicht fallen würde),wie andere,erfahrenere Piloten das mit FPV halten( theoretisch,so wie ich das verstanden habe illegal,aber mit spotter ok) halten,wie das Mindestalter für den Betrieb und die Registrierung von Drohnen zu verstehen ist ( 18,16 oder gar nix) und generell,wie ich mit anderen FPV-Begeisterten aus Wien und Umgebung in Kontakt kommen kann- ich bin wie gesagt ganz neu in diesem hobby und youtube regelt viel, aber längst nicht alles, und es wäre schön,sich mit Menschen diesseits des Atlantiks über das Hobby auszutauschen.
Danke im Vorraus,ich weiß das sind vele Fragen auf einmal,ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen( ich bin mir noch nicht ganz sicher,an was ich hier bin)

MFG jkob,ein (fast)kompletter,aber extrem motivierter und interessierter Noob
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Re: Verwirrung rund um Registrierung und Versicherung und FPV in Österreich generell

20:26 ,Mi 6. Jan 2021,

Verwirrung gabs schon immer, und es hat sich auch nichts drann geändert.
Ob deine Großmücke nun als Spielzeug durchgeht oder nicht bestimmst du eigentlich selbst.
Grundlage ist §24d LFG (Stand 6.1.2021):
Unbemannte Geräte bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie
§ 24d.:
Soweit unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule, die selbständig im Fluge verwendet werden können, nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden, ist darauf zu achten, dass durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden. Abgesehen davon fallen diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes.
Bedeutet : Fällt dann NICHT unter das LFG und kann auch daher nicht als Flugobjekt in diesem Geltungsberteich klassifiziert werden.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10011306

Solltest du aber ernsthaft Racing Ambitionen haben bzw. ihn Ortsnähe fliegen wäre eine Registrierung mit Versicherung aber mehr als Sinnvoll und angebracht.
Ich weiss, https://www.dronespace.at/ erwähnt das nicht mal aber das war auch schon früher so das man solche Sachen nicht veröffentlicht oder versteckt um "ins Geschäft zu kommen", gleiches bei vielen anderen Kommerz Info Sites.
Grundlage ist immer der Gesetzestext, den interpretiert jeder auf seine Weise (Juristen leben davon das kaum was eindeutig ist)

Gruß Hans
jkob
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Re: Verwirrung rund um Registrierung und Versicherung und FPV in Österreich generell

21:00 ,Mi 6. Jan 2021,

Voresrt danke für die Antwort - ob ich ernsthafte racing ambitionen habe weiß ich noch nicht,das will ich ja herrausfinden- mein traum wäre ein 5' mit gopro drauf oder ein cinewhoop(die würd ich dann anmelden,aber bis dahin ist noch genug zeit)aber wenn es nach der Von dir vorgeschlagenen Logik geht,muss ich eigentlich nur darauf achten, immer offiziell unter 30 m zu bleiben( obwohl ich locker glaube,79 joule auch im flug überschreiten zu können)- wenn es nach mir geht pass ich natürlich lieber auf und meld die "Riesenmücke"( geällt mir der ausdruck) ersteinmal nicht an.Allerdings sehe ich das so,das genau diese schwammigkeit einem im Ernstfall zum verhängniss werden könnte- deshalb würd mich außer den vorhergestellten fragen noch interessieren,ob irgenwer von "euch"( ich adressier mal all,K.A. wie viele aktiv sind) schon einmal diesbezüglich mit Anreinern,Passanten,der Polizei und schlussendlich mit dem Gesetz Kontakt hatte? MFG jkob
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Re: Verwirrung rund um Registrierung und Versicherung und FPV in Österreich generell

21:06 ,Mi 6. Jan 2021,

Leider ist die Rechtsansicht von Hans zu § 24d LFG nicht richtig. Nur weil es diesen Paragrafen erstaunlicherweise immer noch gibt, bedeutet dies aber nicht, dass er für uns noch eine praktische Auswirkung hat. Es darf nämlich nicht übersehen werden, dass die EU-Verordnung Vorrang hat vor nationalem Recht. Der § 24d LFG hat z.B. nur mehr für Feuerwehren eine praktische Bedeutung, wenn die mit einer DJI Mini 2 unter 30 Meter Höhe einen Brandherd inspizieren wollen und sich die Bewilligung bei der ACG ersparen wollen, die für alle Blaulichtorganisationen weiterhin notwendig ist, da die EU-VO für Blaulichtorganisationen nicht gilt.
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Re: Verwirrung rund um Registrierung und Versicherung und FPV in Österreich generell

21:54 ,Mi 6. Jan 2021,

Die Spielzeug Kategorie bis 250 Gramm (79Joule) ist aber noch immer aufrecht vorhanden auch für Privatpersonen, mit der Änderung das hier "Kamera"drohnen trotzdem nicht reinfallen.
Bei genaueren googlen geht es aber offenbar doch noch immer wie früher um das ob hier auch Daten erhoben und abgespeichert werden können.
Wann ist eine Drohne laut Gesetz ein UAS?

