Unkontrollierte Flugplätze

Rubrik für aktuelle Gesetzeslage , Behördenwege usw.
dronemark
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Unkontrollierte Flugplätze

19:49 ,Fr 5. Feb 2021,

Wie geht ihr vor wenn ihr in der "Nähe" eines unkontrollierten Flughafen / Krankenhaus einen Flug absolvieren möchtet? Wenn man z.B. in Linz fliegen möchtet, befindet man sich laut der Austrocontrol Drone Map eigentlich immer im Bereich von mehreren Krankenhäuser.
Ist es nun tatsächlich erforderlich Rücksprache mit allen Krankenhausflugplätzen zu halten oder reicht es besonders auf nahende Hubschrauber zu achten?
Redti
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

12:02 ,Sa 6. Feb 2021,

Die Rechtslage dazu findet ihr im § 18 der Luftverkehrsregeln. Im Absatz 4 dieser Verordnung wird bestimmt, dass Kopterflüge innerhalb eines Umkreises von 2500 m um den Flugplatzbezugspunkt von unkontrollierten Flugplätzen nur mit Zustimmung des Flugplatzbetriebsleiters zulässig sind. In Linz gibt es noch mehr Krankenhäuser mit einem Hubschrauberlandeplatz als unter map.dronespace.at aufscheinen. Auch die Polizei hat einen eigenen Hubschrauberlandeplatz. Ich habe daher in der Vorwoche durch ein Telefonat mit dem AKH versucht herauszufinden, wer dort der Flugplatzbetriebsleiter sei. Dies war telefonisch nicht möglich. Ich habe daher eine offizielle Anfrage als Aeroclubjurist an drei Betreiber von Linzer Krankenhäusern verfasst und gebeten, dass man mir die Namen und die Telefonnummern der jeweiligen Flugplatzbetriebsleiter mitteilen möge, die während des gesamten Flugbetriebes immer anwesend sein müssen. Ich vermute, dass ich mit dieser Anfrage einige Unruhe ausgelöst habe, weil sich wahrscheinlich bisher niemand darum gekümmert hat. Um zu verhindern, dass viele Drohnenpiloten wegen jedem Flug in niedriger Höhe anrufen müssen, habe ich vorgeschlagen, dass wir telefonisch ein möglichst einfaches praxisgerechtes Verfahren aushandeln. Ich könnte mir vorstellen, dass Krankenhäuser, deren Landesplatz in beispielsweise 30 Meter Höhe liegt, eine pauschale Erlaubnis geben für alle Flüge bis zu dieser Höhe, die nicht näher als 100 Meter im Umkreis um das Krankenhaus stattfinden. Ich habe aber auch dem zuständigen Abteilungsleiter im Verkehrsministerium schon vor längerer Zeit in einer Stellungnahme zum Entwurf der neuen Luftverkehrsregeln mitgeteilt, dass nicht nachvollziehbar ist, warum auch um Hubschrauberlandeplätze eine gleich große Flugverbotszone vorgesehen ist, wie bei großen Verkehrsflughäfen. Da auch Rettungshubschrauber über der Stadt die Mindestflughöhe einhalten müssen, dürfen sie erst kurz vor der Landung in einem relativ steilen Landeanflug ihre Mindestflughöhe verringern. Daher ist bei Hubschrauberlandeplätzen eine Sperrzone mit einem Radius von 2,5 km viel zu groß. In Deutschland beträgt dieser Radius nur 1,5 km. Bin schon gespannt, ob meine Argumente gehört werden und werde euch auch informieren über die Gespräche mit den Krankenhäusern.
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Re: Unkontrollierte Flugpläte

17:35 ,Sa 6. Feb 2021,

Vorrangig ist im Ortgebiet bzw. dicht besiedelten Gebiet jeder Flug verboten (ausser mit "Spielzeudrohnen)", da befinden sich in der Regel Krankenhäuser.
Daher stellt sich eigentlich die Frage eigentlich kaum. Kein Verantwortlicher eines Krankenhaus wird je zu so etwas zustimmen bzw. darauf eingehen. Mehr braucht man eigentlich nicht zu wissen.

