erlaubt - verboten - versicherung

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erlaubt - verboten - versicherung

21:32 ,Do 26. Nov 2015,

bin bisher ohne versicherung geflogen und muss scheinbar für die nächste jahreszeit eine abschließen... obwohl haftpflichversicherung vorhanden.
da diese besch... eidene unternehmen in meinen augen nicht sehr gern gesehen werden und in den meisten fällen nicht mal regulieren - stellen sich mir folgende fragen:

- was ist mit den angebrachten teilen die kein CE zeichen haben aber am kopter montiert sind (telemetrie, osd, fpv-sender, powermodul, china-gimbal, fc-filter)
- was ist mit der sendeleistung von 200mw vom fpv
- 433mhz der telemetrie - da sind nur 10mw erlaubt - kein plan ob die mit mehr senden
- evtl. vergessene punkte

sind dies punke für die versicherungen ein grund nicht zu regulieren?
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Baumi
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Re: erlaubt - verboten - versicherung

22:24 ,Do 26. Nov 2015,

Hi.

Aus Erfahrung als alter Vertriebler (HGB84) ist für eine Versicherung alles, was nicht der Norm oder den gesetzlichen Vorgaben entspricht ein Grund für eine Nichtregulierung. Heißt. Selbst wenn der 200mW Sender gar nicht für den Absturz verantwortlich war, sondern ein abgerauchter Motor oder ein ESC KANN die Versicherung die Regulierung ablehnen. Ich schreibe absichtlich kann, denn es gibt auch Ermessensspielraum.
Leider hat meine Erfahrung bei etlichen Schadenregulierungen gezeigt, dass die Sachbearbeiter in den Schadenabteilungen immer mehr darauf zu achten haben, dass die zu versichernde Sache (also in unserem Fall die Copter) den Normen entsprechen.

Ob und inwieweit ein Gutachter im Falle eines Falles das Fluggerät zerlegt und die Komponenten überprüft, kann ich nicht sagen. Eines ist aber sicher. Im Falle von Personenschäden wird das Fluggerät sicherlich genau unter die Lupe genommen.

Many Greetz
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Re: erlaubt - verboten - versicherung

22:57 ,Do 26. Nov 2015,

In der Stadt ists sicher nicht so einfach aber am Land , was solls Wiesen und Äcker und Übersicht.
Nachdem mir meine Darlegung im xxx.de verwehrt wurde schreib ich sie halt hier:
Eine Versicherung schützt vor keinerlei Strafverfolgung wenn etwas passiert. Diese bleibt aufrecht.
Wer meint ich habe Versicherung und und und der ist in falscher Sicherheit und geht ev deshalb sogar Risiken ein.
Wer so fliegt das nichts passieren kann (geeignete Örtlichkeiten und keine Experimente) dem kann auch nicht viel passieren.
Wo niemand ist den man unmittelbar nervt dort wird sich auch keiner beschweren und ist niemand gefährdet.
In 20 meter Höhe über Nachbargärten rumzugurken gehört da nicht dazu..
Gilt aber nicht nur für Kopterflug sondern für alle anderen Bereiche ebenso.

Gruß Hans
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Re: erlaubt - verboten - versicherung

23:08 ,Do 26. Nov 2015,

Nur mal so nebenbei: Ob die Versicherung im Schadensfall zahlt ist das eine und sicherlich auch wichtig.
Grundsätzlich braucht Ihr als Modellflieger eine Versicherung und müsst diese auch vorweisen können. Wenn nicht, so ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Wo ich fliege, da fahren öfters auch die Jungs und Mädels mit dem blau/weißen Spaßmobil vorbei. Bisher haben sie höchstens mal in sicherer Entfernung gecheckt, wie laut unsere Gerätschaften so sind. Mit der aktuellen Diskussion wird der Wissensstand bei den Wachtmeistern sicherlich auch größer und wir müssen mit echten Kontrollen rechnen. Und da bietet der Versicherungsnachweis sich hervorragend an. Und wenn den nicht vorzeigen kannst, dann hast echt ein Problem.

