Inwieweit die einzelnen Länder das umsetzen im "eigenen lokalen" Recht und wann ist derzeit unklar.
Fix ist derzeit nur das es Kategorien geben wird , Drohnen registriert werden müssen und einen Flugspeicher haben müssen (Flight Controller)
Für simple und leichte Drohnen (Spielzeuge , Syma x5c usw) wirds vermutlich auch ne Sonderkategorie geben müssen.
Hier ein Auszug von https://diepresse.com/home/panorama/oes ... ich-bringt
Kategorie offen: (Privatdrohnen)
Mal sehen was da kommt und wie sich das auswirkt, derzeit ist noch alles Unklar wie das dann in Deutschland und Österreich wird.Hierzu zählen alljene Drohnen, die weniger als 25 Kilogramm wiegen und nicht höher als 120 Meter fliegen. Diese vorwiegend für den Privatbesitz relevanten Drohnen dürfen nur in Sichtweite gesteuert werden und benötigen ab einem Gewicht von 250 Gramm eine Registrierung bei Austro Control. Ist eine Kamera in die Drohne integriert, dann ist eine Registrierung unabhängig des Gewichts nötig. Das Mindestalter für den Betrieb beträgt künftig 16 Jahre. Ist ein Erwachsener zugegen, darf bereits mit zwölf Jahren gesteuert werden.
Auf jeder verkauften Drohne muss mit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung aufscheinen, welcher Kategorie sie angehört und was dadurch erlaubt ist. Auch wem die Drohne gehört, wie schnell, wie hoch und wo sie geflogen ist, muss mittels Zeitstempel nachvollziehbar sein. Ab einer gewissen Drohnengröße und -leistung muss zudem ein Onlinetraining samt anschließendem Test der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) absolviert werden. Die dadurch erlangten Kompetenzen müssen alle fünf Jahre erneuert und demonstriert werden.
Gruß Hans