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Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 17:55 ,Mi 3. Mär 2021,
von jako
So meine E-ID Nr. ist da, nachdem ich heute morgen eine E-Mail an das LBA geschickt habe, ist mir die Nr. heute zugewiesen worden. :good:

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 11:01 ,Fr 5. Mär 2021,
von Redti
jako hat geschrieben:
12:33 ,Sa 23. Jan 2021,
Wie lange dürfte man denn jetzt ohne diese Prüfung noch Fliegen, und was würde man für Ärger bekommen, weiß das jemand :?: :?: :?:
Da es derzeit weder in Österreich noch in Deutschland nationale Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Drohnen-EU-Verordnung gibt, kann auch noch niemand bestraft werden, weil er z.B. ohne den erforderlichen Kompetenznachweis fliegt. Allerdings ist es trotzdem ein rechtswidriger Flug, der im Versicherungsfall teuer werden kann.

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 19:05 ,Sa 20. Mär 2021,
von JeffSmart
Moin,
also erstmal ist die Prüfung gar nicht mal soo schwer, weil selbst ich sie geschafft hab.

Nach der Prüfung habe ich nirgends was gefunden, welche Fragen falsch beantwortet wurden. - Ausser so einer Analyse auf englisch. In welchem Land leben wir hier, dass sowas nicht auf deutsch geschrieben werden kann??
Auch die Fragen kamen mir z.T. schlecht übersetzt vor.. Merkwürdig..
Ich hätte gern gewusst, wo meine Fehler lagen, um es dann besser zu wissen..

Am Meissten nervt mich, dass ich seit diesem Jahr nichtmal mehr mit meiner P3P auf meinem eigenen Grundstück rumfliegen darf. - Es sei denn, ich zahle für die andere Lizenz...
Da sieht man mal wieder, dass wir hier nur von absoluten Vollidioten regiert werden!!
Wenn jemand was weiss, dass dagegen geklagt wird, würde ich mich glatt anschliessen.

Gruss Kai

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 19:45 ,Sa 20. Mär 2021,
von jako
Wieso darfst Du nicht auf Deinem Grundstück fliegen, wo steht das denn, da habe ich ja noch garnix von gehört, Du darfst nur nicht über
Nachbar´s Grundstück fliegen, es sei denn er hat es Dir gestattet.

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 09:08 ,So 21. Mär 2021,
von JeffSmart
Hey, ich dachte, du hast den Test gemacht..;o)) :

Besitzt der Pilot nur den kleinen EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis), so gilt für die DJI Mavic Air 2 ein Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Es darf nur in gebieten geflogen werden, die frei von unbeteiligten Menschen sind.
Mit dem zusätzlichen großen EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) darf der Pilot bis zu 50 Meter an unbeteiligte Menschen heran fliegen und es gibt keinen Mindestabstand zu Wohngebieten etc.

150m Abstand zu Wohngebieten bedeutet, ich darf auf meinem Grundstück nicht fliegen, da ich ja in einem Wohngebiet wohne..

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 09:40 ,So 21. Mär 2021,
von jako

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 09:57 ,So 21. Mär 2021,
von JeffSmart
Das wird wohl für die bis 250g Kisten gelten.
In der EU Drohnenverordnung habe ich nichts vom Fliegen auf Privatgrudstück gelesen. Hast du da etwas vom Privatgrundstück gefunden???

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 10:11 ,So 21. Mär 2021,
von DeWe
Die Frage ist: Wo wohnst du? Und wie ist Wohngebiet definiert? 2 einsame Häuser in der Pampa sind m. E. noch kein Wohngebiet

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 10:39 ,So 21. Mär 2021,
von JeffSmart
Hi Dirki ;o))
Na, ich wohne in einem Dorf in Schleswig-Holstein.
Wie bei geschätzten 99% aller Leute erfüllt das hier, laut Wiki, die Definition Wohngebiet.
Da mein Grundsück aber keine 300m Durchmesser hat, kann ich den Abstand von 150m zum Wohngebiet nicht einhalten.
Was bei datenschutz.org steht, hat meiner Meinung nach keine rechtliche Relevanz..

Sehe ich das nun falsch - oder warum ist da bisher nirgends jemand drüber gestolpert??

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 10:54 ,So 21. Mär 2021,
von DeWe
Nun ja, vermutlich weil kaum jemand auf seinem Grundstück fliegt.
Wir sprechen jetzt über Drohnen >900g. Bis 900g ist das ja kein Thema.
Ich sag mal so herum : Wenn ich die Dachrinne vom eigenen Haus inspizieren möchte und dafür einen Kopter in die Luft bringe....... glaube ich kaum, das sich ein Nachbar darüber beschwert....

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 17:43 ,So 21. Mär 2021,
von jako
Ich fliege sehr oft auf meinem Grundstück, und weil ich dort meist nur starte, und dann auf´s Feld dahinter fliege, aber immer dicht an
Nachbar´s Grenze vorbei, bis ich dann offenes Feld erreiche. Ich muss praktisch durch einen schmalen Koridor zwischen zwei Nachbarn durch,
aber von beiden habe ich die erlaubnis dazu, dürfte auch ihre Grundstücke überfliegen, was aber eher selten vorkommt.
Meistens nutze ich den Garten nur zu testzwecken, und da ich im moment wieder sehr viel teste (wegen neuer Fimi), fliege ich fast täglich
im Garten. Wer könnte mir das jetzt verbieten :?: :?: :?: :rtfm:
Ich glaube wenn jemand die Polizei zu mir schicken würde, wüssten die selber nicht ob ich das nun darf oder nicht, was glaubt Ihr :?:

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 17:57 ,So 21. Mär 2021,
von JeffSmart
Ich bin der Meinung, dass das illegal ist. Mir ist keine Ausnahme der 150m Abstandsregel zu Wohngebieten bekannt - es sei denn, du greifst nochmal in die Tasche und machst den großen Führerschein.
Weil niemand bisher etwas Anderes aus der Verordnung zaubern konnte, gehe ich davon aus, dass ich richtig liege.

