Ein interessanter Ausblick bzw. die Interpretation der Lufthansa zu der kommenden Europäischen Drohnenverordnung:
https://www.safe-drone.com/de/europaeis ... n-form-an/
Ich finde es bemerkenswert, das die EU nun auch die bereits in Österreich bekannte Regelung mit der Joulgrenze in Unterkategorie A1 einführt. Das dürfte wohl die meisten Racer betreffen.
Die "einfach-mal-so-rumflieger-mit-Kamera-am Gibal", so wie ich, die Phantompiloten, CX-20 und 21er und wie sie alle heißen, fallen dann in Unterkategorie A2. Wie der sog. "Low-Speed-Modus" in bestehende Systeme zu integrieren ist, bzw. was es bedeutet wenn er nicht nachträglich integrierbar ist, bleibt abzuwarten.
Feuer frei zur Diskussion!
VG
Michael
Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Na da könnt ihr froh sein auch so einen Mist zu bekommen den man je nach Kreativität auslegen kann wie man will
Zu Joule wurde ja schon einiges erwähnt...
Da kann man sich dann aussuchen ob der Mavic oder Spark in Kat A1 geflogen ist oder A2 je nachdem wie es grad angemessen ist und reinpasst.
Auch A2 ist da genauso flexibel..
Gruß Hans
Zu Joule wurde ja schon einiges erwähnt...
Da kann man sich dann aussuchen ob der Mavic oder Spark in Kat A1 geflogen ist oder A2 je nachdem wie es grad angemessen ist und reinpasst.
Auch A2 ist da genauso flexibel..
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Damit würde meine Mavic unter A1 fallen. Unter 900gr (Mavic wiegt 750) und unter 19m/s (Meine Mavic hatte bisher eine TopSpeed von 17,8m/s).
Alles darüber wie alle P4, CX20, CX21 usw. mit Gimbal und Cam fallen dann schon unter A2
Grundsätzlich könnte ich mit dem OnlineKurs mit Prüfung leben. Dürfte in etwa so ausfallen wie der SafeDrone wo die LH mitmischt. Was ich noch nicht verstanden habe ist das C1-C4
Alles darüber wie alle P4, CX20, CX21 usw. mit Gimbal und Cam fallen dann schon unter A2
Grundsätzlich könnte ich mit dem OnlineKurs mit Prüfung leben. Dürfte in etwa so ausfallen wie der SafeDrone wo die LH mitmischt. Was ich noch nicht verstanden habe ist das C1-C4
Gruß Sven
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Max. 900 Gramm ODER 19m/s wäre richtig für A1 sofern je nach Konstellation nicht 80 Joule überschritten werden
Es muss Höhe*Gewicht berechnet werden dies soll unter 80 Joule sein oder Gewicht*Geschwindigkeit , dies soll ebenfalls unter 80 Joule sein.
Bedeutet: Je nach Fluglage (Höhe /Geschwindigkeit) bist du in kurzen Abständen mal in Kat A1 oder Kat A2 unterwegs da dies momentan gerechnet wird.
Eigentlich gilt der Formulierung nach die momentane Energiemenge mit der die Drohne auf einen Menschen trifft (????)
Gruß Hans
Es muss Höhe*Gewicht berechnet werden dies soll unter 80 Joule sein oder Gewicht*Geschwindigkeit , dies soll ebenfalls unter 80 Joule sein.
Bedeutet: Je nach Fluglage (Höhe /Geschwindigkeit) bist du in kurzen Abständen mal in Kat A1 oder Kat A2 unterwegs da dies momentan gerechnet wird.
Eigentlich gilt der Formulierung nach die momentane Energiemenge mit der die Drohne auf einen Menschen trifft (????)
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Ich denke das A1-3 die reine Flugumgebung betrachten
Sind keine Menschen in der Nähe (A3), sind welche da aber ich halte Abstand (A2) oder fliege ich über einzelne unbeteiligte Menschen (A1) (keine Menschengruppen)
Die C-Klassen betrachten dann das UAS, das unbemannte Flugsystem. Hier greifen dann Gewichte, Geschwindigkeiten und daraus resultierende Kräfte UND ID Maßnahmen. Was die wohl unter "electronic ID" verstehen in Brüssel?
