Drohne heuer noch bewilligen lassen?

dronemark
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Drohne heuer noch bewilligen lassen?

14:27 ,Mo 26. Okt 2020,

Ich habe mir vor kurzem eine Mavic Air 2 zugelegt und bin nun am überlegen ob es Sinn macht diese heuer noch bei der Austro Control bewilligen zu lassen.
Die Alternative wäre noch auf da EU Regulativ zu warten und dann statt der Austro Control Bewilligung die EU Online Registrierung zu machen. (kostet dann wohl statt ca. € 300 nur noch € 28)
Was würdet ihr machen? Glaub ihr dass das mit der Registrierung ab 31. Dez gleich funktioniert und man dann gleich fliegen darf?
All zu lange möchte ich nicht mehr warten.
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Re: Drohne heuer noch bewilligen lassen?

15:24 ,Mo 26. Okt 2020,

Ich warte (und fliege)!!
dronemark
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Re: Drohne heuer noch bewilligen lassen?

08:05 ,Di 27. Okt 2020,

Hab mir das mit der EU Regulierung nun noch mal im Detail angesehen. Da man nach der Übergangsfrist mit einer nicht zertifizierten Drohne (also alle derzeit am Markt erhältlichen) nur noch mit starken Einschränkungen fliegen darf, werd ich die Drohne wohl wieder zurückgeben.
Ich werd dann wohl erst eine kaufen wenn zertifizierte Drohnen erhältlich sind.
Redti
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Re: Drohne heuer noch bewilligen lassen?

13:57 ,So 1. Nov 2020,

Wenn das jemand aus Deutschland schreiben würde, könnte ich es noch ein wenig verstehen. Aber ein Österreicher müsste aufgrund der neuen EU-Regeln sehr erfreut sein, denn es wird fast alles besser wie jetzt. Zertifizierte Drohnen wird es mit Sicherheit noch sehr lange nicht geben, daher kann ich ein Warten darauf nicht empfehlen. Ich würde an deiner Stelle bis Jahresende die Air 2 ohne ACG-Bewilligung nach den Regeln des § 24d LFG fliegen oder als reines Modellflugzeug (=Kamera dient nur zur zusätzlichen Unterstützung beim Erkennen der Fluglage und beim Abschätzen des Abstandes zu Hindernissen). Mit deiner Air 2 darfst du immerhin ab dem nächsten Jahr fast überall unter Einhaltung eines 50 Meter Mindestabstands zu unbeteiligten Personen 120 Meter hoch fliegen, wenn du das erforderliche Kompetenzniveau hast.
dronemark
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Re: Drohne heuer noch bewilligen lassen?

18:37 ,So 1. Nov 2020,

Redti hat geschrieben:
13:57 ,So 1. Nov 2020,
Mit deiner Air 2 darfst du immerhin ab dem nächsten Jahr fast überall unter Einhaltung eines 50 Meter Mindestabstands zu unbeteiligten Personen 120 Meter hoch fliegen, wenn du das erforderliche Kompetenzniveau hast.
Das wäre dann wohl eine Offline Theorieprüfung. Da muss ich mir ansehen mit welchem Zeit- und Lernaufwand das verbunden ist. Gibt es wo Infos dazu?
So wie es nun aussieht wird in den nächsten Tagen die DJI Mini 2 vorgestellt. Für meinen Einsatzbereich (Fotoaufnahmen) ist sie der Air 2 technisch mehr oder weniger ebenbürtig - Beinahe gleich großer Sensor, gleiche tatsächliche Pixelanzahl, Raw Format etc.
Mit der Mini 2 liegt man aber unter 250g und hat nochmals weniger Einschränkungen als mit der Air 2 inkl. Kompetenznachweis.

Redti hat geschrieben:
13:57 ,So 1. Nov 2020,
Zertifizierte Drohnen wird es mit Sicherheit noch sehr lange nicht geben...
Warum ist das so sicher bzw. wann in etwa denkst du wird eine zertifizierte Drohne erscheinen?
Was mich richtig nerven würde wäre wenn ich jetzt was kaufe bzw. extra einen Kurs mache / zahle und dann gleich darauf z.B. eine
Mavic 3 Pro mit 899g und C1 Zertifikat erscheint.
Redti
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Re: Drohne heuer noch bewilligen lassen?

20:40 ,So 1. Nov 2020,

Die zusätzlichen 30 Multiple Choice-Fragen für die Offlineprüfung werden sicher sehr bald im Netz bekannt sein und sollten daher kein Problem sein. Genauer Infos dazu gibt es derzeit noch nicht.
Wenn du dir das Webinar der Copteruni ansiehst, in dem ein wichtiger DJI-Vertreter dabei war, wirst du erkennen, dass da noch einiges ungeklärt ist. Daher ist in naher Zukunft ein zertifizierter Kopter sehr unwahrscheinlich. Link zum Webinar:
Haraldkopter83
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Re: Drohne heuer noch bewilligen lassen?

11:28 ,Di 3. Nov 2020,

Bin in einer ähnlichen Situation (zum ersten Mal) aber ich werde es wohl noch aussitzen und warten und dann fliegen:)
dronemark
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Re: Drohne heuer noch bewilligen lassen?

15:49 ,Mi 4. Nov 2020,

Redti hat geschrieben:
13:57 ,So 1. Nov 2020,
Ich würde an deiner Stelle bis Jahresende die Air 2 ohne ACG-Bewilligung nach den Regeln des § 24d LFG fliegen ...
Wie sieht es diesbezüglich eigentlich nächstes Jahr aus? In der Zusammenstellung hab ich dazu nichts gefunden.
Darf man ab 2021 eine Mavic Air 2 mit 570g nach OPEN A1 fliegen wenn man unter 80 Joule bleibt? Das wären bei der Mavic Air 2 ca. 14m.
Oder muss man sie ungeachtet der Höhe bzw. Joule nach A2/A3 fliegen weil sie über 500g wiegt?
Redti
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Re: Drohne heuer noch bewilligen lassen?

