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Naturschutzgebiete

Verfasst: 17:55 ,Mo 12. Apr 2021,
von kkurt
Hallo Leute!

Man hört immer wieder, dass das Drohnenfliegen in Naturschutzgebieten und ähnlichen Schutzgebieten verboten sei.
Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage basiert diese Aussage, sofern es eine gibt?

Oder wird das abgeleitet aus eher allgemeinen Schutzgedanken, wie etwa im Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 formuliert:
§ 26 Abs. 2 Freilebende nicht jagdbare Tiere in allen ihren Entwicklungsformen dürfen nicht ohne besonderen Grund beunruhigt, verfolgt oder vernichtet werden.
Wenn man meint, dass durch das Drohnengeräusch Tiere beunruhigt werden könnten.

LG
Kurt

Re: Naturschutzgebiete

Verfasst: 18:57 ,Mo 12. Apr 2021,
von Redti
Seit 31.12.2020 ist für UAS-Flugverbote grundsätzlich die EU-Drohnenverordnung 2019/947 zuständig und hat daher Anwendungsvorrang vor bisherigen nationalen Regelungen. Diese Verordnung räumt allerdings im Artikel 15 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein für Zwecke des Umweltschutzes geografische Gebiete zu definieren, in denen UAS-Flüge verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind. Im § 24j (2) LFG ist festgelegt, dass die im Artikel 15 genannten UAS-Gebiete durch eine Verordnung des BMK festgelegt werden können. Da es aber bisher keine derartige Verordnung gibt, fehlt es an einer aktuellen Rechtsgrundlage, die das Fliegen in Naturschutzgebieten verbietet. Allerdings schlage ich trotzdem vor, diese derzeitige rechtliche Lücke nicht zu missbrauchen und beim Drohnenfliegen immer auch Naturschutzinteressen zu berücksichtigen.
Diese Rechtslage gilt allerdings nur für Österreich. In Deutschland vertritt das LBA die Ansicht, dass die bisherigen Flugverbote in Naturschutzgebieten weiterhin gelten.

Re: Naturschutzgebiete

Verfasst: 22:15 ,Mo 12. Apr 2021,
von DeWe
Wie oben schon geschrieben :
Ein grundsätzliches Verbot über Naturschutzgebieten zu fliegen gibt es nicht. Leider ist es schon Standard Dieses zu verbieten:
Auszug im Zusammenhang mit den Naturschutzgebieten :

Amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern, des Bezirks Oberbayern,
der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Oberbayern
330
Oberbayerisches Amtsblatt

Nr. 31 / 28. Dezember 2020

18. mit Luftfahrzeugen zu starten oder zu landen oder das
Schutzgebiet in einer Höhe von weniger als 600 m zu über￾fliegen; zu den Luftfahrzeugen gehören auch Flugmodelle,
Luftsportgeräte und sonstige Fluggeräte wie Drohnen;
zulässig ist Drachen steigen lassen, soweit das Betreten
nach § 6 zulässig ist,
19.......


In NRW, Saarland oder sonstwo kann das Ganze schon wieder ganz anders aussehen ; Was ich persönlich jetzt aber nicht glaube....

Re: Naturschutzgebiete

Verfasst: 23:48 ,Mo 12. Apr 2021,
von doelle4
Ich denke das kkurt auch die Antwort mitgeliefert hat.
Die rechtliche Ausführung von Redti kann ich genauso nachvollziehen.
Man muss sich aber auch bewusst sein das eine Anzeige hier Strafreferenten kreativ machen kann und auf ähnliches geanntes zurückgreifen lässt , je nachdem wieviel Zeit er hat und inwieweit ein politischer öffentlicher Druck da ist.
Kann aber teils auch genauso sein das es eingestellt wird.

