Long-Range / Rechtslage

Rubrik für aktuelle Gesetzeslage , Behördenwege usw.
atarashi
Newbie
Wohnort::
Kopter & Zubehör: (...loading)
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0
Beiträge: 1
Registriert: 10:20 ,Sa 25. Mär 2023,

Long-Range / Rechtslage

11:36 ,Sa 25. Mär 2023,

Grüß euch werte Community,

Vorstellung:
ich bin neu hier - gleich einmal ein "Hallo" aus Graz :)
Bin jetzt seit 1 1/2 Jahren mit einer DJI Mavic Mini 2 unterwegs. Diese habe ich ab und zu bei Wanderungen dabei, fliege damit aber zögerlich - was ich damit meine: obwohl alles regelkonform (Regisrierung, Versicherung, Berücksichtigung von Flugverbotszonen...) fliege ich damit praktisch nur, wenn ich quasi alleine bin, da ich andere Menschen nicht stören will. Bin selbst ein sehr naturverbundener Mensch (Felsklettern, Alpinklettern..) und kann deswegen einfach nachvollziehen, dass man sich durch eine Drohne gestört fühlt.
Habe bei einem Spaziergang zufällig jemand mit einem FPV Quad angetroffen; dabei durfte ich einmal durch die Brille schauen während er auf Sicht steuerte - und mein Interesse an der Thematik war erweckt. Aktuell befinde ich mich in der Phase "besitze eine Funke und fliege damit Lift-off". Bevor ich mich jedoch dem Hobby weiter - und vorallem investiert - widme, versuche ich mir vorab ein Bild über die Peripherie zu machen, und dabei kommt man um rechtliche Fragestellungen nicht umhin.

Wo will ich hin:
Prinzipiell habe ich als einziges Ziel Mid-Long Range Flüge mit 6 oder 7 Zoll Quads zu machen. Ich kann schöne Landschaftsaufnahmen sehr genießen (Fotografie ist ein weiteres Hobby), Stadt/Menschen/urbane Gebiete interessieren mich dabei überhaupt nicht. Damit entfallen die Fragestellungen in anderen Topics für mich, wo es beispielsweise um Fluggenehmigung in der Nähe eines Krankenhauses oder über besiedeltem Gebiet handelt.
Alles privat, keine Arbeitsaufträge.

Ich bin auf das Kopterforum im Zuge des Durchforstens des Internet bezüglich der im Betreff angeführten Thematik gestoßen und habe auch im Forum das ein oder andere Topic gelesen; die Rechtslage mit ihren Kategorien habe ich einmal zur Kenntnis genommen.
Mein Eindruck bisher:
-es ist immer ein wenig Grauzone (begründet mit Bewegungsenergie bzw. Geschwindigkeit entstehen wohl bei jedem Piloten früher oder später unbewusst Situationen, die so nicht rechtens wären)
-Drohnenführerschein/ Kenntnisnachweis darüber, dass man nicht gaaanz ahnungslos ist, ist in Konfrontationen sicher besser als nichts
-Versicherung abschließen
-Nicht provozieren, mit gesundem Hausverstand fliegen

So. Und jetzt will ich Long-Range fliegen:
Dabei übertritt man in Österreich mit Sicherheit etliche, rechtliche Rahmenbedingungen wie z.B.:
-maximale Flughöhe
-maximale Fluggeschwindigkeit (beispielsweise bei einem Dive einen Berghang hinunter)
-eventuell Naturerholungsgebiet / Nationalpark
-Spotter erübrigt sich

Dabei stellt sich für mich die Frage nach der Sinnhaftigkeit zu versuchen, hier regelkonform zu agieren, wenn es offensichtlich nicht möglich ist.
Ich konnte bisher allgemein bei Google zum Thema Long-Range wenig in Erfahrung bringen, daher wäre mein Schluss: wer Long-Range fliegt, bereibt das eher still und heimlich und spricht nicht darüber.
Gibt es hier im Forum dazu Meinungen? Wenn so oder so illegal, soll man eine eID überhaupt anbringen, oder macht man sich damit nur angreifbar, wenn z.B. der Quad bei einem Long-Range -> Verbindung abgerissen -> Absturz -> nicht auffindbar -> fremde Person findet das Teil zufällig -> Anzeige?
Ähnlich bei Versicherung: gefühlt putzen sich Versicherungen in dem Moment ab, wo sie die Möglichkeit sehen. Bei einem Long-Range Flug würd ich jetzt nicht unbedingt eine Situation erwarten, in der es zu einem Schadensfall komm (gleichzeitig würds aus persönlicher Sicht definitiv nicht daran scheitern, eine Versicherung abzuschließen, um guten Willen zu signalisieren...)

Abschlusswort:
FPV und Drohnenflug scheint allgemein nach wie vor ein heikles Thema zu sein. Ich hoffe, dass aus meinen Worten hervorgeht, dass es mir ein Anliegen ist, hier der Szene entsprechend konform zu handeln. Ich will nicht einer von denen sein, der dazu beiträgt dass alles noch restriktiver wird, und die Bevölkerung zunehmend Drohnen und FPV ablehnend gegenüber steht.
Es gibt meiner Ansicht nach durchaus berechtigte Regelungen (Flug in Flughafen-Nähe und somit Gefährung anderer), gleichzeitig wird in Österreich praktisch alles überregelmentiert...
Ich hab Spaß am Fliegen mit der Mavic Mini, und noch mehr Spaß am Simulator - wäre ein tolles Hobby. Ich merke jedoch eine gewisse Hemmung, hier voll einzusteigen, da es doch ein gewisser Aufwand ist ein Maß an Hingabe und Interesse erfordert.
Würde mich sehr über eure Meinungen dazu freuen.

