Wien Kontrollzone

Rubrik für aktuelle Gesetzeslage , Behördenwege usw.
Dave-RockZ
Newbie
Wohnort:: Wien
Kopter & Zubehör: DJI Mini 2
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0
Beiträge: 3
Registriert: 16:34 ,So 30. Mai 2021,

Wien Kontrollzone

16:43 ,So 30. Mai 2021,

Hallo Leute,

ich weiß nicht ob das Thema hier schon aufgegriffen wurde. Hat sich jemand mal mit der Kontrollzone Wien beschäftigt?

Ich habe meine Drohne zu Weihnachten bekommen (Mini2). Bis Silvester durfte ich noch legal bei den Feldern Aspern fliegen und jetzt nicht mehr. Die DJI-App gibt bei den Regeln falsche Informationen. Dies habe ich den Flysafe-Team dort schon gemeldet und ist in Bearbeitung.

Bei Flyandmore ist zu lesen, dass man in Tirol und Innsbruck sogar kostenlos eine Starterlaubnis bekommt. Hier in Wien will man wohl unnötig viele Anfragen fernhalten oder kräftig verdienen. Jenachdem. Ich habe auch kein Problem damit, das bei den Flughäfen selbst nicht geflogen werden darf. Mich hat aber etwas der Schlag getroffen, als ich das Gebiet um Wien gesehen habe. Statt wie bei Linz und co. nur die Startbahnen zu verbieten, ist hier eine riesen Fläche gleich verboten.

https://ibb.co/H4wp9Fm

Ich frage mich wirklich wieso dass so ist und welche Grundlage es hierfür gibt. AustroControl hat mir bereits geschrieben, dass ein Start unmöglich oder sauteuer wird.
Grundvoraussetzung, um für das Flugbeschränkungsgebiet Wien einen Antrag einzubringen, ist, dass ein öffentliches Interesse gegeben ist bzw. der Flug dem Zwecke der Wissenschaft und Forschung dient oder der Durchführung gewerblicher Luftbildaufnahmen, Inspektionen oder Vermessungen.

Die Gebühren für die Erteilung einer projektbezogenen Bewilligung für ein Flugbeschränkungsgebiet werden nach TP 87a (EUR 140,-- für einen einmaligen Start des UAS) oder TP 87b (EUR 390,-- für mehr als einen Start) iVm mit TP 92 (EUR 73,-- pro halbe Stunde) der Austro Control Gebührenverordnung zzgl. USt. und Gebühren nach Gebührengesetz berechnet.
Bin ich jetzt der einzige der die Regeln völlig überzogen findet oder gibt es hier wirklich ein großes Problem?

Liebe Grüße
David
Benutzeravatar
doelle4
Inventar
Kontaktdaten:
Wohnort:: A-3900 Kleinreichenbach
Kopter & Zubehör: Cheerson CX20, Mobius Gimbal, FPV, Karbon Beine. CX-21, Syma X5C ,Zerotech Dobby, Eachine Falcon 180 und andere
Hat sich bedankt: 245 Mal
Danksagung erhalten: 841 Mal
Beiträge: 9233
Registriert: 14:32 ,Sa 25. Jul 2015,

Re: Wien Kontrollzone

23:01 ,So 30. Mai 2021,

Es gibt die Gesetze, Regeln und den Alltag.
Gesetze sind eigentlich die korrekte Grundlage auf dem alles beruht . Die globalen Regeln und der Alltag richten sich in der Regel darann, sind aber weniger abstrakt ausgerichtet sondern eher auf praxistaugliches mit deren Umsetzung trotzdem jeder leben kann und keine Probleme bereitet was oft in Feinheiten und Abwägenungen beruht die das Gesetz nicht definiert hat bzw nicht kann.
Kurzum: Bitte achtet darauf das keiner einen Nachteil hat, irgendwer gefährdet ist oder sich sonst belästigt fühlt.
Ich würde zumindest nie in dicht besiedelten Stadtgebiet starten auch falls es nach dem LFG erlaubt wäre, es gibt noch eine Menge anderer Gesetzte die da greifen könnten. Man weiss nie wie der Nachbar oder Spaziergänger 20 Meter daneben das sieht. Jeder hat mittlerweile ein Handy.
Wer zwischen den Zeilen lesen kann weis was ich meine. Die Bilanz bleibt jedem selbst überlassen.
Es steht mir nicht zu zu urteilen bzw. päpstlicher wie der Papst zu sein (der offenbar auch vieles nicht im Griff hat..)