Und was verstehen die unter "privately built"? Eigenbauten fallen dann nicht unter die C-Klassen?
Viel Raum für Spekulationen...
VG
Michael
Sind keine Menschen in der Nähe (A3), sind welche da aber ich halte Abstand (A2) oder fliege ich über einzelne unbeteiligte Menschen (A1) (keine Menschengruppen)
Die C-Klassen betrachten dann das UAS, das unbemannte Flugsystem. Hier greifen dann Gewichte, Geschwindigkeiten und daraus resultierende Kräfte UND ID Maßnahmen. Was die wohl unter "electronic ID" verstehen in Brüssel?
Und was verstehen die unter "privately built"? Eigenbauten fallen dann nicht unter die C-Klassen?
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Nabend,
so wie es aussieht, haben die Macher in diesen Entwurf schon viel mehr Gehirnschmalz und Sachverstand reingesteckt wie in die vorherigen Regelungen. Aktuell sieht das für mich so aus, als ob für "Selberbauer" andere oder eigene Regeln gelten.
Den Modellflug und das Hobby werden sie uns nicht kaputt machen. Allerdings wird das Handling mit "Kaufdrohnen" deutlich reglementiert.
Bisher war es aber immer so, dass die Suppe nicht so heiß gegessen wird, wie sie gekocht wird. Also was solls. Einfach mal abwarten.
Gruß
Stefan
so wie es aussieht, haben die Macher in diesen Entwurf schon viel mehr Gehirnschmalz und Sachverstand reingesteckt wie in die vorherigen Regelungen. Aktuell sieht das für mich so aus, als ob für "Selberbauer" andere oder eigene Regeln gelten.
Den Modellflug und das Hobby werden sie uns nicht kaputt machen. Allerdings wird das Handling mit "Kaufdrohnen" deutlich reglementiert.
Bisher war es aber immer so, dass die Suppe nicht so heiß gegessen wird, wie sie gekocht wird. Also was solls. Einfach mal abwarten.
Gruß
Stefan
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Zum Thema "Selbstbauer". Laut der Tabelle oben gibt es wohl nur die erste und die letzte Kategorie oder worauf beziehst du dich? 99% der Eigenbauten würden damit in die Letzte fallen.
Gruß Dirk
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was dann aber heißen würde, das wir unsere Eigenbauten, nur weit weg von allen Personen und Gebäuden fliegen dürfen,
nur Sicherheitsabstand genügt dann nicht mehr.
Was das dann in Metern bedeutet, muß wohl noch beschrieben werden(?).
Interessant auch, was passiert mit einem 900Gramm Fertig Kopter, wenn man den durch eigene Anbauten "optimiert"?
In anderen Regularien, wird so was dann sofort zu einer kompletten Eigen-Konstruktion,
auch dann, wenn man nur einen Fremd-Akku montiert.
Für mich bedeutet das fast, das man entweder unter 250Gramm baut, oder eben mit den Einschränkungen der 25kG Klasse lebt,
oder eben nur noch zertifizierte Fertig Kopter kauft.
DJI freut sich, ein CX20 dürfte wohl zertifiziert werden.
Schlimm wird das dann für die klassischen Modellflieger,
eine Fläche unter 250Gramm ist eher sinnfrei (wenn auch nicht unmöglich)
Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Das interpretiere ich auch so,DeWe hat geschrieben:Zum Thema "Selbstbauer". Laut der Tabelle oben gibt es wohl nur die erste und die letzte Kategorie oder worauf beziehst du dich? 99% der Eigenbauten würden damit in die Letzte fallen.
was dann aber heißen würde, das wir unsere Eigenbauten, nur weit weg von allen Personen und Gebäuden fliegen dürfen,
nur Sicherheitsabstand genügt dann nicht mehr.
Was das dann in Metern bedeutet, muß wohl noch beschrieben werden(?).
