Irgendwie finde ich diese Bezeichnung irreführend da es ja eigentlich ein aufweniges "Nahpilotenzeugnis" ist....
Man darf zumindest Flugrechtlich näher an Personen heran als mit A3, aber nicht so nahe wie mit A1 (Drohne unter 250 Gramm, DJI Mavi Mini usw.)
Andere Gesetze können dies aber trotzdem verbieten was bei fremden Personen heikel ist (Privatsphäre, Ruhestörung, Gefährdung)
Welche käufliche Kommerz Drohne ist eigentlich rechtlich für den A2 Betrieb zugelassen ? Was bringt der Schein wenn es keine Drohne gibt mit der er verwendet werden darf ?
Gefordert werden ja technisch eine "Fernidentifizierung" die an jedem im Umfeld frei empfangbare Daten für jedermann an das Smartphone sendet.
In der Reichweite oder Höhe die geflogen werden darf gibt es ja keine Unterscheidung zwischen den 3 Kategorien.
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Gruß Hans
A2 Fernpilotenzeugnis (?)
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Re: A2 Fernpilotenzeugnis (?)
Das Fernpilotenzeugnis ermöglicht dir, dass du mit Bestandskoptern unter 2 Kg bis zum 1.1.2023 bis zu 50 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen darfst. Dies ist jedoch noch kein echtes A2, denn dieses ist nur mit Koptern der Klasse C2 möglich und erlaubt einen Mindestabstand von 30 Metern, der im Langsamflugmodus sogar auf 5 Meter reduziert wird. Allerdings ist es nach den allgemein anerkannten Auslegungsregeln der EASA möglich, dass man nach den Regeln der Unterkategorie A3 sogar mit Koptern unter 25 Kg bis auf 30 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen kann, wenn die Flughöhe 30 Meter nicht überschreitet. Sollte diese Flughöhe überschritten werden, kommt die 1:1-Regel zur Anwendung, sodass erst bei einer Höhe von 50 Metern der gleiche Mindestabstand einzuhalten ist, der nach dem "Übergangs-A2" vorgeschrieben ist. Das ist unlogisch.
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Re: A2 Fernpilotenzeugnis (?)
Mein nur , warum soll man sich das antun? Eine "normale" windstabile Drohne für freie Fläche (A3) und eine kleine günstige fürs Ortsgebiet (A1) und man ist besser drann.
Ich hab z.b. für Häuseraufnahmen aus der Nähe (für Freunde) meine Zerotech Dobby (4K Cam, 192 Gramm). Die Steuerung übers Smartphone ist zwar mies, ist aber rechtlich die bessere Sache.
Gruß Hans
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Gruß Hans