Gruß Hans
Dave-RockZ
Newbie
Wohnort:: Wien
Kopter & Zubehör: DJI Mini 2
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0
Beiträge: 3
Registriert: 16:34 ,So 30. Mai 2021,

Re: Wien Kontrollzone

18:17 ,Mo 31. Mai 2021,

Also keine Ahnung was Sie nun mit'n Papst wollen oder was dieser für eine Rolle spielen soll. Nur um klarzustellen: Meine Intention war es nicht, eine philosophische Diskussion über Regeln und Gesetze zu führen. Ich bin definitiv Befürworter dass die Drohnen versichert/registriert werden müssen und ebenfalls Flughäfen ein Sperrgebiet sind. Klar haben die Nachrichten schon leider zu oft gezeigt, dass wenige Idioten schon großen Schaden verursacht haben.

Mir erschließt es sich aber nicht, wieso Parallel zur Landebahn das Gebiet teils bis über 30 KM weit ist. Ich will nicht in der Innenstadt fliegen oder über Menschen. Derartige Regeln gehören für mich zum normalen Menschenverstand. Es ist nur so das ich in Donaustadt eher am Randbezirk wohne. Dort sind viele Felder und Bäume. Ich habe einfach Lust darauf, weil ich dort wohne, hin und wieder in 30 - 50m ein Panorama zu machen. Alleine die Umgebung, zu den verschiedenen Jahreszeiten, aus geringer Höhe schon zu sehen, finde ich wirklich sehr spannend.

Wenn man in der Pampa wohnt, kanns ein egal sein. Schon klar. Vielleicht finden sich hier doch noch ein paar Leute, welche ebenfalls in einer Sperrzone wohnen. Obwohl der Flughafen doch etwas weiter weg ist.
Benutzeravatar
doelle4
Inventar
Kontaktdaten:
Wohnort:: A-3900 Kleinreichenbach
Kopter & Zubehör: Cheerson CX20, Mobius Gimbal, FPV, Karbon Beine. CX-21, Syma X5C ,Zerotech Dobby, Eachine Falcon 180 und andere
Hat sich bedankt: 245 Mal
Danksagung erhalten: 841 Mal
Beiträge: 9233
Registriert: 14:32 ,Sa 25. Jul 2015,

Re: Wien Kontrollzone

18:43 ,Mo 31. Mai 2021,

Will keine philosophische Diskussion über Regeln und Gesetze zu führen
Dann ists ja schnell beantwortet: Es ist eine gesetzliche vorgegebene Sperrzone die so vorgegeben ist

Gruß Hans
Benutzeravatar
DeWe
Forumskönig
Wohnort:: München
Hat sich bedankt: 25 Mal
Danksagung erhalten: 467 Mal
Beiträge: 10082
Registriert: 13:36 ,Mo 27. Jul 2015,

Re: Wien Kontrollzone

20:16 ,Mo 31. Mai 2021,



Was sagt denn deine ICAO-Karte zu dem Thema? In welcher Zone befindest du Dich?

Ansonsten wäre dieses mal lesenswert :

https://www.dmfv.aero/rechtundwissen/fl ... trollzone/

Zitat :