Wir geben so viel Kohle für das Hobby aus - da sollte es auf die paar Kröten für die Versicherung nicht ankommen.
Und noch so nebenbei: Bei den Versicherungen für den gewerblichen Bereich, da können auch illegale Dinge, wie FPV Flug usw. mitversichert werden. Das kostet aber dann richtig Asche und ob die dann wirklich im Schadensfall zahlen, das bezweifle ich trotzdem, weil in der Aufstiegsgenehmigung ist das ausdrücklich verboten.

Gruß Stefan
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Re: erlaubt - verboten - versicherung

01:09 ,Fr 27. Nov 2015,

Zahlen wird die Versicherung immer, es ist nur die Frage, ob Sie versuchen die Asche wieder einzutreiben...
Wichtig ist in erster Linie, das die Funke und Empfänger zugelassen sind.... Bei dem Rest wird sich die Versicherung auch vor Gericht hart tun. Desweiteren ist der DMFV auch noch da, welcher evtl. mit unterstützt.
Man kann es so sehen : baue ich in ein Auto eine nicht zugelassene Led Leuchte als Standlicht ein, verliere ich die Betriebserlaubnis für das ganze Auto in D. Fährt mir nun einer rein, wäre ich trotzdem schuld, da ich mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis hier gar nicht sein dürfte. Laut Aussage von einem Verkehrsanwalt wird dies jedoch nicht so angewendet (Verhältnismäßigkeit der Mittel)
Gruß Dirk
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erlaubt - verboten - versicherung

02:21 ,Fr 27. Nov 2015,

DeWe hat geschrieben:Zahlen wird die Versicherung immer, es ist nur die Frage, ob Sie versuchen die Asche wieder einzutreiben...
Achtung Dirk. Irrtum

Bei grober Fahrlässigkeit ist die Versicherung z.B. Völlig leistungsfrei. Nur als Beispiel. Fliege ich im Vollrausch, zahlt der Versicherer keinen Cent.
Quelle: § 81 Abs. 2 VVG (Versicherungs Vertrags Gesetz)
Dies wurde auch höchst richterlich (BGH-Urt. v. 22.6.2011, Az.: IV ZR 225/10) bestätigt (PKW Nutzung im Vollrausch).

Somit ist eine Haftpflichtversicherung gar nicht immer Ersatzpflichtig, wie immer behauptet wird.




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Re: erlaubt - verboten - versicherung

10:14 ,Fr 27. Nov 2015,

Soweit ich weiß, geht die Versicherung trotzdem in Vorleistung (um den Geschädigten zu schützen) jedoch wird Sie versuchen sich an dem Verursacher entsprechend schadfrei zu halten. Soweit habe ich das jedenfalls verstanden.
Gruß Dirk
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Re: erlaubt - verboten - versicherung

10:59 ,Fr 27. Nov 2015,

danke für´s feedback.

ich werd mir auf jeden fall eine versicherung zulegen. da ich in solchen sache das glück gepachtet habe möchte ich auf nummer sicher gehen und mir dann auch nur zugelassene bauteile zulegen. stellt sich mir nur die frage welche teile sollten ein CE-Zeichen haben müssen?

copter hat ein CE-Zeichen, gimbal auch. fpv-sender 25mw sollte auch ein CE haben und ist in der norm von der leistung.
was ist mit der telemetrie, powermodul und dem FC-Filter sowie OSD-Modul?
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Re: erlaubt - verboten - versicherung

