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Rechtliches

Verfasst: 21:52 ,Di 4. Dez 2018,
von Picwish
Folgene Ausgangssituation:

Habe eine Genehmigung für meine Drohne bei der AC für Klasse 1
Nun will eine Kundschaft von mir Drohnenaufnahmen von seinem Tennisverein, das heißt die Plätze von oben und auch sollten dort Spieler gerade Tennis spielen

Reicht es wenn ich die Einverständniserklärung aller Spieler und des Grundstückeigner habe (dies wäre kein Problem), oder darf ich generell keine "Menschenansammlungen" filmen? Das Vereinshaus ist ja ohnehin dann ja auch ein "bebautes" Gebiet?

Verzwickte Geschichte oder?

Re: Rechtliches

Verfasst: 22:13 ,Di 4. Dez 2018,
von doelle4
Hallo hier im Forum. Du solltest in der Benutzerkarte deinen Wohnort (ca.) eintragen oder im Profil verfeinern (AT) sonst bekommst du ev. Antworten zum rechtlichen in der Schweiz oder in Deutschland da sie nicht wissen in welchen Land du lebst und annehmen das du ev auch von dort bist.
Fragen ohne Drohnentyp, Land (Gesetze) und näheres sind eigentlich sinnlos da du dann 20 Ratschläge bekommst wo aber kaum wer auf deinen Fall zutrifft.

Da ich aber Kapfenberg kenne: Kommt auch die Drohne an. Ist nicht verzwickt.
Unter 79 Joule benötigst du keine Genehmigung der AC und kannst dort auch so filmen.
Ist diese über 79 Joule was warscheinlich der Fall ist, sonst hättest du keine bezahlt dann darfst du nicht in bebauten Gebiet fliegen (Siehe Austro Control Auflagen der Bewilligung)
Da das ganze auch gewerblich ist, ists eine heikle Sache und musst auch eine zusätzliche Versicherung für gewerbliche Nutztung brauchen.
Aber wo klein Kläger da kein Richter, solange der Betreiber von dem du ja das Einverständniss hast nicht die Quelle der Bilder nennt.
Sollte es aber zu einem Zwischenfall kommen dann kommts dir aber extrem teuer da du gegen etliche Sachen verstossen hast.

Du könntest dich aber ev innerhalb 79Joule bewegen und darauf berufen dann wäre das Flugverbot hinfällig und es wäre auch keine Versicherung notwendig.
Das kann man aber nur abwägen und errechnen wenn man Drohnengewicht, Typ, und Flughöhe kennt.
Da du das offensichtlich gewerblich machst wäre eine gute 79 Joule Drohne empfehlenswert für bebaues Gebiet wie ich sie auch habe.
Damit darfst du offiziell aber nur auf 30 Meter Höhe

Gruß Hans