Neulingsfragen Flugplanung

Rubrik für aktuelle Gesetzeslage , Behördenwege usw.
RayderBlitz
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Neulingsfragen Flugplanung

17:15 ,Di 5. Dez 2023,

Hallo allerseits,

ich habe mir erst noch als billige Einstiegs- und Probierdrohne die Maginon zugelegt, und mit dieser Versicherung, Anmeldung usw. durchgeführt, bevor es dann an die DJI Mini 4 Pro geht.

Jetzt wäre hierzu meine Frage, wie es denn mit der Flugplanung in der Austro Control App zu machen ist.
Besonders in Wien, wo ich mich oft aufhalte, ist ja quasi alles eine beschränkte Verbotszone, und auch nach ein paar mal Telefonieren mit ÖAMTC, Drohnenbeauftragten usw. blicke ich da immer noch nicht so recht durch.
Ich wollte auch gerade wieder versuchsweise einen Flugplan für den Donnerstag, in zwei Tagen, erstellen, und wurde dann von dem Hinweis verunsichert, dass man da die Genehmigung von der Stelle braucht, die da bei den Downloads runterzuladen und auszufüllen ist. Draufgeklickt sprangen mich erstmal 20-30 Dokumente von verschiedensten Genehmigungen an - alle scheinbar für Dinge, die nicht auf mich zutreffen.
Ich fühle mich hin- und hergerissen zwischen man braucht hier immer eine Genehmigung, und man braucht die nur wenn man über die 30m oder andere Beschränkungen schreitet.
Bei einem kleinen Flug von ca 30 Meter Radius und max. 15 Meter Höhe am Prater z.B. mit einer 160g C0 Drohne, braucht man da dann groß Genehmigungen mit Formular usw., oder reicht da die Planung in der App?

Falls sich da jmd besser auskennt, wäre ich sehr dankbar für Hilfe.
Nachdem sich ja scheinbar nichtmal Drohnenbeauftrager und Co. auskennen, würde ich mich auch schon darüber freuen, einfach zu hören, wie es denn andere in der Community so machen.
Redti
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Re: Neulingsfragen Flugplanung

11:19 ,Fr 8. Dez 2023,

Auf der Seite https://utm.dronespace.at/avm/https://www.banggood.com/Wholesale-RC-Toys-and-Hobbies-c-1729.html?&p=J802191191640201502F.8/48.18249/16.32046 siehst du genau, wo du in Wien nicht in einer der zahlreichen Flugverbotszonen der Krankenhäuser mit Heliports bist. Nur dort darfst du bis maximal 30 Meter Höhe fliegen. In der Kontrollzone darfst du keinesfalls in die Sicherheitszone reinfliegen. Eine Flugerlaubnis mit Hilfe der neuen App über 30 Meter Höhe ist nur möglich, wenn du zwar in der Kontrollzone bist, aber nicht im Flugbeschränkungsgebiet Wien und nicht in der Sicherheitszone des Flughafens Schwechat und auch nicht in den Flugverbotszonen mit einem Radius von 2,5 Km rund um Flugplätze (Heliports der Krankenhäuser).
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Wolle Can Fly (14:04 ,Sa 9. Dez 2023,) • RayderBlitz (16:37 ,So 10. Dez 2023,)
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Re: Neulingsfragen Flugplanung

16:29 ,So 10. Dez 2023,

Vielen Dank für deine Antwort!
Ich bin mir noch nicht ganz sicher, dass ich das richtig verstehe, deshalb anhand ein paar Screenshots nochmals.

https://imgur.com/xFCocCu
Bild 1: Hier dürfte man dann also bis zu 30m hoch fliegen, da es im Radius von Krankenhäusern mit Helipads ist, und in der Kontrollzone Wiens?

https://imgur.com/bt6Bzf8
Bild 2: Hier dürfte man gar nicht fliegen, weil man in der Sicherheitszone des Flughafens ist.

https://imgur.com/qJnbr9V
Bild 3: Hier dürfte man bis 120m fliegen.

