DJI Mini 5 Pro und das Gewicht

Rubrik für aktuelle Gesetzeslage , Behördenwege usw.
Rocco L.
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DJI Mini 5 Pro und das Gewicht

15:12 ,Mi 24. Sep 2025,

Seit der Markteinführung der DJI Mini 5 Pro ist in der Drohnen-Community eine Diskussion über das Gewicht und etwaige Toleranzen entbrannt. Die Drohne wird vom Hersteller mit MTOM 249,9g angegeben, wobei eine Serienstreuung von +/- 4g eingeräumt wird, viele Käufer haben nachgewogen und festgestellt, dass ihre Drohne bis zu 253g wiegt. Nun liegen Statements der EASA vor, wonach für die Zertifizierung nach C0 eine Toleranz von 3% anzuwenden ist und damit alle DJI Mini 5 Pro korrekt mit C0 zu betreiben sind.

Soweit die Richtlinien für C0; meine Frage bezieht sich nun aber speziell auf Österreich. Wir haben die Regelung der Kontrollzonen (Wien), wo wir mit "unter 250g" 30m AGL ohne Genehmigung fliegen dürfen. Das hat je keinen Bezug zu C0 und hat nichts mit der Zertifizierung zu tun, es geht hier nur ums Gewicht, sonst steht da nichts drin.

Ich habe noch keine Mini 5 gekauft, weil mir gerade die Kontrollzone in Wien auch wichtig ist, ich bin oft an der Stadtgrenze unterwegs und habe keine Lust, mir Ärger einzuhandeln.

Gibt es da eine Einschätzung?

LG Rocco
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doelle4
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Re: DJI Mini 5 Pro und das Gewicht

19:23 ,Mi 24. Sep 2025,

Hallo. Zu 99% ensteht Ärger wegen Beschwerden von Anrainern, diese richten sich aber nicht nach dem Gewicht, selbst wenn sie unter 200 Gramm wiegen würde, sondern aufgrund einer vermuteten Gefährdung, Belästigung, Verletzung der Privatsphäre oder auch Verfolgungswahn ;-) Die kann auch bei 150 Gramm Drohnen vorliegen. Dann rückt die Polizei an, denen ist das Gewicht in der Regel egal, da sie keinerlei Schulungen haben zu Drohnenrecht (und deren Klassen), die Gesetzteslage kaum kennen, wie auch nicht nach dem LFG Kontrollbeamte sind.
Dann greift die alte Leier ähnlich einer Ruhestörung, also Gerät (Musik) aus und Schluss für heute sonst gibts Ärger in anderer Form wenn wir nochmals anrücken müssen.
Ausser man stalkt wirklich wen des öfteren oder fliegt in sein Wohnzimmerfenster oder macht ne Bruchlandung auf dem Auto mit Kratzern, dann wird schon das ganze anders bewertet.

Es gibt keine Höhenmessung und keine Geschwindigkeitsmessung vom vergangenen Flug und auch keine Gewichtsmessung von polizeilicher Seite die auch wenig Sinn macht wenn man nicht nachvollziehen kann wo wie hoch gefolgen wurde.
Es liegt also doch sehr am Piloten Problemen aus dem Weg zu gehen um einer vermuteten Gefährdung oder Störung der Privatsphäre in welchen Bereich auch immer aus dem Weg zu gehen und keine schlechte Presse zu bereiten wie auch keinen Rechtsstreit anzuzetteln der zwar in der Regel eingestellt wird aber doch einige Zeit auf die Nerven geht und belastet, und man ev auch einen Anwalt hinzuziehen muss.

Ich habe das Thema früher öfter angeschnitten, es hat aber keinen interessiert, jeder versteift sich auf Gramm oder Meter aber weiß nicht das es keine echten Kontrollorgane ausserhalb eines Flughafens gibt.
An den 3 oder 4 Gramm wirds kein Problem geben, zumal es auch keine amtlich geeichten Waagen vorhanden sind um diese verbindlich zu wiegen.
Das sind meine langjährigen Erfahrungen aus der Praxis.
Gruß Hans
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Baumi
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Re: DJI Mini [emoji[emoji2390][emoji[emoji2390]391]9[emoji[emoji2390]391]] Pro und das Gewicht

04:38 ,Do 25. Sep 2025,

Hallo,

Also die Berichte über das Gewicht überschlagen sich ja.

Ich sehe es allerdings ähnlich wie Hans.

Aaaaber. Was ist mit dem Gewicht einer anzubringenden Plakette? Was ist mit einem Filter vor der Kamera, der mehrere Gramm wiegt?
Was wäre wenn ein Unfall geschieht und die Büchse z.B. bei einem Personenschaden sichergestellt wird und der Gutachter der Versicherung das Mehrgewicht feststellt?
Mich pers. trifft es zwar nicht, da ich den Kompetenznachweis A1/A3 habe aber was ist mit den Nutzern, die diesen nicht haben?

Vielleicht kann Redti mal etwas dazu schreiben.

