Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

Rubrik für aktuelle Gesetzeslage , Behördenwege usw.
FlyLu
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Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

12:37 ,Fr 12. Mär 2021,

Hallo zusammen,

nachdem ich mich jetzt seit Wochen mit dem Thema beschäftige und schon genervt bin weil ich einfach nicht weiter komme, weil die Informationen teilweise nicht klar sind und ich teilweise gegensätzliche Informationen bekommen habe, versuche ich es hier.

Ich habe eine Mavic Mini, den Drohnenführerschein habe ich bereits gemacht, wobei dieser nur bedingt notwendig ist (mit den Prop-Guards komme ich über die 250g, daher hab ich den einfach gemacht).

Der Versicherungsmakler sagt mir, er versichert die jeweilige Drohne, bei der AustroControl hab ich es so verstanden bin ich als Betreiber registriert und ich muss versichert sein. Kann aber so viel Drohnen betreiben wie ich möchte, es muss nur auf jeder Drohne meine Nummer drauf stehen.

  • Brauch ich für jede Drohne eine einzelne Versicherung oder bin ich als Betreiber registriert egal wie viele Drohnen ich habe?
    Darf ich meine Drohne jemand anderem zum fliegen geben (Drohnenführerschein vorhanden) oder muss dieser auch als Betreiber registriert sein und wir müssen jedes mal Aufkleber tauschen?

Eigentlich müsste der Betreiber reichen, weil bei einer Autovermietung ist das Fahrzeug ja auch beim Betreiber versichert und nicht beim jeweiligen Mieter.

Eine andere Frage noch die ich bis jetzt nirgends eindeutig beantwortet bekommen habe: Welchen Abstand muss ich zu einem Flughafen einhalten bzw. in welchem Abstand darf welche Höhe dort geflogen werden? Aus den Unterlagen lese ich heraus "in der Nähe von Flughafen" sollte man nicht fliegen, aber nähe definiert wohl jeder für sich dann ?! Natürlich habe ich Hausverstand, aber der zählt halt vor Gericht dann weniger. Das Gebiet wo ich fliegen möchte ist 2-3 km vom Flughafen entfernt, und dort fliegt kaum ein Flugzeug darüber und wenn in ausreichender Höhe. Bei Personen gibts ja die 30m/5m Regel, bei Flughafen ist mir da nichts bekannt.

Danke euch!
oldrobot
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Re: Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

11:28 ,Mi 17. Mär 2021,

Hallo FlyLu,

nachdem ich dieser Tage vor dem selben Problem gestanden bin wollte ich gerade den selben Thread eröffnen. Ich konnte ein klein bisschen Licht ins Dunkel bringen und hoffentlich hilft das auch dir bzw. anderen bei den selben Fragen.

0) Wer einen FPV-Quad betreiben will braucht immer eine Registrierung!

1) Du hast eine Mavic Mini -> Die ist IMMER Registrierungspflichtig weil sie einen Sensor zur Aufnahme hat, ob du damit Videos drehst, oder nicht! Den "Schein" zu haben ist meiner Meinung nach immer gut. Kostet nix, ist unbürokratisch und schnell online erledigt. Zumindest kann man dann selbsternannten "Hilfs-Sherrifs" bzw. Ahnungslosen Ordnungshütern einen Wisch vorlegen und das kommt m.M. immer gut an.

2) Ich würde, wie andere Mitlgieder im Forum auch, eine Mitgliedschaft beim ÖAeC beantragen. Im Mitgliedsbeitrag ist eine Versicherung inkludiert die laut Aussage des Aero Clubs auch alle notwendigen Vorgaben für (in meinem Fall, selbstgebauten) FPV-Quads erfüllt. Im Zweifel nachfragen, man bekommt rasch (1-2 Tage) eine kompetente und freundliche Antwort. Niemand wird von den netten Damen und Herren dort gefressen ;-)
Die Anmeldung für die Mitgliedschaft zum ÖAeC findet man hier: https://www.prop.at Mitgliedschaft kostet ca. 67€ pro Jahr und das finde ich ein verdammt faires Angebot, wenn dann ALLE meine Modelle versichert sind. Wenn man sich umsieht findet man auch alle Infos und Unterlagen bzgl. Versicherung und Co. Immer prüfen, ob der eigene Anwendungsfall gedeckt ist. Gewerbliche Nutzung ist z.B. NICHT gedeckt, da bedarf es wohl einer Zusatzversicherung.
Das entsprechende für DE wäre dann wohl der DMFV denke ich, aber bitte hier einen Kollegen aus DE fragen. Oder es kann sich jemand entsprechend zu Wort melden.