Gruß Hans
Redti
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

10:33 ,So 7. Feb 2021,

Hallo Hans!
Als auf Drohnenrecht spezialisierter Aeroclub-Jurist muss ich dir leider widersprechen. Mit einer DJI Mini 2 bzw. DJI Mavic Mini darfst du nach der neuen EU-Drohnen-Verordnung selbstverständlich auch in dicht besiedeltem Gebiet bis 120 Meter Höhe fliegen, auch wenn diese Kopter nicht unter die Spielzeugrichtlinie fallen. Da ein Flugplatzbetriebsleiter die Zustimmung zu einem Flug im Umkreis von 2,5 Km nur aus Sicherheitsgründen verweigern kann, braucht er schon sehr gute Argumente für diese Verweigerung. Dabei wird insbesonders die geplante Höhe des Drohnenfluges und die Entfernung zum Krankenhaus eine wesentliche Rolle spielen. Ein Sicherheitsradius von 2,5 Km rund um Hubschrauberlandeplätze ist jedenfalls generell nicht gerechtfertigt.

Gruß Günter

PS: Kannst du bitte als Administrator das fehlende z in der Überschrift ergänzen? Dieser Flüchtigkeitsfehler irritiert mich jedes Mal, wenn ich diese Überschrift sehe.
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

07:48 ,Mo 8. Feb 2021,

Auch wenn es nun Google irritiert : korregiert
Gruß Dirk
dronemark
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

09:35 ,Mo 8. Feb 2021,

Redti hat geschrieben:
12:02 ,Sa 6. Feb 2021,
Die Rechtslage dazu findet ihr im § 18 der Luftverkehrsregeln...
Danke, bitte um Info falls du eine offizielle Stellungnahme erhältst wie man vorgehen soll!
Ich bin vor kurzem beruflich in Kleinmünchen geflogen (liegt in der Kontrollzone). Dazu habe ich beim Tower in Hörsching angerufen und mir den Flug absegnen lassen.
Die müssten doch auch die KH Flugplätze in Linz am Radar haben oder? Eventuell kann man sich dort auch für Flüge in KH "Nähe" in Linz eine Freigabe holen.
Direkt bei den KH anzurufen finde ich in der Praxis nicht zielführend. Da müsste man meistens bei 4-5 KH anrufen.
Eine offizielle Stellungnahme wäre wichtig.
Redti
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

19:50 ,Mo 8. Feb 2021,

Heute hatte ich ein erstes längeres Telefonat mit dem Fluplatzbetriebsleiter eines Linzer Krankenhauses. Der war sich überhaupt nicht sicher, wie er sich bei derartigen Telefonaten verhalten soll. Er hat auch bei der Austro Control angefragt, aber die haben erwartungsgemäß den Ball wieder zurückgespielt. Im Zuge des Telefonates musste ich erfahren, dass er zwar Flugplatzbetriebsleiter ist, aber über die geplanten Hubschrauberlandungen nicht informiert wird. Wir sind so verblieben, dass er einen ÖAMTC-Piloten ersuchen wird, mit mir telefonisch Varianten zu besprechen, die für beide Seiten einen akzeptablen Kompromiss darstellen. Wahrscheinlich könnte die Lösung so aussehen, dass die Flugplatzbetriebsleiter Verantwortliche des ÖAMTC bevollmächtigen in derem Namen Kopterflüge unter bestimmten Bedingungen auszusprechen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Hubschrauberpiloten informiert sind, wo Drohnenflüge stattfinden bzw. umgekehrt Kopterpiloten erfahren, dass ein Hubschrauber im Anflug zu einem Krankenhaus ist. Für niedrige Flughöhen der Kopter könnte eine pauschale Zustimmung erteilt werden. Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich euch wieder darüber berichten.
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

17:25 ,Di 29. Jun 2021,

Lieber Günther,

hat's seitens Flugbetriebsleiter oder ÖAMTC Piloten schon neue Ansichten oder Einsichten gegeben?

