Leider werden nur die Themenblöcke zur A2 Prüfung bekannt gegeben. Im Gegensatz zu A1/A3 existiert kein Lehrmaterial.
Habt Ihr Infos zu konkreten Fragen oder Lehrmaterial ?
Fernpilotenzeugnis A2 Fragen / Unterlagen
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Re: Fernpilotenzeugnis A2 Fragen / Unterlagen
Hallo Mike,
ich bin neu hier im Kopterforum. Auf Deine Frage gibt´s eine längere Antwort, weil viele diese Frage haben werden.
Am 1.1. habe ich die Online-Prüfung für A1 gemacht, gestern (1.3.2021) die A2 Prüfung (Fernpilotenlizenz) bei der Austrocontrol in Wien bestanden. Diese A2-Prüfung ist am PC vor Ort bei der AustroControl in Wien in der Wagramerstraße 19, Du musst dich vorher für einen Termin bei der Austrocontrol anmelden. Die Prüfung ist auf ca. 45 Minuten angelegt. Du brauchst für die 30 Fragen ca.15-20 Minuten, weil es eine Multiple Choice-Prüfung ist. Sofort nach Beendigung erfährst Du, ob du die mind. 75%-Quote geschafft hast. Das Fernpilotenzeugnis erhältst Du binnen ca. 1-2 Std. per Mail und gilt dann für 5 Jahre.
Es gibt zur Prüfung eigentlich kaum Lehrmaterial und die Austrocontrol hat offensichtlich ein Fragenprogramm ausgearbeitet, bei der es eher um die Frage geht: Bist du fähig eine Drohne selber als Modellbauer auszulegen und zu basteln oder zu verändern? als um die Frage: Kannst du damit gesetzeskonform fliegen?
Demgemäß gibt es bei der Prüfung einige Fragen zu Akkus: Li-Po oder Li-Ion - wo ist der Unterschied. Unterschied Serienschaltung- Parallelschaltung von Akkus (Strom, Spannung?). Du solltest wissen, wie sich im Bezug auf Hebelgesetze Lasten ausgleichen lassen oder was bei Lastverschiebungen mit der Drohne passiert . Welche Auswirkung hat eine außerhalb des Schwerpunktes angebrachte Last auf die Motoren eines Quadrokopters. Dann gibt es auch Fragen zum techn. Verständnis betr. Lufthöhen und Temperaturen: Was passiert in 1200m Höhe oder wie wirken sich 32°C bei der Drohne aus. Bei den Abständen geht es um die 1:1 Regel und v.a. die Abstände zu Unbeteiligten solltest Du gut gelernt haben. Wenn Du weißt, was die Bezeichnungen 4000 mAh und 2C auf dem Akku heißen und aus welcher Richtung mit welcher Windstärke ein Wind bei 90° 10kt. weht, hast Du die Prüfung schon fast geschafft. Dann musst Du nur noch wissen, ob Du die Drohne bei leichtem, ganz niedrigen Bodennebel starten darfst, wie Du Entfernungen halbwegs korrekt einschätzen kannst, welche Informationen Dir Isobaren hinsichtlich Windrichtung und Windstärke geben können und schon hast Du für 5 Jahre die Lizenz.
Unterlagen dazu gibt es keine, Lernmaterial ebenfalls nicht. Ich habe (auch wenn das schon 40 Jahre her ist) zum Glück die HTL-Elektrotechnik absolviert.