...
Einzelne Modellflieger ohne feste  Betriebsabsprache benötigen für das Fliegen in einer Kontrollzone eine Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Flugsicherung. 
Für die meisten zivilen Verkehrsflughäfen ist automatisch eine solche Freigabe bis zu einer Flughöhe von 50 Meter über Grund erteilt. In Allgemeinverfügungen, veröffentlicht als “NfL 1-1197-17” und “NfL 1-1353-18”, haben die Deutsche Flugsicherung (DFS) und die Austro Control für die von ihnen betreuten Flughäfen diese Freigabe verfügt. Sie können im Internet nachgelesen werden. In den Vorgängerverfügungen wurde noch zwischen Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) in der Art unterschieden, dass Flugmodelle bis 30 Meter über Grund und UAS bis 50 Meter über Grund fliegen durften. Durch die genannten aktuellen Verfügungen ist diese Differenzierung aufgehoben worden, sodass auch Flugmodelle bis 50 Meter über Grund betrieben werden dürfen. Erforderlich ist dabei unter anderem ein Mindestabstand von 1,5 Kilometer zur Flugplatzbegrenzung und die Beachtung einer maximalen Startmasse von 5 Kilogramm. Vor dem Fliegen sollte die entsprechende Allgemeinverfügung durchgelesen werden.

Gruß Dirk
Redti
Drohnenkommandant
Wohnort:: Traun
Kopter & Zubehör: DJI Mavic 3 Pro, DJI Mini 4 Pro, DJI Air 2s
Jurist beim Öst. Aeroclub
Hat sich bedankt: 28 Mal
Danksagung erhalten: 122 Mal
Beiträge: 234
Registriert: 20:39 ,Mo 12. Mär 2018,

Re: Wien Kontrollzone

20:59 ,Fr 4. Jun 2021,

Als kritischer Jurist muss ich auch zu diesem Thema meinen Senf dazugeben:

In Wien geht es nicht nur um eine Kontrollzone, sondern hier liegt ein Luftbeschränkungsgebiet vor (LO R 15), das aus Lärmgründen geschaffen wurde und im Anhang B der Luftverkehrsregeln 2014 festgelegt wurde. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 4 LFG. Leider schreibt § 4 LFG keine Voraussetzungen für die Festlegung von Luftraumbeschränkungsgebieten vor. Dies bedeutet, dass das zuständige Ministerium diese nach Belieben festlegen kann.
Ab dem 31.12.2020 haben wir jedoch eine neue Rechtslage. Für nationale Drohnenflugverbote (geographische UAS-Gebiete) ist der Artikel 15 der EU-Verordnung 2019/947 maßgeblich. Dieser erlaubt den Mitgliedstaaten die Festlegung nationaler Drohnenflugverbote nur aus Gründen der Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie des Schutzes der Privatsphäre und der Umwelt. Keiner dieser Gründe trifft für ein Drohnenflugverbot in Wien zu. Außerdem benötigt eine Verordnung immer eine Rechtsgrundlage in einem Gesetz. Die Rechtsgrundlage für eine Verordnung, die unter Bezugnahme auf den Artikel 15 nationale Drohnenflugverbote vorschreiben kann, ist der § 24 j Absatz 2 LFG. Dieser gilt jedoch erst seit dem 31.12.2020 und sieht vor, dass diese Flugverbote durch eine Verordnung des BMK vorgeschrieben werden können. Eine derartige Verordnung des BMK, die frühestens ab dem 31.12.2020 erlassen werden kann, gibt es jedoch noch nicht. Folglich gibt es auch noch keine gültigen nationale Drohnenflugverbote in Österreich. Dies bedeutet, dass das Drohnenfliegen nicht nur in Flugbeschränkungsgebieten, sondern auch in Kontrollzonen wegen des Fehlens einer Verordnung des BMK, die sich auf § 24j Absatz 2 LFG stützt, derzeit noch nicht verboten ist.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Redti für den Beitrag:
LL-YBZ (09:46 ,Do 26. Aug 2021,)
Bewertung: 5%

Zurück zu „§§ Rechtslage und Formelles“



Insgesamt sind 124 Besucher online :: 5 sichtbare Mitglieder, 0 unsichtbare Mitglieder und 119 Gäste
Mitglieder: Ahrefs [Bot], Amazon [Bot], Bing [Bot], Majestic-12 [Bot], Semrush [Bot]
Der Besucherrekord liegt bei 375 Besuchern, die am 11:27 ,Sa 2. Jul 2022, gleichzeitig online waren.
Beiträge insgesamt 86622
Themen insgesamt 6142
Mitglieder insgesamt 4315
Unser neuestes Mitglied: Edwards Qadry
Heute hat kein Mitglied Geburtstag