Panoramafreiheit für Drohnenfotos (neues Urteil)

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Panoramafreiheit für Drohnenfotos (neues Urteil)

14:13 ,So 27. Dez 2020,

Hallo Zusammen,

durch Zufall bin ich darüber gestolpert:

https://bvcp.de/multicopter-news/recht/ ... mafreiheit

Ich denke, das sich dieses Urteil auch auch vieles andere übertragen lässt.
Haben wir tatsächlich etwas mehr Freiheit bekommen ?
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no limit (13:34 ,Mo 28. Dez 2020,)
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Grüße,
Andreas
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Re: Panoramafreiheit für Drohnenfotos (neues Urteil)

10:36 ,Mo 28. Dez 2020,

Hallo Andreas,

bezieht sich dieses Urteil nur auf diesen Fall (Lahntalbrücke), oder gilt das allgemein? Könnte ich z.B. Ärger bekommen, wenn ich in Hamburg die Elbphilharmonie filme und dieses Video in YouTube veröffentliche?
Zuletzt geändert von Pinguin am 10:41 ,Mo 28. Dez 2020,, insgesamt 1-mal geändert.
Freundliche Grüße
Jürgen
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Re: Panoramafreiheit für Drohnenfotos (neues Urteil)

10:40 ,Mo 28. Dez 2020,

Bisher galt ja der Panorama Schutz(?) So dass ein ein veröffentlichen von Bilder z.B. Schloss Schwarnstein nicht erlaubt war. Ob das Urteil nun solche Sachen im Allgemeinen kippt wage ich zu bezweifeln....

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Gruß Dirk
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Re: Panoramafreiheit für Drohnenfotos (neues Urteil)

13:19 ,Mo 28. Dez 2020,

Dieses Urteil gilt für alle Gebäude an einem öffentlichen Ort. Es dürfen daher Bilder von Schloß Schwanstein und der Elbphilharmonie ohne Verletzung des Urheberrechts auf Youtube veröffentlicht werden.
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Re: Panoramafreiheit für Drohnenfotos (neues Urteil)

18:12 ,Mo 28. Dez 2020,

Ich warte da mal auf ein anders lautende Urteil, wo sich wieder auf das Panoramaschutz als stärker geltenden Recht gestützt wird....
Gruß Dirk

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