Bei mir ist zwar nur das Klinikum Gmunden im Einzugsgebiet, aber für meinen Einsatzzweck (Dach abfliegen und schauen wie motiviert der Hagel war) scheint das rausklingeln auch etwas übertreiben zu sein, noch dazu wo's hier rundherum zig Bäume gibt die die Gebäude um ein weites überragen.

lg,
Michael
Redti
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

18:24 ,Do 1. Jul 2021,

Hallo Michael,
nein es hat sich nichts getan bisher. Die LVR-Novelle gibt es immer noch nicht. Obwohl ich bereits zweimal beim ÖAMTC urgiert habe, gibt es bisher keine Stellungnahme von Mag. Joachim Janezic zu meiner Rechtsansicht. Das deutet darauf hin, dass er meine Rechtsansicht nicht widerlegen kann, aber dies nicht offiziell ausdrücken will, um der ACG nicht in den Rücken zu fallen. Das wäre ja für die ACG und das BMK megapeinlich, wenn ich Recht hätte.

LG
Günter
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

13:51 ,Mi 29. Sep 2021,

Hallo Redti,
vielen Dank für deine sehr sachlichen und informativen Beiträge. Ich freue mich sehr darüber, dass du dein Wissen hier in diesem Forum mit uns teilst und mit diversem Halbwissen aufräumst. Mir persönlich ist es in der Vergangenheit oft so gegangen, dass ich aufgrund Unsicherheiten öfters lieber auf einen Flug verzichtet habe und somit in 6 Jahren als Drohnenbesitzer trotz teurer AustroControl-Bewilligung nur knapp 50 Flüge absolviert habe.
Mit den neuen EU-Drohnengesetzen sind nun manche Sachen leichter, aber ganz völlig klar ist auch noch nicht alles.
Als Fotograf interessieren mich alle Möglichkeiten, Aufnahmen nahe am Menschen anzufertigen und hier besonders noch einmal der Event-Bereich. Da eröffnen sich mir mit der DJI Mini 2 rechtlich gesehen neue Perspektiven, die früher so nicht oder nur sehr teuer und mit viel Vorlaufzeit möglich waren. Weil sich mir das Thema mit den unkontrollierten Flugplätzen in der Nähe von Krankenhäusern gerade präsentiert, wollte ich hier mein Interesse kundtun und bin auf weitere Updates sehr gespannt!
Lg Andreas
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Redti
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

11:38 ,Di 12. Okt 2021,

Da es durch die letzte LFG-Novelle zu einer Änderung hinsichtlich der unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1 gekommen ist, möchte ich meine juristische Einschätzung hinsichtlich jener Hubschrauberlandeplätze von Krankenhäusern, die nicht in einer Kontrollzone liegen, ergänzen und aktualisieren:

Derzeit steht im § 18 Absatz 4 der Luftverkehrsregeln (LVR):
„Der Betrieb von Flugmodellen, unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 und selbständig im Fluge verwendbarem zivilen Luftfahrtgerät ist unbeschadet anderer Bestimmungen innerhalb eines Umkreises von 2500 m um den Flugplatzbezugspunkt von unkontrollierten Flugplätzen nur mit Zustimmung des Flugplatzbetriebsleiters zulässig.“

Im § 24f Absatz 1 LFG ist geregelt, dass UAS, die dem Unionsrecht unterliegen keine unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 sind.
Daher könnte man bereits aus diesem Grund feststellen, dass die oben genannte Bestimmung des § 18 Abs. 4 LVR für UAS nicht anwendbar ist.

Die Austro Control wird wahrscheinlich unter Hinweis auf § 24j Abs. 9 LFG jedoch eine andere Ansicht vertreten.
§ 24j (9) LFG lautet: „Soweit sich die nationalen luftfahrtrechtlichen Bestimmungen auf unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 und/oder Klasse 2 beziehen und nicht Unionsrecht anzuwenden ist oder etwas anderes bestimmt ist, gelten diese nationalen Bestimmungen, mit Ausnahme des § 24f Abs. 1 bis 3 und des § 24g, auch für unbemannte Luftfahrzeuge im Sinne der unionsrechtlichen Regelungen.“

Dieser Argumentation halte ich entgegen, dass grundsätzlich der gesamte Flug eines UAS dem Unionsrecht unterliegt. Dies trifft auch dann zu, wenn der Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung dem jeweiligen Mitgliedstaat die Möglichkeit zur Festlegung nationaler GEO-Zonen unter bestimmten Bedingungen einräumt. Es kann nicht ernsthaft eingewendet werden, dass nationale geografische UAS-Gebiete ohne Anwendung von Unionsrecht erfolgen, obwohl das Unionsrecht genau vorschreibt welche Regeln dabei zu beachten sind.