Interessant auch, was passiert mit einem 900Gramm Fertig Kopter, wenn man den durch eigene Anbauten "optimiert"?
In anderen Regularien, wird so was dann sofort zu einer kompletten Eigen-Konstruktion,
auch dann, wenn man nur einen Fremd-Akku montiert.
Für mich bedeutet das fast, das man entweder unter 250Gramm baut, oder eben mit den Einschränkungen der 25kG Klasse lebt,
oder eben nur noch zertifizierte Fertig Kopter kauft.
DJI freut sich, ein CX20 dürfte wohl zertifiziert werden.
Schlimm wird das dann für die klassischen Modellflieger,
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Grüße,
Andreas
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Ganz einfach: UAS haben nichts über unbeteiligten Personen verloren. Schon gar nicht, wenn sie über 900 Gramm wiegen. Sicherheitstechnisch finde ich das auch gerechtfertigt. Persönlich kann ich damit leben, da ich eh versuche solche Gefährdungen zu vermeiden.
Auch ein Flächenflieger hat über Personen nichts verloren. Echte Racer fallen auch nicht in die A1 Klasse, da höhere Geschwindigkeiten erreicht werden.
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Moin zusammen
Was die Abstände betrifft wird im Artikel auf die 1:1 Regel verwiesen. Flughöhe = Abstand zu Personen, mindestens jedoch 50 Meter ohne elektronischen "Low-Speed-Modus".
Das halte ich persönlich für vernünftig.
Bzgl. der Einstufung bzw der Definition was ein Eigenbau ist muss man abwarten und das Beste hoffen.
VG
Michael
Was die Abstände betrifft wird im Artikel auf die 1:1 Regel verwiesen. Flughöhe = Abstand zu Personen, mindestens jedoch 50 Meter ohne elektronischen "Low-Speed-Modus".
Das halte ich persönlich für vernünftig.
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bisher war es halt so, das man 100m seitlichen Abstand von einer Personengruppe (12 Personen ) halten muß.
Das, bzw. die 1:1 Regel finde ich in der Gruppe A2 so beschrieben (ich interpretiere das so).
Wenn mein Eigenbau über 250Gramm wiegt bin ich aber in der A3,
und da steht eher das jegliche eventuelle Gefährdung einzelner Personen zu verhindern ist.
Hier steht nichts mehr von Gruppe, und auch kein Sicherheitsabstand.
Wenn ich nun mit meinem 1000 Gramm Selbstbau Kopter in 100m Höhe fliege,
darf ich mich während des Fluges keiner Person auf mehr auf eine Distanz nähern die evtl. dabei gefährdet werden könnte.
100m Sicherheitsabstand reichen dann wohl ja nicht aus, da das ja in A2 gilt, A3 wird ja wohl strenger sein.
Ein Start von einem Feldweg geht dann eigentlich nicht mehr, da ich ja nicht ausschließen kann, das sich mir jemand nähert.
Ich bräuchte dann wohl einen Platz, der mindestens Sichflugweite in alle Richtungen plus X Meter, um Gefährdungen auszuschließen.
So was gibt es hier in meiner Wohngegend gar nicht.
Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Von der Sache gebe ich Dir ja recht,mastersurferde hat geschrieben:Ganz einfach: UAS haben nichts über unbeteiligten Personen verloren.....
bisher war es halt so, das man 100m seitlichen Abstand von einer Personengruppe (12 Personen ) halten muß.
Das, bzw. die 1:1 Regel finde ich in der Gruppe A2 so beschrieben (ich interpretiere das so).
Wenn mein Eigenbau über 250Gramm wiegt bin ich aber in der A3,
und da steht eher das jegliche eventuelle Gefährdung einzelner Personen zu verhindern ist.
Hier steht nichts mehr von Gruppe, und auch kein Sicherheitsabstand.
Wenn ich nun mit meinem 1000 Gramm Selbstbau Kopter in 100m Höhe fliege,
darf ich mich während des Fluges keiner Person auf mehr auf eine Distanz nähern die evtl. dabei gefährdet werden könnte.