Sobald man die entsprechende Erlaubnis hat, darf man natürlich im Rahmen dieser Erlaubnis auch über 120m bzw. in ansonsten verbotenen Zonen fliegen.
Hier auch direkt die nächste Frage; Außerhalb von diversen Zonen muss man ja laut App auch keinen Plan eintragen usw., aber in Zonen, in denen man bis zu 30m hoch fliegen darf, muss man trotzdem den Plan zuvor eintragen, richtig?
Wenn der "Antrag" des Plans von der App angenommen wurde, muss man dann noch eine Weile warten, oder ist, solange nichts weiter angezeigt wird, der Flug sofort freigegeben?
Falls es doch eine Weile dauert, von welchen Wartezeiten kann man da in etwa ausgehen?
Redti
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Re: Neulingsfragen Flugplanung

19:49 ,So 10. Dez 2023,

Beim Bild 1 dürftest du etwas missverstanden haben. Da du im Radius von 2,5 Km rund um Heliports bist, darfst du dort NICHT fliegen.
Bild 2 und 3 interpretierst du richtig.
Eine schriftliche Bewilligung für Flüge über 120 Meter wirst du nie bekommen in der offenen Kategorie. Das ist nur in der speziellen Kategorie denkbar, die du aber nie erreichen wirst. Die Frage nach den verbotenen Zonen ist zu allgemein, weil es verschiedene Arten gibt. Für manche (z.B. Sicherheitszonen) kann man eine schriftliche kostenpflichtige Bewilligung bekommen aber nicht für alle ist das möglich (z.B. nicht für Heliport- und Flugplatzzonen außerhalb des Flugbeschränkungsgebietes Wien).
Die App musst du nur verwenden für einen bewilligungspflichtigen Flug in einer Kontrollzone. Da du in einer Kontrollzone mit einer Drohne unter 250g und unter 30 Meter Höhe keine Bewilligung benötigst, brauchst du diese Flüge nicht in die neue App eintragen. Normalerweise erfolgt die Flugfreigabe in einer Kontrollzone innerhalb weniger Minuten. Zum Abschluss verrate ich dir, dass bei der letzten Novellierung der Luftverkehrsregeln vergessen wurde deren Gültigkeit auch für normale UAS (also weder Klasse 1 noch Klasse 2) festzulegen. Das bedeutet, dass alle diese Regeln für dich derzeit nicht gültig sind. Allerdings verbleibt ein juristisches Restrisiko, wenn der Richter sagt, dass die Absicht des Gesetzgebers trotz dieses Fehlers klar erkennbar war. Aber im Strafrecht gibt es eine strenge Regel, die besagt, dass es ohne konkrete gesetzliche Regelung keine Strafe gibt. Solange bei einem verbotenen Flug kein Personenschaden passiert, musst du die zivilrechtliche strengere Regelung nicht befürchten, weil ein materieller Schaden mit so einer kleinen Drohne nur minimal sein kann. Wenn du zB. unbedingt in einer Krankenhauszone so niedrig fliegen willst, dass du niedriger bist als die höchsten Häuser in der Umgebung wird niemand ernsthaft behaupten können, dass du einen Rettungshubschrauber gefährdet hast. Solltest trotzdem bestraft werden, dann kannst du mit mir Kontakt aufnehmen, dann werde ich gratis für dich einen Musterprozess bis zum Bundesverwaltungsgericht führen. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich bin ein Jurist und bis zum Bundesverwaltungsgericht oder Landesverwaltungsgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Das bedeutet aber nicht, dass ich dir derartige Flüge empfehle. Aber ich sehe nicht ein, dass man innerhalb von 2,5 Km rund um die Heliports der Krankenhäuser nicht einmal tiefer fliegen darf als die Landeplattformen für die Hubschrauber sind.
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RayderBlitz (20:48 ,So 10. Dez 2023,)
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Re: Neulingsfragen Flugplanung

21:03 ,So 10. Dez 2023,

Vielen vielen Dank, damit hast du mir sehr geholfen. Ich glaube, jetzt habe ichs verstanden!