Äußerste Vorsicht empfehle im Übrigen bei vielen Experten, die hier Infos für die Prüfung im Internet z.B. mittels Videos anbieten und noch mehr Vorsicht bei langjährigen Praktikern, die sich die neue VO 2019/947 in der geänderten Fassung 2020 nicht im Detail durchgelesen haben. Die sind sicherlich alle hervorragend, Du weißt aber nicht, welchen Wissensstand sie tatsächlich präsentieren. Videos vor 2021 sind mittlerweile praktisch durchgehend veraltet (ich habe mir viele davon "hineingezogen"). Lies Dir die Originaltexte (DrohnenVO) lieber in Eigenregie durch. V.a. die 120m Höhenregel bereitet einiges an Schwierigkeiten, weil z.B. im Gebirge der nächstgelegene Punkt der Erdoberfläche die senkrechte Bergflanke, unter der es 500 m abwärts geht, sein kann und es gleichzeitig auch um die zulässigen 79 Joule Aufprallenergie geht. Im Zweifelsfall zählt vor Gericht wahrscheinlich letzteres. Die Prüfung ist zu schaffen, wenn Du mit Elektrotechnik, Mechanik sowie Meteorologie und Rechtsfragen nicht auf Kriegsfuß stehst.
LG
ich bin neu hier im Kopterforum. Auf Deine Frage gibt´s eine längere Antwort, weil viele diese Frage haben werden.
Am 1.1. habe ich die Online-Prüfung für A1 gemacht, gestern (1.3.2021) die A2 Prüfung (Fernpilotenlizenz) bei der Austrocontrol in Wien bestanden. Diese A2-Prüfung ist am PC vor Ort bei der AustroControl in Wien in der Wagramerstraße 19, Du musst dich vorher für einen Termin bei der Austrocontrol anmelden. Die Prüfung ist auf ca. 45 Minuten angelegt. Du brauchst für die 30 Fragen ca.15-20 Minuten, weil es eine Multiple Choice-Prüfung ist. Sofort nach Beendigung erfährst Du, ob du die mind. 75%-Quote geschafft hast. Das Fernpilotenzeugnis erhältst Du binnen ca. 1-2 Std. per Mail und gilt dann für 5 Jahre.
Es gibt zur Prüfung eigentlich kaum Lehrmaterial und die Austrocontrol hat offensichtlich ein Fragenprogramm ausgearbeitet, bei der es eher um die Frage geht: Bist du fähig eine Drohne selber als Modellbauer auszulegen und zu basteln oder zu verändern? als um die Frage: Kannst du damit gesetzeskonform fliegen?
Demgemäß gibt es bei der Prüfung einige Fragen zu Akkus: Li-Po oder Li-Ion - wo ist der Unterschied. Unterschied Serienschaltung- Parallelschaltung von Akkus (Strom, Spannung?). Du solltest wissen, wie sich im Bezug auf Hebelgesetze Lasten ausgleichen lassen oder was bei Lastverschiebungen mit der Drohne passiert . Welche Auswirkung hat eine außerhalb des Schwerpunktes angebrachte Last auf die Motoren eines Quadrokopters. Dann gibt es auch Fragen zum techn. Verständnis betr. Lufthöhen und Temperaturen: Was passiert in 1200m Höhe oder wie wirken sich 32°C bei der Drohne aus. Bei den Abständen geht es um die 1:1 Regel und v.a. die Abstände zu Unbeteiligten solltest Du gut gelernt haben. Wenn Du weißt, was die Bezeichnungen 4000 mAh und 2C auf dem Akku heißen und aus welcher Richtung mit welcher Windstärke ein Wind bei 90° 10kt. weht, hast Du die Prüfung schon fast geschafft. Dann musst Du nur noch wissen, ob Du die Drohne bei leichtem, ganz niedrigen Bodennebel starten darfst, wie Du Entfernungen halbwegs korrekt einschätzen kannst, welche Informationen Dir Isobaren hinsichtlich Windrichtung und Windstärke geben können und schon hast Du für 5 Jahre die Lizenz.
Unterlagen dazu gibt es keine, Lernmaterial ebenfalls nicht. Ich habe (auch wenn das schon 40 Jahre her ist) zum Glück die HTL-Elektrotechnik absolviert.