Many Greetz
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Rocco L.
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Re: DJI Mini 5 Pro und das Gewicht

16:32 ,Do 25. Sep 2025,

doelle4 hat geschrieben:
19:23 ,Mi 24. Sep 2025,
Hallo. Zu 99% ensteht Ärger wegen Beschwerden von Anrainern, diese richten sich aber nicht nach dem Gewicht, selbst wenn sie unter 200 Gramm wiegen würde, sondern aufgrund einer vermuteten Gefährdung, Belästigung, Verletzung der Privatsphäre oder auch Verfolgungswahn ;-) Die kann auch bei 150 Gramm Drohnen vorliegen. Dann rückt die Polizei an, denen ist das Gewicht in der Regel egal, da sie keinerlei Schulungen haben zu Drohnenrecht (und deren Klassen), die Gesetzteslage kaum kennen, wie auch nicht nach dem LFG Kontrollbeamte sind.
Dann greift die alte Leier ähnlich einer Ruhestörung, also Gerät (Musik) aus und Schluss für heute sonst gibts Ärger in anderer Form wenn wir nochmals anrücken müssen.
Ausser man stalkt wirklich wen des öfteren oder fliegt in sein Wohnzimmerfenster oder macht ne Bruchlandung auf dem Auto mit Kratzern, dann wird schon das ganze anders bewertet.

Naja, eine Kontrolle habe ich auch schon gehabt (nicht in Wien), sogar mit Brille fliegend (hab durch die Brille gesehen, wie der Streifenwagen neben mir geparkt hat). Hatte aber alle Papiere dabei, und auch eine Spotterin. Der Beamte wusste auch nicht alles (der Spot war absolut legal, da war er sich nicht so sicher - hat mich auch verunsichert, aber ich habe nachher nachgesehen und war im Recht), war aber sehr nett und wir haben und lange nett über Drohnen unterhalten.

@Baumi: den Schein hab ich auch, aber das nützt mir nichts, wenn die Drohne zu schwer ist. Mit C1 darf ich in Wien nicht starten ohne Genehmigung, auch nicht mit Schein!
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Re: DJI Mini [emoji[emoji2390][emoji[emoji2390]391]9[emoji[emoji2390]391]] Pro und das Gewicht

17:00 ,Do 25. Sep 2025,

Hallo,

Also klingt hart aber dann lass es!
Bevor ich mir nur irgendwie Ärger aufhalse, mache ich es nicht.

Ach ja. Bin aus DE und da ist es alles etwas entspannter. In AT ist ja alles was Drohnen betrifft extrem reglementiert und verdirbt einen den Spass an dem tollen Hobby.

Many Greetz
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Re: DJI Mini 5 Pro und das Gewicht

22:50 ,Fr 7. Nov 2025,

Hab leider erst jetzt diese Diskussion entdeckt. Falls jemand mal eine dringende Rechtsauskunft möchte, dann schickt mir einfach eine Mail an die Adresse redtenbacher@gmx.net. Dann werde ich sehr zeitnahe reagieren. Die Ansicht, dass es in Österreich strenger zugehen würde wie in Deutschland, kann ich nicht teilen. In Österreich geht es uns wesentlich besser. Bei uns gibt es kein generelles Drohnenflugverbot in Naturschutzgebieten. Die Abstände zu Bahnanlagen, Bundeswasserstraßen und Bundesfernstraßen gibt es ebenfalls nicht. Auch dürfen wir Wohngrundstücke ohne Erlaubnis der dort Wohnenden mit C0 überfliegen. Auch Energieanlagen, Kraftwerke, Polizei- und Militärdienststellen sind für uns nicht grundsätzlich verboten. Polizisten dürfen bei uns keine Drohnen beschlagnahmen. Kontrollieren dürfen Polizisten nur, wenn sie einen konkreten Verdacht haben, dass der Flug illegal ist (§ 169 LFG). Einfach aufgrund einer bloßen Vermutung zu kontrollieren, ist nicht zulässig. Das bedeutet, dass ein Polizist ohne Kenntnis der Rechtslage keine Kontrollbefugnis hat. Wie sollte er einen konkreten Verdacht begründen können, wenn er die Spielregeln nicht kennt?
Das Überschreiten der 249g sehe ich ebenfalls sehr kritisch im Falle eines Versicherungsschadens, da hier die Versicherung sich den Schaden vom Verursacher zurückholen wird mit dem Argument, dass der Flug rechtswidrig war. Verwaltungsstrafrechtlich wird man wegen der geringen Überschreitung des zulässigen Gewichts wahrscheinlich sehr billig davonkommen. Sollte jemand wegen eines verbotenen Fluges in der LOR 15 bestraft werden, würde ich den Fall gerne gratis verteidigen, weil dieses Flugbeschränkungsgebiet aus Lärmgründen geschaffen wurde und daher für leise Drohnen nicht anwendbar sein kann. Diesbezüglich werde ich ohnehin eine Überprüfung durch den VfGH veranlassen.

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