Die nationale Rechtsgrundlage für die Festlegung der geographischen UAS-Gebiete ist der § 24j Absatz 2 LFG, der dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eine Verordnungsermächtigung einräumt. Diese Verordnungsermächtigung gilt ab dem 31.12.2020. Das BMK hat jedoch bisher noch keine Verordnung auf der Basis dieser Ermächtigung erlassen.

Ältere UAS-Flugverbote in den LVR beruhen auf einer anderen Rechtsgrundlage und können sich daher nicht auf Artikel 15 berufen. Zusätzlich könnte man noch einwenden, dass es keine ausreichenden Sicherheitsargumente dafür gibt, warum die „Sperrzone“ rund um einen Hubschrauberlandeplatz genauso groß ist, wie um große Verkehrsflughäfen oder warum auch winzige UAS in geringstmöglicher Höhe ein Sicherheitsrisiko sein sollen. Ich bin schon sehr neugierig, was die neuen LVR, die laut BMK ursprünglich bereits für Jänner dieses Jahres geplant waren, hinsichtlich der GEO-Zonen vorschreiben werden.

Wie meine bisherigen Telefonate mit Flugplatzbetriebsleitern von Hubschrauberlandeplätzen einiger Krankenhäuser ergeben haben, können diese anrufenden Drohnenpiloten keine Flugerlaubnis geben, weil sie über anfliegende Rettungshubschrauber nicht informiert werden.
Sollte jemand wegen eines angeblich rechtswidrigen Fluges innerhalb der 2,5 KM-Zone eines Hubschrauberlandeplatzes bestraft werden, würde ich gerne kostenlos die Verteidigung übernehmen, um diese Rechtsfrage endlich gerichtlich klären zu können.
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

00:47 ,Mi 12. Jan 2022,

Wie meine bisherigen Telefonate mit Flugplatzbetriebsleitern von Hubschrauberlandeplätzen einiger Krankenhäuser ergeben haben, können diese anrufenden Drohnenpiloten keine Flugerlaubnis geben, weil sie über anfliegende Rettungshubschrauber nicht informiert werden.
Ich lese mit viel Interesse Deine Rechtsausführungen. Dabei stellt sich mir eine Frage zu obigem:

Wie geben denn die Flugplatzbetriebsleiter eine Landeerlaubnis wenn sie über anfliegende Hubschraube nicht informiert werden? Wieso kann man das eine erlauben ohne Ahnung vom Luftraum zu haben aber das andere nicht?

PS: Wie man hier richtig zitiert habe ich leider nicht rausgefunden...
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jako
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

07:01 ,Mi 12. Jan 2022,

PuraVida hat geschrieben:
00:47 ,Mi 12. Jan 2022,
Wie meine bisherigen Telefonate mit Flugplatzbetriebsleitern von Hubschrauberlandeplätzen einiger Krankenhäuser ergeben haben, können diese anrufenden Drohnenpiloten keine Flugerlaubnis geben, weil sie über anfliegende Rettungshubschrauber nicht informiert werden.
Ich lese mit viel Interesse Deine Rechtsausführungen. Dabei stellt sich mir eine Frage zu obigem:

Wie geben denn die Flugplatzbetriebsleiter eine Landeerlaubnis wenn sie über anfliegende Hubschraube nicht informiert werden? Wieso kann man das eine erlauben ohne Ahnung vom Luftraum zu haben aber das andere nicht?

PS: Wie man hier richtig zitiert habe ich leider nicht rausgefunden...
Einfach auf "Mit Zitat antworten", fertig.
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

12:31 ,Do 13. Jan 2022,

Mich würde auch interessieren, welche Erfahrungen ihr mit Flugplatzbetriebsleitern in diesem Zusammenhang gemacht habt. Aus meinem Freundeskreis habe ich verschiedene Rückmeldungen dazu. Manchen gelingt es nicht einen Flugplatzbetriebsleiter telefonisch zu erreichen und fliegen daher nach eigener vorsichtiger Einschätzung trotzdem. Andere haben, wenn die geplante Flughöhe sehr niedrig und der Abstand zum Hubschrauberlandeplatz so groß ist, dass keine Sicherheitsbedenken bestehen, problemlos eine Flugerlaubnis bekommen.
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