Spätestens dann, wenn eine Drohne über einen Sensor verfügt, mit dem man personenbezogene Daten aufnehmen kann wird diese laut EU Drohnenverordnung zum einem “UAS“. UAS bedeutet Unmanned Aircraft System. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich Kleinstdrohnen für Kinder unter 14 Jahren, die explizit der EU Spielzeugrichtlinie entsprechen. (Diese sind streng genommen zwar auch UAS, bewirken aber keine Registrierungspflicht, keine Pflicht zum Drohnenführerschein, etc.). UAS Halter unterliegen der online Registrierungspflicht für Drohnen Betreiber bei der Austro Control. Das Drohnen Gesetz in Österreich muss dazu noch (hinterher) an die Vorgaben der EU Drohnenverordnung angepasst werden. Dennoch sind die neuen Europäischen Drohnen Regelungen per 31.12.2020 in Österreich voll wirksam.
https://airandmore.at/drohnen-gesetz-oesterreich/
Es gibt auch eine EU Drohnen Spielzeugrichtline dazu.

Das ganze ist noch diffus und braucht wohl noch einige Zeit bis das klarer wird, aber das war ja bisher auch so das hier jeder das etwas unterschiedlich sah.
Gruß Hans

https://www.dronespace.at/jart/prj3/dro ... 1679780076
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Redti
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Re: Verwirrung rund um Registrierung und Versicherung und FPV in Österreich generell

23:01 ,Mi 6. Jan 2021,

Es gibt keine EU Drohnen Spielzeugrichtlinie sondern nur die Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG. Eine Drohne fällt nur dann unter diese Spielzeugrichtlinie, wenn diese überwiegend zum Spielen für Kinder unter 14 Jahren bestimmt ist. § 24d LFG, der früher unzutreffend als Spielzeugregelung bezeichnet wurde, hat mit dieser Spielzeugrichtlinie überhaupt keinen Zusammenhang. Es kommt in der EU-VO 2019/947 das Wort "Spielzeug" nur ein einziges Mal vor. Dort heißt es im Artikel 9: "Kein Mindestalter gilt für Fernpiloten, wenn sie ein UAS der Klasse C0 nach Teil 1 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 in der Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs betreiben, bei dem es sich um ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG handelt" Daraus ergibt sich, dass auch eine Spielzeugdrohne grundsätzlich als UAS unter diese EU-Verordnung fällt und somit der § 24d LFG automatisch nicht mehr anwendbar ist. Die Definition für UAS in Artikel 2 lautet: "unbemanntes Luftfahrzeugsystem“ (unmanned aircraft system, UAS): ein unbemanntes Luftfahrzeug sowie die Ausrüstung für dessen Fernsteuerung" In der von dir gezeigten Tabelle ist auch ein weiterer schwerer Fehler der ACG ersichtlich. Es wird in der Unterkategorie A3 behauptet, dass keine unbeteiligten Personen im Fluggebiet sein dürfen. Was wirklich stimmt, steht in meiner Zusammenfassung der neuen Rechtslage, die hier http://www.kopterforum.de/topic/84870-e ... l%C3%A4rt/ gefunden werden kann.
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Re: Verwirrung rund um Registrierung und Versicherung und FPV in Österreich generell

23:41 ,Mi 6. Jan 2021,

Es soll eine CE Certifizierung hierfür geben und auf Verpackungen angeführt sein. Bloss wer führt die mit beim Flug bzw. kann diese dann auch rechtlich auswerten wenn sie nicht mehr vorhanden ist ?
Draufdrucken kann man vieles, besonders die Chinesen von wo das "Spielzeug" kommt.
Es wird aber nun immer klarer durch die Infos der genannten Sites und dronespace.at (tritt als zuständige Behörde auf) das dies nicht genau eingegrenzt werden kann bzw definiert ist und für Privatpersonen bzw sonstige die keine Gutachter sind.