11:38 ,Fr 27. Nov 2015,

Da stehe ich mit meiner Meinung wohl als Einziger hinter Hans. Ich sehe es ganz genau so wie er: es kommt darauf an, wo man Fliegt! Wir beide sind Wald- und Wiesenflieger auf dem Land. Die Wahrscheinlichkeit ist hier größer, dass ein Meteorit ne Kuh erschlägt. :D
Wie schon richtig gesagt wurde, ist bei einer Kontrolle (die es bei mir heraussen nie geben wird) nur eine OWI (Ordnungswidrigkeit). Das kostet paar Euro fünfzig. Heutzutage tendiert die Masse zur Überversicherung- laut einer Sendung (glaube WISO) sind über 50% in Deutschland überversichert.
Eine Versicherung macht in meinen Augen nur Sinn, wenn auch die Verhälnismäßigkeit zu einem Schadensfall halbwegs besteht. Bei Hans und mir ist das nicht der Fall. Ein Afrikaner in Namibia versichert sich auch nicht gegen Hagelschäden. :D
Der Vergleich mit dem Auto: bei meiner besseren Hälfte ihrem Winterauto ist der Tüv seid vier Monaten abgelaufen (hat sie nicht drauf geachtet und ich auch nicht, da Saisonkennzeichen)......letztens war ein Ticket unter dem Scheibenwischer mit ner OWI von 27 Euro. Ist das Schlimm? Nö! Also nen Termin gemacht und drei Wochen später zum Tüv gefahren. Auch bei nem Unfall wäre ihr nix passiert, da unsere Fahrzeuge immer Top gepflegt und verkehrssicher sind.
Wie gesagt: würde ich in einem Ballungsraum leben, gäbe es gar keine Frage der Versicherung-natürlich!
Wer aber fernab der Zivilisation mit seinem Spielzeug fliegt, wird die Haftpflicht nie in Anspruch nehmen müssen.
Gruß
Andi
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Re: erlaubt - verboten - versicherung

12:33 ,Fr 27. Nov 2015,

ich sehe das auch so nur nach berichten das die dinger 5km weit wegfliegen... ich fliege auch aufm acker oder am wald. habe aber kein ort wo 5km umkreis nichts ist. da ich mal bei sicht als pixel bereits einmal die kontrolle verlohren habe und er sich dann richtung neubaugebiet begeben hat... glücklicherweise haben die guten einstellungen gegriffen und ich konnte ihn im langsamen singflug abfangen... sonst...

daher bleibt die obige frage noch offen.
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Re: erlaubt - verboten - versicherung

13:31 ,Fr 27. Nov 2015,

hallo Zusammen,
nur mal zur info, meine Privathaftpflicht Versicherung hat beim Upgrade den versicherungspflichtigen Modellflug bis 5Kg mit dabei,
in meiner Police steht nun das das Modell Quanum Nova auch mit Kamera mitversichert ist.
Das ganze kostet jetzt 4€ mehr im Jahr, halt in D-Land.

Für die einsamen Wald und Wiesenflieger:
Kommt sicher nicht so oft vor, aber so ein Kopter kann abstürzen,
Der Akku kann dabei zerstört werden, und einen Brand auslösen,
das ist sicher lustig wenn das Modell mitten im Sommer, nach langer Trockenheit im Baum hängt.
Ob das einen größeren Haftpflichtschaden zur Folge haben kann????
Für 4€/Jahr mehr brauche ich dieses Risiko nicht.

Vielleicht sollte man mal mit der Versicherung reden,
was kostet was, und evtl. auch wechseln.

Ich habe jetzte eine Famielien Haftpflicht, mit XXL und Pluspaket für nicht ganz 80€/Jahr
wenn es die eigene nicht machen will, http://www.hvs.ag/ , hier geht es.
Und ich weiß auch, auch andere Versicherungen bieten da was an.

