Drohnenhaftpflicht vor Juli 2020 ohne Austro Control?

gxxr
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Drohnenhaftpflicht vor Juli 2020 ohne Austro Control?

22:07 ,Sa 22. Feb 2020,

Hallo zusammen,

ich wollte mir schon vor einem Jahr eine Drohne kaufen, mir war dann aber die Austrocontrol-Abzocke zu umständlich und teuer, und ich hab den Gedanken verworfen. Ich will kaum in Österreich fliegen, insofern waren für mich hunderte Euros alle 2 Jahre nicht zu rechtfertigen.
Nun ist es aber so, dass das mit der EU-Drohnenverordnung besser aussieht. Da ich heuer viel reisen werde, und da auch Drohnenbilder machen möchte, und die erste Reise bereits in etwas über einem Monat losgeht, habe ich mir nun eine mavic air angeschafft.

Soweit so gut. Nun wollte ich eine Versicherung dafür abschließen, und merke, dass sich dabei viel auf die Austrocontrol-Bewilligung bezieht. Diese habe ich nicht, und will ich vor Juli 2020 natürlich auch nicht mehr holen. Mir geht’s wirklich hauptsächlich um Reiseaufnahmen im Ausland (wo ich dann die lokalen Regeln beachten muss, schon klar, aber so dämlich wie hierzulande sind sie ohnehin nirgends). Mit der neuen Drohnenverordnung werde ich mich dann trotzdem auch in Ö registrieren, Test machen usw., aber noch scheint das ja nicht möglich zu sein, und es wäre wirklich blöd, jetzt der Austrocontrol noch Geld in den Rachen zu werfen, für die paar Monate.

Gibt es eine Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen, ohne Austro Control-Bezug? Deutsche Versicherer scheinen das ja nicht zu erwarten, benötige ich unbedingt eine österreichische Versicherung?

Airandmore spricht von “Hobby-Zwischendeckung”, allerdings ist das wohl eher für die Zeit bis zum Erhalt der Genehmigung von Austro Control gedacht. kA ob man darauf für Monate zurückgreifen kann. Zudem will ich ja filmen und Fotos machen.

Weiß da jemand etwas? Versicherungen sind leider nicht mein Spezialgebiet.
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doelle4
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Re: Drohnenhaftpflicht vor Juli 2020 ohne Austro Control?

22:32 ,Sa 22. Feb 2020,

Viele Drohnen benötigen keine Austro Control Bewilligung, eine Versicherung aber schon.
Daher sehe ich keinen Zwangs zusammenhang. Die Mavic Air benötigt durch die 430 Gramm schon eine, darf aber prinzipiell innerhalb der beschränken 79 Joule Regel derzeit aber in niedrigen Höhen bei Langsamflug auch Bewilligungs und Versicherungsfrei geflogen werden. Die Mavic Mini mit 249 Gramm benötig tprinzipiell weder eine Bewilligung noch eine Versicherung da sie komplett in die unter 79 Joule bzw unter 250 Gramm Kategorie fällt und kann sich frei in der maximal erlaubten Höhe und Reichweite bewegen.
Daher ist eine Zusammenhang willkürlich und nicht zwingend. Man kann auch Modelle aus eigenen Gründen unter 79 Joule bzw 250 Gramm versichern, müssen tut man es nicht
Hier so ein einfacher "Kalkulator": https://www.wienerstaedtische.at/privat ... check.html
Gruß Hans
gxxr
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Re: Drohnenhaftpflicht vor Juli 2020 ohne Austro Control?

23:19 ,Sa 22. Feb 2020,

Danke Hans. Auf der Seite war ich heute schonmal, und daraus entstand u.a. auch die Frage: Wenn man sich da nämlich durchklickt (bis zu Schritt 2 der Prämienberechnung), dann wird einem nämlich gesagt: “ Da Ihr unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1 bei der Austro Control genehmigungspflichtig ist, beginnt der Versicherungsschutz mit dem Datum der Betriebsbewilligung.”

Bzgl. 79 Joule Regel (diese kannte ich nicht), wo kann ich mir jetzt ausrechnen, wie hoch und schnell ich fliegen dürfte?
Und das bezieht sich tatsächlich auf die tatsächlichen Daten des einzelnen Flugs, nicht auf das, was die Drohne kann?

Das wäre natürlich eine Super-Lösung für einstweilen, ich habe nicht vor, risikoreich, hoch, weit, oder sonstiges zu fliegen. Mir geht’s um relativ harmlose Video und Foto-Aufnahmen.

Eine Versicherung möchte ich aber sowieso abschließen, das erscheint mir sinnvoll. Anders als bei der Austro-Controll-Abzocke steht da ja eine Gegenleistung gegenüber ;) Die Wiener Städtische nimmt sich aber da aus dem Rennen, und auch Airandmore sieht die Versicherung offensichtlich auch erst dann in Kraft, wenn die AC-Anmeldung erfolgt ist.
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doelle4
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Re: Drohnenhaftpflicht vor Juli 2020 ohne Austro Control?

