Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

Rubrik für aktuelle Gesetzeslage , Behördenwege usw.
buzzard
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Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

06:44 ,Fr 20. Mai 2022,

Hallo!

Nachdem ich nun zwar im Besitz der neuen mini 3 bin, und natürlich nach wie vor gerne in Wien fliegen würde (wohne am zentralen Waldrand im zweiten) möchte ich diese Flugbeschränkung doch gerne hinterfragen. Bis 2021 war es doch möglich bis 250g auch mit Kamera 30 m hoch zu fliegen. Trotz gleicher Flugbeschränkung wie jetzt. Erst durch eine EU Verordnung ist es nun verboten ... was genau hat sich geändert? Soweit ich gesehen habe gibt es derartige großflächige Flugbeschränkungsgebiete in anderen Großstädten zb Bratislava oder Prag nicht. Zumindest lt DJi app.
Mir fehlt das Gefühl dafür womit sich ein Zuwiderhandeln vergleichen läßt. Was passiert realistischerweise wenn ich mit meiner mini3 in der Früh - sagen wir mal auf der Jesuitenwiese mit einem baumfreien Radius von mind 100m auf 10m Höhe trainiere? (Sofern dies nicht zu nache zum Stadion ist ... sonst auf einer vergleichbaren Umgebung).
Weden die Flugdaten an Austro Control über DJi gesendet?
Reden wir da von einer Abmahnung oder von 10 Jahren Gefängnis. Gibts hier schon verhängte Strafen? Kommt es einer Parkstrafe gleich oder eher einer Alkofahrt mit Verletzten?
Ich möchte nur das Gefühl dafür bekommen worüber wir hier überhaupt reden. Denn wenn ich jeden Gesetzestext 1 zu 1 ernst nehmen würde dürfte ich mit dem Auto zb überhaupt keinen Meter in der Stadt fahren.
Vielen Dank für Rückmeldungen!


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Redti
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Re: Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

14:20 ,Fr 20. Mai 2022,

Die alte "Spielzeugregelung" war ab 2021 wegen der EU-Drohnenverordnung nicht mehr anwendbar. Es gibt allerdings einen Entwurf der Luftverkehrsregeln, der diese Regelung z.B. für das Luftbeschränkungsgebiet Wien wieder einführt. Allerdings warten wir schon seit Anfang 2021 auf diese LVR-Novelle und sie wird nach meinem Gefühl auch nicht so schnell kommen, weil das Gewessler-Ministerium erkannt hat, das darin auch sämtliche nationalen Drohnenflugverbote als GEO-Zonen definiert werden müssen und dies bisher nicht geschehen ist.
Falls du derzeit im Flugbeschränkungsgebiet Wien unter 30 Meter erwischt wirst und du vom Magistrat bestraft werden solltest, kannst du bereits strafmildernd die künftige Regelung geltend machen. DJI schickt keine Daten automatisch an die ACG. Die bisher verhängten Strafen wegen verbotener Drohnenflüge bewegen sich nach meinen Informationen zwischen 300 und 800 Euro.
Solltest du allerdings tatsächlich wegen eines Fluges im Flugbeschränkungsgebiet Wien bestraft werden, würde ich gerne kostenlos deine Verteidigung übernehmen, weil ich der Ansicht bin, dass dieses Flugbeschränkungsgebiet für Drohnen gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, weil es aus Sicherheitsgründen nicht erforderlich ist und in Wahrheit aus Lärmgründen geschaffen wurde. Da aber eine elektrisch betriebene Drohne den Straßenlärm nicht übertönt, scheidet dieses Argument aus.
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Re: Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

18:48 ,Fr 20. Mai 2022,

Ich bedanke mich für Deine Ausführungen und komme möglicherweise tatsächlich aus Dein Angebot zurück. Ich hätte vor meiner Haustüre tatsächlich den idealen Platz zum trainieren und mir extra wegen der Gesetzeslage nicht die air 2s sondern die nicht viel günstigere mini 3 gekauft. Das sollte doch honoriert werden. Völlig ungeübt die ersten Einsätze zu fliegen (zb meinen Sohn beim downhillbiken im erlaubten Gebiet) wäre mir ohne Praxis doch zu gefährlich. Ich schalte nun meinen Hausverstand ein, übe vor meiner Haustür im Grünen, und falls ich erwischt werde melde ich mich bei Dir. Vielen lieben Dank!

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Redti
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Re: Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

20:44 ,Fr 20. Mai 2022,

Und noch ein Tipp für den Fall, dass du tatsächlich durch die Polizei kontrolliert wirst. Die Polizei hat kein Beschlagnahmerecht für deine Drohne. Auch die Kontrolle durch die Polizei ist nur zulässig, wenn die Polizei einen Verdacht hat, dass du illegal geflogen bist. Dies ergibt sich aus § 169 Abs. 1 LFG. Ein Verdacht ist wesentlich mehr als ein bloße Vermutung. Damit ein Polizist dir gegenüber den Verdacht begründen kann, muss er die Rechtslage kennen. Er muss also in deinem Fall wissen, dass dort ein Flugbeschränkungsgebiet ist. Wenn er seinen Verdacht nicht nachvollziehbar begründen kann und er daher nur glaubt, dass irgendetwas an deinem Flug rechtswidrig gewesen sein könnte, kannst du unter Hinweis auf seine fehlende Kontrollberechtigung jede Auskunft verweigern und musst dich auch nicht ausweisen. Wann ein Polizist deine Identität feststellen darf, ist im § 35 Sicherheitspolizeigesetz festgelegt. Wenn du argumentierst, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen und er dich zwecks Identitätsfeststellung gewaltsam zu seiner Dienststelle schleppt, dann wird das eine schöne Maßnahmenbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht, die der Polizei ungefähr 1500,-- kosten wird. Bin schon gespannt, ob ein hier mitlesender Polizist Gegenargumente zu meiner Rechtsansicht vorbringen wird.
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Re: Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