Und ja, ich stimme dir absolut zu, dass die Gesetze bezüglich Drohnen sinnvoller sein müssen. Auch Drohnen mit Sicherheits Features wie automatischem 360° Ausweichen usw. werden fast wie Waffen behandelt, während jeder einfach ins Auto steigen und durch einen Moment der Unaufmerksamkeit potentiell ein ganzes Gebäude zerstören kann. Da müsste jemand mit etwas mehr Verstand an die Gesetzgebung ran.

Vielen Dank auch für dein Angebot. Ich hoffe zwar, dass ich es nie brauchen werde, da ich versuche mich so weit wie möglich an die Vorschriften zu halten, aber besonders z.B. der Prater etc. wären halt auch schöne Orte für Drohnenflüge, die leider wohl etwas problematisch werden.

Hättest du evtl. noch eine gute Quelle, bei der man sich über die relevanten Gesetze informieren kann? Ich würde hier gerne auf dem aktuellsten Stand bleiben, aber das war bisher mit Youtube und Google nicht so leicht, weil man oft nicht einschätzen kann, ob etwas noch gilt oder schon wieder veraltete Information ist.
Redti
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Re: Neulingsfragen Flugplanung

14:05 ,Mo 11. Dez 2023,

Ich glaube nicht, dass du mit den beiden nachstehenden Rechtsquellen sehr glücklich werden wirst. Aber wenn noch etwas unklar sein sollte, kannst du ja hier konkrete Fragen stellen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... =DE#tocId7
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20008992
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Re: Neulingsfragen Flugplanung

17:27 ,Mo 11. Dez 2023,

Danke dir, die Quellen schauen schonmal gut aus. Ich habe eh nicht erwartet, dass es alles leicht wird. Ich schau mir ja nur hin und wieder hobbyistisch mal Rechtstexte an, darüber hinaus fehlt mir einfach die Erfahrung.

Ich glaube ich hätte soweit keine Fragen mehr.
Höchstens noch, ob du auch empfehlen würdest, meine DJI Mini 4 Pro auf Open umstellen zu lassen (die C0 Zertifizierung aufzugeben). Das wird ja generell empfohlen, weil alle vor 2024 verkauften Drohnen wohl bis in alle Ewigkeit als Bestandsdrohnen in Open bleiben, und das wohl auch nicht mehr geändert werden kann? Weiter soll es auch einfach nur viele Freiheiten mit Open geben, bzw. Einschränkungen von Zertifiziert gibt es dann in der Form nicht. Soweit ich u.A. auch in der ersten Quelle nachlesen konnte, scheint dies zu stimmen.
Entspricht das auch deiner Meinung?
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Re: Neulingsfragen Flugplanung

20:10 ,Mo 11. Dez 2023,

Es gibt eine einfache Regel die viele Probleme von vornherein ausmerzt.

Denke vor dem Flug nach, wo stehst du, was befindet sich in der Nähe und könnte gegen einen Flug sprechen...

Fliege mit gesundem Menschenverstand und lass lieber mal einen Flug sein wenn irgendwo in deinem Kopf Bedenken sind. Meist liegt man damit richtig.

So fliege ich seit Jahren und ab und an lass ich auch mal 5 gerade sein und hatte nie Probleme.
Von den Meckerböcken und selbsternannten Kopterprofis die ihr Wissen von SternTV haben, mal abgesehen.

Auch ist es gut beim Fliegen den Moment passend zu wählen. Fliege nicht Mittags über einen Strand, mach das Morgens oder Abends. Dann ist der Strand leer und schöner noch dazu.
Starte nicht da wo du Filmen willst sondern immer abseits usw.