Da momentan Leute beim friedlichen Demonstrieren schon zusammengeknüppelt oder samt Fahrrädern über den Boden geschleift werden, bin ich lieber vorschtig.
Spätestens, wenn die Blaumeier kommen, den Kopter einziehen und ein Bussgeld verhängen, steht man relativ doof da..
Ich bin schon 3x angemault worden, ohne was Illegales zu machen. Einmal hat mir ein Jäger auf dem Grundstück von Freunden gedroht, er würde die P3P abschiessen...

Dazu kommt noch, dass viele Leute wegen der Presse den Drohnen gegenüber negativ eingestellt sind, weil sie meinen, sie würden ausspioniert..
Wegen der C- Krise haben eh viele schlechte Laune.. - Aber irgendwer muss die Pfosten ja gewählt haben..

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 19:42 ,So 21. Mär 2021,
von oldrobot
Hallo Kai,

mir geht es leider ähnlich. Ich hab zwar nur (Racing-) Quads <250g aber irgenwie ist mir auch noch nicht zu 100% klar, ob ich trotz Anmeldung und A1/A3 "Schein" in meinem eigenen Garten fliegen darf. Die Nachbarn haben sich bis dato wegen meines Whoops noch nie beschwert und über fremde Grundstücke bin ich auch noch nicht geflogen. Trotzdem trau ich mich nicht wirklich woanders fliegen zu gehen, weil ich quasi Angst hab, sofort als "der mit den Drohnen" kategorisiert zu werden. Und dann ist man automatisch immer der, der Schuld ist, wenn dann einer mit einer Mavic oder sonstwas jemandem über den Garten fliegt. Das passiert hier ob des aktuellen Touristenauflaufs gar nicht selten. Aber erkläre mal ALLEN Nachbarn, dass du mit solchen Fluggeräten eigentlich nix am Hut hast... Da kann ich gleich Aufklärungsabende in der Gemeinde veranstalten.

Geteiltes Leid usw....

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 21:20 ,So 21. Mär 2021,
von Redti
@oldrobot: Da du Österreicher bist, hast du gegenüber unseren Kollegen aus Deutschland derzeit noch einen großen Vorteil. Bei uns in Österreich gibt es diese Bestimmung, dass das Überfliegen fremder Wohngrundstücke ohne Erlaubnis der Bewohner verboten ist, derzeit noch nicht. Du kannst mit deinen Quads unter 250g fast überall und sogar über unbeteiligte Personen fliegen. Da du nach den Regeln der Unterkategorie A1 fliegen darfst, musst du den berühmten Abstand von 150 Meter zu Wohngebieten nicht einhalten.

@JeffSmart: Deine Ansicht, dass das, was bei Datenschutz.org stünde, keine rechtliche Relevanz habe, ist so vereinfacht ausgedrückt falsch. Dass dort manches überzogen ist, ist auch meine Ansicht. Aber solange Personen auf Drohnenvideos nur zufälliges Beiwerk sind und vor allem nicht erkennbar sind, sehe ich auch keine Datenschutzverletzung. Das Filmen von fremden Gärten aus größerer Höhe und vor allem nicht gezielt - sondern zufällig beim Überflug, kann ich mir nicht als datenschutzrechtliche Verletzung vorstellen. Solange derartige Bilder keine Zuordnung zu einer bestimmten Person erlauben, sind sie meiner Auffassung nach auch keine personenbezogene Daten. Deine Aussage, dass du keine Ausnahme zur 150 Meter Abstandsregel zu Wohngebieten ohne Fernpilotenschein kennst, zeigt, dass du die A1-Regeln nicht in Erinnerung hast. Bis zum 1.1.2023 dürfen alle Kopter unter 500g nach diesen Regeln fliegen.

@DeWe: Was genau meinst du mit deinem Satz "Bis 900g ist das ja kein Thema"? Da die 900g-Grenze nur für klassifizierte Kopter relevant ist, die es derzeit noch nicht gibt, scheinst du hier etwas missverstanden zu haben.

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 06:18 ,Mo 22. Mär 2021,
von DeWe
Stimmt, die Klassifizierung fehlt hier ja noch... Daher A3 incl. der 150m Mindestabstandsforderung

Re: Nachweis / Prüfung für Fernpiloten (Deutschland) beim LBA ab 2021

Verfasst: 07:30 ,Mo 22. Mär 2021,
von JeffSmart
Hallo Redti,
es geht mir um meine P3P (Das habe ich oben gleich geschrieben!). Die wiegt über 1,3kg laut meiner Waage.
Was habe ich da mit A1 und 500g nicht verstanden?? Oder kennst du eine Methode, die auf unter 500g funktionstüchtig abzuspecken?? ;o))