13:36 ,So 27. Feb 2022,

Redti hat geschrieben:
12:31 ,Do 13. Jan 2022,
Mich würde auch interessieren, welche Erfahrungen ihr mit Flugplatzbetriebsleitern in diesem Zusammenhang gemacht habt. Aus meinem Freundeskreis habe ich verschiedene Rückmeldungen dazu. Manchen gelingt es nicht einen Flugplatzbetriebsleiter telefonisch zu erreichen und fliegen daher nach eigener vorsichtiger Einschätzung trotzdem. Andere haben, wenn die geplante Flughöhe sehr niedrig und der Abstand zum Hubschrauberlandeplatz so groß ist, dass keine Sicherheitsbedenken bestehen, problemlos eine Flugerlaubnis bekommen.
Also wenn ich die Telefonnummer von den Flugplatzbetriebsleiter vom Krankenhaus Mistelbach herausbekommen würde, dann könnte ich dir gerne berichten.
Hat da jemand eine "genauer" Liste als die von Austrocontrol? Die geben ja nur die Standard-Telefonnummer vom Krankenhaus an.
Redti
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

20:32 ,So 27. Feb 2022,

Ruf einfach die offizielle Nummer dieses Krankenhauses an und verlange die Telefonnummer des Flugplatzbetriebsleiters. Wenn sie sagen, dass sie keine Ahnung haben wer das ist, dann versprich Ihnen, dass du sie täglich so lange telefonisch belästigen wirst, bis sie dir diese Nummer geben. Es gibt eine Vorschrift, die ich aber erst wieder suchen müsste, dass am Landeplatz eine Tafel in einer vorgegebenen Größe und Farbe stehen müsste, auf der der Name und die Telefonnummer des Flugplatzbetriebsleiters aufscheint.
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

14:22 ,Mo 28. Feb 2022,

als hätte sie jemand informiert, dass sie mich dieses Mal verbinden sollen, hat es heute geklappt. Ich habe nur die Info bekommen, dass das Flugverbot, also um die 2,5km um den Heliport, gilt und ich keine Erlaubnis erhalte, weil sie ja selbst nicht wissen, wann ein Helikopter bei ihnen landet (also die Zeit kann halt stark variieren und halt auch sehr kurzfristig sein).
Redti
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

09:48 ,Do 3. Mär 2022,

So wie man dir gegenüber argumentiert hat, wird in den meisten mir bekannten Fällen die Flugerlaubnis verweigert. In deinem Fall hätte der Flugplatzbetriebsleiter zumindest sagen können, dass Flüge unterhalb der Höhe der Landeplattform (ich schätze, dass diese mindestens 20 Meter hoch liegt) bis zu einer Entfernung von 1000 Meter kein Sicherheitsrisiko sind und daher erlaubt werden. Aber das getraut sich kein Flugplatzbetriebsleiter. Im neuesten Entwurf der LVR, die ich vor kurzer Zeit als Aeroclubjurist zur Stellungnahme erhalten habe, ist leider vorgesehen, dass die Flugplatzbetriebsleiter in Zukunft keine Erlaubnis mehr erteilen können und daher während der gesamten Betriebszeit ein ausnahmsloses Flugverbot innerhalb der 2,5 KM-Zone um Heliports besteht. Da diese Heliports eine Betriebszeit rund um die Uhr haben werden, wäre das besonders tragisch. Ich habe der zuständigen Gruppenleiterin im BMK mitgeteilt, dass die 2,5 KM-Zone aus Sicherheitsgründen nicht erforderlich ist, weil sie in Deutschland nur 1,5 KM beträgt und weil ein Hubschrauberlandeplatz aufgrund des steileren Landeanfluges nicht den gleichen Sicherheitsabstand benötigt wie ein Verkehrsflughafen. Ich fürchte, dass meine Argumente durch das BMK ignoriert werden. Wie ich bereits weiter oben ausführlich erklärt habe, gilt derzeit diese Flugverbotszone ohnehin nicht und ich würde gerne, falls jemand von euch wegen eines derartigen vermeintlich verbotenen Fluges bestraft wird, gratis einen Musterprozess zur Klärung dieser Streitfrage führen.
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

00:51 ,Do 11. Aug 2022,

Zum thema "der betreiber weiß nicht wann ein hubschrauber kommt" kann ich etwas einwerfen.