Äußerste Vorsicht empfehle im Übrigen bei vielen Experten, die hier Infos für die Prüfung im Internet z.B. mittels Videos anbieten und noch mehr Vorsicht bei langjährigen Praktikern, die sich die neue VO 2019/947 in der geänderten Fassung 2020 nicht im Detail durchgelesen haben. Die sind sicherlich alle hervorragend, Du weißt aber nicht, welchen Wissensstand sie tatsächlich präsentieren. Videos vor 2021 sind mittlerweile praktisch durchgehend veraltet (ich habe mir viele davon "hineingezogen"). Lies Dir die Originaltexte (DrohnenVO) lieber in Eigenregie durch. V.a. die 120m Höhenregel bereitet einiges an Schwierigkeiten, weil z.B. im Gebirge der nächstgelegene Punkt der Erdoberfläche die senkrechte Bergflanke, unter der es 500 m abwärts geht, sein kann und es gleichzeitig auch um die zulässigen 79 Joule Aufprallenergie geht. Im Zweifelsfall zählt vor Gericht wahrscheinlich letzteres. Die Prüfung ist zu schaffen, wenn Du mit Elektrotechnik, Mechanik sowie Meteorologie und Rechtsfragen nicht auf Kriegsfuß stehst.
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Re: Fernpilotenzeugnis A2 Fragen / Unterlagen
Es gibt ein Buch, das für die A2-Prüfung eine gute Vorbereitung zu sein scheint. Leider kann ich es derzeit nicht korrekt verlinken, weil dieses blöde System meinen Link verändert. Geht auf deltaimage.de und sucht nach dem Lehrbuch zum Fernpilotenzeugnis A2
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Re: Fernpilotenzeugnis A2 Fragen / Unterlagen
Hallo
Ich habe den A2 in Deutschland online bei www.copteruni.com gemacht, weil ich keine speziellen Unterlagen auftreiben konnte - man weiss ja nicht, was man genau lernen soll. Der A2 hat 300 Euro gekostet. Gelernt habe ich online mit Handy und tw mit PC.
Funkte tadellos.
Ich habe den A2 in Deutschland online bei www.copteruni.com gemacht, weil ich keine speziellen Unterlagen auftreiben konnte - man weiss ja nicht, was man genau lernen soll. Der A2 hat 300 Euro gekostet. Gelernt habe ich online mit Handy und tw mit PC.
Funkte tadellos.
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Die 79 Joule-Regelung aus der alten Rechtslage (§ 24d LFG) gilt nur mehr für die Blaulichtorganisationen, da diese nicht unter die neue EU-Drohnenverordnung fallen.
Re: Fernpilotenzeugnis A2 Fragen / Unterlagen
Ich habe leider erst jetzt entdeckt, dass im oben zitierten Text eine Aussage enthalten ist, die auf einem Missverständnis beruht. Die behauptete "zulässige 79 Joule Aufprallenergie" spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Diese Aufprallenergie spielt in der neuen Drohnenverordnung nur im Zusammenhang mit der Registrierungspflicht eine Rolle. Sollte also jemand einen Kopter über 250g ohne Kamera betreiben, muss sich der Pilot nur registrieren lassen, wenn sein Kopter eine Aufprallenergie von mehr als 80 Joule erzeugen kann.SchoChri hat geschrieben: ↑18:10 ,Di 2. Mär 2021,die 120m Höhenregel bereitet einiges an Schwierigkeiten, weil z.B. im Gebirge der nächstgelegene Punkt der Erdoberfläche die senkrechte Bergflanke, unter der es 500 m abwärts geht, sein kann und es gleichzeitig auch um die zulässigen 79 Joule Aufprallenergie geht. Im Zweifelsfall zählt vor Gericht wahrscheinlich letzteres.
Die 79 Joule-Regelung aus der alten Rechtslage (§ 24d LFG) gilt nur mehr für die Blaulichtorganisationen, da diese nicht unter die neue EU-Drohnenverordnung fallen.