22:54 ,Fr 6. Nov 2020,

Deine Frage ist selbstverständlich in der Zusammenstellung beantwortet. Die Air 2 fällt in die Gruppe von 500g bis unter 2Kg. Abhängig von deinem Kompetenniveau musst du sie als entweder nach den Regeln der Unterkategorie A3 fliegen oder wenn du den EU-Drohnenführerschein (30 zusätzliche Fragen als Offlineprüfung) hast, dann musst du in den nächsten beiden Jahren nur einen 50 Meter großen Mindestabstand zu unbeteiligten Personen einhalten (das ist nicht A2!). Die Überlegung mit den 80 Joule kannst du vergessen, weil der § 24d LFG ab 2021 durch den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht bedeutungslos wird.
dronemark
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Re: Drohne heuer noch bewilligen lassen?

12:18 ,Sa 7. Nov 2020,

Redti hat geschrieben:
22:54 ,Fr 6. Nov 2020,
...wenn du den EU-Drohnenführerschein (30 zusätzliche Fragen als Offlineprüfung) hast, dann musst du in den nächsten beiden Jahren nur einen 50 Meter großen Mindestabstand zu unbeteiligten Personen einhalten (das ist nicht A2!).
Das ist doch die Prüfung für A2, auch genannt "großer" EU-Drohnenführerschein oder EU-Fernpiloten-Zeugnis.
Was soll das sonst für eine Offlineprüfung sein?
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Re: Drohne heuer noch bewilligen lassen?

18:46 ,Sa 7. Nov 2020,

Das ist tatsächlich jene Prüfung, die du auch benötigst, wenn du nach den Regeln der Unterkategorie A2 fliegen möchtest. Aber damit du nach den A2-Regeln fliegen darfst, benötigst du neben dem EU-Fernpilotenzeugnis auch einen für die Klasse C2 zertifizierten Kopter.

Das sind die A2-Regeln: Das unbemannte Luftfahrzeug muss so betrieben werden, dass es keine unbeteiligten Personen überfliegt und ein horizontaler Sicherheitsabstand von mindestens 30 m von diesen Personen eingehalten wird. Der Fernpilot kann den horizontalen Sicherheitsabstand auf ein Minimum von 5 m von einer unbeteiligten Person verkürzen, sofern der Langsamflugmodus des unbemannten Luftfahrzeugs eingeschaltet ist und die Situation im Hinblick auf folgende Faktoren bewertet wurde:
a) Wetterbedingungen,
b) Leistungsfähigkeit des unbemannten Luftfahrzeugs,
c) Trennung des überflogenen Gebiets.

Es ist also ein großer Unterschied zum 50-Meter Abstand, den du mit den Bestandskoptern unter 2kg während der Übergangsfrist einhalten musst, obwohl du ein EU-Fernpilotenzeugnis hast.
dronemark
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Re: Drohne heuer noch bewilligen lassen?

14:47 ,So 8. Nov 2020,

Also 50m Abstand statt 30m bzw. 5m im "Low Speed Mode".
Dann macht das für mich leider keinen Sinn. Ich würde die Drohne beruflich brauchen und da ausschließlich in besiedeltem Gebiet.
Es ist jetzt wohl auch der denkbar schlechteste Zeitpunkt eine Drohne anzuschaffen. Worst Case wäre wenn man jetzt zb. eine Mavic 2 Pro kauft, einen (teuren, aufwändigen?) A2 Schein macht und dann feststellt dass 3 Wochen später eine Mavic 3 Pro mit C1 Zertifikat rauskommt.
PS:
Auf der Austro Control Seite stehts übrigens so, was dann wohl nicht ganz korrekt sein dürfte:
"In der Übergangsfrist können auch Drohnen ohne CE-Kennzeichnung in der Open Kategorie verwendet werden, sofern gewisse Gewichtsgrenzen (bis 500 g für den Betrieb in A1, bis 2 kg für den Betrieb in A2, bis 25 kg für den Betrieb in A3) nicht überschritten und die Vorgaben der jeweiligen Kategorie eingehalten werden."
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Re: Drohne heuer noch bewilligen lassen?

19:22 ,So 8. Nov 2020,

Ja dieser Satz ist zweifach fehlerhaft. Die Grenzen sind 499g und 1,99Kg und A2 gibt es für Bestandskopter in der Übergangsfrist nicht.

Die A2-Prüfung (EU-Drohnenführerschein) ist nie ein sinnloser Aufwand, denn die benötigst du in Zukunft immer, wenn du nicht nach A3-Regeln fliegen willst.
Die Gefahr, dass in sehr naher Zukunft ein zertifizierter Kopter von DJI auf den Markt kommen wird, ist derzeit äußerst unwahrscheinlich, wenn man darüber informiert ist, welche Details noch nicht ausreichend geklärt sind.

Wenn du beruflich im besiedelten Bereich fliegen willst, bleiben dir nur zwei Möglichkeiten. Entweder du kaufst dir eine DJI Mini 2 oder du beantragst für die Air 2 bei der Austro Control eine Bewilligung für die Spezielle Kategorie.
Das Fliegen mit der Mini 2 im besiedelten Gebiet muss so ablaufen, dass du nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kannst, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Werden unerwarteter Weise unbeteiligte Personen überflogen, musst du die Zeit, in der dein Kopter diese Personen überfliegt, soweit wie möglich verkürzen.

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