2a) Dass hier einzelne Versicherungen bzw. Makler Geschäfft wittern und uns einreden wollen wir sollen für jeden einzelnen Quad auch jährlich bezahlen liegt doch auf der Hand, oder? Die glauben eine Seriennummer ist mit einer Fahrgestellnummer oder ähnlich zu vergleichen. Das ist halt so wie ein Auto haben, nur halt ohne Wechselkennzeichen ;-) Ich warte nur drauf, bis sie meinen, eigentlich sollten wir NoVA und Motorbezogene Steuer auch noch entrichten und sie müssen halt leider dafür eine Verwaltungsgebühr einheben ;-)

3) Flug durch fremde Piloten: Das hängt von der Versicherung ab. Hier bitte die Unterlagen auf der genannten Seite prüfen.

4) Flughafen: Hier muss ich passen, weil ich die Rechtslage nicht ausreichend kenne. Allerdings gibt es Apps sowohl vom ÖAMTC als auch von der Austrocontrol, wo man auf Karten sieht:
Wo ist man selbst?
Gibt es für dieses Gebiet Dinge zu beachten? No flight zone, ....
Rechtlich gesehen muss man sich immer die Frage des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit stellen: Kann ich hinreichend beweisen, dass ich (was auch immer passiert) nicht mit Vorsatz oder grob fahrlässig gehandelt hab?
Prinzipiell gilt: Höher als 120m ist Tabu
Ob du denkst, dass das Gebiet wo du fliegen möchtest ungefährlich ist oder nicht, ist de facto unerheblich. Entsprechende Zonen sind einzuhalten. Ob es Sinn macht oder nicht. eine 100er Beschränkung auf der Autobahn kann ich blöd finden, trotzdem muss ich mich dran halten :-) Übrigens gilt die bei Personen die 30m/5m Regelung nur, wenn du auch den A2-Schein hast und mit einer C2 Drohne fliegst! Bitte beachten!

Ich hoffe, das möglichst gut zusammengefasst zu haben. Ich finde aus persönlicher Sicht die Mitgliedschaft bei einem nationalen (regionalen) Verband gut, da wir dadurch zeigen wie viele wir sind und, dass wir uns auch an die Regeln halten wollen. Wir haben eine stärkere Vertretung und somit vielleicht sogar eine Stimme wenn es um neue Regelungen geht.

Viel Spaß beim Fliegen,
Oldrobot
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Re: Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

11:55 ,Mi 17. Mär 2021,

In Deutschland wäre es zum Beispiel der DMFV. Das hast du richtig beschrieben.
Auch hier ist der Pilot versichert und damit alle von ihm als Hobby geführten Modelle. (Ausser du hast die Gewerbliche abgeschlossen, aber da gelten andere Bestimmungen mit welchen ich mich nicht auseinander gesetzt habe)
Die Betreiber ID muss halt angebracht werden. Schön, daß ich eine Haufen älter Namensplaketten nun abrupfen und wegwerfen darf.
Punkt 3: Fremde Piloten : Der Punkt erübrigt sich, da hier die Person die Versicherung hat: Sprich : wenn du jemanden fliegen lassen möchtest : Erst SEINE Versicherung überprüfen, und ob Sie dort auch gilt (reine Modellflugplatz Versicherung schließt Wildfliegen nicht ein.)
Wie es bei eigenen Kindern und /oder Schüler /Lehrer Verbindungen ausschaut, mußt du ggfls bei Bedarf dann bei deiner Versicherung abklären
Gruß Dirk
Redti
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Re: Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

