Gesetzesnovelle

Langob
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Gesetzesnovelle

18:21 ,So 30. Jun 2019,

Ich hab was gehört, dass von Seite des Gesetzgebers wieder einiges an Novellen bezüglich Drohnen geplant ist.
Hat sich schon wer eingelesen?
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DeWe
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Re: Gesetzesnovelle

19:22 ,So 30. Jun 2019,

Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor DeWe für den Beitrag:
Langob (09:06 ,Mo 1. Jul 2019,)
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Gruß Dirk
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doelle4
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Re: Gesetzesnovelle

23:25 ,Mo 1. Jul 2019,

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Wolle Can Fly
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Re: Gesetzesnovelle

19:29 ,Di 2. Jul 2019,

Hallo !

.
Bereits ab 2020 kann man den europäischen Kenntnisnachweis erhalten, muss dafür jedoch eine neue Prüfung mit anderen Schwerpunkten und Fragen absolvieren.
Dann schaff ich diese Prüfung eben auch noch :dash2:

Mittlerweile gelten sämtliche Bestimmungen auch auf den Modellflugplätzen, ausnahmslos !

Das bedeutet das ab 2022 die EU Bestimmungen für ALLE verflichtend werden, auch für alle Vereinsmitglieder auf eigenem Modellflugplatz.

Was mir nicht gefällt, zukünftig braucht man für Kopterflüge mit Brille auch bei unter 250g einen Spotter, auch auf eigenem Gelände.

Was die Flugentfernung auf Sichtweite betrifft, wird es wohl kaum eindeutige Reglungen geben können, da weder Sehtest noch Modellgröße bisher berücksichtigt wurden.

Sichtweite bedeutet ja, wie weit man die Lage des Flugmodells noch eindeutig erkennen kann.

Ich bin bereits unsicher bei der Lage, wenn ein Jet-Modell mit 3 m Spannweite 500 m weit weg fliegt und über 300 kmh schnell ist.

Meine kleine Dream sehe ich auf 500 m Entfernung zwar nur noch als winzigen Mickenschiss, weis aber das die nicht kopfübersteht (= eindeutige Lageerkenneung ;) ) und wenn ich alle Hebel loslasse, das die Dream Höhe und Position hält. Im Gegensatz zu Flächenmodellen ist vorn und hinten egal, da ich im Headless eine für mich eindeutige Lage erkenne und jederzeit mit Stick zumir die Drohne nach Hause steuern kann (= 100%tige Kontrolle 8-) ).

OK, meine Ansicht
hauptsächlich sollte Sicherheit gegenüber Lebewesen an 1. Stelle stehn ...
... gutes Gelingen !

wünscht Wolle

vorallem bei der Gesundheit !
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mastersurferde
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Re: Gesetzesnovelle

21:22 ,Di 2. Jul 2019,

Es ist schon richtig interessant, was die EU da so durchgedrückt hat. Im Prinzip ist jetzt alles aktuell verabschiedet, was die nationalen Verbände jahrelang versucht haben zu verhindern. Letztlich ist es jetzt durch - nur halt ein paar Jährchen später.
Die Interessen von Amazon und Co stehen eindeutig über unseren.
Was ich bis jetzt aber immer noch nicht kapiert habe: Gilt das alles nur für Drohnen? Wie ist eine Drohne definiert und was darf der gemeine Modellflieger noch?

Gruß
Stefan
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Re: Gesetzesnovelle

12:12 ,Mi 3. Jul 2019,

Hallo miteinander !

.
Was ich bis jetzt aber immer noch nicht kapiert habe: Gilt das alles nur für Drohnen? Wie ist eine Drohne definiert und was darf der gemeine Modellflieger noch?
.
Fälschlicherweise werden alle Kopter als Drohnen bezeichnet, obwohl nicht alle Kopter über eine Kamera/FPV und automen Flug verfügen.

Da auch Flächenmodelle als Drohnen eingesetzt werden können, gelten alle Bestimmungen auch für alle Flieger und Helis.

Die Modellbauvereine sind angehalten diese Richtlinien/Bestimmungen auch auf eigenen Modellflugplätzen umzusetzen.

Somit erübrigt sich sogar das Hangfliegen auf privaten und gepachteten Plätzen, je nach Category.

Eine registrierte ID (wie Fahrgestellnummer) und ein Adresschild muss auf Modellen über 250g angebracht sein.
... gutes Gelingen !

wünscht Wolle

vorallem bei der Gesundheit !
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Re: Gesetzesnovelle

14:25 ,Mi 3. Jul 2019,

@Wolfgang,

ich befürchte das die meisten Modelle unter 250Gramm auch mit drin stecken,
so klammheimlich haben die noch den Zusatz 19m/sec dazugenommen.
Knapp unter 70km/h sollte sogar ein 2S Leader 120 schaffen.
Prüfungen und irgendwelche Plaketten kann man ja noch hinnehmen.
Hier im Pott ist aber jede Entfernungsregel problematisch.
2017, als man auf einmal 100m Entfernung zu allen möglichen halten mußte,
sind hier gut 50% der Spots nicht mehr nutzbar geworden.
Was nun für Entfernungen eingehalten müßen, weiß man wieder nicht.
Aber als Selbstbauer mit Modellen mit Geschwindigkeiten über 70km/h wird das lustig werden.
Und wenn ich nun von Dir höre das das auch für Modellflugplätze gilt....dann fällt hier fast alles.
Grüße,
Andreas
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ludu
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Re: Gesetzesnovelle

16:04 ,Mi 3. Jul 2019,

Wenn ich das richtig sehe fallen unter den Begriff "Drone/Drohne" Fluggeräte die Kameras mit sich führen und/oder autonomes fliegen beherrschen. Meine Kopter können nur das, was ich ihnen mit der Funke sagen. Die Weiten- und Höhenbegrenzung ist auch durch meine Augen begrenzt. Deshalb werde ich dieses ganze Hickhack nicht so ernst nehmen. Den Kenntnisnachweis und das "Namensschild" sind aber vorhanden.
Gruß Lutz
Gruß Lutz

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