Ab 1. Januar 2026 droht tausenden Nutzerinnen und Nutzern der Parrot Disco FPV das "Aus". Die EU-Verordnung schließt nicht klassifizierte Drohnen pauschal vom Betrieb in der Kategorie A2 aus – unabhängig davon, wie sicher oder sinnvoll sie eingesetzt werden. Eine Verwendung ist zwar in A3 möglich, die die Einsatzbereiche werden dadurch ungerechtfertigterweise beschränkt. Auch für EPUs, die die preiswerte Plattform der Disco Parrot für z.B. Vermessungen verwenden.
Nach ESG Richtlinien macht es auch keinen Sinn, diese hochwertigen Modelle von Nutzungen auszuschließen und zu verschrotten. Warum auch.
Das ist absurd. Die Disco ist kein Spielzeug, sondern ein technisch ausgereifter Starrflügler mit Gleitflug, geringer kinetischer Energie und bewährter Zuverlässigkeit – ideal für Flächenmonitoring, Katastrophendokumentation oder landwirtschaftliche Anwendungen.
Wir sagen klar:
Keine symbolischen Fristverlängerungen – wir brauchen eine dauerhafte, gerechte Lösung.
Eine eigene Klasse für Starrflügler?
Eine Sonderregelung mit technischen Auflagen?
Es gibt Lösungen – was fehlt, ist politischer Wille.
Ich arbeite an einem umfassenden Bericht und einer Petition an die EU für eine dauerhafte Betriebserlaubnis unter realistischen Bedingungen. Wenn du betroffen bist, dich mit Drohnentechnik auskennst oder einfach nicht zusehen willst, wie sinnvolle Technologie ausradiert wird:
Melde dich – wir brauchen deine Stimme, dein Wissen, deine Unterstützung.
VG
EU Petition - Faire Bedingungen für Bestands-Starflügler
- doelle4
- Inventar
- Kontaktdaten:
- Wohnort:: A-3900 Kleinreichenbach
- Kopter & Zubehör: Cheerson CX20, Mobius Gimbal, FPV, Karbon Beine. CX-21, Syma X5C ,Zerotech Dobby, Eachine Falcon 180 und andere
- Hat sich bedankt: 255 Mal
- Danksagung erhalten: 855 Mal
Beitrag
Re: EU Petition - Faire Bedingungen für Bestands-Starflügler
Es freut mich das der Disco wieder thematisiert wird.
Ich habe einen und damit schon viele extreme Situationen erlebt und die Sicherheit dieser Konstruktion immer genossen.
Eins was ich gelernt habe niemals niedrig fliegen sondern immer an der gesetzlich erlaubten Obergrenze.
Damit weder Lärm noch der schwarze Schatten der Flügel irgendwen aufmerksam machen oder Tiere (Pferde) erschrecken um weder wen zu gefährden noch um Unruhe zu stiften.
Ich verlink mal ein Video damit man einen Eindruck hat um was es sich handelt.
Selbst bei Motorausfall kann man damit noch gut 500-700 Meter einen sichern Landepunkt anfliegen.
Da er leicht ist und die gesamte Oberfläche aus Polystyrol (Verpackungsmaterial) besteht ist die Gefahr bei einem Aufprall weit geringer wie bei einer 250 Gramm Drohne mit harten Metallkanten
An eine faire gesetzliche Lösung glaube ich schon lang nicht mehr.
Es ist für mich trotzdem interessant was und wer sich dafür einsetzt, bitte um näheres
Gruß Hans
Ich habe einen und damit schon viele extreme Situationen erlebt und die Sicherheit dieser Konstruktion immer genossen.
Eins was ich gelernt habe niemals niedrig fliegen sondern immer an der gesetzlich erlaubten Obergrenze.
Damit weder Lärm noch der schwarze Schatten der Flügel irgendwen aufmerksam machen oder Tiere (Pferde) erschrecken um weder wen zu gefährden noch um Unruhe zu stiften.
Ich verlink mal ein Video damit man einen Eindruck hat um was es sich handelt.
Selbst bei Motorausfall kann man damit noch gut 500-700 Meter einen sichern Landepunkt anfliegen.
Da er leicht ist und die gesamte Oberfläche aus Polystyrol (Verpackungsmaterial) besteht ist die Gefahr bei einem Aufprall weit geringer wie bei einer 250 Gramm Drohne mit harten Metallkanten
An eine faire gesetzliche Lösung glaube ich schon lang nicht mehr.
Es ist für mich trotzdem interessant was und wer sich dafür einsetzt, bitte um näheres
Gruß Hans