In der aktuellen Zeitschrift vom DMFV wurde gerade das neue EU-Recht veröffentlicht, welches am 28.2 vereinbart wurde und in den nächsten Wochen (voraussichtlich am 1.6.) veröffentlicht wird.
Wichtigste Änderungen für uns (Kommerzielle Nutzung lasse ich mal aussen vor) :
+ Max 120m Flughöhe (über den Piloten)
+ Registrierung aller Modellflieger (über den Verein oder Selber?) bei Modellen über 250g
+ Die Registrierungsnummer vom Piloten muss auf den entsprechenden Modellen aufgebracht sein
+ FPV wird wohl an die derzeitig deutschen Vorschriften angepasst (30m/Spotter etc)
+ Kenntnissnachweis für Modelle über 2Kg
+ Uber 25Kg wie gehabt
....
Wie steht ihr zu dem ganzen Thema? Welche Vorteile oder Nachteile seht ihr in der Neuauflage?
Neues anstehendes EU-Recht (voraussichtlich 1.6.2019) für Modellflieger
- jako
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Re: Neues anstehendes EU-Recht (voraussichtlich 1.6.2019) für Modellflieger
Da hat sich doch eigentlich nur die Flughöhe geändert, und der Spotter ab 30m, die Flughöhe war bisher 100m, oder liege ich da falsch
gruß j@ko
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Re: Neues anstehendes EU-Recht (voraussichtlich 1.6.2019) für Modellflieger
Registrieren ?
Reicht da diese safedrone Geschichte, oder anders ?
Reicht da diese safedrone Geschichte, oder anders ?
- jako
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Re: Neues anstehendes EU-Recht (voraussichtlich 1.6.2019) für Modellflieger
Bei Safedrone, ist uns damals versprochen worden, dass das eine registrierung wäre. Aber die schmeissen ja schnell etwas über den
Haufen, damit wieder gezahlt werden muss.
Haufen, damit wieder gezahlt werden muss.
gruß j@ko
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Re: Neues anstehendes EU-Recht (voraussichtlich 1.6.2019) für Modellflieger
Bei Safedrone gab es zwar mal einen Kurs, der war jedoch später kein Kenntnisnachweis.
Wenn Sie diesen später eingeführt (bei Bezahlung) haben, gilt dieser genauso wie der vom DMFV. Die 30m Spotter waren aus dem Kopf heraus.... Kann also ggfls falsch sein. Die Flughöhe für Multicopter! (die Disco ist kein Multicopter lSollte sich auch ändern, ausser D macht wieder eine Sonderlocke. Wundern würde es mich nicht... Die Chancen stehen aber gut, das es ein paar Meter mehr gibt. Würde die Gratwanderung zw. min. 100m über Binnengewässer und 100m Flughöhe (sorry 1cm über die Flughöhe gekommen, aber Sicherheitsabstand eingehalten ) wegfallen lassen
edit...
Die 30m passen schon
Mit FPV Bildschirm an der Funke und Kenntnisnachweis im Sichtflug 100m (Kopter) und mit FPV Brille und Spotter max. 30m.
Wenn Sie diesen später eingeführt (bei Bezahlung) haben, gilt dieser genauso wie der vom DMFV. Die 30m Spotter waren aus dem Kopf heraus.... Kann also ggfls falsch sein. Die Flughöhe für Multicopter! (die Disco ist kein Multicopter lSollte sich auch ändern, ausser D macht wieder eine Sonderlocke. Wundern würde es mich nicht... Die Chancen stehen aber gut, das es ein paar Meter mehr gibt. Würde die Gratwanderung zw. min. 100m über Binnengewässer und 100m Flughöhe (sorry 1cm über die Flughöhe gekommen, aber Sicherheitsabstand eingehalten ) wegfallen lassen
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Gruß Dirk
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Re: Neues anstehendes EU-Recht (voraussichtlich 1.6.2019) für Modellflieger
Auf alle Fälle darf man wieder gespannt sein, was das wird, aber hoffentlich was positives.
gruß j@ko
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Re: Neues anstehendes EU-Recht (voraussichtlich 1.6.2019) für Modellflieger
Glaubst du da dran ? Ich nicht. Die, die sich an Regeln halten, bekommen das Leben schwer gemacht und die, die es nicht tun, denen sind die Vorgaben nach wie vor egal.
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Gruß Sven
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Re: Neues anstehendes EU-Recht (voraussichtlich 1.6.2019) für Modellflieger
Denke die gravierendsten Änderungen wird die EU- Regelung in Österreich bringen da hier bisher eine einzigartige Bewilligungsbürokratie vorlag wo kaum einer durchblickte. Das sollte dann Geschichte sein.
Gruß Hans
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Re: Neues anstehendes EU-Recht (voraussichtlich 1.6.2019) für Modellflieger
#Sven
Wahrscheinlich hast Du Recht Sven, aber immer kann man doch nicht auf uns rumhacken, wir sind schon genug eingeschränkt worden.