Grüße Andreas
Grüße,
Andreas
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Re: erlaubt - verboten - versicherung

17:56 ,Fr 27. Nov 2015,

Ordnungswidrigkeit heißt in unserem Fall: bis zu 10'000€ :O
Früher waren die Modelle grundsätzlich in der Privathaftpflicht mit drin. Ab 2007 hat sich leider das Blatt gewendet.
Aber man kann ja noch einmal nachfragen...
Gruß Dirk
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Re: erlaubt - verboten - versicherung

20:10 ,Fr 27. Nov 2015,

Bei mir ist die Info ca. 3 Wochen alt,
also ganz aktuell

Grüße,
Andreas
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Andreas
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Re: erlaubt - verboten - versicherung

20:57 ,Fr 27. Nov 2015,

ja, nur bring ne versicherung bei einem guten Waldbrand, personenschaden nichts wenn man bauteile ohne CE-Zeichen dranbaut...
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erlaubt - verboten - versicherung

00:35 ,Sa 28. Nov 2015,

Sehe ich anders... das war auch mal ein Thema beim DMFV, da hier ja Modelle im Regelfall aus x 1000 Einzelteile gebaut wird... Wicbtig ist / sind Sende/Empfangsteil (daher fällt Orange ohne CE ( Chinese Export) flach...
Der Rest. müsste dann von einem Gutachter belegt werden , das dies dann zum Schaden/ Absturz geführt hat.... das wäre dann die A Karte für den Benutzer (Pilot)
Gruß Dirk
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Re: erlaubt - verboten - versicherung

12:57 ,Di 15. Dez 2015,

Ich schenke mir ja meinen Quanum Nova zu Weihnachten und da hab ich mich über Versicherungspflicht belesen.
Dachte mir, schau ich mal wie das bei meiner Haftpflicht ist, und , große Freude, alles dabei zu einem guten Preis.

https://www.nv-online.de/nv-haftpflicht ... licht.html

Soll keine Werbung sein und ich bekomme auch keine Provision ;-)
Gernot grüßt aus Elbflorenz

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Re: erlaubt - verboten - versicherung

13:48 ,Di 15. Dez 2015,

Was steht im Kleingedruckten?
Auch Wildfliegen mit drin? Oder nur von Vereinsplätzen, welche eh einen Versicherungsschutz in der Jahresgebühr mehr oder weniger inkludiert haben?
Beim DMFV wird hier auch unterschieden: Reiner Vereinsflieger: Basis / Wildfliegen min. Zusatzform 2 (habe 3 da die 5€ den Kohl nicht fett machen)
Gruß Dirk
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Re: erlaubt - verboten - versicherung

21:15 ,Di 15. Dez 2015,

Genau wie Dirk sagt. Bitte genau im Kleingedruckten nachlesen wie, was und wann versichert ist. Da sind schon etliche Versicherungsnehmer im Falle eines Falles böse auf die Nase gefallen.
Und auf eine lapidare telefonische Aussage "Ja Ja. Ist versichert" würde ich mich niemals verlassen.

Many Greetz
Baumi


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Re: erlaubt - verboten - versicherung

21:26 ,Di 15. Dez 2015,

Nachtrag.

Paragraph 11 VVaG sieht folgendes vor:

Bild

Bitte !!!UNBEDINGT SCHRIFTLICH!!! bestätigen lassen, dass Wildfliegen inkludiert ist. Sollte sich die NV auch nur ansatzweise komisch diesbezüglich verhalten, dann um eine sog. Deckungserweiterung bitten oder alternativ eine sep. Versicherung abschließen die Wildfliegen auch beinhaltet.

Many Greetz
Baumi


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Re: erlaubt - verboten - versicherung

17:58 ,Fr 18. Dez 2015,

Indiskrete Frage Baumi: das Wort "inkludiert" kenne ich nur in Österreich- ist das in Deutschland mitlerweile auch schon angekommen? :D
Gruß
Andi
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Re: erlaubt - verboten - versicherung

18:01 ,Fr 18. Dez 2015,

:) Muahhhhhhh.
Zumindest damals in meiner Zeit als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ;)
Das ist wohl hängen geblieben


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