Liebe Piloten.
Ich plane in den kommenden Wochen am Rande der Grazer „Safety Zone LOWG“ mit einer C1 klassifizierten Drohne ca. 30m Höhe zu fliegen.
Ich habe den A1/A3 und A2 Drohnenführerschein.
Es ist schon eine Weile her, dass ich in dieser Zone geflogen bin, und früher reichte es aus, den Tower vorher um Erlaubnis zu fragen.
Nach einem Blick auf die Karte von dronespace zeigt sich, dass ich neben der Erlaubnis des Towers auch eine Betriebsbewilligung benötige.
Auf der Dronespace-Website (https://www.dronespace.at/downloads) steht im Bereich "Österreichisches Regulativ > Antragsformulare" zu den Betriebsbewilligungen folgendes:
„ACHTUNG: Ab Inkrafttreten des europäischen Drohnenregulativs am 31.12.2020 gilt dieses Formular nur mehr für jene Anträge, die vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2018/1139 ausgenommen sind (Einsatzorganisationen).“
Verstehe ich das richtig, dass ich die Betriebsbewilligung bereits habe, wenn ich bei AustroControl registriert und versichert bin und alles „legal“ mache? Oder muss ich wirklich ein Antragsformular ausfüllen? Wenn ja, welches?
Standort, an dem ich fliegen möchte: https://utm.dronespace.at/avm/https://www.banggood.com/Wholesale-RC-Toys-and-Hobbies-c-1729.html?&p=J802191191640201502F.73/46.99667/15.3738
Danke!
Safety Zone LOWG Graz - Betriebsbewilligung?
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Safety Zone LOWG Graz - Betriebsbewilligung?
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Re: Safety Zone LOWG Graz - Betriebsbewilligung?
Leider habe ich deine Frage erst heute entdeckt.
In der Sicherheitszone des Flughafens Graz darfst du nur mit einer schriftlichen Bewilligung der ACG fliegen. Diese ist teuer und wirst du kurzfristig nicht bekommen. Falls du diese Bewilligung beantragst würde es mich sehr interessieren, was die ACG alles von dir verlängt hat und wieviel das Ganze gekostet hat. Wenn du allerdings sehr mutig bist und trotzdem ohne Bewilligung dort fliegen solltest, kann ich dir zumindest anbieten, dass ich dich im Falle einer Bestrafung gratis verteidigen würde und sehr optimistisch bin, dass du nicht bestraft werden kannst, weil deine Drohne im § 1 LVR nicht erfasst wurde und daher die gesamte LVR für sie nicht gilt. Das BMK ist auf diesen Schlampigkeitsfehler bereits draufgekommen und im Entwurf der neuen LVR-Novelle ist dieser Fehler auch behoben, aber diese LVR-Novelle ist aus unerfindlichen Gründen seit sehr vielen Monaten noch nicht veröffentlicht worden. Allerdings sollte bei diesem Flug kein Unfall mit einem Personenschaden passieren, denn zivilrechtlich gibt es das Analogieverbot des Strafrechts nicht.
Das erforderliche Antragsformular findest du unter folgendem Link:
https://www.dronespace.at/jart/prj3/dro ... tszone.pdf
Wenn du den Flug absolvlert hast, würde ich gerne innerhalb der vierwöchigen Beschwerdefrist ab dem Zustelldatum ein Musterverfahren beim BVwG durchziehen (für dich kostenlos), weil nicht einzusehen ist, dass diese Erlaubnis nur für einen kurzen Zeitraum erteilt wird und du jedes Mal kostenpflichtig neu ansuchen müsstest, wenn du wieder mal in der dortigen Sicherheitszone fliegen möchtest.
In der Sicherheitszone des Flughafens Graz darfst du nur mit einer schriftlichen Bewilligung der ACG fliegen. Diese ist teuer und wirst du kurzfristig nicht bekommen. Falls du diese Bewilligung beantragst würde es mich sehr interessieren, was die ACG alles von dir verlängt hat und wieviel das Ganze gekostet hat. Wenn du allerdings sehr mutig bist und trotzdem ohne Bewilligung dort fliegen solltest, kann ich dir zumindest anbieten, dass ich dich im Falle einer Bestrafung gratis verteidigen würde und sehr optimistisch bin, dass du nicht bestraft werden kannst, weil deine Drohne im § 1 LVR nicht erfasst wurde und daher die gesamte LVR für sie nicht gilt. Das BMK ist auf diesen Schlampigkeitsfehler bereits draufgekommen und im Entwurf der neuen LVR-Novelle ist dieser Fehler auch behoben, aber diese LVR-Novelle ist aus unerfindlichen Gründen seit sehr vielen Monaten noch nicht veröffentlicht worden. Allerdings sollte bei diesem Flug kein Unfall mit einem Personenschaden passieren, denn zivilrechtlich gibt es das Analogieverbot des Strafrechts nicht.
Das erforderliche Antragsformular findest du unter folgendem Link:
https://www.dronespace.at/jart/prj3/dro ... tszone.pdf
Wenn du den Flug absolvlert hast, würde ich gerne innerhalb der vierwöchigen Beschwerdefrist ab dem Zustelldatum ein Musterverfahren beim BVwG durchziehen (für dich kostenlos), weil nicht einzusehen ist, dass diese Erlaubnis nur für einen kurzen Zeitraum erteilt wird und du jedes Mal kostenpflichtig neu ansuchen müsstest, wenn du wieder mal in der dortigen Sicherheitszone fliegen möchtest.