13:48 ,Mi 17. Mär 2021,

Da Flughäfen immer in einer Kontrollzone liegen, gibt es hier im Gegensatz zu unkontrollierten Flugplätzen keine fixen Abstände, sondern es ist in der gesamten Kontrollzone, deren Ausmaß dir die Dronespace-App anzeigt, ohne telefonische Erlaubnis des zuständigen Towers ein strenges Flugverbot für UAS (§ 18 LVR). Es ist empfehlenswert, dass du dir die richtige Telefonnummer rechtzeitig vor dem geplanten Flug besorgst, damit du dann nicht von einer Nummer zur nächsten verbunden wirst, bzw. in langen Warteschleifen hängst. Da ich in der Kontrollzone Hörsching wohne, praktiziere ich das sehr häufig und ohne Probleme. Man gibt die Adresse des geplanten Flugbereiches und die gewünschte Höhe (max. 120m) an und muss während des gesamten Fluges telefonisch erreichbar sein. Nach dem Flug muss man sich wieder ordnungsgemäß abmelden. Die Kontroller in Hörsching sind alle sehr nett und entgegenkommend.

Wenn es sich um einen unkontrollierten Flugplatz handelt wie z.B. bei allen Hubschrauberlandeplätzen von Krankenhäusern, die nicht in einer Kontrollzone liegen, ist ein Mindestabstand von 2,5 Km einzuhalten, wenn man keine telefonische Erlaubnis des Flugplatzbetriebsleiters hat. Wie meine bisherigen Recherchen leider ergeben haben, ist es gar nicht so einfach, dass man herausfindet, wer der jeweilige Flugplatzbetriebsleiter ist. Wenn man ihn dann endlich telefonisch erreichen konnte, kann es passieren, dass er sagt, dass er diese Erlaubnis nicht erteilen kann, weil er nicht über anfliegende Rettungshubschrauber informiert wird. Das Problem ist leider, dass diese Hubschrauberlandeplätze nicht korrekt betrieben werden. Es müsste während des gesamten Flugbetriebes immer ein Flugplatzbetriebsleiter anwesend sein, der selbstverständlich auch über anfliegende Rettungshubschrauber informiert sein müsste. Ich bin derzeit mit maßgeblichen Herren des ÖAMTC in Gesprächen, um eine Verbesserung dieser Situation zu finden. Außerdem habe ich dem ÖAMTC schriftlich erläutert, warum meiner Ansicht nach diese Rechtslage nicht mehr gültig ist, weil es noch keine neue Verordnung gibt, die unter Bezugnahme auf Artikel 15 und § 24j LFG diese geographischen UAS-Gebiete neu regelt.
Die LVR werden in nächster Zeit novelliert werden. Bin schon sehr gespannt wie diese Problematik dann dort geregelt werden wird. Der ÖAMTC hat meine Rechtsansicht einem Grazer Rechtsanwalt, der als einer der führenden Luftfahrtrechtsexperten in Österreich anerkannt ist, zur Prüfung übermittelt. Bin schon neugierig, ob er meiner Rechtsansicht zustimmen wird.
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Re: Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