Du wirst merken, es kommen Menschen auf dich zu die gerade XX unbeteiligte mit ihrem Handy fotografiert haben, dir aber erzählen wollen du darfst keine Bilder mit der Drohne machen...
Gruß Sven
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Re: Neulingsfragen Flugplanung

23:44 ,Mo 11. Dez 2023,

Ja natürlich, sowohl bei Sicherheit als auch Anstand fliegt man am Besten mit Hausverstand.
Über Karen und Kevin von nebenan mache ich mir auch nicht wirlich Sorgen (auch wenn ich mit solchen Typen lieber nichts zu tun habe), hauptsächlich nur über Behörden und Organe des Staates, die mir ggf. Strafen zukommen lassen können. Wenn man da von Strafen bis zu 22.000€ usw. liest, kriege ich so tendenziell das Gefühl, dass man eh im ganzen Staat gar nicht mit der Drohne fliegen darf.

Daher auch erstmal die Frage nach dem Rechtlichen, da das doch wichtig ist. Allerdings freue ich mich auch über Erfahrungsberichte aller Art. Besonders, wenn diese erleichtern; wie etwa von Polizisten oder Ähnlichen, die sehr kulant waren etc.
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Lurchi77
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Re: Neulingsfragen Flugplanung

07:06 ,Di 12. Dez 2023,

Die Polizisten bekommen das -auf's Auge- gedrückt, haben aber meist selber keine Ahnung. So zumindest meine Erfahrung. Mittlerweile vielleicht auch schon anders.

Mit Freundlichkeit, ein paar Fetzen Papier über abgelegte Prüfungen und einem selbstsicheren Auftreten (selbstsicher -ich weiss was ich hier mache-, nicht großkotzig oder von oben runter) und der Frage, wollen Sie mal schauen werden die Jungs meist auch entspannt.

Die Jungs machen in der Regel auch nur ihren Job und sind oft daran interessiert (genau wie die Meckerböcke) was man den wirklich in der Kamera sieht.
Die wenigsten wissen das die Kameraperspektive eher Weitwinkelig ist und man schon fast am Schlafzimmerfenster anstoßen müsste um wirklich was zu erspähen.

Bei mir war es bisher so, selbst die Meckerböcke die glauben Drohnenflieger sind alles Spanner wurden friedlich wenn ich ihnen gezeigt habe was man wirklich sieht. Teilweise waren sie dann sogar interessiert und wollten mehr wissen.

Ich Klage dann immer mein Leid über die, die glauben das wir grundsätzlich spionieren wollen :laugh3:

Ich kann es nur wiederholen, abseits vom HotSpot starten & der gesunde Menschenverstand verhindern viele Probleme.
Dazu noch eine App mit den Flugverbotszonen (ich nutze Droniq) und man ist da schon gut dabei.

Noch ein kleiner Tip, auch wenn es manchmal schwer fällt. Vermeide es Bilder, auch wenn sie noch so toll sind, in öffentlichen Netzwerken zu teilen. Wenn doch, sei dir zu 100% sicher das die Fotos rechtlich absolut save sind. Das betrifft den Flug, die Örtlichkeit und leider auch oft das Motiv selber.
Gruß Sven
Redti
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Re: Neulingsfragen Flugplanung

