Hallo!
Da ich nichts gefunden habe aber immer öfters höre, dass sich mit 2024 einiges geändert hat, frage ich mich wo ich am besten konkrete Infos bekomme.
Im Detail geht es mir um Flüge mit der Air 2S in und außerhalb von Kontrollzonen wenn A1/A3, A2 vorhanden ist.
Mit ist klar, dass es die ACG App gibt und kenn mich damit aus. Ich bin mir nur im Unklaren ob ich zum Beispiel in Graz, wenn kein Krankenhausflugplatz in der Nähe ist noch Dächer inspizieren darf.
Danke
Aktuelle Regeln
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Re: Aktuelle Regeln
Ab 2024 müssen alle nichtklassifizierten Drohnen ab 250g nach den A3 Regeln fliegen. Das bedeutet für dich mit der Air 2s einen Mindestabstand von 150 Meter zu Wohngebieten. Es gibt allerdings gerüchteweise den Hoffnungsschimmer, dass die Air 2s klassifiziert wird. Aber bis dahin kann ich dir nur die Mini 4 Pro empfehlen.
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Re: Aktuelle Regeln
Lieber Günther!
Danke! Dann stimmt das also tatsächlich. Schön dumm. Also unabhängig von CTR, richtig?
Dann muss ich wohl wieder die große 5kg Drohne auspacken. Für die hab ich grad die alte Genehmigung verlängern lassen womit ich uneingeschränkt über dicht besiedeltem Gebiet fliegen darf. Ich nehme an damit gibt es keine Probleme, oder?
Bislang war das mit der Air 2S halt angenehmer weil weniger Vorbereitung, weniger Lärm, weniger Aufsehen.
Danke! Dann stimmt das also tatsächlich. Schön dumm. Also unabhängig von CTR, richtig?
Dann muss ich wohl wieder die große 5kg Drohne auspacken. Für die hab ich grad die alte Genehmigung verlängern lassen womit ich uneingeschränkt über dicht besiedeltem Gebiet fliegen darf. Ich nehme an damit gibt es keine Probleme, oder?
Bislang war das mit der Air 2S halt angenehmer weil weniger Vorbereitung, weniger Lärm, weniger Aufsehen.
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Re: Aktuelle Regeln
Die Air 3 ist bereits als C1 Drohne klassifiziert. Ich nehme an, dass du für deine 5kg-Drohne eine Bewilligung der Speziellen Kategorie hast. Diese Bewilligung interessiert mich sehr. Könntest du mir Bitte eine Kopie davon an meine Adresse redtenbacher@gmx.net senden?
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Re: Aktuelle Regeln
Hat eigentlich der "große Schein", also der A2, einen Einfluss drauf, in welcher Kategorie ich mit meiner Air-2 Bestandsdrohne fliegen darf? Oder bleibt das für alle Zeiten beim 150m A3 Abstand?
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Re: Aktuelle Regeln
Der "große Schein" (korrekte Bezeichnung: Fernpilotenzeugnis) bringt dir für deine Air 2 leider keine Vorteile. Alle Drohnen ab 250g ohne Klassifizierung müssen ab heuer in der Unterkategorie A3 fliegen. Der 150 Meter-Abstand gilt jedoch nicht generell gegenüber Menschen, wie uns die ACG gerne einreden will. Für A3 ist in der EU-Drohnenverordnung folgende Vorschrift zu finden:
"Er muss in einem Gebiet durchgeführt werden, in dem der Fernpilot nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass innerhalb des Bereichs, in dem das unbemannte Luftfahrzeug während des gesamten UAS-Betriebs geflogen wird, keine unbeteiligte Person GEFÄHRDET wird."
Wenn also dein Abstand zu unbeteiligten Personen größer als 20 Meter ist und zusätzlich die 1:1-Regel beachtet wird, sehe ich noch keine Gefährdung für unbeteiligte Personen.
"Er muss in einem Gebiet durchgeführt werden, in dem der Fernpilot nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass innerhalb des Bereichs, in dem das unbemannte Luftfahrzeug während des gesamten UAS-Betriebs geflogen wird, keine unbeteiligte Person GEFÄHRDET wird."
Wenn also dein Abstand zu unbeteiligten Personen größer als 20 Meter ist und zusätzlich die 1:1-Regel beachtet wird, sehe ich noch keine Gefährdung für unbeteiligte Personen.
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- Kopter3223 (07:47 ,Di 17. Sep 2024,)
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