100m Sicherheitsabstand reichen dann wohl ja nicht aus, da das ja in A2 gilt, A3 wird ja wohl strenger sein.
Ein Start von einem Feldweg geht dann eigentlich nicht mehr, da ich ja nicht ausschließen kann, das sich mir jemand nähert.
Ich bräuchte dann wohl einen Platz, der mindestens Sichflugweite in alle Richtungen plus X Meter, um Gefährdungen auszuschließen.
So was gibt es hier in meiner Wohngegend gar nicht.
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Eigentlich steht nirgends, dass ein SelbstbauUAS nicht die Anforderungen für A1 oder A2 erfüllen könnte. Unsere üblich verwendeten Flugcontroller bieten doch eigentlich alle vorgeschriebenen Limits. Da steht ja auch noch was von selectable Limits.
Auch eine DJI kann ich patchen, so dass sie höher als vom Hersteller vorgesehen fliegen kann.
Zwischen A2 und A3 sehe ich einen schleichenden Übergang mit viel Interpretationsspielraum.
Außerdem ist ein Betrieb von Lieferdrohnen mit diesen Reglementationen nicht möglich - das ist also sicher nicht die letzte Fassung.
Also keine Panik - ich lass mir auch diesmal das Hobby nicht versauen.
Schlimmstenfalls fliege ich halt illegal weiter.
Auch eine DJI kann ich patchen, so dass sie höher als vom Hersteller vorgesehen fliegen kann.
Zwischen A2 und A3 sehe ich einen schleichenden Übergang mit viel Interpretationsspielraum.
Außerdem ist ein Betrieb von Lieferdrohnen mit diesen Reglementationen nicht möglich - das ist also sicher nicht die letzte Fassung.
Also keine Panik - ich lass mir auch diesmal das Hobby nicht versauen.
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
bei den Klassen stehen doch C0-C4 und private Built.
Demnach ist unter 250Gramm Kategorie A1 und über 250Gramm A3.
Nur in der A2 sind aber Abstandsregeln beschrieben.
A1 kannst Du demnach nur erfüllen, wenn Du unter 250Gramm baust.
Alles darüber ist sofort A3, und hier sind die Sicherheitsanforderungen deutlich verschärft gegenüber dem, was wir heute haben.
Ob man seinen Selbstbau gemäß der Klassen C0 und C4 zertifizieren kann, bzw. was das kostet ist nicht so ganz klar.
Demnach ist unter 250Gramm Kategorie A1 und über 250Gramm A3.
Nur in der A2 sind aber Abstandsregeln beschrieben.
A1 kannst Du demnach nur erfüllen, wenn Du unter 250Gramm baust.
Alles darüber ist sofort A3, und hier sind die Sicherheitsanforderungen deutlich verschärft gegenüber dem, was wir heute haben.
Ob man seinen Selbstbau gemäß der Klassen C0 und C4 zertifizieren kann, bzw. was das kostet ist nicht so ganz klar.
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Genau so sehe ich das auch. Mit Geofenche kann ich die Anforderungen der Tabelle erfüllen. Von Manipulationssicher steht da bisher nichts.Fandi hat geschrieben: Ob man seinen Selbstbau gemäß der Klassen C0 und C4 zertifizieren kann, bzw. was das kostet ist nicht so ganz klar.
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Weil ich es gerade mit dem Bild vor Augen habe:
Wenn man fliegt und eine größere Höhe hat und eine ein Gruppe Fahrradfahrer gerade eine Tour macht und vorbei kommt :
Ironie on:
Im Winkel von 45Grad nach unten auf die Gruppe draufhalten, dann hält man den geforderten Sicherheitsabstand ein *LOL*
Ironie off
Wenn man fliegt und eine größere Höhe hat und eine ein Gruppe Fahrradfahrer gerade eine Tour macht und vorbei kommt :
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Im Winkel von 45Grad nach unten auf die Gruppe draufhalten, dann hält man den geforderten Sicherheitsabstand ein *LOL*
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Gruß Dirk
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Diese mögliche Gefährdung der Radfahrer hättest Du bei der Planung des Fluges berücksichtigen müssen, und hättest deswegen da nicht aufsteigen dürfen.