Ich bin freiwillig im rettungsdienst.
Auf der Seite von 144 notruf niederösterreich gibt es eine Webansicht, über welche man den aktuellen Status der Notarzthubschrauber sehen kann. Also ob diese am Stützpunkt sind, gerade zu einem Einsatz fliegen oder in ein Krankenhaus. Auch eine Angabe des Zielorts.
Darüber kann man also sehen, ob gerade ein NAH oder ITH im anflug auf ein Krankenhaus ist.

Dies gilt aber wie gesagt nur für die Rettungshubschrauber (also keine polizei o.ä.)

Soweit ich rausfinden konnte dürfen auf den Heliports an krankenhäusern nur Notarzthubschrauber landen.

Vielleicht lässt sich unter der bedingung zu überprüfen, ob gerade ein Hubschrauber im Anflug ist, noch etwas bewirken.

Ich werde mal versuchen beim Krankenhaus bzw. Der hubschrauberbesatzung etwas zu erfragen.

Grüße
Stocki
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

09:30 ,Do 11. Aug 2022,

@Stocki: Das ist eine interessante Information. Allerdings konnte ich auf der genannten Seite diese Webansicht nicht finden. Kannst du mir bitte den genauen Link mitteilen? Ich bin derzeit mit den maßgeblichen Leuten des ÖAMTC in Verbindung, um herauszufinden, ob jeder Rettungshubschrauber einen ADS-B-Transponder hat. Wenn dieser eingeschaltet ist, könnte man über die App flightradar24 sehen, ob ein Hubschrauber auf ein bestimmtes Krankenhaus im Anflug ist. Wenn das so möglich wäre, hätten wir eine gute Lösung für die Zukunft. Ich bereite gerade mit Hilfe eines Nationalratsabgeordneten eine parlamentarische Anfrage an das BMK vor. Diese soll dazu führen, dass diese unüberlegte dumme Novelle korrigiert wird. Außerdem ist die neue Regelung ohnehin rechtswidrig, weil so eine brutale ausnahmslose Regelung aus Sicherheitsgründen nicht erforderlich ist. Solle jemand ab 12. August wegen eines angeblich rechtswidrigen Fluges in so einer 2,5 KM-Zone bestraft werden, würde ich gerne gratis die Verteidigung in einem Musterverfahren übernehmen.
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Stocki (06:55 ,Mi 17. Aug 2022,) • Dado (10:20 ,Do 30. Mär 2023,)
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

00:18 ,Sa 13. Aug 2022,

Habe mich eigentlich schon auf die Novelle gefreut bis auf den Punkt mit den Unkontrollierte Flugplätze. Bedeutet ja man darf in Wien praktisch fast nirgends fliegen.

Hab erst selbst vor ein paar Wochen für ein Projekt einen Flug in Wien unter 250g max 30m bei der Austrocontrol bewilligt. War recht aufwendig und hat auch gekostet... Da wollten sie die Zustimmung durch den Flugplatzbetreiber von zwei Flugplätzen (innerhalb von 2,5km) haben, Kontaktdaten konnte die Austrocontrol selbst nicht rausgeben. Musste dann die Kontakte von den Flugplätzen irgendwie selbst rausfinden wobei sich da zuerst nicht wirklich jemand zuständig gefühlt hat.

Also verstehe schon wieso der Prozess abgeschafft werden soll. Aber, dass man dann in den Gebieten grundsätzlich nicht fliegen darf ist nicht realistisch. Hab auch schon vor kurzer Zeit mit jemand der Austrocontrol telefoniert und gefragt wie das mit der Novelle in Unkontrollierte Flugplätze aussieht aber da hab ich nur die Info bekommen das diesbezüglich noch Infos kommen. Die Info "Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass rund um Flugplätze (Umkreis von 2,5 km um den Flugplatzbezugspunkt) der Betrieb von Drohnen grundsätzlich nur mehr außerhalb der Betriebszeiten zulässig ist. Eine Zustimmung zum Flug durch den Flugplatzbetriebsleiter ist nicht mehr möglich (§ 18 Abs. 5 LVR 2014)." ist aber echt nicht hilfreich.

Wäre super wenn es da irgendwie ein Prozess gibt um doch innerhalb den 2,5Km zu fliegen. Unter 30m natürlich...
Vielleicht bringt ja das neue Drohnen Management in 2023 dafür was.