23:50 ,Sa 22. Feb 2020,

Nun ja ich habe mich früher über das Thema aufgeregt aber umsonst, und gebe dazu keine Meinung mehr ab da alles gesagt ist. Daher hier nur Links dazu:
quadcopter-allgemein-f63/austro-control ... t3843.html
quadcopter-allgemein-f63/79-joule-regel ... t4403.html
Derzeitige rechtliche Auskunft an die sich alle halten müssen: https://www.bmk.gv.at/themen/luftfahrt/ ... orien.html
Die Austro Control untersteht dem Ministerium als ermächtige Firma (ist eine GesmbH im mit Behördenauftrag) und legt das aber Online teils anders dar um zu verunsichern und den Ertrag/Gewinn den jede Firma will zu steigern.
Firmenbeschreibung: https://de.wikipedia.org/wiki/Austro_Control

Fakt ist das jeder schnelles Geld machen will. Versicherungen wie auch Austro Control und daher nicht erwähnen das es Gesetzliche Ausnahmen bzw klare Trennungen gibt. Der Alltag sieht sowiso anders aus.
Gruß Hans
gxxr
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Re: Drohnenhaftpflicht vor Juli 2020 ohne Austro Control?

00:02 ,So 23. Feb 2020,

Habe inzwischen auch weitergelesen, und u.a. http://zirbitzkogel.at/blog/2018/09/06/ ... ugdrohnen/ gefunden. Wenn die Berechnungen stimmen, dann genügt mir das sogar dauerhaft locker. Jedenfalls steht einem ersten Üben auf einem Acker morgen mal nichts entgegen, weil mir geringe Höhen und Geschwindigkeiten reichen werden.

Danke nochmal für diesen Hinweis. Und wenn ich eine Versicherung will, muss ich wohl mit den Versicherungen verhandeln.
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Re: Drohnenhaftpflicht vor Juli 2020 ohne Austro Control?

00:04 ,So 23. Feb 2020,

Wissen schafft Sicherheit. Dazu sind unbefangene Foren da.
Da die weitere Zukunft auf wackeligen Beinen steht eine Hinweis dazu: app.php/paypal/
Gruß Hans
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gxxr (11:57 ,So 23. Feb 2020,)
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Re: Drohnenhaftpflicht vor Juli 2020 ohne Austro Control?

11:46 ,Sa 29. Feb 2020,

So, die ersten 10 Akkuladungen wurden erfolgreich und unfallfrei verflogen. Auch mit den Regeln habe ich mich nochmal befasst, und da ist wieder eine Frage aufgetaucht:

Mit der neuen Regelung zum 1.7. soll ja jede Drohne gem. ihrer C0-Cx-Einteilung eine Registrierungsnummer bekommen.
Für „alte Drohnen“ soll es eine Übergangsfrist bis 1.7.2022 geben.

a) Hat meine (gerade erst gekaufte) Mavic Air eine Registrierungsnummer, oder wird DJI diese nachliefern?
b) Was bedeutet diese Übergangsfrist? Bis 2022 kann ich auch eine „alte Drohne“ registrieren und darüber hinaus fliegen? Oder ich darf sie nur bis 2022 fliegen, und dann wird sie „illegal“?

Sorry wenn das doppelt gefragt ist, ich gehe davon aus, dass das hier schon diskutiert wurde, konnte jetzt aber nichts eindeutiges finden. Ist das bereits bekannt, oder noch unklar?
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Wolle Can Fly
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Re: Drohnenhaftpflicht vor Juli 2020 ohne Austro Control?

12:05 ,Sa 29. Feb 2020,

Hallo gxxr !

Wenn Du eine Drohnenhaftpflicht, die in In- und Ausland gültig ist abschließt bist auf der sicheren Seite.

Was jetzt länderabhängig in der Gesetzgebung bei rauskommt ist noch ungewiss.
Aber wir werden weiter fliegen und die Übergangsfristen ausschöpfen.

Da jetzt noch Corona zu uns kommt, werden die Gesetzgeber in allen EU-Ländern andere Sorgen haben ;)
... gutes Gelingen !

wünscht Wolle

vorallem bei der Gesundheit !
gxxr
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Re: Drohnenhaftpflicht vor Juli 2020 ohne Austro Control?

14:17 ,Sa 29. Feb 2020,

Drohnenhaftpflicht habe ich gestern abgeschlossen. Allerdings sagen die Bedingungen ja immer, dass man im Einklang mit der Gesetzeslage fliegen muss, damit die Versicherung auch greift. Und von da her ist's dann halt spannend, ob die Mavic Air ab 2022 dann plötzlich nicht mehr darf. Naja, mal schauen...
Danke!

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