08:34 ,Sa 20. Mär 2021,

Hallo RedTi,

es ist kurz gefasst wie folgt:
01) Jede Drohne mit Sensor (z.B. Kamera), egal mit welchem Gewicht (auch mit nur 100g) MUSS bei der Austrocontrol registriert werden.
02) Nachdem es noch keine zertifizierten Drohen (C1, C2 usw.) gibt, ist derzeit ein Abstand von 50m einzuhalten bzw. die 1:1 Regel: Je m Flughöhe 1m Abstand. Max. Flughöhe generell 120m.
03) Nur jemand mit Drohnenführerschein darf eine solche Drohne fliegen, Du darfst daher niemanden ohne Führerschein mit Deiner Drohne fliegen lassen.
04) Die ÖAMTC-App für Österreich ist ein perfektes Tool: Du siehst genau, wo Du bist und hast, wenn Du in eingeschränkten Flugzonen bist, sofort die zuständigen Infos und Telefonnummer, wo Du anrufen kannst. Wenn ich z.B. in Schwechat oder Himberg fliege, rufe ich einfach dort an, bevor ich starte, erkläre, wo und wie lange bzw. wie hoch ich plane zu fliegen. Du erhältst sofort ein telefonisches OK oder nicht. Das ist unkompliziert. Gleichermaßen in z.B. Traun/Linz betr. Flughafen Hörsching, usw. Wenn Du einfach so startest und jemand zeigt Dich an, geht´s derzeit kaum unter 5000-8000 Euro Strafe. Im Stadtzentrum von Wien bekommst Du generell keine Genehmigung außer wenn das im öffentlichen Interesse ist (z.B. ORF)
Weiteres Beispiel: Bei mir im Mühlviertel gibt´s zum Teil unangekündigte Tiefflug-Militärpiloten-Übungsflüge. Wenn der auftaucht: sofort landen, Flugtower anrufen, die vermerken sich das und das war´s dann. Das Militär gibt nämlich keine Flugdaten bekannt. Ich hab´s gemeldet und damit bin ich haftungstechnisch sicher. Jedes Telefonat wird dort nämlich gespeichert. Die ÖAMTC-Map gibt auch die NOTAMS (z.B. Unfall mit Verkehrshubschraiuber) bekannt. Im Zweifelsfall: zuständige Flugzentrale anrufen.
05) Du solltest daher auch das Flugbuch genau führen oder auf der Drohne gespeichert lassen. Dann kannst Du im Zweifelsfall nachweisen, was war.
06) Wenn du die Fernpiloten-Lizenz-Prüfung machst und ab dem Zeitpunkt, wo Deine Drohne nach C2 zertifiziert ist, kannst Du auch auf 30m (im Langsamflug sogar auf 5m) an PErsonen heranfliegen.
07) Das Alles gilt nicht in Innenräumen bzw. in Innenhöfen mit z.B. einem Taubennetz drüber. Sobald der Innenhof nach oben offen ist, ist´s wie oben beschrieben.
08) Auch im Privatgarten gelten obige Regeln.
09) Du kannst im Internet nachsehen, ab welcher Höhe Deine Drohne die 79 Joule überschreitet. Bis zu der Höhe darfst Du mit der registrierten Drohne dann auch mit dem A1-Führerschein fliegen, darüber nur mit der Fernpiloten-Lizenz.
10) Du brauchst zwingend eine spezielle Haftpflichtversicherung für Deine Drohne (ca. 80/Jahr). Die Drohne kann aus verschiedenen rechtlichen Gründen (z.B. bei Verletzung der Privatsphäre) in Deiner Allgemeinen Haftpflichtversicherung oder Privathaftpflicht oder Haushaltshaftpflicht nicht mitversichert werden und ist auch nicht mitversichert. Das schreibt die Drohnen-VO so vor.
11) Die o.a. Regeln und Versicherung gelten in ganz Europa. Details dazu (Schweiz, Großbritannien, ...) findest Du im Internet.

Wenn wir uns so weit wie möglich daran halten, wird´s keine Verschärfungen geben und Drohnenpiloten haben ein gutes Image. Wenn die Regel häufigignoriert werden, werden diese Regeln in wenigen Jahren nochmals verschärft werden.
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Redti
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Re: Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

11:28 ,Sa 20. Mär 2021,

Hallo ChoChri,
so wie du deinen letzten Text verfasst hast, habe ich den Eindruck, als ob du mich über die geltende Rechtslage belehren möchtest. Du scheinst nicht zu wissen, dass ich ehrenamtlicher Jurist beim Öst. Aeroclub, Landesverband OÖ. und auf Drohnenrecht spezialisiert bin. Wenn du in Österreich jemand finden willst, der sich im Drohnenrecht noch besser auskennt wie ich, wirst du wahrscheinlich nicht sehr erfolgreich sein.

