ergänzende Hinweise zur neuen EU-Drohnenverordnung

Rubrik für aktuelle Gesetzeslage , Behördenwege usw.
Redti
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ergänzende Hinweise zur neuen EU-Drohnenverordnung

21:43 ,Sa 27. Mär 2021,

Wer UAS mit einer Startmasse ab 250g betreiben will, muss sich in jenem Land registrieren lassen, in dem er seinen Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) hat. Bei einer Startmasse unter 250g besteht die Registrierpflicht nur, wenn das UAS über eine Kamera verfügt. Die Registriernummer (eID) muss am UAS sichtbar angebracht werden (auch im Akkufach erlaubt) jedoch ohne die letzten drei Stellen ab dem Bindestrich. Diese Registriernummer gilt in allen EU-Ländern. Normalerweise muss nur der Pilot registriert werden und nicht jedes einzelne UAS. Nur zulassungspflichtige UAS müssen ebenfalls registriert werden.

Für Deutschland hat das LBA verfügt, dass die Registrierpflicht bis zum 1.5.2021 verschoben wird. Allerdings muss auf jedem UAS bis dahin statt der Registriernummer der Name und die Adresse des Betreibers zu sehen sein.

Grundsätzlich sind Flüge im Rahmen der offenen Kategorie immer nur innerhalb der Sichtweite zulässig. Bei FPV-Flügen muss ein Spotter neben dem Piloten stehen.

Nachtflüge sind in der offenen Kategorie erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass der Sichtkontakt zum Kopter aufrecht ist (wobei nicht alle Teile oder die Kopterausrichtung sichtbar sein müssen) und mögliche Hindernisse oder Menschen noch gesehen werden können um Kollisionen zu vermeiden oder die Flughöhe so hoch ist, dass derartige Kollisionen nicht möglich sind. Ein grünes Blinklicht am UAS muss bei Nachtflügen ab 1.7.2022 eingeschaltet sein.

Alle UAS, die nicht den Anforderungen der Delegierten Verordnung 2019/945 entsprechen, aber vor dem 1.1.2023 auf den Markt gekommen sind, dürfen trotzdem auch nach diesem Stichtag weiterfliegen. Allerdings immer nur nach den A3-Regeln, falls sie nicht unter 250g wiegen.

UAS, die nach dem 1.1.2023 ohne Klassifikation nach der Delegierten Verordnung auf den Markt kommen, können in der EU in der offenen Kategorie nicht mehr legal verwendet werden. Möglicherweise kann eine Verwendung im Rahmen der speziellen oder zulassungspflichtigen Kategorie mit einer Betriebsbewilligung gestattet werden.
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Dado (08:13 ,Sa 7. Jan 2023,)
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