Je mehr ich mit um das rechtlich konforme fliegen informiere, desto verwirrter bin ich.
Redti
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

10:14 ,Sa 13. Aug 2022,

Die Austro Control (ACG) schiebt die Schuld an dieser dummen Regelung auf das Ministerium und das Ministerium schiebt die Schuld wieder zurück an die ACG. Mir wurde erzählt, dass eine ACG-Mitarbeiterin einem Anrufer erklärt hat, dass dieses Problem durch eine Betriebsbewilligung der speziellen Kategorie gelöst werden könne. Das ist aber eindeutig deshalb falsch, weil eine Betriebsbewilligung der speziellen Kategorie nur von den Anforderungen der offenen Kategorie befreien kann. Sie kann jedoch niemals ein nationales Flugverbot aufheben. Dies umso weniger als in der Novelle vergessen wurde, eine Ausnahmebewilligungsmöglichkeit für die ACG einzubauen. Die Blaulichtorganisationen machen bereits ordentlich Druck bei der ACG, weil auch deren Drohnen nicht in den Krankenhauszonen fliegen dürfen. Nur die Polizeidrohnen dürfen dort fliegen, weil die Polizei sich nicht an die Luftverkehrsregeln halten muss. Auch die Wirtschaftskammer wird Druck machen bei der ACG, weil die gewerblichen Drohnenpiloten in vielen Fällen keine Aufträge übernehmen können. Ich hoffe, dass spätestens durch die von mir initiierte parlamentarische Anfrage diese Novelle korrigiert wird.

@Lukashallo: Wenn du verwirrt bist, dann frag hier nach. Ich bin optimistisch, dass ich alle deine Fragen beantworten kann.
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

07:03 ,Mi 17. Aug 2022,

@Redti
https://www.144.at/webansicht/nah.html
Zum Thema Flightradar, kann ich dir sagen, dass die NAH's die Transponder nicht dauerhaft aktiviert haben. (Vermutlich um bei Außenlandungen den genauen Standort nicht öffentlich zu machen)
Ob es vielleicht eine Regelung gibt, dass die Transponder beim Anflug ins KH aktiviert sein müssen, weiß ich leider auch nicht.

Ich sehe es auch so, dass ein absolutes Verbot 2,5km um das Krankenhaus nicht notwendig ist. Ich glaube mit 100-200m ums KH ein Flugverbot und darüber hinaus eine 30m Beschränkung sollte keine Gefahr darstellen.

Dazu kommt ja noch, dass man den Heli auch deutlich davor hört und noch landen kann (gerade wenn man eh unter 30m bleiben müsste)
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

09:04 ,Mi 17. Aug 2022,

@Stocki: Vielen Dank für diesen wichtigen Link.
Es gibt derzeit noch keine zwingende Vorschrift, dass die NAH´s die Transponder beim Flug zu einem Krankenhaus aktiviert haben müssen. Aber genau diese Bestimmung möchte ich mit der von mir geplanten parlamentarischen Anfrage erreichen. Die 30 Meter-Regelung spielt allerdings in diesem Zusammenhang nur im Flugbeschränkungsgebiet Wien eine Rolle.
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Re: Unkontrollierte Flugplätze

23:07 ,Do 18. Aug 2022,

Redti hat geschrieben:
09:04 ,Mi 17. Aug 2022,
Die 30 Meter-Regelung spielt allerdings in diesem Zusammenhang nur im Flugbeschränkungsgebiet Wien eine Rolle.
Ich denke eine 30m Regelung um den Flugplatz wäre schon ein großer Gewinn. Damit könnte der no-Fly Radius deutlich kleiner werden.
Mit der 120m Regelung müsste doch deutlich mehr als 100-200m Abstand eingehalten werden.
Das problem mit 30m wäre denke ich, dass es für die Piloten umständlicher wird, wenn sie sozusagen 2 Stufen an freiem Luftraum haben.
Ich glaube, dass am besten transparente Information darüber ist, wann und wo ein NAH landet.
Die 100% Garantie für einen freien Luftraum haben NAH`s ja generell nicht. bei einer Außenlandung am Fußballplatz zB könnte ja auch grad jemand mit seiner Drohne fliegen.

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