EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

Rubrik für aktuelle Gesetzeslage , Behördenwege usw.
oldrobot
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Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

11:34 ,Di 16. Mär 2021,

Danke Rediti,

Gratuliere zur erfolgreichen A2-Prüfung. Ich brauch diese nach meinem Informationsstand nicht, oder hab ich bei der Erklärung (schon wieder) etwas übersehen? Ich fliege nicht gewerblich und halte mich an alle Abstandsempfehlungen und schon gar nicht hab ich vor über Menschen oder Menschenansammlungen zu fliegen.

Zum Thema Registrierung:
Das ist für mich eine Erleichterung! Hab wohl die Registrierungsseite der Austrocontrol Seite missverstanden. Werden nun eine passende Versicherung abschließen, da ja die "normale" Modellflugversicherung nicht greift, oder? Dann kann ich auch die Registrierung vollenden, bevor ich heuer meinen ersten outdoor Flug antrete. Hier eine wichtige Frage: Bei welcher Versicherung seid ihr? Ich blick da nicht ganz durch. Momentan tendiere ich zu Air&More. Was gibt's sonst, wenn man keinem Modellflugverein oder sonstwas beitreten will?

Danke!

Gruß oldrobot
Redti
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Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

19:19 ,Di 16. Mär 2021,

@oldrobot: Bezüglich der A2-Prüfung bist du insoweit nicht richtig informiert, wenn du vermutest, dass man dieses Fernpilotenzeugnis benötigt, wenn man gewerblich fliegt. Die neue EU-Drohnenverordnung unterscheidet nicht zwischen Fliegen als Hobby oder zwecks Einnahmenerzielung. Das Fernpilotenzeugnis ist derzeit nur für jene interessant, die einen Kopter ab einer Startmasse von 500g bis knapp unter 2 Kg fliegen, denn ohne das Fernpilotenzeugnis müssen sie nach den A3-Regeln fliegen. Mit dem Fernpilotenzeugnis genügt ein horizontaler Mindestabstand von 50 Meter zu unbeteiligten Personen. Diese Erleichterung endet allerdings am 1.1.2023. Dann ist das Fernpilotenzeugnis nur mehr wichtig für jene, die einen Kopter haben, der für die Klasse C2 zertifiziert ist. Damit darf dann im Langsamflugmodus (max. 3m/s) sogar bis auf 5 Meter an unbeteiligte Personen herangeflogen werden.

Wenn du keinem Modellflugverein beitreten möchtest, hast du trotzdem die Möglichkeit Direktmitglied beim Öst. Aeroclub, Sektion Modellflug, zu werden. Der Mitgledsbeitrag von (nach meiner Erinnerung) ca. 65 Euro ist gleichzeitig eine Versicherung für alle deine Kopter. Bei Air&More musst du jedoch jeden Kopter extra versichern.
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oldrobot (20:28 ,Di 16. Mär 2021,)
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oldrobot
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Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

08:51 ,Mi 17. Mär 2021,

Hallo Rediti,

ja stimmt, das mit dem A2 hat mit der "specific" Kategorie nix zu tun. Ist für mich aber nach wie vor irrelevant, da ich keine Geräte betreibe, die in die C2-Klassifizierung fallen. Ich denke, ich werde wie du richtigerweise auch sagst Mitglied beim ÖAC werden. Das klingt vernünftig und unterm Strich gehe ich davon aus, die sollten sich mit Rechtslage und Co. auch auskennen. Noch eine letzte Frage: Du hast dann durch deine Mitgliedschaft auch eine Polizzennummer für die Registrierung bei der Austrocontrol erhalten nehme ich an, oder?

Dank nochmal!
Redti
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Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

12:13 ,Mi 17. Mär 2021,

Ja es gibt für alle Aeroclubmitglieder eine einheitliche Polizzennummer, die du erfragen kannst, sobald du Mitglied bei der Modellflugsektion geworden bist.
Dios
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Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

16:56 ,Mo 22. Mär 2021,

Redti
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Re: EU Drohnenverordnung ab 11.6.2019

18:50 ,Mo 22. Mär 2021,

@Dios: Ich nehme an, dass du uns mit deiner Verlinkung auf die Petition der Firma Air&More aufmerksam machen möchtest.
Dieser Aktion stehe ich sehr kritisch gegenüber. Das ist nichts Anderes wie Angstmache und ein guter Marketing-Gag der Fa. Air&More, die durch diese Aktion zu vielen Email-Adressen von Drohnenpiloten kommen will. Es wird hier der falsche Eindruck erweckt, also ob Kopter ohne CE-Kennzeichen Elektroschrott werden würden und die Ministerin Gewessler hier irgendetwas ändern könnte. Kann es sein, dass die Herren von Air&More nicht verstehen wollen, dass das geschilderte Problem aus einer EU-Verordnung resultiert, die nur durch die EU-Kommission geändert werden kann. Außerdem wird hier nicht unterschieden zwischen dem CE-Kennzeichen und dem UA-Klassen-Identifizierungskennzeichen, obwohl das zwei völlig verschiedene Kennzeichen sind.
Wenn man sich zurückerinnert, wie die Rechtslage in Österreich war vor der EU-Drohnenverordnung, dann wird man feststellen müssen, dass die Rechtslage für nichtklassifizierte Drohnen nach dem 1.1.2023 eindeutig besser sein wird. Was soll also die ganze Aufregung mit einer sinnlosen Petition? Es ist ja sehr leicht erkennbar, dass die EU-Kommission durch diese Regelungen bewirken will, dass sich möglichst viele Kopterpiloten klassifizierte Kopter kaufen, die viel besser überwacht werden können. Es wäre daher aus der Sicht der EU-Kommission völlig kontraproduktiv, wenn man diese Toleranzregeln noch weiter verlängern würde.

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