Importzeitpunkt wichtig bei nichtklassifizierten Drohnen

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Importzeitpunkt wichtig bei nichtklassifizierten Drohnen

13:05 ,So 24. Mär 2024,

Da in manchen Foren unterschiedliche Meinungen vertreten werden darüber, wie der Begriff "in Verkehr bringen" aus Artikel 20 der EU-Drohnenverordnung auszulegen ist, möchte ich das hier sicherheitshalber klarstellen.

Es geht bei diesem Begriff nicht darum, wann ein bestimmtes Drohnenmodell erstmals in den EU-Markt importiert wurde, sondern es ist entscheidend, wann genau die konkrete Drohne in die EU importiert wurde. Sollte also eine Drohne nach dem 1.1.2024 ohne C-Klassifizierung in die EU importiert worden sein, dann darf sie nicht mehr in der offenen Kategorie geflogen werden. Es wäre daher nur noch eine Verwendung in der kostenpflichtigen speziellen Kategorie denkbar. Nur wenn die konkrete Drohne vor dem 1.1.2024 bereits in der EU war und vom Händler erst nach diesem Stichtag an einen Kunden verkauft wurde, darf die Drohne als Bestandsdrohne in der offenen Kategorie verwendet werden. Alle Bestandsdrohnen ab 250g dürfen nur noch in der Unterkategorie A3 geflogen werden.
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Re: Importzeitpunkt wichtig bei nichtklassifizierten Drohnen

14:39 ,So 24. Mär 2024,

Hallo und danke Redti !

Also alle neuen Drohnen von 250g bis 25kg müssen für die EU C-klassifiziert sein.
Und dürfen dann nur noch mit angebrachter Piloten-ID und dem kleinen Schein A1/A3 geflogen werden.

Flächenmodelle und Eigenbauten >250g sind und werden wohl nicht C-klassifiziert werden.
Dann dürfen diese Bestands-Fluggeräte nur mit angebrachter Piloten-ID und dem kleinen Schein A1/A3 geflogen werden. (fernab von Menschen - z.Bsp: nur auf Modellflugplätzen)

Die Bezeichnung Drohne ist ja wohl völlig falsch, im Gesetzestext und umgangssprachlich. (korrekt wäre Multikopter)
Denn mittlerweile fallen Flächenmodelle und Rover, sofern mit FC und CAM ausgestattet, unter den Sammelbegriff "DROHNEN". (siehe Ukraine)
Sollten diese nicht auch C-klassifiziert werden ? Ganz anderes Gefahrenpotential ?!

So, unsere Eigenbauten, Alte Kopter haben Bestandschutz und neu gebaute >=250g sind ausgenommen (nur mit A1/A3-Schein):
.

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Drohnen-Klasse C3 und C4
EU Drohnenverordnung Klasse C4 - Flyer
Klasse C4
EU Drohnenverordnung Klasse C3 - Flyer
Klasse C3

Beinhaltet (sofern nicht in C0, C1 oder C2 fallend):

    Drohnen unter 25kg Abfluggewicht
    alle selbstgebauten Drohnen über 250g werden behandelt wie C3/C4
    (alle Eigenbauten unter 250g siehe Klasse C0)

Auflagen für Hersteller C3 (außer Eigenbau):

    Gebrauchsanweisung
    Unterlagen über Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
    Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home / RTH)
    muss einstellbares Höhenlimit besitzen
    Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung (Remote-ID), in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
    Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)

Auflagen für Hersteller C4 (außer Eigenbau):

    (In diese Kategorie fallen in der Regel auch alle konventionellen Modellflugzeuge / Flugmodelle)
    Gebrauchsanweisung
    kein automatischer / autonomer Flug erlaubt
    Wenn in der genutzten Flug-Zone vorgegeben / erforderlich, dann benötigt die Drohne eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung. Ansonsten nicht.

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

    Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
    Pilot muss den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben (so genannter kleiner EU Drohnen-Führerschein): Infos zum EU-Kompetenznachweis
    Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist nicht erforderlich
    Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels EU Drohnen Plakette auf der Drohne anbringen. Die Registrierung erfolgt online beim LBA: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
    In der Kategorie C3 muß diese e-ID auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden, sodaß diese die e-ID permanent sendet.
    Drohnen der Klasse C3 und C4 dürfen ausschließlich in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden. Es darf folglich nur entfernt von Städten geflogen werden und nur dort, wo sich keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können
    Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. 
Quelle:
https://www.drohnen.de/20336/drohnen-gesetze-eu/
... gutes Gelingen !

wünscht Wolle

vorallem bei der Gesundheit !

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