Krankenhäuser

dronemark
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Krankenhäuser

21:59 ,Mo 26. Okt 2020,

Ich hab mir eben die ÖAMTC Drohnenkarte angesehen ( https://www.oeamtc.at/drohnen-karte/ ) und festgestellt dass die Flugverbotszonen rund um Krankenhäuser teilweise sehr groß sind.
Gibt es Möglichkeiten in diesen Bereichen trotzdem zu Fliegen zu machen? Ist es zb. möglich wenn man mit der Flughöhe unter einem bestimmten Bereich bleibt? Bei einer Flughöhe von z.B. 10m besteht ja imho keine Gefahr für einen Rettungshubschrauber etc. Oder muss man dazu immer zusätzliche Genehmigungen einholen?
Macht es einen Unterschied ob man in diesen Bereichen mit einer "Spielzeugdrohne" unter 250g oder einer "richtigen" Mavic Air, Pro etc. fliegen möchte?

PS: ich bin zur Zeit noch am Infos sammeln, habe keine genehmigte Drohne und fliege natürlich auch nicht.
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Re: Krankenhäuser

22:38 ,Mo 26. Okt 2020,

Also ich bin kein Jurist. Aber fliegt man in der Spielzeugklasse (bis 79 Joule) ist es keine Drohne und fällt daher auch nicht unters Flugverbot.
Klarerweise geht man als vernünftiger Mensch aber jeder belästigung /gefährdung anderer aus dem Weg wozu man trotzdem verpflichtet ist.
Im Stadtgebiet /über dicht besiedelten darf sowiso eigentlich keine Drohne fliegen.

Ab 1.1.2020 ist es aber anders. https://airandmore.at/drohnen-ce-kennze ... klasse-eu/
Prinzipiell ist die Lage aber derzeit so verworren das sich kaum wer auskennt, auch nicht die Behörden.
Würde jetzt nichts bringen einen langen Aufsatz zu schreiben wo sich vieles wiederspricht.

Gruß Hans
dronemark
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Re: Krankenhäuser

23:01 ,Mo 26. Okt 2020,

Ja scheint echt schwierig zu sein die rechtliche Lage.

Was heisst eigentlich: "Bei der Durchführung von Flügen wird zu besiedelten und dicht besiedelten Gebieten ein Abstand eingehalten, welcher der Flughöhe entspricht, mindestens jedoch 50 m."?
Sind das 50 Meter zum nächsten Gebäude? Oder wo fängt besiedeltes / dicht besiedeltes Gebiet an und wo hört es auf? Darf man dann zb in einem Park in der Stadt fliegen weil 50m rundum kein Gebäude ist? Oder darf man nicht fliegen weil sich der Park in der Stadt befindet und diese allgemein als "dicht besiedelt" definiert ist?
Unabhängig davon kann man wohl überall ohne einschränkungen fliegen so lange man die 79 Joule Grenze nicht überschreitet. (und die Rechte ggf. abgebildeter Personen wahrt)
Somit müsste es auch möglich sein eine zb. Mavic Air II oder eine Pro im besiedelten Gebiet ein paar Meter hoch fliegen zu lassen?!

Gibt es denn eine Stelle wo man verbindlich, rechtliche Informationen einholen kann? Bei der Austro Control?
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Re: Krankenhäuser

19:21 ,Di 27. Okt 2020,

"Prinzipiell ist die Lage aber derzeit so verworren das sich kaum wer auskennt, auch nicht die Behörden."
Ein Flug mit Mavic Air II oder eine Pro in der Spielzeugklasse (79 joule) ist derzeit noch möglich, hat auch Austro Control schon so auf Anfrage geschrieben.
Gruß Hans
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Re: Krankenhäuser

11:44 ,So 1. Nov 2020,

Wenn ihr Rechtsfragen habt im Zusammenhang mit Drohnen könnt ihr mich gerne kontaktieren. Ich bin beim Öst. Aeroclub Landesverband OÖ der für Drohnen zuständige Jurist. Ich führe seit mehr als 3 Jahren heftige juristische Auseinandersetzungen mit der Austro Control und habe auch deren Verantwortliche wegen Amtsmissbrauch angezeigt. Im Gegenzug hat mich die Austro Control bei der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung, übler Nachrede und Verleumdung angezeigt. Die Volksanwaltschaft hat aufgrund mehrer von mir verfasster Beschwerden der Austro Control Willkür vorgeworfen. Beim Bundesverwaltungsgericht war ich bereits viermal gegen die ACG erfolgreich und einmal beim Verwaltungsgerichtshof. Es liegen noch je ein Fall beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof. Beide Fälle werde ich mit Sicherheit gewinnen. Als Folge meiner gewonnenen Verfahren darf jetzt jeder Kopterpilot in Österreich so lange fliegen, als es ausreichend hell ist.

Meine kompakte Zusammenstellung der ab Beginn des nächsten Jahres gültigen Rechtslage könnt ihr unter folgendem Link nachlesen: http://www.kopterforum.de/topic/84870-e ... l%C3%A4rt/

Zu den hier gestellten Fragen kann ich bestätigen, dass Flugverbotszonen und ähnliche Regelungen des LFG für Drohnen nicht relevant sind, solange sie nach den Regeln des § 24d LFG fliegen (=maximale Höhe 30 Meter, Aufschlagenergie im Falle eines Absturzes maximal 79 Joule, keine Gefährdung für Personen).

Ein Park in einer Stadt gilt als dicht besiedeltes Gebiet. Mit einer Betriebserlaubnis nur für die Kategorie A darf dort nicht geflogen werden. Ein Flug unter Beachtung der Regeln des § 24d LFG wäre dort allerdings zulässig.

Was ein besiedeltes Gebiet ist, wird in der ACG-Verordnung LBTH 67 (die in vielen Punkten gesetzwidrig ist und daher jetzt vom VfGH geprüft werden wird) so definiert: "ein Siedlungsbereich mit primären Gebäuden (z.B. Wohn-häuser, Schulen, Geschäfte, Büros), der im Wesentlichen als Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebiet genutzt wird." Alleinstehende Häuser fallen daher meines Erachtens nicht unter diese Definition.
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dronemark (18:42 ,So 1. Nov 2020,)
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