Zumindest nicht mit einem Selbstbau Kopter über 250 Gramm.
Es gilt dann ja keine Sicherheits Abstands Regel, sondern Du musst jede eventuelle Gefährdung vorher ausschließen.
Zumindest nicht mit einem Selbstbau Kopter über 250 Gramm.
Es gilt dann ja keine Sicherheits Abstands Regel, sondern Du musst jede eventuelle Gefährdung vorher ausschließen.
Grüße,
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Nun. Eine Höhe von 100m und 100m Abstand ist erlaubt.
100m hoch aber 75m Abstand verboten. Also muss ich im Sturzflug auf 75m Höhe kommen... dann bin ich wieder im grünen Bereich. Danach im 45Grad Winkel auf 50m Höhe und Abstand und alles ist gut ;l
Nein, Spaß beiseite.. Beim Betrachten des Bildes oben habe ich die gedachte Linie Höhe /Abstand im Kopf verlängert und die endet genau in der Personengruppe
100m hoch aber 75m Abstand verboten. Also muss ich im Sturzflug auf 75m Höhe kommen... dann bin ich wieder im grünen Bereich. Danach im 45Grad Winkel auf 50m Höhe und Abstand und alles ist gut ;l
Nein, Spaß beiseite.. Beim Betrachten des Bildes oben habe ich die gedachte Linie Höhe /Abstand im Kopf verlängert und die endet genau in der Personengruppe
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Wenn ich die Grafik weiter oben richtig deute, gilt das nicht für Subcatogory A3,
diese Sicherheitsabstands Regel ist ja in A2 schon beschrieben.
In der A3 soll man ja nur dort fliegen dürfen, in der andere nicht gefährdet werden können,
da wird der "normale" Sicherheitsabstand wohl nicht genügen.
Es bleibt also zu hoffen, das hier noch noveliert wird,
sonst sehe ich ziemlich Essig für den Flug-Modellbau.
Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
Jetzt noch, aber dann evtl. nicht mehr.DeWe hat geschrieben:Nun. Eine Höhe von 100m und 100m Abstand ist erlaubt.
Wenn ich die Grafik weiter oben richtig deute, gilt das nicht für Subcatogory A3,
diese Sicherheitsabstands Regel ist ja in A2 schon beschrieben.
In der A3 soll man ja nur dort fliegen dürfen, in der andere nicht gefährdet werden können,
da wird der "normale" Sicherheitsabstand wohl nicht genügen.
Es bleibt also zu hoffen, das hier noch noveliert wird,
sonst sehe ich ziemlich Essig für den Flug-Modellbau.
Grüße,
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Re: Europäische Regularien nehmen Form an - Harmonisierung der europäischen Regeln für den Betrieb von Drohnen
In der aktuellen DMFV Zeitschrift ist da auch ein Artikel darüber drinnen. Der Reglementierungswahnsinn ist anscheinend schon ziemlich weit fortgeschritten. Für mich sieht das so aus, als ob die Obrigkeit versucht uns jedes Jahr ein bisschen mehr Freiheit wegzunehmen, bis sie dann ihr Ziel erreicht haben.
Ich hab´s aber glaube ich schon mal geschrieben: Auch die geplanten Lieferdrohnen passen da nicht zu den Kategorien.
Andererseits gibt´s auch jetzt schon extrem großzügige Ausnahmen für Behörden und behördenähnliche Institutionen. Es ist eigentlich unglaublich, was da für ein Wortlaut in der allgemein gültigen Ausnahmegenehmigung verwendet wird.
Ich hab´s aber glaube ich schon mal geschrieben: Auch die geplanten Lieferdrohnen passen da nicht zu den Kategorien.
Andererseits gibt´s auch jetzt schon extrem großzügige Ausnahmen für Behörden und behördenähnliche Institutionen. Es ist eigentlich unglaublich, was da für ein Wortlaut in der allgemein gültigen Ausnahmegenehmigung verwendet wird.