Als Beispiel: Bei Ruhestörung (Lärm in menschlich bewohnten Gebiet) ist eigentlich nicht relevant wieviel Dezibel dieser hat bzw. welche Frequenz sondern ob da nachvollziehbar sich da wer gestört fühlen kann und ob dieser Lärm unbedingt notwendig ist. Kann mir gut vorstellen das man ev. dann auf solche Passagen zurückggreift das Verfahren auf dem aufgebaut wird. Kann alles sein..
Ich würd jedensfalls nicht das Risiko eingehen unangenehm aufzufallen. Lohnt sich nicht...

PS: Meine Hühner haben Heidenangst wenn die Drohne in 40 Meter über ihren Köpfen vorbeischwirrt wie wenn es ein Bussard mit Hunger wäre und flüchten panisch. Kann mir vorstellen das es auch unter brütenden Vögeln ähnlich sein kann......
Gibt auch Videos wo andere Vögel eine Drohne als Feind angreifen.

Gruß Hans

Re: Naturschutzgebiete

Verfasst: 07:41 ,Di 13. Apr 2021,
von jako
Das Hühner keine Kopter mögen kann ich bestätigen, als ich vor drei Jahren noch Hühner hatte, war es nicht möglich in die nähe des Geheges
zu fliegen, ohne die Tiere zu verängstigen. :negative:

Re: Naturschutzgebiete

Verfasst: 12:32 ,Di 13. Apr 2021,
von wanderlustgirl
Gut zu wissen. Kennt ihr Fälle wo jemand dafür bestraft wurde? oder wird man vorher wenigstens abgemahnt?

Re: Naturschutzgebiete

Verfasst: 21:43 ,Di 13. Apr 2021,
von DeWe
Da ist so gut wie nichts zu finden, ausser wenn es absolut fahrlässig war (z. B. Fliegen am Olympiaturm mit Personengefährdung. Nichtsdestotrotz sin'd die Bussgeldkataloge in trocknen Tüchern, so dass diese schnell heraus gezogen werden können. Also nicht mehr wie vor ein paar Jahren, wo noch nicht einmal die Verantwortunglichkeit überall klar war.

In der Heide hast du noch gar nicht alles eingeschaltet, da hockt dir schon einer von dem Verein im Nacken ( War früher Bundeswehrübungsgelände und für 1 sym Euro űber den Tisch gegangen und dafür führen sie sich nun auf ohne Ende)

Fakt ist: Wenn es zum Bußgeldbescheid kommt: Die Beträge können richtig weh tun

Re: Naturschutzgebiete

Verfasst: 22:13 ,Di 13. Apr 2021,
von wanderlustgirl
Es gilt also: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Danke, dass du dich nochmal reingelesen hast, Dirk. Fliegen am Olypiaturm mit Personengefährdung...wow.

Re: Naturschutzgebiete

Verfasst: 06:08 ,Mi 14. Apr 2021,
von DeWe
Hier einmal eine Kleinigkeit, welche zwar nichts mit einem Naturschutzgebiet zu tun hat :

https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... itzte.html


Re: Naturschutzgebiete

Verfasst: 15:14 ,Fr 16. Apr 2021,
von drohnenprofi
Hallo Kurt,

ich kann dir nur dazu raten, es lieber zu lassen, bevor da davon Konsequenzen tragen musst.
Das Fliegen von Drohnen im Naturschutzgebiet ist laut alter Drohnenverordnung (EU-Drohnenverordnung siehe unten) nicht erlaubt. Ohne Ausnahmegenehmigung ist der Überflug in diesen Gebieten verboten.

Die entsprechende Stelle dazu findet sich in der LuftVO §21b Absatz 1 Punkt 6:

…über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, Nationalparken im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist.


LG aus Berlin

Re: Naturschutzgebiete

Verfasst: 15:49 ,So 18. Apr 2021,
von flyhigh
Ich weiß nicht, ob es bei dir einen bestimmten Grund für dieses Frage gibt. Oftmals bekommt man, wenn man den richtigen Ansprechpartner findet, eine Ausnahmegenehmigung. Für einen Film zum Beispiel. Diese können Gebiete dann auch eingränzen. Hat ein Freund mal so gemacht mit Erfolg. Wäre eventuell mal ein Verusch wert, falls du etwas konkretes im Sinn hast.