Liebe Grüße und schönes Wochenende,
A
Benutzeravatar
Wolle Can Fly
Forumskönig
Wohnort:: Saarland
Kopter & Zubehör: CX-20 Cheerson, Spektrum DX9 + DX18. FPV, Telemetrie, diverse Hexas und Quads, Trucks elektrisch und Methanol, Segler, Motorflieger elektrisch u. Verbrenner, DJI-Mini 2
Hat sich bedankt: 759 Mal
Danksagung erhalten: 764 Mal
Beiträge: 6650
Registriert: 01:19 ,Mo 7. Dez 2015,

Re: Long-Range / Rechtslage

12:30 ,Sa 25. Mär 2023,

Hallo atarashi

und willkommen hier !

Wie Du ausführlich dagestellt hast, ist das Longrange und Freestyle Kopterfliegen immer in der gesetzlichen Grauzone.

1. Gewicht > 250g
2. Höhe meist > 30m
3. außerhalb der Sichtweite
4. zu hohe FPV-Sendeleistung

Daher finden diese Flüge meist an verlassenen Ruinen statt, was in vielen YT-Videos zu sehen ist. An menschenleeren Locations, wie zum Beispiel in Tschernobyl oder ähnlichen verlassenen Industrieanlagen ;)

Leider gibt es kaum noch Plätze zum Fliegen, wo keine anderen Menschen im Weg sind.

Daher fliege ich fast nur noch auf unserem Modellfluggelände, wo ich natürlich auch an Vorschriften und Gesetze gebunden bin.

Zu Longrange:
sehr aufwendig bezüglich Material und Einrichtung. (Groundstation, Antennentracker, starker FPV-TX ... )

Mein Tip zum Einstieg:
digitales FPV mit kleinem Racer <250g Höhe<30m auf privatem Grund.
... gutes Gelingen !

wünscht Wolle

vorallem bei der Gesundheit !
Redti
Drohnenkommandant
Wohnort:: Traun
Kopter & Zubehör: DJI Mavic 3 Pro, DJI Mini 4 Pro, DJI Air 2s
Jurist beim Öst. Aeroclub
Hat sich bedankt: 28 Mal
Danksagung erhalten: 122 Mal
Beiträge: 236
Registriert: 20:39 ,Mo 12. Mär 2018,

Re: Long-Range / Rechtslage

08:55 ,Mo 27. Mär 2023,

Hier ein paar Anmerkungen von mir zu deinem Beitrag:
Deine Bedenken, wegen einer möglichen Grauzone kann ich nicht nachvollziehen. Aus meiner Sicht als Jurist ist alles ausreichend klar geregelt.

Du schreibst, dass es dir ein Anliegen sei, der Szene entsprechend konform zu handeln. Was meinst du damit? Es klingt nicht so, als ob du rechtskonform fliegen möchtest. Du unterstellst, dass FPV-Fliegen ohnehin kaum rechtskonform möglich ist. Was möchtest du wirklich?

Du bist an Meinungen dazu interessiert. Meines Erachtens wird die wichtigste Meinung dazu lauten, dass du immer ein gewisses Risiko eingehst, wenn du rechtswidrig fliegst.

Wenn du auf deinem Kopter keine eID anbringst und du wirst von der Polizei kontrolliert, kannst du bereits allein deshalb bestraft werden. Verursacht deine Drohne beim Flug innerhalb der Sichtweite einen Schaden und du hast auf deiner Drohne keine eID, dann war dein Flug illegal und die Versicherung kann deshalb bei dir regressieren.

Eine Fluggenehmigung in der Nähe eines Krankenhauses gibt es seit 12.8.22 nicht mehr. Bei jedem Krankenhaus, das über einem Heliport verfügt, gibt es eine Drohnenflugverbotszone mit einem Durchmesser von 2,5 KM. Bei Krankenhäusern ohne Heliport gibt es keinen vorgeschriebenen Minimalabstand, wenn man mit einer Mini unterwegs ist.

Flüge in einem Nationalpark oder Naturerholungsgebiet sind nicht automatisch verboten, sondern es kommt auf den genauen Text der diesbezüglichen Verordnung an und es ist sehr umstritten, ob derartige Flugverbote nur durch eine Verordnung des BMK verfügt werden können.

Es gibt nach meinem Wissensstand keine Bestimmung, dass z.B. bei einem Dive einen Berghang hinunter eine bestimmte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf. Solange der nächstgelegene Punkt zur Erdoberfläche nicht weiter als 120 Meter von der Drohne entfernt ist, gibt es auch kein Problem wegen einer Überschreitung der zulässigen Höhe.
Liebe Grüße
Günter

Zurück zu „§§ Rechtslage und Formelles“



Insgesamt sind 560 Besucher online :: 5 sichtbare Mitglieder, 0 unsichtbare Mitglieder und 555 Gäste
Mitglieder: Ahrefs [Bot], Amazon [Bot], Bing [Bot], Majestic-12 [Bot], Semrush [Bot]
Der Besucherrekord liegt bei 630 Besuchern, die am 08:49 ,Fr 29. Mär 2024, gleichzeitig online waren.
Beiträge insgesamt 86684
Themen insgesamt 6146
Mitglieder insgesamt 4320
Unser neuestes Mitglied: frage
Heute hat kein Mitglied Geburtstag