Daher hat wohl jeder seine eigene Auslegung , wie auch du deine. Bloss auskennen tut sich keiner wirklich in diesem engen Bereich.
Kann es sein das ich nicht alles weis wie auch du nicht und es Gerichtshöfe / Verwaltungssenate entscheiden werden was wirklich gilt ..solange bis wer dagegen Erfolgreich beruft und es wieder neu beurteilt wird?
Egal. Da es keine echten Kontrollorgane gibt und auch die Polizei dies nur bei begründeten Anlassfall notfalls übernimmt ohne da echt eingebunden zu sein wirds eher auf die andere rechtliche Schiene gehen: Wurde wer verletzt? Wer hat einen Schaden? Bzw. Lärmerregung und Belästigung einstellen und fertig... Gutachter auf Staatskosten wird keinen geben der das Ding klassifiziert, eine berechtigte Beschlagnahme vor Ort wirds auch nur in einem Todesfall geben was bisher nicht aufgetreten ist. Daher alles wie bisher gehabt im Alltag..
PS: kopterforum.de interessiert mich eigentlich nicht, da man dort gesperrt wird wenn man eine offene freie Diskussion führen will. Daher gibt es dieses Forum.

Gruß Hans
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Re: Verwirrung rund um Registrierung und Versicherung und FPV in Österreich generell

08:28 ,Do 7. Jan 2021,

Na das scheint mir eine gesunde Dissussion zu sein- schön! Ich entnehme dem ganzen,das alles noch so unklar/schwammig ist,das es durchaus machbar ist,sich darauf zu verlassen,und sich unauffällig zu verhalten.Wie versteht ihr den Punkt "Spätestens dann, wenn eine Drohne über einen Sensor verfügt, mit dem man personenbezogene Daten aufnehmen kann " - heißt das Kamera, und wenn ja gilt das auch für FPV-Kameras( nehmen die "personenbezogene Daten" auf?/interessiert das jemanden wenn nichts aufgenommen wird)?
MFG jkob
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Re: Verwirrung rund um Registrierung und Versicherung und FPV in Österreich generell

09:35 ,Do 7. Jan 2021,

Kurze Info zwischendurch....
Beim LBA einmal zw. Tür und Angel den Qualifikation Test für die Freischaltung der eigentlichen Prüfung (ohne irgendetwas vorher zu lesen) gemacht. Gleich auf Anhieb die geforderten 75% geschafft. Gut das ist bei der eigentlichen Prüfung das Minimum. Bin gerade dabei das Trainingsmaterial durchzuschauen..... So schwer dürfte es wohl nicht sein :)
Gruß Dirk
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Re: Verwirrung rund um Registrierung und Versicherung und FPV in Österreich generell

11:12 ,Do 7. Jan 2021,

Du dürftest aber auch schon etwas Erfahrung gesammelt haben :) - aber der Test/die PRüfung macht mir am Wenigsten sorgen(das wird sich schon lernen lassen)
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Re: Verwirrung rund um Registrierung und Versicherung und FPV in Österreich generell

19:29 ,Do 7. Jan 2021,

@jkob: Selbstverständlich kannst du mit einem FPV-Kopter personenbezogene Daten aufnehmen und daher gelten für diese Geräte die üblichen Regeln.

Weil hier der Eindruck erweckt wird, als ob alles so verwirrend und unklar wäre, kann ich anbieten, dass jeder einfach seine Unklarheiten hier reinschreibt und ich werde diese im Rahmen meiner zeitlichen Möglichkeiten beantworten. Da leider in diesem Forum keine Verständigung per Email über einlangende Beiträge erfolgt, kann ich euch meine Email-Adresse verraten, falls ich einmal nicht zeitnahe antworten sollte. Wenn ihr mir etwas auf die Adresse redtenbacher@gmx.net schickt, informiert mich mein Handy über einlangende Mails und ich kann daher rasch antworten.
Ich bin übrigens nicht der Meinung, dass alles so verwirrend sei und nehme für mich in Anspruch, dass ich mich ebenso gut mit der Materie auskenne, wie die besten Experten der ACG.
Redti
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Re: Verwirrung rund um Registrierung und Versicherung und FPV in Österreich generell

21:26 ,Do 7. Jan 2021,

Zur CE-Kennzeichnung und zur Spielzeugproblematik muss ich noch etwas ergänzen:
Auch Spielzeugdrohnen fallen grundsätzlich unter die Delegierte Verordnung 2019/945. Die CE-Kennzeichnung sagt nur aus, dass der Hersteller erklärt, dass das Erzeugnis den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, nach denen die Anbringung der Kennzeichnung vorgeschrieben ist, entspricht. Es gibt keine CE-Kennzeichnung, die zum Ausdruck bringt, dass eine Drohne als Spielzeug gilt.

Von der CE-Kennzeichnung zu unterscheiden ist das Identifizierungskennzeichen der UA-Klasse, das darüber Auskunft gibt, in welche Klasse ein UAS einzuordnen ist. Es gibt keine Klasse „Spielzeug“.

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