Wahrscheinlich hast Du Recht Sven, aber immer kann man doch nicht auf uns rumhacken, wir sind schon genug eingeschränkt worden.
gruß j@ko
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Stimmt, Hans! In Österreich bin ich ständig mit schlechtem Gewissen geflogen
und nur über dem Privatgrundstück unserer Vermieterin.
Beim Hangflug – gilt wohl auch für Kopter – beträgt die maximale Flughöhe nicht 120 m über Grund,
sondern 120 m über dem Standort des Piloten. Ist das auch neu?
Re: Neues anstehendes EU-Recht (voraussichtlich 1.6.2019) für Modellflieger
Stimmt, Hans! In Österreich bin ich ständig mit schlechtem Gewissen geflogen
und nur über dem Privatgrundstück unserer Vermieterin.
Beim Hangflug – gilt wohl auch für Kopter – beträgt die maximale Flughöhe nicht 120 m über Grund,
sondern 120 m über dem Standort des Piloten. Ist das auch neu?
Freundliche Grüße
Jürgen
Jürgen
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Re: Neues anstehendes EU-Recht (voraussichtlich 1.6.2019) für Modellflieger
Ich habe den Artikel nicht gerade vor mir liegen, aber ich denke, das mit Hangflug nicht Kopter gemeint sind.
Interssant ist der zwischen den Zeilenbezug, das DMFV Mitglieder entsprechend zu der Gruppe Verbände und Vereine dazu zählen und nicht nur reine Vereinsmitglieder. Andere Piloten (z. B. nur via Haftpflichtversicherung) sind weiterhin an 120 über Grund gebunden
Interssant ist der zwischen den Zeilenbezug, das DMFV Mitglieder entsprechend zu der Gruppe Verbände und Vereine dazu zählen und nicht nur reine Vereinsmitglieder. Andere Piloten (z. B. nur via Haftpflichtversicherung) sind weiterhin an 120 über Grund gebunden
Gruß Dirk
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Re: Neues anstehendes EU-Recht (voraussichtlich 1.6.2019) für Modellflieger
Hallo zusammen,
ich denke die Registrierungspflicht wird die gravierendste Änderung der neuen Richtlinien werden.
Genaues steht wohl noch nicht fest. Vermutlich muss dann jeder Pilot alle seine Modelle mit genauen
Angaben (Form/Farbe/Größe/Gewicht/Leistung) registrieren. Vielleicht gibt es eine Reg-Nr (Fahrgestellnummer)
ähnlich wie fürs Kfz auf der Zulassungstelle.
Alle diese Bestimmungen gelten dann für alle Modelle ab 250g auf dem Modellflugplatz und auf dem Privatgelände.
Zudem werden Sicherheitsbehörden Zugriff auf diese Daten bekommen wie jetzt schon bei Zulassungsstelle und Einwohnermeldeamt.
Ähnlich wie beim Methanol Kauf muss dann in Zukunft beim Kauf eines Modells der Ausweis vorgelegt werden.
Die Registrierung erfolgt dann wie beim kleinen Waffenschein über den Händler.
ich denke die Registrierungspflicht wird die gravierendste Änderung der neuen Richtlinien werden.
Genaues steht wohl noch nicht fest. Vermutlich muss dann jeder Pilot alle seine Modelle mit genauen
Angaben (Form/Farbe/Größe/Gewicht/Leistung) registrieren. Vielleicht gibt es eine Reg-Nr (Fahrgestellnummer)
ähnlich wie fürs Kfz auf der Zulassungstelle.
Alle diese Bestimmungen gelten dann für alle Modelle ab 250g auf dem Modellflugplatz und auf dem Privatgelände.
Zudem werden Sicherheitsbehörden Zugriff auf diese Daten bekommen wie jetzt schon bei Zulassungsstelle und Einwohnermeldeamt.
Ähnlich wie beim Methanol Kauf muss dann in Zukunft beim Kauf eines Modells der Ausweis vorgelegt werden.
Die Registrierung erfolgt dann wie beim kleinen Waffenschein über den Händler.
... gutes Gelingen !
wünscht Wolle
vorallem bei der Gesundheit !
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Re: Neues anstehendes EU-Recht (voraussichtlich 1.6.2019) für Modellflieger
Ich lese das so, dass der DMFV alle Mitglieder registriert, du dann eine Nummer bekommst und mal wieder neue Schilder brauchst, die du auf die Flieger papst... Ob die alten Schilder auch noch gültig /anerkannt werden? Wäre aus Sicht der Umweltfreundlichkeit zumindest sinnvoll
Die größte Änderung ist, die haben wir noch gar nicht angesprochen, das Hersteller von RTF Modellen Auflagen bekommen. ARF Modelle und kleiner (Selberbauten) sind davon ausgeschlossen...
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Gruß Dirk
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Re: Neues anstehendes EU-Recht (voraussichtlich 1.6.2019) für Modellflieger
Wie ich das so sehe, wird das wieder ganz schön kompliziert, damit auch ja niemand richtig durchblickt
gruß j@ko