Auch wenn es in den Gesetzestexten untergeht : Flug über Bundeswasserstrassen

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Auch wenn es in den Gesetzestexten untergeht : Flug über Bundeswasserstrassen

20:27 ,So 13. Mai 2018,

Da ich immo auch in der Situation bin, mich über die Grenzen zu informieren, was u.a. am Main erlaubt ist:
Ein Blick allein in die ICAO Karte reicht nicht.
Laut §21 b Absatz 5 muss man mindestens einen Abstand von 100m zu Bundeswasserstrassen gewährleisten.
Ansonsten droht der Einzug des Modells bis zum Abschluss des Verfahrens und eine Geldstrafe.

https://www.gesetze-im-internet.de/luft ... __21b.html

Zitat :
"
5.

über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,

"

Der Abstand ist ja noch irgendwo zu verstehen, aber wie soll ich den Abstand über 100m einhalten, wenn der seitliche Abstand ein" über " schon verbietet?
Gruß Dirk

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