In diesem belehrenden Text hast du leider einige falsche Behauptungen aufgestellt:
02) Es ist zwar richtig, dass es derzeit noch keine klassifizierten Drohnen gibt, aber die restliche Behauptung ist falsch. Der von dir beschriebene 50 Meter Abstand trifft nur für Drohnen von 500g bis unter 2kg in der Zeit bis zum 1.1.2023 zu, sofern der Pilot das Fernpilotenzeugnis hat. Aber das Kuriose ist, dass nach den AMC und GM der EASA beim Fliegen nach den A3-Regeln sogar ein Mindestabstand von 30 Meter zu unbeteiligten Personen ausreichend ist, wenn die 1:1-Regel eingehalten wird und es die Windverhältnisse erlauben. Dass man z.B. mit einer Mavic Mini und ähnlich leichten Drohnen sogar über unbeteiligte Personen fliegen darf, dürfte dir auch entgangen sein.
03) Ein Drohnenführerschein (korrekte Bezeichnung: Kenntnisnachweis) ist erst ab 250g Startgewicht erforderlich.
04) Du dürftest auch meine bisherigen Ausführungen zu den NoFly-Zonen überlesen haben. Da diese aufgrund des Artikels 15 in Verbindung mit § 24j (2) LFG durch eine Verordnung des BMK festgelegt werden müssen und diese Verordnung noch immer nicht existiert, sind alle alten Flugverboten des § 18 LVR nicht mehr gültig, weil sie auf einer alten nationalen Rechtsgrundlage basieren, die durch EU-Recht derogiert wurden. Außerdem ist die neue Rechtsgrundlage, auf die sich eine derartige Verordnung berufen könnte, erst seit dem 31.12.2020 gültig. Folglich kann man derzeit wegen eines Verstoßes gegen vermeintliche NoFly-Zonen mangels gültiger Rechtsgrundlagen nicht bestraft werden.
05) Es gibt keine Rechtsgrundlage, aus der sich die Notwendigkeit für die Führung eines Flugbuches ableiten lässt. Außerdem gilt immer noch der Grundsatz, dass nicht du deine Unschuld beweisen musst, sondern die Behörde muss dir dein rechtswidriges Verhalten beweisen.
09) Die Sache mit den 79 Joule kannst du vergessen, weil der § 24d LFG durch EU-Recht derogiert wurde. Dieser Paragraf gilt nur mehr für die Blaulichtorganisationen, weil deren Drohnen nicht unter die EU-Verordnung 2019/947 fallen.
SchoChri
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Re: Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

18:01 ,Sa 20. Mär 2021,

Hallo Redti,
herzlichen Dank, ich wollte nicht belehren, habe aber offensichtlich manches Infos anders bekommen und da waren übrigens auch Juristen dabei.
Dafür habe ich sehr viele Stunden herumgesucht, um das herauszufinden, was ich mitgeteilt habe. Dazu gehörte auch ein ÖAMTC-Drohnen-Training.

Ich würde mich freuen, wenn Du diese links mal zusammenfassen könntest, denn was ich hatte/habe sind die Angaben bzw. Informationen, die ich von der Austrocontrol, der Prüfungsvorberteitung und sonst vielen Recherchen habe.
Wenn das falsch oder unvollständig ist, dann haben zumindest ich und vielleicht auch andere ein Problem, denn augenscheinlich muss man ausgebildeter und spezialisierter Jurist sein, um sich trotz offizieller Mitteilungen in diesem Dschungel noch korrekt zurechtzufinden.
Ich bedanke mich nochmals und gebe hiermit, was das Thema Vorschriften angelangt, dezidiert auf.
Redti
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Re: Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

18:58 ,Sa 20. Mär 2021,

Wie ich hier im Forum schon mehrmals gepostet habe, findet ihr meine kompakte Zusammenstellung der neuen Rechtslage hier: http://www.kopterforum.de/topic/84870-e ... l%C3%A4rt/
oldrobot
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Re: Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

23:47 ,Sa 20. Mär 2021,

Hallo Redti!