20:33 ,Mo 23. Mai 2022,

Nabend miteinander !
.
Ich schalte nun meinen Hausverstand ein, übe vor meiner Haustür im Grünen,
Würde ich auch so machen, wenn in niedriger Höhe 5-10m auf eigener Wiese fliegst und RTL-Höhe auch auf 5-10m begrenzt, kann kaum viel passieren. Zum trainieren reicht dann auch ein kleiner Garten ohne Hindernisse. Um Übung im Handling, also verschiedene Flugmanöver und Start und Landung zu erlernen, brauchst ja kein Life-Bild. Also kleb die CAM vorsichtig undurchsichtig ab, somit sollte Dein Spielzeug im Garten legal sein. :D ;)

Ich teste alle Kopter in meinem winzigen Garten ...


Danke Redti für Deine juristische Unterstützung !
... gutes Gelingen !

wünscht Wolle

vorallem bei der Gesundheit !
Redti
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Re: Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

20:46 ,Mo 23. Mai 2022,

Leider ändert das Abkleben der Kamera nichts an der Rechtswidrigkeit des Drohnenfluges im Luftbeschränkungsgebiet Wien (zumindest nach der Rechtsansicht der Austro Control).
buzzard
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Re: Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

21:45 ,So 28. Aug 2022,

Nur zur Vollständigkeit - nach dem 12.8.2022 - zum Nachlesen:
viewtopic.php?t=6331
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LL-YBZ (10:47 ,Fr 4. Nov 2022,)
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LL-YBZ
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Re: Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

10:47 ,Fr 4. Nov 2022,

Vielen Dank dafür ...
Das ist eine massive Verbesserung des zuvor eigentlich ungeklärten Status zur Anwendbarkeit von < 250 g UAS aus Lärmschutzgründen in Wien.
Insofern sehe ich auch beim Versuch vieler Gemeinden, Drohnenflug einfach so einzuschränken, eine weitere Bestätigung, dass diese auf keinerlei übergeordneten Gesetzen beruht - und ich denke § 118 B-VG zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde stellt hier mit den übertragenen Aufgaben keine Deckung dar.
Throne
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Re: Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

21:38 ,Di 21. Feb 2023,

Hallo,

ich bin etwas verunsichert bzgl des Fluges einer Mini 3 Pro in der Kontrollzone Wien(außerhalb des 2,5km Radius der Helikopterlandeplätze).

Lt. Öamtc App wird mir dort überall angezeigt dass ich bis 30m fliegen dürfte. Lt. Austro Control App wird dort ein temporäres Flugbeschränkunsgebiet ausgewiesen.(zb am Heuberg in Wien)

Was hat das zu bedeuten? Hat sich etwas an der Gesetzgebung geändert? Eigentlich dürfte ein Flug meiner Drohne ja bis 30m rechtlich in Ordnung sein!?

Mfg Throne
Redti
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Re: Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

10:22 ,Mi 22. Feb 2023,

In allen Flugbeschränkungsgebieten gilt wie in Kontrollzonen die 30 Meter-Regelung für Kopter unter 250g. Das überrascht mich sehr bei jenen Flugbeschränkungsgebieten, die aus Naturschutzgründen (Neusiedler See und Rheindelta) errichtet wurde.
Throne
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Re: Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

13:23 ,Mi 22. Feb 2023,

Das Problem wurde seitens Austro Control behoben. Es war ein Fehler in ihrem System der nun gelöst wurde und Flüge werden wieder als erlaubt in Wien angezeigt wenn max. 30m Flughöhe und max. 250g Gewicht
Johannes1981
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Re: Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

20:46 ,Mo 8. Jan 2024,

Ich darf bitte das Thema um die Kontrollzone Wien nochmal kurz anwärmen....

Auf der Austro Control Dronespace Karte steht bei mir nach wie vor, dass der Flug freigabepflichtig ist.... liegt es vielleicht daran, dass die Karte glaubt, ich bewege ein UAC mit über 250 Gramm?
Auf der ÖAMTC Karte mit der Kategorie A1 steht nach wie vor, dass 30 Meter AGL erlaubt ist.

Wer hat denn nun Recht?
Redti
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Re: Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

20:13 ,Di 9. Jan 2024,

Entscheidend ist die Rechtslage und nicht die Karte. Die 30 Meter-Regelung für Kontrollzonen und Flugbeschränkungsgebiete (nicht jede Flugverbotszone ist ein Flugbeschränkungsgebiet!) ist in den Luftverkehrsregeln für Drohnen unter 250g so vorgesehen. Es ist für diese Flüge keine Freigabe erforderlich und daher müssen sie auch nicht in die neue ACG-App eingetragen werden, obwohl die ACG möchte, dass dort sämtliche Drohnenflüge eingetragen werden sollten. In deinem Fall hat die ÖAMTC-Karte Recht.
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Johannes1981
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Re: Drohnenflug in Wien < 250g (Strafen / Sinnhaftigkeit)

17:34 ,Do 11. Jan 2024,

Vielen Dank für die ausführliche Antwort

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