10:52 ,Di 12. Dez 2023,

Da Sven über die Rechtslage in Deutschland geschrieben hat, aber RayderBlitz aus Österreich ist, werde ich hier hinsichtlich der polizeilichen Rechte die öst. Rechtslage kurz schildern. Grundsätzlich darf dich ein öst. Polizist gem. § 169 LFG nur dann kontrollieren, wenn er einen begründeten Verdacht hat, dass du rechtswidrig geflogen bist. Damit er einen derartigen Verdacht haben kann, muss er die Rechtslage zumindest soweit beherrschen, dass er dir nachvollziehbar erklären kann, welchen konkreten Verdacht er bei dir hat. Er darf auf keinen Fall deine Drohne beschlagnahmen. Falls er keinen konkreten Verdacht mit nachvollziehbarer Begründung äußern kann, kannst du ihm erklären, dass er leider kein Kontrollrecht hat. Es könnte natürlich sein, dass du auf einen unguten Polizisten triffst, der glaubt, dass er dir seine Macht zeigen muss. Dann könntest du ihm erklären, dass du nicht verpflichtet bist dich auszuweisen, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Falls er dich zur Identitätsfeststellung zum Posten mitnehmen will, kannst du ihm sagen, dass du das nicht freiwillig machen wirst, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Wenn er dich dazu zwingt, kannst du eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht einbringen. Da bekommst du die Rechtsanwaltskosten zurück, wenn du gewinnst. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, schreib ich dir die Beschwerde gratis. Wenn du dem Polizisten (am besten vor Zeugen) die Rechtslage erklärst und er dich trotzdem zwangsweise mitnehmen will, kannst du ihm noch eine Disziplinaranzeige versprechen. Das sind aber alles harte Vorgangsweisen, die ich nur bei einem sehr unsympathischen Polizisten machen würde. Die meisten Polizisten sind aber freundlich und es ist daher immer besser, wenn man die freundliche Vorgangsweise wählt, besonders dann, wenn man nichts zu verbergen hat.
Ich hab meine Mini4 deklassifiziert, weil ich öfter im Gebirge fliege und daher höher als 120 Meter über dem Startpunkt aber mit weniger als 120 Meter Abstand zum nächstgelegenen Teil des Berges fliegen möchte. Ob das mal in der Zukunft nachteilig werden könnte, kann heute noch nicht beurteilt werden, weil die Rechtsvorschriften jederzeit geändert werden könnten.
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Re: Neulingsfragen Flugplanung

14:00 ,Mi 20. Dez 2023,

Entschuldigt die späte Rückmeldung, die letzten Tage waren etwas turbulent.
Wie von Redti schon vermutet, interessiert mich derzeit in erster Linie die österreichische Lage. Hierbei besonders in Wien bzw. anderen Städten - am Land muss man wahrscheinlich ordentlich Mist bauen, um in eine verzwickte Lage zu kommen.
Ein generelles "Da, schau mal"-Verhalten werde ich beim Fliegen generell an den Tag legen, da das wohl in allen Belangen am optimalsten erscheint. Zumindest, bis ich an jemanden gerate, der mir auch dann noch auf Biegen und Brechen ans Bein pissen will.
Das Vorgehen bei besonders ungemütlichen Polizisten werde ich mir vorsichtshalber öfter mal durchlesen, damit ich die Schlüsselwörter usw. auch einigermaßen im Kopf behalte. Gibt es da eine Art und Weise, wie man es am besten erklären/darlegen sollte? Da bin ich mir noch nicht so recht sicher.

Meine Mini 4 ist mittlerweile auch deklassifiziert, weil ich auch hauptsächlich im Gebirge fliegen werde. Da werden die 120m ab Startpunkte doch etwas hinderlich werden, wenn man nicht gerade am Gipfel startet oder so.
Redti
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Re: Neulingsfragen Flugplanung

14:19 ,Mi 20. Dez 2023,

Grundsätzlich sollest du Polizisten gegenüber immer sehr freundlich sein. Dies ganz besonders, wenn du ohnehin nichts zu verbergen hast, weil du dich nicht rechtswidrig verhalten hast. Sollte sich ein Polizist dir gegenüber unangenehm verhalten bzw. rechtswidrige Handlungen setzen wollen und du möglicherweise auch noch rechtswidrig geflogen bist, dann ist es gut, wenn du deine Rechte kennst. Du brauchst dir ja nur meinen obigen Text auf deinem Handy leicht auffindbar abspeichern. Du musst du mit deinem Fingerspitzengefühl entscheiden, ob es schlau ist, dich "auf die harte Tour" zu verhalten oder ob ein gewisser Kompromiss doch die bessere Entscheidung ist. Solltest du bestraft werden, dann nimm mit mir Kontakt auf, denn dann werde ich dich gegen Fahrtkostenersatz gratis vor dem Verwaltungsgericht vertreten, wobei es sein kann, dass ich bereits im schriftlichen Vorverfahren mit meinen Argumenten erfolgreich sein werde.

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