Vielen Dank für den Link. Deine Zusammenfassung ist im wahrsten Sinne des Wortes "Gold wert". Gäbe es die Möglichkeit den Link prominent im Forum hervorzuheben? Ich denke du beantwortest darin viele Fragen, die sich zur Zeit viele stellen. Darüber hinaus werden viele Unklarheiten beseitigt, die auch an vielen nagen. Vor allem denke ich gehören auch alle Menschen aufgeklärt. Ich hab das Gefühl, teilweise wissen die Händler auch gar nicht, was wie zu behandeln ist. Ein Freund von mir hat sich erst vor kurzem einen Whoop gekauft, wurde aber in keinster Weise darauf aufmerksam gemacht, welche "Auflagen" zu erfüllen sind. Kann die neue Regelung im ersten Moment auch ein "Dämpfer" sein, so haben mir hier deine Antworten und Aussagen immer wieder Lichtblicke gegeben und in letzter Instanz auch den legalen und regulären Betrieb meiner (FPV) Modelle ermöglicht.

Danke dafür!
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Re: Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

00:05 ,So 21. Mär 2021,

Man könnte den Inhalt kopieren und auch in 10 Sekunden hier in einem Beitrag veröffentlichen, das liegt aber im Ermessen des Urhebers.

So wird halt immer umständlich auf eine fremde Quelle verwiesen, warum dem so ist verstehe ich nicht ganz...

Es ist zumindest dort festgehalten das der veröffentlichte Inhalt von keinem direkt diskutiert werden darf ob die geschilderte Sachlage auch so zutrifft, oder es nur eine subjektive persönliche Einzelmeinung ist.
Zitat des obigen Links:
Lasst euch nicht dadurch irritieren, dass dieser Thread als „geschlossen“ angezeigt wird.
Dies ist deshalb notwendig, damit nicht jeder hier etwas reinschreiben kann und damit die Übersichtlichkeit und die Einheitlichkeit der Rechtsansichten gewahrt bleibt. Arthur hat mir die dafür erforderlichen Rechte eingeräumt.

Gruß Hans
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Re: Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

14:48 ,So 21. Mär 2021,

Hallo Hans,
mir ist klar, dass du kein Freund von Arthurs-Forum bist. Aber meine Überlegung war die, dass ich diesen Text immer wieder ergänze oder verbessere. Da brauch ich nicht nachdenken, wo ich diesen Text noch überall gepostest habe. Außerdem habe ich in deinem Forum nicht die Möglichkeit, diesen Text auch nach längerer Zeit immer wieder zu adaptieren. Außerdem kann ich diesen Text nicht 1:1 herüberkopieren, weil dort ein paar individuelle Textstellen sind, die du teilweise zitiert hast, die hier in deinem Forum nicht passen würden. Dein Vorwurf, dass der Inhalt nicht diskutiert werden darf, trifft nicht zu, weil ich dort extra darauf hingewiesen habe, dass die Diskussion dazu in einem bestimmten Unterforum stattfinden soll.

Wenn du mir einen Vorschlag machst, wie und wo ich hier diesen Text adaptiert herüberkopieren soll, mache ich es gerne.

Gruß Günter
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Re: Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

15:26 ,So 21. Mär 2021,

Das klingt nachvollziehbar. Ich denke es lässt sich ein Lösung finden die dem entspricht enspricht und wo auch das ganze übersichtlich leicht auffindbar im Forum verankert ist.
Da ich gerade nur zwischendurch online bin melde ich mich am Abend für weiteres.

Gruß Hans
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Re: Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

21:51 ,Sa 3. Apr 2021,

Hallo Redti, unter welcher Telefonnummer fragst du bei der Kontrollzone Hörsching vor einem Flug an? Danke :-)
Redti
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Re: Registrierung, Versicherung, Abstände - wer blickt hier durch?

10:07 ,So 4. Apr 2021,

Der Tower in Hörsching ist für Drohnenfreigaben unter der Tel.Nr. 0517036410 erreichbar. Wichtig ist, dass man sich nach Beendigung des Fluges wieder telefonisch abmeldet und dass man während des Drohnenfluges telefonisch immer erreichbar ist. Ich habe schon Situationen erlebt, wo ich fast keine Flugerlaubnis bekommen hätte, weil aufgrund bestimmter Übungsflüge dem Controller 120 Meter zu hoch waren. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, wenn man wesentlich geringere Flughöhen anbietet.

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